Gewinnabrechnung - Account of profits

Eine Gewinnabrechnung (manchmal auch als Gewinnabrechnung oder einfach als Buchhaltung bezeichnet ) ist eine Art gerechter Rechtsbehelf, der am häufigsten bei Verstößen gegen die Treuhandpflicht eingesetzt wird . Es handelt sich um eine Klage gegen einen Beklagten , um die aufgrund der Pflichtverletzung erzielten Gewinne zurückzugewinnen , um eine ungerechtfertigte Bereicherung zu verhindern .

Bei der Führung einer Gewinnabrechnung wird der Kläger so behandelt, als würde er die Geschäfte des Beklagten führen und die Gewinne erzielen, die auf die rechtswidrigen Handlungen des Beklagten zurückzuführen sind. Dies kann in der Praxis recht komplex sein, da die Buchhaltungsunterlagen des Beklagten (manchmal von einem forensischen Buchhalter ) geprüft werden müssen, um festzustellen, welcher Teil seines Bruttogewinns aus der fraglichen rechtswidrigen Handlung stammt. Infolgedessen ist keine mathematische Genauigkeit erforderlich, und eine vernünftige Annäherung ist akzeptabel.

Historisch gesehen war ein Konto kein gerechtes Rechtsmittel, sondern eine Handlung nach allgemeinem Recht und daher technisch gesehen ein Rechtsinstrument, obwohl es zu einer Zeit entstand, bevor die Unterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit markiert wurde.

Miteigentümer in gleichzeitigen Liegenschaften haben auch das Recht auf Gewinnabrechnung, um die Erträge aus der Nutzung oder dem Leasing der Immobilie ordnungsgemäß aufzuteilen . Das Rechtsmittel ist auch gegen Fremde eines Trusts verfügbar, die einen ausdrücklichen Treuhänder bei einem Verstoß gegen die Treuhandpflicht des Treuhänders "unehrlich unterstützen".

Die Rechtsprechung hat ungefähr zwei Ansätze zur Beurteilung des Umfangs einer Gewinnabrechnung aufgezeigt:

  1. Nicht das gesamte Geschäft zu berücksichtigen, sondern die besonderen Vorteile, die ihm unter Verstoß gegen seine Pflicht entstanden sind;
  2. Um das gesamte Unternehmen und seine Gewinne zu berücksichtigen, müssen Zeit, Energie, Fähigkeiten und finanzieller Beitrag des Treuhänders gebührend berücksichtigt werden (Ansatz in Boardman / Phipps ).

Siehe auch

Verweise