Bengalischer Legislativrat - Bengal Legislative Council

Bengalischer Legislativrat

বাংলা আইন পরিষদ
Wappen oder Logo
Typ
Typ
Einkammerkamera (1861-1937)
Obere Kammer (1937-1947)
Geschichte
Gegründet 1862 ( 1862 )
Aufgelöst 1947 ( 1947 )
gefolgt von Legislative Versammlung von
Ostbengalen Legislative Versammlung von Westbengalen
Treffpunkt
Kalkutta , Britisch-Bengalen

Der Bengal Legislative Council ( Bengalisch : বাংলা আইন , romanisiertBangla Ain Porishod ) war der Legislativrat von Britisch-Bengalen (heute Bangladesch und der indische Bundesstaat Westbengalen ). Es war die Legislative der bengalischen Präsidentschaft im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert. Nach der Verabschiedung von Reformen im Jahr 1937 diente es bis zur Teilung Indiens als Oberkammer der bengalischen Legislative .

Geschichte

Der Rat wurde gemäß dem Indian Councils Act 1861 gegründet . Bis zu den Reformen im Jahr 1909 wurde es von Europäern und Anglo-Indianern dominiert, mit Eingeborenen als Minderheit. Gemäß dem Indian Councils Act 1892 und dem Indian Councils Act 1909 , Vertreter von Gemeinden, Bezirksräten, Stadtgesellschaften, Universitäten, Häfen, Plantagen, Zamindars , muslimische Wählerschaften und Handelskammern wurden aufgenommen. Die Vertretung der bengalischen Ureinwohner nahm allmählich zu. Ihr Stimmrecht war begrenzt, insbesondere bei Budgets. Es wurden "übertragene Fächer" der Bildung, der öffentlichen Gesundheit, der Kommunalverwaltung, der Landwirtschaft und der öffentlichen Arbeiten delegiert; während die "vorbehaltenen Themen" Finanzen, Polizei, Grundbesitz, Recht, Justiz und Arbeit beim Exekutivrat unter der Leitung des Gouverneurs von Bengalen verblieben . Zwischen 1905 und 1912 wurde die geografische Abdeckung des Rates geteilt und teilweise an den Legislativrat von Ostbengalen und Assam delegiert . Während der Zeit der Dyarchie wurde der Rat von der Kongresspartei und der Swaraj-Partei boykottiert ; aber Konstitutionalisten in der bengalischen Provinz-Muslimliga waren weiterhin aktive Mitglieder.

Nach dem Government of India Act von 1935 wurde der Rat zur obersten Kammer der gesetzgebenden Körperschaft von Bengalen.

Mitgliedschaft

Ein Bild aus den 1860er Jahren des Regierungsgebäudes in Kalkutta, wo der Legislativrat während seines ersten Jahrzehnts tagte
Der Legislativrat tagte auch im Rathaus von Kalkutta

Der Rat wuchs von 12 Mitgliedern im Jahr 1862 auf 20 im Jahr 1892, 53 im Jahr 1909, 140 im Jahr 1919 und 63-65 im Jahr 1935.

Gesetz von 1861

Gemäß dem Gesetz von 1861 umfasste der Rat 12 Mitglieder, die vom Vizegouverneur von Bengalen nominiert wurden. Zu den Mitgliedern zählten vier Regierungsbeamte, vier nichtstaatliche Anglo-Inder und vier bengalische Herren. Von 1862 bis 1893 wurden 123 Personen in den Rat berufen, von denen nur 49 gebürtige Inder, 35 Mitglieder der British Indian Association und 26 Aristokraten waren.

Gesetz von 1892

Gemäß dem Gesetz von 1892 konnte der Vizegouverneur auf Empfehlung der bengalischen Handelskammer , der Gemeinden , der Bezirksräte , der Universität von Kalkutta und der Corporation of Calcutta 7 Mitglieder ernennen .

Gesetz von 1909

Nach dem Gesetz von 1909 hatte der Rat folgende Zusammensetzung.

  • Mitglieder von Amts wegen
    • Vizegouverneur
    • Exekutivräte - 2
  • Nominierte Mitglieder
    • Beamte - maximal 17
    • Indischer Handel - 1
    • Pflanzgefäße - 1
    • Experten - 2
    • Andere - mindestens 3
  • Gewählte Mitglieder
    • Korporation von Kalkutta - 1
    • Universität Kalkutta - 1
    • Gemeinden - 6
    • Bezirksvorstände - 6
    • Grundbesitzer - 5
    • Mohammedaner - 4
    • Bengalische Handelskammer - 2
    • Kalkutta Traders Association - 1

Gesetz von 1919

Mitglieder des bengalischen Legislativrates im Jahr 1921

Nach dem Gesetz von 1919 hatte der Rat 140 Mitglieder. Dazu gehörten 92 Sitze für allgemeine Wahlkreise und 22 Sitze für getrennte Wählerschaften, darunter Muslime, Christen und Anglo-Inder. Auch der Hafen von Chittagong , der Hafen von Kalkutta , die Juteindustrie , die Teeindustrie waren vertreten.

Gesetz von 1935

Als oberste Kammer nach dem Government of India Act 1935 hatte der Rat folgende Zusammensetzung.

  • Allgemeine gewählte Sitze - 10
  • Sitze der muslimischen Wählerschaft - 17
  • Sitze der europäischen Wählerschaft - 3
  • Nominierte der Bengalischen Gesetzgebenden Versammlung - 27
  • Nominierungen des Gouverneurs von Bengalen – „nicht weniger als 6 und nicht mehr als 8“.

Amtszeit

Dem Legislativrat wurde zunächst eine Amtszeit von drei Jahren zuerkannt. Es wurde eine ständige Körperschaft gemäß dem Government of India Act von 1935, wonach ein Drittel seiner Mitglieder in den Ruhestand treten musste.

Vorsitzender des Rates

Der Vizegouverneur war bis 1909 von Amts wegen Präsident des Rates, als der Rat das Recht erhielt, seinen Präsidenten und Vizepräsidenten zu wählen.

Siehe auch

Verweise