Bissextus - Bissextus

Bissext oder bissextus (von lateinisch bis  'zweimal' und sextus  'sechster') ist der 'Schalttag', der alle vier Jahre zum julianischen und gregorianischen Kalender hinzugefügt wird, um den sechsstündigen Längenunterschied zwischen den auszugleichen gemeinsames 365-Tage-Jahr und die tatsächliche Länge des Sonnenjahres . (Der Gregorianische Kalender lässt diesen Schalttag in Jahren aus, die durch 100 teilbar sind, es sei denn, sie sind durch 400 teilbar)

Ursprünglich wurde der Tag nach dem 24. Februar eingefügt, also dem 6. Tag vor den Kalendern (1. März). Folglich war neben dem Sextus oder sechsten vor den Kalendern der bis-sextus oder "zweite Sechste" der 25. Februar. Im modernen Sprachgebrauch, mit Ausnahme von kirchlichen Kalendern, wird dieser Schalttag der Einfachheit halber am Ende des Monats Februar als 29. Februar hinzugefügt , und Jahre, in denen der Februar 29 Tage hat, werden "bissextile" oder Schaltjahre genannt .

Siehe auch

Verweise

Weiterlesen

  • " De anno bissextile " . Das Law.com-Wörterbuch & Blacks Gesetzeswörterbuch 2. Auflage. Das Rechtsnetzwerk . Abgerufen am 24. November 2020 . (rechtliche Definition)
  • Owen Ruffhead, Hrsg. (1769). "Das Statut De Anno et Die Bissextili, Anno 1236 (21 Hen III c.12)" . Die Satzung im Großen und Ganzen; von Magna Charta bis zum Ende der Regierungszeit von König Heinrich dem Sechsten . 1 . P. 20. Der Tag des Schaltjahres und der Tag davor werden als ein Tag gehalten
  • Edward Cola (1628). "Cap. 1, der Gebühr einfach. ". Erster Teil der Institute of the Lawes of England . P. 8 links [30]. ... und nach (b) der Satzung de anno bissextili , ist vorgesehen, quod computentur stirbt ille excrescens et stirbt proxime praecedens pro unico dii , ( so wie bei der Berechnung an diesem Tag excrescent nicht berücksichtigt wird. )