Abfall im Islam - Apostasy in Islam

Apostasie im Islam ( arabisch : ردة ‎, riddah oder ارتداد , irtidād , ein Abtrünniger vom Islam ist ein Murtad ( arabisch : مرتد ‎)) wird allgemein als die Aufgabe des Islam durch einen Muslim in Wort oder Tat definiert. Es umfasst nicht nur ausdrückliche Abkehr vom islamischen Glauben durch Konvertieren zu einer anderen Religion (oder den vollständigen Verzicht auf Religion ), sondern auch Blasphemie oder Häresie durch jede Handlung oder Äußerung, die Unglauben impliziert, einschließlich solcher, die einen „grundlegenden Lehrsatz oder Glaubensbekenntnis “ des Islam leugnen .

Während die klassische islamische Rechtsprechung die Todesstrafe für diejenigen fordert, die sich weigern, den Abfall vom Islam zu bereuen, sind die Definition dieser Tat und ob und wie sie bestraft werden sollte, unter islamischen Gelehrten umstritten und wird von nicht-muslimischen Anhängern des Universalen stark abgelehnt Menschenrecht auf Glaubensfreiheit .

Im Jahr 2014 gab es acht mehrheitlich muslimische Länder, in denen der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft wurde, und weitere dreizehn, in denen straf- oder zivilrechtliche Sanktionen wie Gefängnis, Geldstrafen oder Verlust des Sorgerechts verhängt wurden. Von 1985 bis 2006 wurden nur vier Personen offiziell von den Regierungen wegen Abfalls vom Islam hingerichtet, und zwar auch wegen unabhängiger politischer Anklagen, aber Abtrünnige haben unter anderen gesetzlichen und polizeilichen Strafen gelitten – Gefängnis, Aufhebung der Ehe, Verlust des Erbrechts und des Sorgerechts von Kindern. Hauptsächlich wurden Menschenleben durch Tötungen durch " Takfiri " -Aufständische ( ISIL , GIA , Taliban ) gekostet .

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war die Mehrheit der sunnitischen und schiitischen Juristen der Ansicht, dass der Abfall vom Islam für erwachsene Männer sowohl ein Verbrechen als auch eine Sünde war, ein Akt des Hochverrats , der oft mit der Todesstrafe geahndet wird (je nach Rechtsschule). nach einer Wartezeit, um den Abtrünnigen Zeit zu geben, Buße zu tun und zum Islam zurückzukehren. Aber zum Schutz vor Missbrauch wurden diejenigen, die ursprünglich gezwungen waren, den Islam anzunehmen, oder die aus Angst abgefallen waren, oder (nach den Hanafi- , Maliki- , Shafi'i- Schulen), die Buße taten , ausgenommen. Darüber hinaus entwickelten frühislamische Juristen Rechtsnormen, um die harte Strafe auf den Abfall politischer Art zu beschränken, der in einer religiösen Gesellschaft dem Hochverrat gleichkommt.

Nach klassischem islamischem Recht kann ein Abtrünniger nur getötet werden, wenn es nur zwei muslimische Augenzeugen gibt oder sie sich nach einigen Schulen selbst bekennen, ist beides erforderlich. Juristen erlaubten Flexibilität bei der Anwendung der Todesstrafe und erlaubten den Richtern, das Gesetz über den Abfall vom Glauben unterschiedlich auszulegen, was sie manchmal nachsichtig und manchmal streng taten. Im späten 19. Jahrhundert wurde die Anwendung gesetzlicher strafrechtlicher Sanktionen für Apostasie nicht mehr verwendet, obwohl weiterhin zivile Sanktionen verhängt wurden.

In der heutigen muslimischen Welt schwankt die öffentliche Unterstützung für die Todesstrafe zwischen 78 % in Afghanistan und weniger als 1 % in Kasachstan; unter islamischen Juristen betrachtet die Mehrheit den Abfall weiterhin als ein Verbrechen, das mit dem Tod bestraft wird . Diejenigen, die nicht einverstanden sind, argumentieren, dass seine Bestrafung geringer als der Tod sein sollte, sollte Gott überlassen werden (die menschliche Bestrafung steht im Widerspruch zu den Anordnungen des Korans gegen Glaubenszwang) oder sollte nur durchgesetzt werden, wenn der Abfall zu einem Mechanismus des öffentlichen Ungehorsams und der Unordnung ( fitna ) wird. . Weltliche Kritiker argumentieren, dass die Todesstrafe oder eine andere Strafe für Apostasie im Islam eine Verletzung der universellen Menschenrechte und eine Frage der Glaubens- und Gewissensfreiheit sei .

Etymologie und Terminologie

Apostasie wird in der islamischen Literatur irtidād (was Rückfall oder Rückfall bedeutet) oder ridda genannt – die Begriffe kommen im Koran nicht vor. Ein Abtrünniger wird murtadd genannt , was „ jemand , der sich vom Islam abwendet“ , bedeutet. (Eine andere Quelle – Oxford Islamic Studies Online – definiert murtadd als „nicht irgendeinen Kāfir (Ungläubigen)“, sondern „einen besonders abscheulichen Typ“.) Eine Person, die von einem muslimischen Vater geboren wurde, der später den Islam ablehnt, wird Murtad fitri genannt . und eine Person, die zum Islam konvertiert ist und die Religion später ablehnt, wird Murtad Milli genannt . Takfir ( Takfir ) ( Arabisch : تكفير Takfir ) ist die Tat eines muslimischen exkommunizieren anderen, ihnen eine Erklärung der Kafir , ein Abtrünniger. Die Handlung, die Takfir auslöst, wird Mukaffir genannt .

Bibelstellen

Koran

Der Koran erwähnt in vielen seiner Verse Abfall vom Glauben, was Gottes Zorn, bevorstehende Bestrafung und die Weigerung, Reue gegenüber denen anzunehmen, die den Glauben verlassen haben, zum Ausdruck bringt. Traditionell lauten die Verse, von denen angenommen wird, dass sie „Zwang und schwere Strafen rechtfertigen“ für Abtrünnige (laut Dale F. Eickelman ), einschließlich der traditionellen Todesstrafe, wie folgt:

Aber diejenigen, die den Glauben ablehnen, nachdem sie ihn angenommen haben, und dann ihren Trotz des Glaubens weiter verstärken – wird ihre Reue niemals akzeptiert werden; denn sie sind diejenigen, die (mit einem bestimmten Zweck) in die Irre gegangen sind.

—  Koran  3:90

Macht euch keine Entschuldigungen: ihr habt den Glauben abgelehnt, nachdem ihr ihn angenommen hattet. Wenn Wir einigen von euch vergeben, werden Wir andere unter euch bestrafen, denn dafür sind sie in Sünde.

—  Koran  9:66

Wer nicht an Allah glaubt, nachdem er geglaubt hat, nicht derjenige, der wegen des Glaubens gezwungen ist, während sein Herz ruht, sondern derjenige, der (seine) Brust dem Unglauben öffnet, über diesen ist der Zorn Allahs, und sie werden haben eine schwere Strafe.

—  Koran  16:106

Sprich: „Andere“ vom Weg Allahs abzuhalten, Ihn abzulehnen und die Anbeter von der Heiligen Moschee zu vertreiben, ist in den Augen Allahs eine größere Sünde.

—  Koran  2:217

O Gläubige! Wer von euch seinen Glauben aufgibt, den wird Allah durch andere ersetzen, die Ihn lieben und von Ihm geliebt werden. Sie werden den Gläubigen gegenüber demütig sein, aber den Ungläubigen gegenüber standhaft ...

—  5:54

In der Tat, diejenigen, die glaubten, dann ungläubig waren, dann glaubten und wieder ungläubig waren – „nur“ immer ungläubiger – Allah wird ihnen weder vergeben noch sie auf den „richtigen“ Weg führen.

—  4:137

... wer Glauben gegen Unglauben eintauscht, ist wahrhaftig vom rechten Weg abgewichen.

—  2:108

Du bist nicht da, um sie zum Glauben zu zwingen. Wer sich aber abwendet und im Unglauben verharrt, dem wird Allah die größte Strafe auferlegen.

—  88:22–24

Aber wenn sie Buße tun, beten und Almosensteuer zahlen, dann sind sie deine Glaubensbrüder. So machen Wir die Offenbarungen für Wissende klar. Aber wenn sie ihren Eid brechen, nachdem sie ein Versprechen abgegeben haben und deinen Glauben angreifen, dann kämpfe gegen die Vorkämpfer des Unglaubens – die ihren Eid niemals einhalten – damit sie vielleicht aufhören.

—  9:11-12

Andere Gelehrte haben darauf hingewiesen, dass im Koran weder die Notwendigkeit erwähnt wird, einen Abtrünnigen zur Rückkehr zum Islam zu zwingen, noch irgendeine spezifische körperliche Bestrafung für Abtrünnige in dieser Welt – geschweige denn Befehle zum Töten von Abtrünnigen – weder explizit noch implizit;

Tatsächlich betonen andere Verse die Barmherzigkeit und den Mangel an Glaubenszwang:

In der Religion gibt es keinen Zwang; wahrlich hat sich der richtige Weg vom Irrtum deutlich unterschieden; Wer daher an den Shaitan nicht glaubt und an Allah glaubt, der hat wahrlich den feststen Griff ergriffen, der nicht abbrechen wird, und Allah hört und weiß.

