Kanonische Fakultäten - Canonical faculties

Kanonische Fakultäten sind im kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche kirchliche Rechte, die einem Untergebenen von einem Vorgesetzten übertragen werden, der im externen Forum zuständig ist. Diese Rechte ermöglichen es dem Untergebenen dann, im externen oder internen Forum gültig oder rechtmäßig oder zumindest sicher zu handeln.

Einstufung

Sie können nach dem Objekt klassifiziert werden, auf das sie sich beziehen:

  • Die Zuständigkeit wird eingeräumt, um von Sünden und kirchlichen Tadelungen befreit zu werden, um Gelübde, Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Empfang von Befehlen und eheliche Hindernisse abzulegen.
  • Erlaubnis oder Lizenz wird erteilt, um etwas zu tun, was sonst verboten wäre, wie das Lesen verbotener Bücher, zwei Messen am selben Tag; Ordinierung von Geistlichen unter dem vorgeschriebenen Alter;
  • Um Sorgen und Gewissensbisse zu vermeiden, wird in bestimmten Fällen, in denen die Meinungen der Theologen möglicherweise nicht hinreichend begründet erscheinen, eine vorsorgliche Ausnahmeregelung oder Erlaubnis erteilt, um vorzugehen, da beispielsweise eine eheliche Ausnahmeregelung als Vorsichtsmaßnahme eingeräumt werden kann, wenn dies der Fall ist ist nicht sicher, ob ein Hindernis vorliegt, oder die Erlaubnis, die Rezitation des göttlichen Amtes um 14 Uhr vorwegzunehmen, wird einer Person erteilt, die nicht bereit ist, die Meinung zu akzeptieren, dass die Vorwegnahme zu dieser Stunde rechtmäßig ist.

Zweitens sind Fakultäten aufgrund ihrer Quelle apostolisch, bischöflich oder regelmäßig. Fakultäten werden als apostolisch oder päpstlich bezeichnet, wenn sie direkt vom Papst oder über die gewöhnlichen Kanäle der römischen Kongregationen ausgehen . Sie sind bischöflich , wenn die übertragene Befugnis oder das verliehene Privileg von einem Diözesanbischof aufgrund seiner eigenen Befugnis oder seiner gewöhnlichen Gerichtsbarkeit ausgeht , wie zum Beispiel den Fakultäten der Diözese, um Geständnisse zu hören, die Messe zu halten, zu predigen usw. Priester, die in der Diözese für die Errettung der Seelen arbeiten. Fakultäten sind regelmäßig, wenn sie aufgrund ihrer ordentlichen Gerichtsbarkeit oder aufgrund außerordentlicher Befugnisse oder Privilegien, die ihnen vom Heiligen Stuhl eingeräumt wurden , von Vorgesetzten des regulären Klerus ausgehen .

Schließlich sind die Fakultäten allgemein oder speziell: allgemein, wenn sie für unbestimmte Personen gewährt werden, obwohl sie zeitlich begrenzt sein können; insbesondere, wenn sie bestimmten Personen oder in bestimmten Fällen gewährt werden. Allgemeine Fakultäten, die Bischöfen und anderen Ordinaries zugestanden wurden, werden auch als Beleidigungen bezeichnet . Diese Beleidigungen werden für einen bestimmten Zeitraum, z. B. fünf Jahre ( Fakultäten Quinquennales ), oder für eine bestimmte Anzahl von Fällen angegeben.

Geschichte

Die Entfernung der Diözesen von Rom sowie die besonderen örtlichen Gegebenheiten machten die Gewährung dieser allgemeinen Fakultäten zur Notwendigkeit, und 1637 wurden von der Heiligen Kongregation des Heiligen Amtes bestimmte neue Stipendien oder Fakultätslisten erstellt . Seitdem wurden sie vom Heiligen Stuhl durch die Kongregation zur Verbreitung des Glaubens den Bischöfen, Vikaren und Präfekten, die Apostolisch auf der ganzen Welt sind, entsprechend ihren verschiedenen Bedürfnissen mitgeteilt .

Externe Links

 Dieser Artikel enthält Text aus einer Veröffentlichung, die jetzt öffentlich zugänglich ist Herbermann, Charles, hrsg. (1913). Katholische Enzyklopädie . New York: Robert Appleton Company. Fehlend oder leer |title= ( Hilfe )