Zulässigkeit (EMRK) - Admissibility (ECHR)

Im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention , die Zulässigkeit regelt , ob eine Person oder zwischenstaatliche Anwendung wird für die Prüfung in der Sache und den Fortschritt zu einem vollständigen Fall akzeptiert werden. Normalerweise müssen alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sein, bevor ein Antrag vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft wird . Zwischenstaatliche Fälle unterliegen milderen Zulässigkeitsregeln als Anträge von Einzelpersonen.

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