—  Koran  2:256

Sprich: "Die Wahrheit ist von deinem Herrn": Wer glaubt, und wer will, verwerfe (sie): Für die Übeltäter haben Wir ein Feuer bereitet, dessen (Rauch und Flammen) wie die Wände und das Dach eines Zeltes, werden sie einsäumen; wenn sie um Erleichterung bitten, wird ihnen Wasser gewährt wie geschmolzenes Erz, das wird ihre Gesichter verbrühen, wie schrecklich das Getränk! Wie unbequem eine Couch zum Liegen!

—  Koran  18:29

Und wenn es deinem Herrn gefallen hätte, hätten sicherlich alle, die auf Erden sind, geglaubt, alle; Willst du dann die Menschen zwingen, Gläubige zu werden?

—  Koran  10:99

Erinnere dich deshalb, denn du bist nur eine Erinnerung. Sie sind kein Wächter über sie.

Er sagte: „O mein Volk! Seht, ob ich ein klares Zeichen von meinem Herrn habe und dass er mir aus seiner Gegenwart Barmherzigkeit gesandt hat, aber dass die Barmherzigkeit vor euren Augen verborgen ist? Zwingen wir dich, es zu akzeptieren, wenn du ihm abgeneigt bist?

—  Koran  11:28

In der Tat, diejenigen, die glaubten, dann ungläubig waren, dann glaubten und wieder ungläubig waren – „nur“ immer ungläubiger – Allah wird ihnen weder vergeben noch sie auf den „richtigen“ Weg führen.

—  Koran  4:137

Hadith

Die klassische shariah Strafe für Apostasie herkommt Sahih ( „authentisch“) Hadith nicht den Koran, Schreiben in der Enzyklopädie des Islam , hält Heffening , dass im Gegensatz zum Koran „ , in Traditionen [dh Hadithe], gibt es wenig Echo diese Strafen in der nächsten Welt... und stattdessen haben wir in vielen Traditionen ein neues Element, die Todesstrafe."

Allahs Apostel sagte: „Das Blut eines Muslims, der bekennt, dass niemand außer Allah das Recht hat, angebetet zu werden, und dass ich Sein Apostel bin, kann nur in drei Fällen vergossen werden: In Qisas wegen Mordes, eine verheiratete Person, die illegalen Geschlechtsverkehr begeht und derjenige, der vom Islam zurückkehrt (Abtrünniger) und die Muslime verlässt."

Ali verbrannte einige Menschen und diese Nachricht erreichte Ibn 'Abbas, der sagte: "Wäre ich an seiner Stelle gewesen, hätte ich sie nicht verbrannt, wie der Prophet sagte: 'Bestrafe niemanden mit Allahs Strafe.' Zweifellos hätte ich sie getötet, denn der Prophet sagte: 'Wenn jemand (ein Muslim) seine Religion aufgibt, töte ihn.'"

Ein Mann nahm den Islam an und kehrte dann zum Judentum zurück. Mu'adh bin Jabal kam und sah den Mann mit Abu Musa. Mu'adh fragte: "Was ist an diesem (Mann) falsch?" Abu Musa antwortete: "Er nahm den Islam an und kehrte dann zum Judentum zurück." Mu'adh sagte: "Ich werde mich nicht setzen, es sei denn, du tötest ihn (wie es ist) das Urteil Allahs und seines Gesandten."

Andere Hadithe geben unterschiedliche Aussagen über das Schicksal von Abtrünnigen; dass ihnen die Hinrichtung durch Reue, durch den Tod eines natürlichen Todes oder durch das Verlassen ihrer Gemeinschaft erspart blieb (der letzte Fall, der manchmal als Beispiel für offenen Abfall angeführt wurde, der ungestraft blieb).

Ein Mann von den Ansar nahm den Islam an, dann trat er vom Glauben ab und kehrte nach Shirk zurück. Dann bedauerte er das und sandte seinen Leuten eine Nachricht (in der er sagte): "Frag den Gesandten Allahs (saws), gibt es irgendeine Reue für mich?" Seine Leute kamen zum Gesandten Allahs (SAW) und sagten: 'So und so bedauert er (was er getan hat), und er hat uns gesagt, dass wir dich fragen sollen, ob es für ihn Reue gibt?' Dann wurden die Verse: „Wie soll Allah ein Volk, das nach seinem Glauben ungläubig ist, bis zu Seinem Wort „Wahrlich, Allah ist Allvergebend und Barmherzig“ führen, offenbart. Also schickte er ihm eine Nachricht und er nahm den Islam an.

—  Al-Sunan al-Sughra 37:103

Es gab einen Christen, der Muslim wurde und die Baqarah und den Al Imran las, und er schrieb für den Propheten. Dann ging er wieder zum Christentum über und sagte immer, Mohammed weiß nichts außer dem, was ich für ihn geschrieben habe. Dann ließ Allah ihn sterben und sie begruben ihn.

Ein Beduine gab Allahs Apostel für den Islam die Treue und der Beduine bekam Fieber, woraufhin er zum Propheten sagte: "Kündige mein Versprechen." Aber der Prophet lehnte ab. Er kam (wieder) zu ihm und sagte: "Kündige mein Versprechen.' Aber der Prophet weigerte sich. Dann verließ (der Beduine) (Medina). Allahs Apostel sagte: "Medina ist wie ein Blasebalg (Ofen): Es vertreibt seine Unreinheiten und erhellt und klärt sein Gutes."

Die Muwatta von Imam Malik bietet einen Fall an, in dem Rashidun (richtiger Führer) Kalif Umar einen muslimischen Führer ermahnt, einem Abtrünnigen vor seiner Hinrichtung keine Gelegenheit zur Buße zu geben:

Malik erzählte mir von Abd ar-Rahman ibn Muhammad ibn Abdullah ibn Abd al-Qari, dass sein Vater sagte: "Ein Mann kam von Abu Musa al-Ashari zu Umar ibn al-Khattab. Umar fragte nach verschiedenen Leuten und er informierte ihn." Dann fragte Umar: 'Haben Sie aktuelle Neuigkeiten?' Er sagte: "Ja. Ein Mann ist nach seinem Islam ein Kafir geworden." Umar fragte: 'Was hast du mit ihm gemacht?' Er sagte: 'Wir haben ihn näher kommen lassen und ihm den Kopf abgeschlagen.' Umar sagte: 'Hast du ihn nicht drei Tage eingesperrt und ihm jeden Tag einen Laib Brot gegeben und ihn zum Tawba aufgerufen, damit er Tawba umkehren und zu Allahs Befehl zurückkehren kann?' Dann sagte Umar: "Oh Allah! Ich war nicht anwesend und ich habe es nicht bestellt und ich bin nicht erfreut, da es zu mir gekommen ist!"

Es wurde argumentiert ( unter anderem vom Fiqh Council of North America ), dass die obigen Ahadith – traditionell als Beweis dafür zitiert, dass Abtrünnige vom Islam mit dem Tod bestraft werden sollten – missverstanden wurden. Tatsächlich (der Rat argumentiert) wurden die Opfer hingerichtet, weil sie ihre Loyalität zu den Armeen geändert hatten, die die Muslime bekämpften (dh wegen Verrats), nicht wegen ihres persönlichen Glaubens. Als Beweis weisen sie auf zwei Hadithe hin, jeder aus einer anderen "authentischen" ( Sahih ) sunnitischen Hadithsammlung, in der Mohammed den Tod von Abtrünnigen oder Verrätern fordert. Der Wortlaut des Hadith ist fast identisch, aber in einem endet der Hadith mit dem Satz „jemand, der vom Islam zurückkehrt und die Muslime verlässt“, und in dem anderen endet er mit „jemand, der auszieht, um Allah und seinen Apostel zu bekämpfen“. , (mit anderen Worten, der Rat argumentiert, dass die Hadith wahrscheinlich Berichte über denselben Vorfall waren, aber einen anderen Wortlaut hatten, weil "vom Islam zurückkehren" eine andere Art war, "Allah und seinen Apostel zu bekämpfen" zu sagen):

Allahs Apostel sagte: „Das Blut eines Muslims, der bekennt, dass niemand außer Allah das Recht hat, angebetet zu werden, und dass ich Sein Apostel bin, kann nur in drei Fällen vergossen werden: In Qisas wegen Mordes, eine verheiratete Person, die illegalen Geschlechtsverkehr begeht und derjenige, der vom Islam zurückkehrt (Abtrünniger) und die Muslime verlässt."

Allahs Apostel sagte: „Das Blut eines muslimischen Mannes, der bezeugt, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Mohammed Allahs Gesandter ist, sollte nur aus einem von drei Gründen rechtmäßig vergossen werden: ein Mann, der nach der Heirat Hurerei begangen hat, in welchem ​​Fall er sollte gesteinigt werden; jemand, der auszieht, um Allah und seinen Apostel zu bekämpfen, in diesem Fall sollte er getötet oder gekreuzigt oder aus dem Land verbannt werden; oder jemand, der einen Mord begeht, für den er getötet wird."

Was macht Apostasie im Islam aus?

Gelehrte des Islam unterscheiden sich darin, was Apostasie in dieser Religion darstellt und unter welchen Umständen ein Abtrünniger der Todesstrafe unterliegt.

Apostasie-Bedingungen im klassischen Islam

Al-Shafi'i listete in seinem Kitab al-Umm drei notwendige Bedingungen auf, um die Todesstrafe für einen Muslim wegen Abfalls zu verhängen . (In den Worten von Frank Griffel) sind dies:

  • "erstens musste der Abtrünnige einmal Glauben gehabt haben (was nach der Definition von Al-Shafi'i bedeutet, sich öffentlich zu allen Lehren des Islam zu bekennen);
  • zweitens musste der Unglaube folgen (also die öffentliche Erklärung einer Abkehr vom Islam), (nach diesen beiden ist der Muslim nun ein Ungläubiger, aber noch kein Abtrünniger und somit nicht strafbar);
  • "Drittens musste es die Unterlassung oder das Versäumnis geben, Buße zu tun, nachdem der Abtrünnige dazu aufgefordert wurde."

