Azzo VIII d'Este, Marquis von Ferrara - Azzo VIII d'Este, Marquis of Ferrara

Azzo VIII d'Este

Azzo VIII d'Este (gestorben am 31. Januar 1308) war von 1293 bis zu seinem Tod Herr von Ferrara , Modena und Reggio .

Er erbte das Familienland von seinem Vater Obizzo II. , Den Dante in dem von ihm ermordeten Inferno vorschlug . Der Florentiner Dichter zitiert ihn als Halbsohn, aber es ist nicht klar, ob er Azzos schlechte Taten betonen soll oder ob er wirklich unehelich war. Der frühe Teil seiner Herrschaft wurde in einem fast ununterbrochenen Krieg verbracht: Krieg mit Padua bei seinem Beitritt und mit Parma und Bologna in den Jahren 1295–1299. Er wurde beschuldigt, den Podestà von Bologna , Jacopo del Cassero , ermordet zu haben , der sich den Expansionsplänen von Este widersetzt hatte.

Der Ehevertrag, den er mit Karl II. Von Neapel für seine jüngste Tochter, Beatrice, abschloss, war zu seiner Zeit und später unter Chronisten berüchtigt: Dante behauptete, dass Charles "gesehen wurde, um seine eigene Tochter zu verkaufen und über sie zu verhandeln, wie es Korsaren über Sklaven tun." "" Die Ehevereinbarung ist in den Este-Archiven erhalten geblieben: Azzo gewährte seinem Schwiegervater 51.000 Gulden, um in Grundstücke im Regno und an geeigneten Stellen im Marquisat von Este investiert zu werden , und versprach, im Gegensatz zu in Tatsache zu Estense Traditionen und explizite Enterbung von Azzos Bruder Francesco. Die Hochzeit wurde feierlich gefeiert. Modena und Reggio rebellierten 1306 über den Versuch, sie Beatrice als Teil des Brautpreises zuzuweisen , ein Brauch, der in Italien von der Mitgift abgelöst worden war .

Francesco d'Este verließ Ferrara, als Beatrice ankam, und schloss sich der Koalition von Städten an, die 1306 gegen Azzo zogen. Er beschloss, sich nicht zum Lord der Lombardei zu machen.

Verweise

Quellen

  • Menache, Sophia (2003). Clement V . Cambridge: Cambridge University Press. p. 142. ISBN   978-0521521987 .
Vorangegangen von
Obizzo II
Herrscher von Ferrara
1293–1308
Nachfolger von
Aldobrandino II