CREST (Wertpapierverwahrer) - CREST (securities depository)

CREST ist ein in Großbritannien ansässiger Zentralverwahrer , der britische Aktien und britische Staatsanleihen sowie irische Aktien und andere internationale Wertpapiere hält .

Es wurde nach seinem Wertpapierabwicklungssystem CREST benannt und befindet sich seit 2002 im Besitz von Euroclear und wird von Euroclear betrieben. Der Name CREST ist kein Akronym.

CREST ermöglicht Aktionäre und Obligationäre zu halten Vermögenswerte in einer entmaterialisierte , dh elektronischen Form, sondern als physische Halteaktienzertifikate . CREST erfüllt auch eine Reihe anderer wichtiger Funktionen, wie beispielsweise die Unterstützung bei der Auszahlung von Dividenden an die Aktionäre.

Es ist auch ein "elektronisches Handelsbestätigungssystem" ("ETC") (unter Verwendung von Trax). Wenn die Parteien einer Transaktion ein Geschäft abschließen, bestätigen beide ihre Seiten der Transaktion elektronisch per elektronischer Überweisung. Beide Parteien müssen Crest die Bestätigungsdetails übermitteln. Falls die Transaktionsdetails nicht übereinstimmen, wird CREST die Probleme hervorheben und sicherstellen, dass die Probleme so schnell wie möglich gelöst werden.

Die Stempelsteuer im Vereinigten Königreich wird nur dann fällig auf physischen Aktienzertifikaten daher keine Stempelsteuer auf Aktien beglichen über CREST zu entrichten ist, aber dies zu kompensieren die britische Regierung hat einen Stamp Duty Reserve Tax , die von CREST im Namen gesammelt Ihre Majestät Revenue und Zoll .

Geschichte

Das Projekt wurde 1993 nach dem TAURUS- Fiasko gestartet und 1996 die Betreibergesellschaft CrestCo gegründet. CREST wurde im August 2002 von Euroclear übernommen.

Mitglieder

Auf CREST gibt es zwei Klassen von Mitgliedern: Mitglieder und gesponserte Mitglieder. Mitglieder sind in der Regel Pensionsfonds, Inter-Dealer-Broker oder andere große Finanzinstitute mit erheblichen Ressourcen. Geförderte Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder. Da sie jedoch nicht über die finanziellen oder technischen Ressourcen der Vollmitglieder verfügen, verlassen sie sich darauf, dass ihr Fördermitglied mit CREST in Kontakt tritt.

Registerführer und CREST Depository Interest (CDI)

Britische Aktien werden von Registraren gehalten , die Mitglieder von CREST sind und sind daher in die Eigentumsübertragung integriert. Auch irische Aktien und ETF-Wertpapiere werden direkt über CREST-Mitglieder abgewickelt.

Für internationale Aktien hält CREST einen Pool davon in einem lokalen Depot, wie Clearstream für deutsche Aktien und CDS für kanadische Aktien. CREST gibt dann an jeden Inhaber des Wertpapiers eine CDI aus, die dann wie eine britische Aktie in CREST übertragen werden kann. Dies ist vergleichbar mit den in anderen Ländern ausgestellten Hinterlegungsscheinen . Für CDIs gelten jedoch Einschränkungen. Sie sind nicht in/aus CREST auszahlbar oder einzahlbar. Dies liegt daran, dass eine CDI ein elektronisches Abbild des zugrunde liegenden Wertpapiers ist, das auf dem inländischen Markt (Herkunftsland) gehalten wird. Die von CDI bereitgestellten Sicherheiten sind in der Urkunde "internationale Wertpapiere", die Sicherheiten durch Aktien, Eurobonds, inländische Anleihen und Hinterlegungsscheine umfassen. Internationale Wertpapiere müssen zur Verwahrung innerhalb oder über einen Zentralverwahrer zugelassen sein, zu dem Euroclear, DTC, SIS SegaIntersettle (das Schweizer Clearingsystem) und alle anderen nationalen oder internationalen Zentralverwahrer gehören, die von Zeit zu Zeit im CREST International Manual angegeben sind. Die wirtschaftlichen Rechte werden durch die Verwendung der CDIs nicht berührt.

Wie funktioniert es?

Um die USA als Beispiel zu nehmen, heißt das elektronische Abwicklungssystem in den USA DTC, und wenn ein Aktionär elektronische Aktien in den USA hält, wird er seine Wertpapiere elektronisch in DTC halten. In Wirklichkeit werden sie die Wertpapiere über eine Depotbank verwahren, sodass die Angaben zum Nominee der Depotbank im Firmenregister erscheinen. Dies wird als Bestandshaltung auf dem „inländischen“ Markt bezeichnet. So gehaltene Wertpapiere können nur im Inland, dh am Markt des Herkunftslandes, gehandelt werden. Wenn die Aktien an mehr als einem Markt notiert sind (z. B. in den USA und im Vereinigten Königreich), kann ein Aktionär, der seine Wertpapiere innerhalb von CREST außerhalb des US-amerikanischen „Inlandsmarktes“ handeln möchte, seine Depotbank (in diesem Beispiel die DTC) anweisen. die Wertpapiere auf das CREST-Konto innerhalb von DTC zu übertragen.

Es gelten Einschränkungen, nur Wertpapiere mit UK-Quote können auf das DTC-Konto von CREST übertragen werden. CREST ist DTC-Mitglied. Sobald die Wertpapiere vom Aktionärskonto innerhalb des DTC und auf das Konto von CREST übertragen wurden, wird CREST die CDI innerhalb des CREST „erstellen“ und die CDI erscheint auf dem Aktionärskonto bei CREST, wo die CDI nun auf dem britischen Markt gehandelt werden kann. Der CDI, der innerhalb von CREST gehandelt wird, hat normalerweise dieselbe ISIN wie die britische Aktie selbst. Der rechtliche Inhaber der Aktie wird weiterhin der Nominee für das DTC sein.

Stempelsteuerreservesteuer

Die HMRC ist der Ansicht, dass eine CDI ein gebührenpflichtiges Wertpapier für die Stamp Duty Reserve Tax ist. Wenn es sich bei dem zugrunde liegenden Wertpapier jedoch um Fremdkapital handelt und dieses Fremdkapital die Fremdkapitalbefreiung erfüllt, sollte der Handel des CDI von der SDRT ausgenommen werden. Andere Behandlungen der Eurobonds sind in dem von Euroclear veröffentlichten Bulletin enthalten.

Gesetz

  • Wertschriftenverordnung 2001 (SI 2001/3755)
  • Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR)

Ergänzt durch CREST-Regeln und -Bedingungen im Crest-Referenzhandbuch , Juni 2009

Siehe auch

Verweise

Externe Links

Weiterlesen

  • CREST: seine Anerkennung und Genehmigung , von Brian Smith, The Securities and Investments Board, 1996
  • Madeleine Yates und Gerald Montagu The Law of Global Custody (4. Aufl., 2013) Bloomsbury Professional, Kapitel 9