Drei Jahrhunderte später schrieb Al-Ghazali , dass einer Gruppe, die als "geheime Abtrünnige" oder "ständige Ungläubige" (auch bekannt als Zandaqa ) bekannt ist, keine Chance zur Umkehr gegeben werden sollte, wodurch Al-Shafi'is dritte Bedingung für sie beseitigt wird, obwohl seine Ansicht wurde von seiner shafii madhhab nicht akzeptiert.

Eigenschaften

Was als Apostasie zu bezeichnen ist, beschreibt Christine Schirrmacher

Es besteht ein weitverbreiteter Konsens darüber, dass Apostasie zweifellos dort besteht, wo die Wahrheit des Korans geleugnet wird, wo Blasphemie gegen Gott, den Islam oder Mohammed begangen wird und wo es zu einer Abkehr vom islamischen Glauben in Wort und Tat kommt. Die dauerhafte, vorsätzliche Nichtbeachtung der fünf Säulen des Islam, insbesondere der Gebetspflicht, gilt für die meisten Theologen eindeutig als Abfall vom Glauben. Weitere Unterscheidungsmerkmale sind der Religionswechsel, das Bekenntnis zum Atheismus, die Aufhebung der Scharia sowie die Beurteilung des Verbotenen und die Beurteilung des Verbotenen. Auch der Kampf gegen Muslime und den Islam (arabisch: muḥāraba ) gilt als Unglaube oder Abfall;

Kamran Hashemi klassifiziert Abfall oder Unglaube im Islam in drei verschiedene „Phänomene“:

  • Konvertieren vom Islam zu einer anderen Religion (oder die Religion ganz aufzugeben ), wird auch als „ausdrücklicher“ Abfall beschrieben. (Hashemi nennt das Beispiel von Abdul Rahman , einem Afghanen, der im Februar 2006 festgenommen und vor einem niedrigeren Gericht in Kabul mit der Todesstrafe bedroht wurde, weil er zum Christentum übergetreten war.)
  • Blasphemie ( sabb ) (von einem Muslim) gegen Gott, den Islam, seine Gesetze oder seinen Propheten, was in der Praxis als Einwand gegen die Authentizität des Islam, seiner Gesetze oder seines Propheten definiert werden kann. (Ein Beispiel sind die dänischen Karikaturen des islamischen Propheten Mohammed, die im September 2005 veröffentlicht wurden.)
  • Ketzerei; oder "impliziter" Abfall (durch einen Muslim), bei dem der angebliche Abtrünnige den Islam nicht formell aufgibt, sondern (in den Augen seiner Ankläger) verbal irgendein vom Koran oder einem Hadith vorgeschriebenes Glaubensprinzip geleugnet hat; von anerkannten islamischen Lehren ( ilhad ) abgewichen ist . (Anschuldigungen der Ketzerei oder Takfir beziehen sich oft auf öffentliche Denker und Theologen – Mahmoud Mohammed Taha , Nasr Abu Zayd , Hashem Aghajari – können aber auch den kollektiven Takfir einer großen Gruppe und Massenmorde beinhalten – Takfir von Algeriern, die die Bewaffnete Islamische Gruppe von Algerien im Jahr 1997, Takfir der Schiiten von Abu Musab al-Zarqawi im Jahr 2005.
  • Nicht alle Arten von Apostasie werden mit dem Tod bestraft. Nur großer Abfall erfordert Hinrichtung.

Probleme bei der Definition von Häresie

Während es einfach war, jemanden, der öffentlich zu einer anderen Religion konvertierte, als Abtrünnigen zu identifizieren, war es einfach zu bestimmen, ob eine Abweichung von der orthodoxen Lehre als Häresie (oder Blasphemie) oder etwas von Gott Zugelassenes qualifiziert sein könnte. Traditionell formulierten islamische Juristen keine allgemeinen Regeln zur Feststellung des Unglaubens, sondern stellten manchmal lange Listen von Aussagen und Handlungen zusammen, die ihrer Ansicht nach Apostasie implizierten oder mit dem islamischen "theologischen Konsens" unvereinbar waren. Al-Ghazali zum Beispiel widmet in seinem Werk Das Kriterium der Unterscheidung zwischen Islam und heimlichem Unglauben "Kapitel dem Umgang mit Takfir und den Gründen, aus denen man des Unglaubens beschuldigt werden kann" .

Einige ketzerische oder gotteslästerliche Handlungen oder Überzeugungen, die in klassischen Handbüchern der Rechtswissenschaft und anderen wissenschaftlichen Werken (dh Werken islamischer Gelehrter) aufgeführt sind, die angeblich den Abfall demonstrieren, umfassen:

  • den obligatorischen Charakter von etwas zu leugnen, das von Ijma als obligatorisch angesehen wird (Konsens der Muslime);
  • die Existenz Gottes oder des Propheten des Islam beschimpfen, in Frage stellen, sich wundern, anzweifeln, verspotten oder leugnen oder dass der Prophet von Gott gesandt wurde;
  • Glaube, dass die Dinge an sich oder ihrer Natur nach eine vom Willen Gottes unabhängige Ursache haben;
  • die Erschaffenheit des Korans zu behaupten, den Koran zu übersetzen;
  • Einigen zufolge sollen islamische Gelehrte lächerlich gemacht oder sie in spöttischer Weise angesprochen werden, um die Gültigkeit von Scharia-Gerichten abzulehnen;
  • Einige sagen auch, man solle Nicht-Muslimen Respekt zollen, um Nowruz das iranische Neujahr zu feiern ;
  • Obwohl umstritten, um Unsicherheit auszudrücken, wie "'Ich weiß nicht, warum Gott dies oder das im Koran erwähnt hat'...";
  • Einige sagen auch, dass die Frau eines islamischen Gelehrten ihren Ehemann verfluchen soll;
  • eine Erklärung des Prophetentums abzugeben (dh dass jemand erklärt, ein Prophet zu sein nicht mehr). (Diese Ansicht soll die Grundlage für die Ablehnung der Ahmadiyya als Abtrünnige vom Islam sein.)

Während es für einen Muslim zahlreiche Anforderungen gibt, um zu vermeiden, ein Abtrünniger zu sein, ist es auch ein Akt des Abfalls (in Shafi'i und anderen Fiqh) für einen Muslim, einen anderen frommen Muslim zu beschuldigen oder zu beschreiben, ein Ungläubiger zu sein, basierend auf dem Hadith, in dem Mohammed soll gesagt haben: "Wenn ein Mann zu seinem Bruder sagt: 'Du bist ein Ungläubiger', dann hat einer von ihnen Recht."

Der Historiker Bernard Lewis schreibt, dass es in der "religiösen Polemik" der frühen islamischen Zeit üblich war, dass ein Gelehrter einen anderen des Abfalls beschuldigte, aber Versuche, einen angeblichen Abtrünnigen vor Gericht zu bringen (sie hinrichten zu lassen), waren sehr selten. Eine konservative Quelle ( Islam Question and Answer ) stellt fest, dass „niemand als Kafir oder Fasiq beurteilt werden darf, außer der, von dem der Koran und die Sunna als Kafir oder Fasiq angeben “.

Die Spannung zwischen dem Wunsch, den Islam von Häresie zu befreien, und der Angst vor ungenauem Takfir wird in den Schriften einiger der führenden islamischen Gelehrten nahegelegt. Al-Ghazali "wird oft zugeschrieben, Theologen davon überzeugt zu haben", in seinem Fayal al-tafriqa , "dass Takfir kein fruchtbarer Weg ist und dass bei seiner Anwendung äußerste Vorsicht geboten ist", aber in anderen Schriften stellte er sicher, dass als jenseits des Islam "Philosophen und ismailitische Esoteriker". Auch Ibn Hazm und Ibn Taymiyyah „warnten vor ungezügelten Takfir“, während sie „spezifische Kategorien“ theologischer Gegner als „Ungläubige“ bezeichneten. Gilles Kepel schreibt , dass „verwendet falsch oder hemmungslos, diese Sanktion schnell zu Zwietracht und Aufruhr in den Reihen der Gläubigen führen würde. Muslime könnten greifen , um sich gegenseitig exkommuniziert und damit treiben die Ummah , um eine vollständige Katastrophe.“

Der Islamische Staat im Irak und in der Levante (ISIL) beispielsweise hat all diejenigen entlassen, die sich seiner Politik der Versklavung von Mitgliedern der jesidischen Religion widersetzten . Laut einer Quelle, Jamileh Kadivar, waren die meisten der "27.947 Terroristentoten", für die der ISIL verantwortlich ist (Stand 2020), Muslime, die er "als Kafir" betrachtet, da der ISIL dem Kampf gegen mutmaßliche Abtrünnige eine höhere Priorität einräumt als den Kampf gegen sich selbst. bekennende Nicht-Muslime – Juden, Christen, Hindus usw. Ein offener Brief von 126 islamischen Gelehrten an den IS enthält als einen der Oppositionspunkte gegen den IS: „Es ist im Islam verboten, Menschen zu Nicht-Muslimen zu erklären, es sei denn, er (oder sie) ) erklärt offen Unglauben".

