Mitbefragter - Co-respondent

Nach englischem Recht ist ein Mitbefragter im Allgemeinen ein Befragter einer Petition oder eines anderen Gerichtsverfahrens, zusammen mit einem anderen oder anderen, oder eine Person, die aufgefordert wird, auf andere Weise zu antworten.

Scheidung

Insbesondere ist ein Mitbefragter seit dem Eheverursachergesetz von 1857 in einem Scheidungsantrag wegen Ehebruchs eine Person, die wegen Fehlverhaltens gegenüber dem Ehegatten des Antragstellers angeklagt ist.

Ab 2007 müssen mutmaßliche Parteien des Ehebruchs eines Ehepartners zu Mitbefragten gemacht werden, es sei denn, sie werden in der Petition nicht genannt oder das Gericht weist etwas anderes an.

In der Praxis wird davon abgeraten, solche Parteien in einem Scheidungsantrag zu benennen, da dies ein Hindernis für die Versöhnung darstellen kann. Solche Parteien werden nur dann häufig genannt, wenn der Petent Kosten gegen sie geltend macht oder einen anderen besonderen Grund hat.

Siehe auch

Verweise

Literaturverzeichnis