Kongregation des Diözesanrechts - Congregation of diocesan right
Eine Kongregation des Diözesanrechts (oder ein Institut des Diözesanrechts ) ist eine Art religiöser Gemeinde, die durch die Gesetze der katholischen Kirche kodifiziert ist , wobei die Gemeinde unter der Autorität eines bestimmten örtlichen Bischofs und nicht unter der des Papstes steht . Eine Gemeinde, die direkt dem Papst verantwortlich ist, ist eine Gemeinde mit päpstlichem Recht . Die meisten großen Orden sind päpstliche Rechtsgemeinden.
Die wichtigsten Arten von religiösen Vereinigungen, die vom kanonischen Recht anerkannt sind, sind:
1. Öffentliche Vereinigung der Gläubigen
2. Institute des geweihten Lebens
- ein. Institut für Diözesanrecht
- b. Institut für päpstliches Recht
Verweise
- ^ Code of Canon Law, Canon 589 Archiviert am 18. April 2016 auf der Wayback-Maschine , abgerufen am 18. August 2012.
- ^ Kodex des kanonischen Rechts, Vereinigungen der Gläubigen , abgerufen am 18. August 2012.
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