Unter Muslimen herrscht allgemeine Übereinstimmung, dass die Takfir- und Massentötungen angeblicher Abtrünniger, die nicht nur vom ISIL, sondern auch von der Bewaffneten Islamischen Gruppe Algeriens und Abu Musab al-Zarqawis Dschihadisten begangen wurden, falsch waren, aber in anderen Fällen herrscht weniger Einigkeit. wie zum Beispiel, was in einer Situation zu tun ist, in der bekennende Muslime – der postmodernistische Akademiker Nasr Abu Zayd oder die Ahmadiyya- Bewegung – in einem wichtigen doktrinären Punkt mit ihren Anklägern nicht übereinstimmen. (Ahmadi zitiert einen muslimischen Journalisten, Abdul-Majeed Salik, der behauptet, dass "alle großen und herausragenden Muslime in der Geschichte des Islam sowie alle Sekten in der muslimischen Welt als Ungläubige, Abtrünnige und außerhalb des Islams betrachtet werden". nach einem oder der anderen Gruppe von religiösen Führern“.) im Fall der Ahmadiyya -Wer von Mainstream Sunniten und Schiiten zu leugnen die grundlegende Lehre beschuldigt wird die Endgültigkeit des Prophetentums (Ahmadis Zustand glauben , dass sie Mirza Ghulam Ahmad a mahdi und ein Messias ) – die Islamische Republik Pakistan hat in der Verordnung XX des zweiten Verfassungszusatzes erklärt , dass Ahmadis Nicht-Muslime sind und ihnen religiöse Rechte vorenthalten. Mehrere große Unruhen ( 1953 Lahore-Unruhen , 1974 Anti-Ahmadiyya-Unruhen ) und ein Bombenanschlag ( 2010 Massaker an den Ahmadiyya-Moscheen ) haben Hunderte von Ahmadis in diesem Land getötet. Ob dies ungerechter Takfir oder die Anwendung der Scharia auf kollektiven Abfall ist, ist umstritten.

Überschneidung mit Blasphemie

Die drei Arten (Bekehrung, Blasphemie und Häresie) des Abfalls können sich überschneiden – zum Beispiel sollen einige „Ketzer“ keine selbsternannten Muslime sein, sondern (geheime) Mitglieder einer anderen Religion, die den Islam von innen heraus zerstören wollten. (Abdullah ibn Mayun al-Qaddah, zum Beispiel, „begründete die gesamte komplexe Entwicklung der ismailitischen Religion und Organisation bis zur Zeit der Fatimiden“, wurde von seinen verschiedenen Kritikern beschuldigt, (verschieden) „ein Jude, ein Bardesaner und am häufigsten als ein iranischer Dualist") In der islamischen Literatur überschneidet sich der Begriff "Blasphemie" manchmal auch mit kufr ("Unglaube"), fisq (Verderbtheit), isa'ah (Beleidigung) und ridda (Abtrünnigkeit). Da Blasphemie im Islam die Ablehnung grundlegender Doktrinen beinhaltete, wurde Blasphemie historisch als ein Beweis für die Ablehnung des Islam angesehen, dh als das religiöse Verbrechen des Abfalls . Einige Juristen glauben, dass Blasphemie automatisch impliziert, dass ein Muslim den Schoß des Islam verlassen hat. Ein Muslim kann aufgrund einer einzigen Handlung oder Äußerung beschuldigt werden, ein Gotteslästerer und somit ein Abtrünniger zu sein.

Kollektiver Abfall

Beim kollektiven Abfall wird eine selbsternannte islamische Gruppe/Sekte zu Ketzern/Abtrünnigen erklärt. Zu den Gruppen, die als kollektive Abtrünnige behandelt werden, gehören Zindiq , manchmal Sufis und neuerdings Ahmadis und Bahais . Wie oben beschrieben, kann der Unterschied zwischen legitimen muslimischen Sekten und illegitimen abtrünnigen Gruppen subtil sein, und die Muslime haben sich nicht darauf geeinigt, dass die Trennlinie zwischen ihnen liegt. Laut Gianluca Parolin wurde "kollektiver Abfall immer von Fall zu Fall erklärt".

Fetri und nationale Abtrünnige

Bei Ayatollah Ruhollah Khomeini und anderen in Ja'fari fiqh wird zwischen "fetri" oder "angeborenen" Abtrünnigen, die als Muslime aufwuchsen und nach der Pubertät Muslim blieben, bis sie zu einer anderen Religion übertraten, und "nationalen Abtrünnigen" - im Wesentlichen Menschen, die gewachsen sind" unterschieden nicht-muslimisch und zum Islam konvertiert. „Nationalen Abtrünnigen“ wird die Möglichkeit gegeben, Buße zu tun, aber „angeborenen Abtrünnigen nicht.

Abtrünnige Kinder

Der orthodoxe Apostasie-Fiqh kann für jemanden problematisch sein, der von einem Nicht-Muslim (oder Nicht-Muslimen) aufgewachsen ist, aber einen abwesenden muslimischen Elternteil hat oder von einem Abtrünnigen (oder Abtrünnigen) vom Islam erzogen wurde. Eine Frau, die von einem muslimischen Elternteil geboren wurde, gilt als abtrünnig, wenn sie einen Nicht-Muslim heiratet, auch wenn ihre muslimischen Eltern sie nicht erzogen haben und sie immer eine andere Religion praktiziert hat . Jemand, der als Abtrünniger vom Islam geboren wurde, in der neuen Religion seiner Eltern aufgewachsen ist und innerhalb dieser Religion bleibt, ist ebenfalls ein Abtrünniger. Dies liegt daran, dass, wenn einer ihrer Elternteile als Muslim geboren wurde, ihre Nachkommen als Muslime gelten ("nach wissenschaftlichem Konsens") und ob sie etwas über den Islam wissen oder nicht, indem sie einfach die (neue) Religion ihrer Eltern ausüben. sie werden zu Abtrünnigen (laut dem Komitee der Fatwa-Gelehrten auf Islamweb.net).

Zeitgenössische Fragen der Definition von Apostasie

Zu den Themen des 19., 20. und 21. Jahrhunderts, die die Schariʿah betreffend Apostasie betreffen, gehören moderne Normen der Religionsfreiheit, der Status von Baháʼí- Mitgliedern (die im Iran als Ungläubige/Abtrünnige gelten) und Ahmadi- Glauben (in Pakistan und anderswo als Abtrünnige des Islam betrachtet), diese die "sich weigern, nach der Scharia zu richten oder beurteilt zu werden ", und in jüngerer Zeit den Status muslimischer Behörden und Regierungen, die das klassische Scharia- Recht nicht vollständig umsetzen .

Bestrafung

Hinrichtung einer marokkanischen Jüdin ( Sol Hachuel ) ein Gemälde von Alfred Dehodencq

Unter islamischen Gelehrten gibt es Meinungsverschiedenheiten darüber, ob, wann und vor allem wie Apostasie im Islam bestraft werden soll,

Ab dem 11. Jahrhundert war der Abfall der Muslime vom Islam durch das islamische Gesetz verboten, das frühere Gesetz vom Abfall war nur anwendbar, wenn eine bestimmte Anzahl von Zeugen aussagte, was in der Vergangenheit meist unmöglich war. Apostasie wurde mit dem Tod bestraft und auch mit zivilrechtlicher Haftung wie Beschlagnahme von Eigentum, Kindern, Aufhebung der Ehe, Verlust des Erbrechts bestraft. (Ein Nebengesetz, das auch in der gesamten Geschichte des Islam angewendet wurde, verbot Nichtmuslimen, Muslime zu missionieren, den Islam zu verlassen und einer anderen Religion beizutreten, weil es Muslime ermutigte, ein Verbrechen zu begehen.) Ab dem 19. Jahrhundert die Rechtsordnung vieler muslimischer Staaten Apostasie nicht mehr als Kapitalverbrechen einschlossen, und als Entschädigung forderten einige islamische Gelehrte die Selbstjustiz der Hisbah , um die Täter zu exekutieren (siehe Apostasie im Islam#Kolonialzeit und danach ).

In der heutigen Zeit betrachtet die Mehrheit der islamischen Juristen Apostasie immer noch als ein Verbrechen, das die Todesstrafe verdient (laut Abdul Rashied Omar), obwohl "eine wachsende Gruppe islamischer Juristen" dies (laut Javaid Rehman) als unvereinbar mit "Freiheit" ist der Religion", wie in den koranischen Anordnungen ( Koran  88:21 - 88:22 ) und Koran  2:256 ("es gibt keinen Zwang in der Religion"); und ein Relikt der frühen islamischen Gemeinschaft, als Abfall vom Abfall Desertion oder Verrat war.

Wieder andere vertreten eine „zentristische oder gemäßigte Position“, nur diejenigen hinrichten zu lassen, deren Abfall „eindeutig nachweisbar“ ist, etwa wenn zwei reine muslimische Augenzeugen aussagen; und/oder die Todesstrafe denjenigen vorbehalten, die ihren Glaubensabfall öffentlich machen. Laut Christine Schirrmacher vertritt "eine Mehrheit der Theologen" diese Haltung.

Wer kann wegen des Verbrechens des Abfalls verurteilt werden?

Wie oben erwähnt , gibt es in Fiqh-Handbüchern zahlreiche doktrinäre Feinheiten, deren Verletzung den Übertreter zu einem Abtrünnigen machen sollte, aber es gibt auch Hürden und hohe Anforderungen, die (selbst ernannte) Muslime im klassischen Fiqh wegen Apostasie verurteilen .

