Cyberkriminalität in Kanada - Cybercrime in Canada

Computerkriminalität oder Cyberkriminalität in Kanada ist ein sich entwickelndes internationales Phänomen. Personen und Unternehmen in Kanada und anderen Ländern können von Computerkriminalität betroffen sein, die möglicherweise innerhalb der Grenzen ihres Landes ihren Ursprung hat oder auch nicht. Aus kanadischer Sicht kann „Computerkriminalität“ als im Europarat – Übereinkommen über Computerkriminalität (23. November 2001) definiert betrachtet werden. Kanada hat zu dieser Internationalen Reihe von Straftaten im Zusammenhang mit der Verwendung von Computern beigetragen und ist ein Unterzeichner:

  • Verstöße gegen die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen;
  • Computerbezogene Straftaten;
  • Inhaltsbezogene Straftaten;
  • Straftaten im Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte; und
  • Nebenhaftung.

Kanada ist auch Unterzeichner des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität über die Kriminalisierung rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen, die durch Computersysteme begangen werden (28. Januar 2003). Mit Stand vom 25. Juli 2008 hatte Kanada das Übereinkommen über Computerkriminalität oder das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung von durch Computersysteme begangenen diskriminierenden Handlungen noch nicht ratifiziert.

Kanadische Gesetze zur Computerkriminalität

Das Strafgesetzbuch enthält eine Reihe von Gesetzen, die sich mit Fragen der Computerkriminalität befassen.

Im Übereinkommen über Computerkriminalität enthaltene Straftaten (23. November 2001)

Da Kanada das Übereinkommen über Computerkriminalität noch nicht ratifiziert hat, kann sein Strafgesetzbuch die im Übereinkommen über Computerkriminalität festgelegten Bereiche des Strafrechts möglicherweise nicht vollständig abdecken.

Computerbezogene Straftaten

  • Computerbezogene Fälschung
  • Computerbetrug

Inhaltliche Straftaten

  • Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Straftaten im Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte

Nebenhaftung

  • Versuch und Hilfestellung oder Anstiftung
  • Unternehmenshaftung

Straftaten im Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität

Da Kanada dieses Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Cyberkriminalität noch nicht ratifiziert hat , kann sein Strafgesetzbuch die folgenden Straftaten möglicherweise nicht vollständig behandeln:

  • Verbreitung von rassistischem und fremdenfeindlichem Material durch Computersysteme
  • Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Bedrohung
  • Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Beleidigung
  • Leugnung, grobe Minimierung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • Beihilfe

Gesetze

Kanadische Computerkriminelle

  • Die kanadische Hackergruppe 'The Brotherhood of Warez' hackte am 20. April 1997 die Website der Canadian Broadcasting Corporation ; Ersetzen der Homepage durch die Nachricht "The Media Are Liars"

Verweise

  1. ^ "Konvention zur Cyberkriminalität" . www.coe.int .
  2. ^ „Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität“ . www.coe.int .
  3. ^ a b Gorbould, Paul. "10-jähriges Jubiläum" . CBC.ca . Abgerufen 2011-06-06 .
  4. ^ "Strafgesetzbuch, RSC 1985, c C-46" . Gesetze.gerechtigkeit.gc.ca . Abgerufen 2011-06-06 .
  5. ^ "Strafgesetzbuch, RSC 1985, c C-46" . KannLII. Archiviert vom Original am 04.01.2009 . Abgerufen 2011-06-06 .
  6. ^ "Strafgesetzbuch, RSC 1985, c C-46" . KannLII. Archiviert vom Original am 04.01.2009 . Abgerufen 2011-06-06 .
  7. ^ "Strafgesetzbuch, RSC 1985, c C-46" . CanLII . Abgerufen 2012-09-11 .
  8. ^ "Strafgesetzbuch, RSC 1985, c C-46" . KannLII. Archiviert vom Original am 04.01.2009 . Abgerufen 2011-06-06 .
  9. ^ "Eine Geschichte des Hackens" . Sptimes.com . Abgerufen 2011-06-06 .