Luftfahrtinformationsdienst - Aeronautical Information Service

Der Aeronautical Information Service (AIS) ist ein Dienst zur Unterstützung der internationalen Zivilluftfahrt, dessen Ziel es ist, den für die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Effizienz der internationalen Flugsicherung erforderlichen Informationsfluss zu gewährleisten.

Die Art und Weise, in der Luftfahrtinformationen gesammelt und verwaltet werden, wird durch Anhang 15 des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt ( ICAO Annex 15) geregelt , der definiert, wie ein Luftfahrtinformationsdienst empfangen und/oder erzeugt, zusammengetragen oder zusammengestellt, bearbeitet, formatiert, Veröffentlichung/Speicherung und Verteilung spezifizierter Luftfahrtinformationen/Daten. Ziel ist es, dem Bedürfnis nach Einheitlichkeit und Konsistenz bei der Bereitstellung von Luftfahrtinformationen/-daten, die für die betriebliche Nutzung durch die internationale Zivilluftfahrt erforderlich sind, gerecht zu werden.

ICAO Annex 15 legt fest, dass Luftfahrtinformationen als integriertes Luftfahrtinformationspaket (IAIP) veröffentlicht werden sollten, das aus folgenden Elementen besteht:

Jedes Element wird verwendet, um bestimmte Arten von Luftfahrtinformationen zu verteilen.

ICAO-Anhang 15

Der ICAO- Rat verabschiedete erstmals 1953 die ursprünglichen Standards und empfohlenen Praktiken. Anhang 15 hat seinen Ursprung in Artikel 37 des Chicagoer Abkommens .

Insgesamt 42 Änderungen haben Anhang 15 im Laufe der Jahre aktualisiert, um den schnellen Veränderungen durch den Flugverkehr und die damit verbundene Informationstechnologie gerecht zu werden. In den letzten Jahren haben die Änderungen des Anhangs 15 dem zunehmenden Bedarf an der rechtzeitigen Bereitstellung qualitativ hochwertiger Luftfahrtinformationen/-daten und Geländedaten Rechnung getragen, da sie zu kritischen Komponenten datenabhängiger Bordnavigationssysteme geworden sind . Der Anhang enthält nun viele Bestimmungen, die darauf abzielen, korrupte oder fehlerhafte Luftfahrtinformationen/-daten zu verhindern , die die Sicherheit der Flugsicherung potenziell beeinträchtigen können.

Die aus Artikel 28 des Übereinkommens über die internationale Zivilluftfahrt abgeleitete Philosophie des Anhangs 15 besteht darin, dass jeder Staat dafür verantwortlich ist, den Interessen der Zivilluftfahrt alle Informationen zur Verfügung zu stellen , die für den Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Zivilluftfahrt innerhalb seines Hoheitsgebiets sowie in Gebieten außerhalb seines Hoheitsgebiets, in denen der Staat die Flugsicherung oder andere Aufgaben wahrnimmt.

Übergang von AIS zu AIM

Trotz des Zeitalters des Internets, der Satellitennavigation und der Computernetzwerke basiert der Ansatz zur Verbreitung von Informationen in der Luftfahrt immer noch auf Papierkarten, Papierdokumentationen und auf Telex basierenden Textnachrichten. Viele der Daten werden mehr als einmal in verschiedenen Computern über eine Tastatur eingegeben und nicht durch Dateiübertragung oder Datenbanktransaktionen.

Die computergestützten Navigationssysteme und die Gebietsnavigation (RNAV), die erforderliche Navigationsleistung (RNP) und die Anforderungen an das Flugverkehrsmanagement führten zu einem Bedarf an neuen entsprechenden AIS-Anforderungen für die Qualität und Aktualität von Luftfahrtinformationen.

Die Rolle des gegenwärtigen AIS müsste sich in einen Informationsmanagementdienst verwandeln, mit wechselnden Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereichen, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden und die Bereitstellung von Informationen zu bewältigen und zu verwalten. Die Definition einer zukünftigen übergeordneten Sicht auf Form, Art und Inhalt einer Strategie für die Entwicklung vom traditionellen produktzentrierten AIS zum erweiterten Anwendungsbereich des datenzentrierten Luftfahrtinformationsmanagements (AIM) begann und die ICAO übernahm die Führung bei der globalen Ebene im Hinblick auf den Übergang von AIS zu AIM.

Die Luftfahrtinformationsdienste müssen zu einem breiteren Konzept des Luftfahrtinformationsmanagements übergehen, mit einer anderen Methode der Informationsbereitstellung und -verwaltung aufgrund ihrer datenzentrierten Natur im Gegensatz zur produktzentrierten Natur von AIS. Es wird erwartet, dass der Übergang zu AIM nicht viele Änderungen hinsichtlich des Umfangs der zu verteilenden Informationen mit sich bringt. Die wesentliche Änderung wird die stärkere Betonung der Datenverteilung sein, die das zukünftige AIM in die Lage versetzen soll, die Luftraumnutzer und das Flugverkehrsmanagement hinsichtlich ihrer Informationsmanagementanforderungen besser zu bedienen .

Luftfahrtinformationsdienst nach Region/Land

Afrika

Bundesland Relevante AIS-Websites
 Südafrika CAA-Website }

Europa

Bundesland Relevante AIS-Websites
 Albanien AIS-Webseite EAD
 Armenien AIS-Webseite, eAIP, NOTAM EAD
 Österreich AIS-Webseite Homebriefing EAD
 Belgien AIS-Webseite eAIP
 Bulgarien Bulatsa AIP-Webseite
 Tschechien iAIP
 Dänemark AIM-Webseite
 Frankreich SIA
 Deutschland (Militär) MIL AIS-Webseite
 Deutschland AIS-Webseite
 Griechenland AIS-Webseite
 Ungarn AIS-Webseite
 Niederlande AIS-Webseite eAIP Homebriefing EAD
 Norwegen AIP-Webseite
 Polen AIS-Webseite
 Portugal AIS-Webseite
 Rumänien AIS-Webseite
 Russland AIS-Webseite
 Serbien AIP-Webseite
 Slowakei AIS-Webseite
 Spanien AIS-Webseite
 Schweden AIS-Webseite
  Schweiz AIM-Dienste Briefing-Dienste EAD
 Vereinigtes Königreich AIS-Webseite
 Ukraine AIS-Webseite EAD

Südamerika

Bundesland Relevante AIS-Websites
 Argentinien AIP, SUP, AIC
 Brasilien AIP, SUP, AIC, NOTAM, Karten
 Chile AIP, SUP, AIC, NOTAM, Karten
 Ecuador AIP, SUP, AIC, NOTAM, Karten
 Uruguay AIP, SUP, AIC, NOTAM, Karten

Asien

Bundesland Relevante AIS-Websites
 Bahrain AIM-Portal
 Japan AIP, SUP, AIC, NOTAM
 Hongkong AIP, SUP, AIC, NOTAM
 Südkorea AIP, NOTAM
 Kirgisistan AIP, AIC, NOTAMS
 Mongolei AIP, SUP, AIC
 Saudi Arabien ANS-Webseite
 Sri Lanka AIP, SUP, AIC, NOTAM
 Taiwan AIP, SUP, AIC, NOTAM
 Usbekistan AIP, SUP, AIC, NOTAM

Nicht alle Vertragsstaaten der ICAO bieten einen Online-Luftfahrtinformationsdienst an, und die folgende Liste ist möglicherweise nicht vollständig:

Siehe auch

Verweise

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Externe Links