Ein Grund zur Vorsicht ist, dass es ein Akt des Abfalls (in Shafi'i und anderen Fiqh) für einen Muslim ist, einen anderen unschuldigen Muslim zu beschuldigen oder zu beschreiben, ein Ungläubiger zu sein, basierend auf dem Hadith, in dem Mohammed gesagt haben soll: "Wenn ein Mann zu seinem Bruder sagt: 'Du bist ein Ungläubiger', dann hat einer von ihnen Recht."

Nach der Scharia muss der Angeklagte, um für schuldig befunden zu werden, zum Zeitpunkt des Abfalls freien Willens, volljährig und geistig gesund sein und sich geweigert haben, Buße zu tun, wenn ihm eine Frist dafür gesetzt wurde (nicht alle Schulen erfüllen diese letzte Anforderung.) ). Das Gebot des freien Willens schließt diejenigen, die unter Zwang den Islam angenommen haben und dann zu ihrer alten Religion zurückgekehrt sind, oder Muslime, die unfreiwillig, entweder gewaltsam oder als Verschleierung ( Taqiyya oder Kitman ) aus Angst vor Verfolgung oder währenddessen zu einer anderen Religion übergetreten sind , von der Beurteilung aus Krieg . Ausgeschlossen sind auch diejenigen, die eine Kopie eines Korans misshandelt haben oder aus Unwissenheit und Missverständnissen nicht das Salatbeten beten (vorausgesetzt, sie tun dies nicht weiter, nachdem sie davor gewarnt wurden).

Einige dieser Anforderungen haben als "Schlupflöcher" gedient, um Abtrünnige zu entlasten (die Anklage wegen Apostasie gegen Abdul Rahman wurde mit der Begründung fallen gelassen, er sei "geistig untauglich").)

Todesstrafe

Im klassischen Fiqh

Traditionelle sunnitische und schiitische islamische Fiqhs oder Rechtsschulen ( maḏāhib ) sind sich in einigen Punkten einig – dass männliche Abtrünnige hingerichtet werden sollten und dass den meisten, aber nicht allen Tätern keine Chance zur Buße gegeben werden sollte (ausgeschlossen sind diejenigen, die Magie praktizieren ( subhar ), verräterische Ketzer ( zanādiqa und Rückfällige). , ob die Verurteilung erfordert, dass der Angeklagte ein praktizierender Muslim ist, oder ob es ausreicht, einfach nur den Abfall zu begehen, anstatt ihn tatsächlich zu begehen.

  • Hanafi – empfiehlt drei Tage Haft vor der Hinrichtung, obwohl die Verzögerung vor der Tötung des muslimischen Abtrünnigen nicht zwingend ist. Apostasie ist kein Hudood- Verbrechen. Anders als in anderen Schulen ist es nicht obligatorisch, den Abtrünnigen zur Umkehr aufzufordern. Abtrünnige Männer sollen getötet werden, während Frauen in Einzelhaft gehalten und alle drei Tage geschlagen werden, bis sie widerrufen und zum Islam zurückkehren. Strafe für Apostasie begrenzt für diejenigen, die Hirabah verursachen, nachdem sie den Islam verlassen haben, nicht für persönlichen Religionswechsel.
  • Maliki – erlaubt bis zu zehn Tage für den Widerruf, danach muss der Abtrünnige getötet werden. Apostasie ist ein Hudood- Verbrechen. Sowohl männliche als auch weibliche Abtrünnige verdienen nach der traditionellen Sichtweise des sunnitischen Maliki-Fiqh die Todesstrafe. Im Gegensatz zu anderen Schulen muss der Abtrünnige eine Vorgeschichte als „guter“ (dh praktizierender) Muslim haben.
  • Shafi'i – eine Wartezeit von drei Tagen ist erforderlich, um dem muslimischen Abtrünnigen Zeit zu geben, Buße zu tun und zum Islam zurückzukehren. Ohne Reue ist die Hinrichtung die empfohlene Bestrafung für Männer und Frauen. Apostasie ist kein Hudood- Verbrechen.
  • Hanbali – Wartezeit nicht notwendig, kann aber gewährt werden. Apostasie ist ein Hudood- Verbrechen. Hinrichtung ist eine traditionelle Bestrafung für beide Geschlechter von muslimischen Abtrünnigen.
  • Ja'fari – Männliche Abtrünnige müssen hingerichtet werden, während eine weibliche Abtrünnige in Einzelhaft gehalten werden muss, bis sie Buße tut und zum Islam zurückkehrt. Apostasie ist ein Hudood- Verbrechen. Die "bloße Absicht des Unglaubens" ohne Ausdruck gilt als Abfall vom Glauben. Im Gegensatz zu den anderen Schulen wird die Reue einen Angeklagten nicht vor der Hinrichtung bewahren, es sei denn, es handelt sich um „nationale Abtrünnige“, die nicht als Muslime geboren wurden, sondern zum Islam konvertierten, bevor sie vom Glauben abfielen, obwohl dies von einigen Gelehrten bestritten wird. „Angeborene“ Abtrünnige, die als Muslime aufwuchsen und nach der Pubertät und bis zum Übertritt zu einer anderen Religion Muslime blieben, sollten hingerichtet werden.

Vigilante-Antrag

In heutigen Situationen, in denen Abtrünnige (oder angebliche Abtrünnige) getötet wurden, geschieht dies normalerweise nicht durch das formelle Strafjustizsystem, insbesondere wenn „das Gesetz eines Landes Apostasie nicht bestraft“. Es ist in einigen Ländern nicht ungewöhnlich, dass "vigilante" Muslime Abtrünnige oder angebliche Abtrünnige töten oder versuchen, sie zu töten (oder sie zur Flucht aus dem Land zwingen). In mindestens einem Fall (der hochkarätigen Hinrichtung von Mahmud Muhammad Taha ) wurde das Opfer legal hingerichtet und die Regierung machte klar, dass er wegen Abfalls hingerichtet wurde, aber nicht die technische "Rechtsgrundlage" für seine Ermordung war ein anderes Verbrechen oder Verbrechen , nämlich "Ketzerei, Widerstand gegen die Anwendung des islamischen Rechts, Störung der öffentlichen Sicherheit, Provokation von Opposition gegen die Regierung und Wiederherstellung einer verbotenen politischen Partei." Als der postmoderne Professor Nasr Abu Zayd von einem ägyptischen Gericht als Abtrünniger festgestellt wurde, bedeutete dies nur eine unfreiwillige Scheidung von seiner Frau (die sich nicht scheiden lassen wollte), aber es legte ihm das sprichwörtliche Ziel auf den Rücken und er floh nach Europa.

Zivilrechtliche Haftung

Im Islam hat Apostasie traditionell sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen. Im späten 19. Jahrhundert, als die Anwendung strafrechtlicher Sanktionen für Apostasie nicht mehr verwendet wurde, wurden immer noch zivilrechtliche Sanktionen verhängt. Die Strafen für kriminelle Strafen wie Mord umfassen Tod oder Gefängnis, während in allen Madhhabs des Islam die zivilen Strafen Folgendes umfassen:

(a) das Eigentum des Abtrünnigen wird beschlagnahmt und an seine muslimischen Verwandten verteilt;
(b) seine Ehe annulliert ( faskh ) (wie im Fall von Nasr Abu Zayd );
(1) wenn sie zum Zeitpunkt des Abfalls nicht verheiratet waren, konnten sie nicht heiraten
(c) alle Kinder, die vom Islamischen Staat entfernt und als Mündel angesehen werden.
(d) Falls die gesamte Familie den Islam verlassen hat oder es keine von der Scharia anerkannten überlebenden muslimischen Verwandten gibt, gehen die Erbrechte des Abtrünnigen verloren und das Eigentum wird vom islamischen Staat liquidiert (Teil von fay , الْفيء).
(e) Falls der Abtrünnige nicht hingerichtet wird – wie im Fall von weiblichen Abtrünnigen in der Hanafi-Schule – verliert die Person auch alle Erbrechte. Hanafi sunnitische Rechtsschule erlaubt das Warten bis zur Hinrichtung, bevor Kinder und Eigentum beschlagnahmt werden; andere Schulen betrachten diese Wartezeit nicht als obligatorisch, sondern verlangen Zeit für die Umkehr.
Soziale Verbindlichkeiten

Der Übertritt eines Muslims zu einem anderen Glauben wird oft als "Schande" und "Skandal" sowie als Sünde angesehen, also neben straf- und zivilrechtlichen Sanktionen, Arbeitsplatzverlust, Ausgrenzung und Verkündigungen von Familienmitgliedern, dass sie "tot" sind. , ist überhaupt nicht "ungewöhnlich". Für diejenigen, die in der muslimischen Gemeinschaft bleiben wollen, aber von anderen Muslimen als Ungläubige angesehen werden, gibt es auch "ernste Formen der Ausgrenzung". Dazu gehören die Weigerung anderer Muslime, mit oder hinter einer Person, die des Kufr beschuldigt wird, zu beten, die Verweigerung des Gebets für die Toten und die Bestattung auf einem muslimischen Friedhof, der Boykott von Büchern, die sie geschrieben haben usw.

Befürworter und Gegner der Todesstrafe

Unterstützung unter zeitgenössischen Predigern und Gelehrten
Rechtsgutachten zum Abfall des Fatwa- Komitees der Al-Azhar-Universität in Kairo im Fall eines zum Christentum konvertierten Mannes : "Da er den Islam verlassen hat, wird er aufgefordert, sein Bedauern auszudrücken. Wenn er es nicht bereut, wird er es tun" gemäß den Rechten und Pflichten des islamischen Gesetzes getötet werden." Die Fatwa erwähnt auch, dass das gleiche für seine Kinder gilt, wenn sie in den Islam eintreten und ihn nach Erreichen der Reife verlassen .

