Kammer der Kammerherren - Board of Chamberlains

Das Board of Chamberlains (侍従職, Jijū-shoku ) ist eine Abteilung der Imperial Household Agency of Japan.

Geschichte

Nach dem Taihō-Code um das 8. Jahrhundert wurde vorausgesetzt, dass ein Kammerherr dem Ministerium des Zentrums angehörte . Als der kurōdodokoro (蔵人所) während der Heian-Ära installiert wurde , wurde die Rolle des Kammerherrn schnell reduziert und auf Höflichkeitsfragen beschränkt. 1869 wurde der Kämmerer in das kaiserliche Haushaltsministerium gebracht. Die Position des Großen Kammerherrn wurde 1871 in das Verdienstsystem aufgenommen, und drei Personen – Tokudaiji Sanetsune , Masataka Kawase und Higashikuze Michitomi – wurden ernannt. Gemäß den Vorschriften des kaiserlichen Haushaltsministeriums beaufsichtigt der Großkämmerer die Kammerherren, die die ernannte Person eng begleiten, berichtet dieser Person und gibt ihre Befehle bekannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Kammerherren in der Kammer der Kammerherren innerhalb der kaiserlichen Haushaltsbehörde durch das vorübergehende kaiserliche Haushaltsamt (宮内府, kunaifu ) organisiert . Nach der Verabschiedung des Gesetzes über den nationalen öffentlichen Dienst (Shōwa 22 Gesetz Nr. 120) wurde der Kammerherr ein nationaler öffentlicher Bediensteter für besondere Dienste. Obwohl weiterhin zwischen Beamten erster Klasse, Beamten zweiter Klasse usw. unterschieden wurde, wurde die Klassenveröffentlichung in einem Ernennungsdokument nach der Reform der Zentralregierung von 2001 nicht mehr durchgeführt .

Organisation

Der Großkämmerer (侍従長, Jijūchō ) ist ein Hauptfunktionär des kaiserlichen Hofes und Gehilfe des Kaisers von Japan . Er hält auch den Privy Seal und das Staats - Siegel und hat ein offizieller Beamte seit gewesen Meiji - Zeit . Heute leitet der Großkämmerer, unterstützt von einem Vize-Großkämmerer, den Vorstand der Kammerherren.

Die Aufgabe des Großkämmerers ist die eines Beglaubigungsbeamten, und seine Ernennung und Entlassung liegen im Ermessen des Kaisers.

Kronprinz

Der Kronprinz von Japan wird auch von einem Kammerherrn bedient. Dieser Beamte wird Ostpalastkämmerer (東宮侍従, Tōgū-jijū ) genannt, weil der Kronprinz im Tōgū-Palast („ Ostpalast“ ) wohnt . Der Großmeister ist das Vorstandsvorsitzende des Kronprinzenhaushalts.

Großkämmerer

Prinz Katsura Tarō , Großkammerherr 1912
Baron Suzuki Kantarō , Großkammerherr 1929–36

Dies ist eine Liste der großen Kammerherren nach der Meiji-Zeit :

Nach der Durchsetzung der Verfassung Japans bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs:

Siehe auch

Verweise

Externe Links