Wappen von Rheinland-Pfalz - Coat of arms of Rhineland-Palatinate

Wappen von Rheinland-Pfalz
Wappen von Rheinland-Pfalz.svg
Armiger Landesregierung Rheinland-Pfalz
Wappen In Dritteln: Ein rotes Kreuz auf Silber; ein silbernes Rad auf Rot; ein goldener Löwe auf Schwarz
Bestandteile Wappen des Erzbischofs und Kurfürsten von Trier; der Erzbischof und Kurfürst von Mainz und der Kurfürst von der Pfalz.

Dieser Artikel behandelt die Wappen des deutschen Zustand Rheinland-Pfalz ( Deutsch : Rheinland-Pfalz ).

Überblick

Die Staatsflagge und das Wappen wurden im Jahr 1947 entwickelt , nachdem das neue Land von Rheinland-Pfalz von der Behörde des Französisch - Hochkommissars für Deutschland gebildet wurde. Die Flagge symbolisiert die Hingabe Rheinland-Pfalz an Deutschland (daher die schwarz-rot-goldene Trikolore) sowie die demokratischen Traditionen Deutschlands. Diese Farben waren in dieser Kombination erstmals beim Hambacher Fest zu sehen , einer Massendemonstration deutscher Liberaler auf der Ruine des Hambacher Schlosses im Jahr 1832. Die Pfalz ist daher mit diesen Farben verbunden.

Die konstituierenden Arme: Trier, Mainz und Pfalz

Das Wappen, ein fester Bestandteil der Staatsflagge, symbolisiert die drei vorherrschenden Mächte der Region vor der Französischen Revolution Ende des 18. Jahrhunderts:

Die Volkskrone ( Volkskrone ) aus Weinblättern und zeigt die Bedeutung dieser Ernte für die lokale Landwirtschaft.

Rechtsstellung

§ 1 Die Landesfarben sind Schwarz-Rot-Gold.


§ 2 Das Staatswappen hat die Form eines Rundschildes. Diese wird durch eine ansteigende durchhängende Spitze geteilt und zeigt auf der rechten Seite auf silbernem Feld ein durchgehendes rotes Kreuz, auf der linken Seite rotem Feld ein silbernes Sechsspeichenrad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rot gekrönten und verstärkten, goldenen Löwen. Das Wappen wird von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) bedeckt...


§ 4 Maßgebend für die Gestaltung des Landeswappens und der Landesflagge sind die diesem Gesetz beigefügten Muster.

—  Landesgesetzgeber, Landesgesetz über das Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz (Wappen- und Flaggengesetz) in der Fassung vom 7. August 1972 (Fundstelle: GVBl 1972, S. 293) Zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2003, GVBl. 2003, S.167.

Verweise

Siehe auch