"Die überwiegende Mehrheit der muslimischen Gelehrten sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart" betrachtet Apostasie "ein Verbrechen, das die Todesstrafe verdient", so Abdul Rashided Omar, der etwa 2007 schrieb. Einige der führenden Lichter sind:

  • Abul A'la Maududi (1903-1979), der laut einer Quelle "zum Zeitpunkt seines Todes der meistgelesene muslimische Autor unserer Zeit geworden war".
  • Mohammed al-Ghazali (1917–1996), gilt als islamisches „gemäßigtes“ und „hervorragendes“ Fakultätsmitglied der bedeutendsten islamischen Institution Ägyptens – der Al Azhar Universität – sowie als wertvoller Verbündeter der ägyptischen Regierung in ihrem Kampf gegen die „wachsende Flut“. des islamischen Fundamentalismus" wurde "weithin zugeschrieben", zur islamischen Wiederbelebung des 20. Jahrhunderts im größten arabischen Land Ägypten beigetragen zu haben . (Al-Ghazali war aktenkundig, dass alle, die sich der Umsetzung des Scharia- Gesetzes widersetzten , zu Abtrünnigen erklärten , die idealerweise vom Staat bestraft werden sollten, aber "wenn der Staat Abtrünnige nicht bestraft, muss es jemand anderes tun".
  • Yusuf al-Qaradawi (geb. 1926), ein weiterer "gemäßigter" Islamist, Vorsitzender der Internationalen Union muslimischer Gelehrter , der ab 2009 "als einer der einflussreichsten" lebenden islamischen Gelehrten galt.
  • Zakir Naik , indischer islamischer Televangelist und Prediger , dessen Peace-TV- Kanal angeblich 100 Millionen Zuschauer erreicht und dessen Debatten und Vorträge weit verbreitet sind, unterstützt die Todesstrafe nur für diejenigen Abtrünnigen, die "den nicht-islamischen Glauben propagieren und gegen den Islam sprechen". “, da er es für Verrat hält.
  • Sayyid Muhammad Rizvi, ein in Indien geborener schiitischer Gelehrter, studierte in Qum , Iran, und ist seit 2021 Imam-e Jum'a und Resident 'Ãlim des Jaffari Islamic Center in Kanada.
  • Muhammad Saalih Al-Munajjid , ein syrischer islamischer Gelehrter, gilt als angesehener Gelehrter der Salafi- Bewegung (laut Al Jazeera ); und Gründer der Fatwa- Website IslamQA , eine der beliebtesten islamischen Websites und (Stand November 2015 und laut Alexa.com) die weltweit beliebteste Website zum Thema Islam allgemein (abgesehen von der Website einer islamischen Bank) .
Widerstand gegen die Todesstrafe

Begründung, Argumente, Kritik für und gegen die Tötung von Abtrünnigen

Die Frage, ob Abtrünnige getötet werden sollten, sei "während der gesamten islamischen Geschichte umstritten gewesen".

Für die Todesstrafe

Einige Argumente für eine Todesstrafe für diejenigen, die den Islam verlassen: In der gesamten islamischen Geschichte sind sich die muslimische Gemeinschaft, Gelehrte und Fiqh-Schulen einig, dass die Schrift diese Strafe vorschreibt; die Schrift muss Vorrang vor der Vernunft oder modernen Menschenrechtsnormen haben, da der Islam die einzig wahre Religion ist; „kein Zwang in der Religion“ (Q.2:256) gilt nicht für diese Strafe; Abfall vom Glauben ist „geistlicher und kultureller“ Verrat; es passiert so gut wie nie und ist daher nicht der Rede wert.

  • Die Frage sollte nicht durch "Überlegungen" oder eigene "Laune und Wünsche" entschieden werden, sondern "vor allem" durch Befolgen der islamischen Schriften (Quran und Hadith) und "den Texten und Regeln der Schariʿah ", die alle zum Töten von Abtrünnigen aufrufen ( Frage und Antwort zum Islam). einige Gelehrte haben die Tatsache in Frage gestellt, dass die heiligen Schriften die Todesstrafe vorschreiben.
  • Abul Ala mawdudi sagte, dass unter den frühen Muslimen, unter den Fiqh-Schulen sowohl der Sunniten als auch der Schiiten , unter den Gelehrten der Scharia "jedes Jahrhunderts ... dass „kein Raum übrig bleibt, um darauf hinzuweisen“, dass diese Strafe nicht „kontinuierlich und ununterbrochen in Kraft“ in der islamischen Geschichte gewesen sei; Beweise aus frühen Texten, dass Mohammed zur Tötung von Abtrünnigen aufrief und dass Gefährten des Propheten und frühe Kalifen Enthauptungen und Kreuzigungen von Abtrünnigen anordneten, wurden im Laufe der Geschichte der islamischen Theologie nie für ungültig erklärt (Christine Schirrmacher).
    • „Viele Hadithe “, nicht nur „ein oder zwei“, fordern die Tötung von Abtrünnigen ( Yusuf al-Qaradawi );
    • Vers Q.2:217 – „Andere vom Weg Allahs abzuhalten, Ihn abzulehnen und die Anbeter aus der Heiligen Moschee zu vertreiben ist in den Augen Allahs ˹a˺ größer ˹sin˺ – zeigt die Strafe für den Abfall von . an Islam ist Tod (Mohammad Iqbal Siddiqi), Koranverse im Allgemeinen "scheinen Zwang und schwere Bestrafung zu rechtfertigen" für Abtrünnige ( Dale F. Eickelman ).
    • Wenn diese Doktrin in Frage gestellt wird, was kommt als nächstes? — rituelles Gebet ( Salat )? Fasten ( Säge )? sogar Mohammeds Mission? (Abul Ala Mawdudi).
  • Es „verdient keine Diskussion“, weil [die Befürworter behaupten], dass Abfall vom Islam so selten ist (Ali Kettani), (Mahmud Brelvi); vor der Neuzeit gab es praktisch keinen Abfall vom Islam (Syed Barakat Ahmad);
    • die Bestrafung wird „selten angerufen“, weil es zahlreiche Voraussetzungen oder Möglichkeiten für den Abtrünnigen gibt, den Tod zu vermeiden (um für schuldig befunden zu werden, muss er den Islam offen ablehnen, seine Entscheidung ohne Zwang getroffen haben, sich der Natur seiner Aussagen bewusst sein, erwachsen sein , völlig bei Verstand sein, sich geweigert zu bereuen usw.) (Website für religiöse Toleranz).
  • Es stimmt zwar, dass der Koran sagt, dass es „keinen Zwang in der Religion“ gibt (Q.2:256), aber dies „widerspricht nicht dem Befehl, den Abtrünnigen zu exekutieren“ (Islam Frage und Antwort);
    • denn der Vers gilt nur für den Eintritt in den Islam, wenn es um den Austritt aus dem Islam geht, "ändern sich die Regeln" und ein anderer Vers ist zu befolgen: "Kein gläubiger Mann und keine gläubige Frau haben eine Wahl in ihren eigenen Angelegenheiten, wenn Allah und Sein Gesandter über eine Frage entschieden" (Q.33:36) (Sayyid Muhammad Rizvi); (Islam Frage und Antwort).
    • oder weil der Vers nur den Zwang verbietet, "falsche Dinge" zu glauben, wenn es darum geht, die Wahrheit zu akzeptieren, ist Zwang erlaubt (Peter und Vries erklären eine traditionelle Ansicht);
    • Andere behaupten, dass Vers Q.2:256 " aufgehoben " wurde, dh nach den klassischen Korangelehrten wurde er durch später offenbarte Koranversen außer Kraft gesetzt/aufgehoben (IOW, Zwang war in den allerersten Tagen des Islam nicht erlaubt, aber dies wurde einige Jahre später durch göttliche Offenbarung geändert) (Peters und Vries erklären die traditionelle Sichtweise).
  • Das Thema sollte nicht durch die Linse der Glaubensfreiheit des Einzelnen betrachtet werden. Der Islam ist die einzig wahre Religion und nicht eine Religion unter vielen, die auf einem Markt des Glaubens konkurrieren. Es ist nicht darauf beschränkt, seine Anhänger im Kreise zu halten.
    • „Diejenigen, die über persönliche Freiheit und Glaubensfreiheit meckern“ sollten bedenken, dass Apostasie „die wahre Religion verlassen und die Scharia ablehnen “ bedeutet. Der Islam wurde von Allah offenbart, um „allen Gerechtigkeit und Fairness zu bringen“ (Islam Frage und Antwort); Der Islam kann "nicht zulassen, dass seine Anhänger sich von dem erhabenen Status der 'Unterwerfung unter den Willen Allahs - des Islam'" auf den der vorsätzlichen Unwissenheit herablassen (Sayyid Muhammad Rizvi);
    • Der Abtrünnige gibt anderen Muslimen ein schreckliches Beispiel, indem er „den Weg für jeden öffnet, der den Glauben verlassen will, und so den Abfall verbreitet und ihn ermutigt“ (Islam Frage und Antwort); Wenn die frühen Muslime "die Apostasie-Strafe abgeschafft hätten, gäbe es den Islam heute nicht" ( Yusuf al-Qaradawi geb. 1926);
    • Es ist falsch, "jeder anderen Religion zu erlauben, ihre Botschaft als Konkurrenz zur Religion Gottes zu verbreiten", und Abtrünnige am Leben zu lassen, gibt "dem Bösen ... eine Gelegenheit, seinen Kopf gegen den Islam zu erheben" (Abul Ala Mawdudi);
    • Auch wenn die Todesstrafe hart erscheinen mag, „bezweifelt der Abtrünnige die Wahrheit und Ehrlichkeit des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) als Gesandten Gottes“, was noch schlimmer ist (Sayyid Muhammad Rizvi);
    • Der Islam sollte "nach seinen eigenen Bedingungen beurteilt werden und nicht nach den säkularen Idealen"; "Menschenrechte, Demokratie und Minderheitenrechte" sind nur "Karten ... die westlichen Mächte" halten "die Ärmel hoch", um "gegen jedes Land zu spielen, das ihnen nicht gefällt" (Sayyid Muhammad Rizvi).
  • Apostasie sollte nicht als persönliche Glaubensentscheidung angesehen werden, sondern als Verrat – nicht als militärischer Verrat, wie der Begriff im Westen verwendet wird, sondern als „spiritueller und kultureller“ Verrat (Sayyid Muhammad Rizvi);
    • Weil "die Gesellschaftsordnung jeder muslimischen Gesellschaft der Islam ist", stellt Apostasie "eine Straftat" gegen diese Gesellschaftsordnung dar, "die am Ende zur Zerstörung dieser Ordnung führen kann" (Muhammad Muhiy al-Din al-Masiri);
    • Apostasie ist in der Regel "ein psychologischer Vorwand für die Rebellion gegen Gottesdienste, Traditionen und Gesetze und sogar gegen die Grundlagen des Staates" und ist daher "oft gleichbedeutend mit dem Verbrechen des Hochverrats ..." (Muhammad al-Ghazali);
    • Eine Person, die "die Religion, die Allah offenbart hat", kennt, sie aber ablehnt, hat eine solch monumentale Undankbarkeit gezeigt, dass sie "es nicht verdient, auf der Erde Allahs zu leben und von Allahs Versorgung zu essen" (Islam Frage und Antwort).
Gegen die Todesstrafe

Zu den Argumenten gegen die Todesstrafe gehören: dass einige Gelehrte in der gesamten islamischen Geschichte diese Strafe für Abfall vom Glauben abgelehnt haben; dass es eine Form des Glaubenszwangs darstellt, die der Koran in Q.2.256 und anderen Versen ausdrücklich verbietet, und dass diese alle anderen biblischen Argumente außer Kraft setzen; und vor allem, dass die Todesstrafe im Hadith und die von Mohammed angewendet wurde für verräterisches/aufrührerisches Verhalten, nicht für eine Änderung des persönlichen Glaubens.

  • Wie kann behauptet werden, dass es unter den Gelehrten oder der Gemeinschaft ( ijma ) von Beginn des Islam an einen Konsens zugunsten der Todesstrafe gab, wenn eine Reihe von Gefährten Mohammeds und frühislamischen Gelehrten (Ibn al-Humam, al-Marghinani, Ibn Abbas , Sarakhsi, Ibrahim al-Nakh'i), gegen die Hinrichtung von Murtadd ? ( Mirza Tahir Ahmad );
    • Darüber hinaus gab es im Laufe der Jahrhunderte eine Reihe prominenter Ulema (wenn auch eine Minderheit), die in irgendeiner Weise gegen die Todesstrafe für Apostasie argumentierten, wie zum Beispiel ...
      • Die Maliki jurist Abu al-Walid al-Baji (d . 474 AH ) entschieden , dass Abfall nur zu einer Ermessens Strafe (bekannt als verantwortlich war ta'zir ) und so möglicherweise nicht die Ausführung erfordern;
      • Die Hanafi Rechtsgelehrte Al-As-Sarachsi (d. 483 AH / 1090 CE) und Imam Ibnul Humam (d. 681 AH / 1388 CE) und Al-Auzā'ī (707-774 CE), die alle zwischen nicht unterschieden aufrührerischer religiöser Abfall einerseits und Landesverrat andererseits, wobei die Hinrichtung dem Landesverrat vorbehalten ist;
      • Ibrahim al-Nakha'i (50 AH / 670 - 95/96 AH / 717 CE) und Sufyan al-Thawri (97 AH / CE 716 - 161 AH / 778 CE) sowie die Hanafi Rechtsgelehrte As-Sarachsi (d . 1090), angenommen , dass dass ein Abtrünniger gebeten werden sollte, auf unbestimmte Zeit Buße zu tun (was mit einer Todesstrafe nicht vereinbar wäre).
  • Es gibt Probleme mit der biblischen Grundlage für die Scharia, die die Hinrichtung von Abtrünnigen befiehlt
    • Koran (siehe Koran oben )
      • Glaubenszwang ist im Koran ('Abd al-Muta'ali al-Sa'idi) "ausdrücklich" verboten; Aussagen des Korans zur Religionsfreiheit – „Es gibt keinen Zwang in der Religion. Der rechte Weg wurde vom Irrtum unterschieden“ (Q.2:256) (und auch „Wer will, der glaube, und wer will, der glaube nicht“ (Q.18:29) – sind „absolut und universell“. " Aussage(n) (Jonathan AC Brown), ( Großmufti Ali Gomaa ), "allgemeines, übergeordnetes Prinzip(en)" (Khaled Abou El Fadl) des Islam, und nicht durch Hadith oder den Schwertvers aufgehoben (Q.9: 5); und es besteht kein Zweifel, dass die Todesstrafe für Apostasie mit diesem Grundsatz nicht vereinbar ist – schließlich kann nicht gesagt werden, dass es „kein Zwang“ gibt, wenn jemand aus Glaubensgründen die Todesdrohung über dem Kopf hängt oder Zwang" in ihrem Glauben (Tariq Ramadan).
      • Weder Vers Q.2:217 (Mirza Tahir Ahmad) noch irgendein anderer Koranvers sagt irgendetwas, das darauf hindeutet, dass ein Abtrünniger in der zeitlichen Welt bestraft werden sollte , auch bekannt als dunyā ( SA Rahman ), (W. Heffening), ( Wael Hallaq ) , (Großayatollah Hussein-Ali Montazeri ); die Verse weisen nur darauf hin, dass gefährliche, aggressive Abtrünnige getötet werden sollten ( Mahmud Shaltut ), (zB "Wenn sie sich nicht von dir zurückziehen und dir Frieden anbieten und ihre Hände zurückhalten, nimm sie und töte sie, wo immer du auf sie stößt " Q.4:90), (Peters und Vries beschreiben die Argumentation islamischer Modernisten);
      • Ein weiterer Vers, der den Abfall verurteilt – Q.4:137, „Diejenigen, die glauben, dann ungläubig sind, dann wieder glauben, dann ungläubig werden und dann in ihrem Unglauben zunehmen – Gott wird ihnen weder vergeben noch sie auf den Weg führen“ – macht keinen Sinn, wenn Abfall vom Glauben wird mit dem Tode bestraft, weil das Töten von Abtrünnigen "eine wiederholte Konversion vom und zum Islam nicht erlauben würde" (Louay M. Safi); ( Schwestern im Islam );
    • Hadith und Sunnah (siehe Hadith oben )
      • „Nach den meisten etablierten juristischen Schulen kann ein Hadith die Anwendung einer allgemeinen koranischen Aussage einschränken, aber niemals negieren“, daher kann der Hadith, der zur Ausführung aufruft, den Vers „Es gibt keinen Zwang in der Religion“ (Q. 2:256) (Louay M. Safi);
      • Der Prophet Mohammed forderte nicht den Tod von Zeitgenossen, die den Islam (Mohamed Ghilan) verlassen haben - zum Beispiel Abtrünnige wie "Hisham und 'Ayyash" oder Konvertiten wie "Ubaydallah ibn Jahsh" - und seit dem, was The Der Prophet ist per Definition Teil der Sunna des Islam, dies zeigt an, "dass jemand, der seine Religion wechselt, nicht getötet werden sollte" ( Tariq Ramadan );
      • Ein weiterer Grund, die Hadithe, die besagen, „wer seine Religion wechselt, töte ihn“ nicht als Rechtsgrundlage zu verwenden, ist, dass sie nicht zu der Klasse von Hadithen gehören, die als Grundlage für „rechtliche Entscheidungen, die für alle Muslime bindend sind“ verwendet werden können alle Zeiten“ (Muhammad al-Shawkani (1759–1834 n. Chr.)); da ihre Echtheit nicht sicher ist ( Wael Hallaq ); die Hadithe gehören zu einer Kategorie, die sich "nur auf eine Autorität ( khadar al-ahad ) stützt ) und waren unter den Gefährten des Propheten nicht weithin bekannt" und sollten daher koranische Verse der Toleranz nicht aufheben (Peters und Vries beschreiben die Argumente der islamischen Modernisten) ;
      • Die Hadithe, die "die Tötung von Abtrünnigen auffordern, beziehen sich tatsächlich auf das, was in modernen Begriffen als politischer Verrat angesehen werden kann", nicht auf eine Änderung des persönlichen Glaubens (Mohamed Ghilan), (Adil Salahi); Bestrafung von kollektiver Verschwörung und Verrat gegen der Regierung (Enayatullah Subhani); ( Mahmud Shaltut ); und tatsächlich ist es ein Fehler, den islamischen Begriff ridda einfach als "Abtrünnigkeit" zu übersetzen - eine Standardpraxis -, da ridda als "der öffentliche Akt der politischen Abspaltung von " definiert werden sollte die muslimische Gemeinschaft" (Jonathan Brown);
  • Die Bestrafung oder das Fehlen von Apostasie sollte die Umstände der muslimischen Gemeinschaft widerspiegeln, die heute ganz anders sind als bei der Einführung der Todesstrafe;
    • Anders als einige andere Scharia-Gesetze sind die Vorschriften zum Umgang mit Abtrünnigen vom Islam nicht in Stein gemeißelt, sondern sollten den Umständen entsprechend angepasst werden, je nachdem, was den Interessen der Gesellschaft am besten dient. In der Vergangenheit habe die Todesstrafe für den Austritt aus dem Islam "die Integrität der muslimischen Gemeinschaft geschützt", doch heute werde dieses Ziel nicht mehr durch die Bestrafung des Abfalls erreicht (Jonathan Brown);
    • die "Prämisse und Argumentation, die der Sunna-Regel der Todesstrafe für Apostasie zugrunde liegen, waren im historischen Kontext gültig", wo "Unglaube mit Hochverrat gleichgesetzt wird", weil die Staatsbürgerschaft "auf dem Glauben an den Islam beruhte", aber heute nicht gilt (Abdullahi An -Na'im et al.); die im Hadith gefundene Verschreibung der Todesstrafe für Apostasie zielte darauf ab, Aggressionen gegen Muslime und Aufruhr gegen den Staat zu verhindern ( Mahmud Shaltut ); es ist eine von Menschen gemachte Regel, die in der frühen islamischen Gemeinschaft erlassen wurde, um das Äquivalent von Desertion oder Verrat zu verhindern und zu bestrafen (John Esposito); es ist wahrscheinlich, dass die Bestrafung von Mohammed während des frühen Islam verordnet wurde, um politische Verschwörungen gegen den Islam und Muslime zu bekämpfen, die den Islam aus Bosheit und Feindschaft gegenüber der muslimischen Gemeinschaft verlassen, und ist nicht für diejenigen gedacht, die einfach ihren Glauben ändern und zu konvertieren eine andere Religion nach Recherchen und Recherchen (Ayatollah Hussein-Ali Montazeri ).
    • das Konzept der Apostasie als Verrat ist nicht so sehr Teil des Islam, als Teil der vormodernen Ära, als das klassische islamische Fiqh entwickelt wurde und als „ jede Religion eine ‚Religion des Schwertes‘ war“ ( Reza Aslan ); und jede Religion "untermauerte die politische und soziale Ordnung innerhalb ... der Staaten, die sie gründeten" (Jonathan Brown); „…die vormoderne Zeit war eine Ära, in der die Staatsbürgerschaft durch die Religion definiert wurde. Sowohl in der Welt des Islam als auch in der Christenheit bedeutete die Treue zu einer anderen Religion, während man weiterhin in dem Land lebte, in dem die ursprüngliche Religion vorherrschte, einen Verzicht auf die Treue zu seinen Glaubensgenossen in einer Weise, die einem Verrat gleichkam“ (Intisar Rabb); "Dies war auch eine Ära, in der Religion und Staat eine Einheit bildeten. ... kein Jude, Christ, Zoroastrier oder Muslim dieser Zeit hätte seine Religion als in den persönlichen Konfessionserfahrungen einzelner verwurzelt betrachtet. ... Ihre Religion war Ihre ethnische Zugehörigkeit, Ihre Kultur und Ihre soziale Identität ... Ihre Religion war Ihre Staatsbürgerschaft."
      • Zum Beispiel hatte das Heilige Römische Reich seine offiziell sanktionierte und gesetzlich durchgesetzte Version des Christentums; das sasanidische Reich hatte seine offiziell sanktionierte und gesetzlich durchgesetzte Version des Zoroastrismus ; in China kämpften damals buddhistische Herrscher gegen taoistische Herrscher um die politische Vorherrschaft ( Reza Aslan ); Juden, die den Gott Israels verließen, um andere Gottheiten anzubeten, wurden „zur Steinigung verurteilt“ (Jonathan Brown).
    • die Überwindung des Tribalismus durch die religiöse (islamische) Einheit könnte bedeuten, einen Bürgerkrieg in der Ära Mohammeds zu verhindern.
    • Die Todesstrafe für Apostasie ist ein zeitgebundenes Gebot, das nur für diejenigen Araber gilt, die die Wahrheit leugnen, selbst nachdem Mohammed sie ihnen selbst erklärt und erklärt hat ( Javed Ahmad Ghamidi ).
    • jetzt ist der einzige Grund, einen Abtrünnigen zu töten, die Kriegsgefahr zu beseitigen, nicht wegen ihres Unglaubens ( Al-Kamal ibn al-Humam 861 AH/1457 CE); Heutzutage ist die Zahl der Abtrünnigen gering und bedroht die islamische Gemeinschaft politisch nicht (Christine Schirrmacher beschreibt die "liberale" Haltung zum Abfall); sie sollte nur durchgesetzt werden, wenn der Abfall zu einem Mechanismus des öffentlichen Ungehorsams und der Unordnung ( fitna ) wird (Ahmet Albayrak).
  • In der islamischen Geschichte wurden Gesetze, die schwere Strafen gegen Apostasie (und Blasphemie) forderten, nicht zum Schutz des Islam verwendet, sondern "fast ausschließlich", um entweder "politische Dissidenten" zu eliminieren oder "verletzliche religiöse Minderheiten" (Javaid Rehman) ins Visier zu nehmen, was kaum etwas nachahmungswürdiges.
  • Die Hinrichtung von Abtrünnigen ist eine Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit und etwas heuchlerisch für eine Religion, die Nicht-Muslime enthusiastisch ermutigt, von ihrem derzeitigen Glauben abzufallen und zum Islam zu konvertieren. (Nicht-Muslime und liberale Muslime)

Mittelweg

Zumindest einige konservative Juristen und Prediger haben versucht, die traditionelle Glaubenslehre vom Abfall zu versöhnen und gleichzeitig das Prinzip der Religionsfreiheit anzusprechen. Einige von ihnen argumentieren, dass Abfall vom Glauben weniger bestraft werden sollte als der Tod.

Auf einer Menschenrechtskonferenz 2009 an der Mofid-Universität in Qom , Iran, erklärte Ayatollah Mohsen Araki , dass "wenn eine Person am Islam zweifelt, sie nicht bestraft wird, aber wenn die Zweifel offen geäußert werden , ist dies nicht zulässig. " Wie ein Beobachter ( Sadakat Kadri ) feststellte, hat diese „Freiheit“ den Vorteil, dass „Staatsbeamte einen unmanifestierten Glauben nicht bestrafen könnten, selbst wenn sie es wollten“.

Zakir Naik , der indische islamische Fernsehevangelist und Prediger, vertritt eine weniger strenge Linie (wie oben erwähnt), indem er feststellt, dass nur diejenigen Muslime getötet werden sollten, die "den nicht-islamischen Glauben propagieren und gegen den Islam sprechen", nachdem sie vom Islam konvertiert sind.

Während Dar al-Ifta al-Misriyyah , ein ägyptisches islamisches Beratungs-, Justiz- und Regierungsorgan, nicht über die Hinrichtung von Abtrünnigen sprach , erließ eine Fatwa im Fall eines ägyptischen Christen, der zum Islam konvertiert war, aber "versuchte, zum Christentum zurückzukehren", „Diejenigen, die freiwillig und ohne Zwang den Islam angenommen haben, können später nicht von der öffentlichen Ordnung der Gesellschaft abweichen, indem sie ihren Abfall vom Glauben preisgeben, weil ein solches Verhalten andere Menschen davon abhalten würde, den Islam anzunehmen.“ (Der ägyptische Hof folgte der Fatwa.)

In der Praxis – historische Auswirkungen

630 CE-1800 CE

Der Vorwurf des Abfalls wird oft von religiösen Autoritäten verwendet, um Skeptiker, Dissidenten und Minderheiten in ihren Gemeinschaften zu verurteilen und zu bestrafen. Seit der frühesten Geschichte des Islam hat das Verbrechen des Abfalls und die Hinrichtung wegen Abfalls wichtige Ereignisse im Islam vorangetrieben. Zum Beispiel erschütterten die Ridda-Kriege (Bürgerkriege des Abfalls) die muslimische Gemeinschaft in den Jahren 632–633 n. Chr., unmittelbar nach dem Tod Mohammeds. Diese Kriege spalteten die beiden großen Glaubensrichtungen des IslamSunniten und Schiiten – und forderten zahlreiche Tote. Sunnitische und schiitische Sekten des Islam beschuldigen sich seit langem gegenseitig des Abfalls.

Einige christliche Konvertiten zum Islam, die Berichten zufolge zum Christentum zurückkehrten und hingerichtet wurden, sind „Kyros“, der 769 n. Chr. durch Verbrennung hingerichtet wurde, „Heiliger Elias“ 795 n.

Der Historiker David Cook schreibt, dass "nur bei den 'Abbasi Kalifen al-Mu'taṣim (218-28 AH/833-42 CE) und al-Mutawakkil (233-47/847-61) detaillierte Berichte" Abtrünnige und was mit ihnen gemacht wurde. Zuvor, in der Zeit der Umayyaden und der frühen Abbasiden, scheinen Maßnahmen zur Verteidigung des Islam vor Apostasie „größtenteils auf intellektuelle Debatten beschränkt geblieben zu sein“. Religion - "von den ersten Tagen des Islam an" waren "Christen und Juden, die zum Islam konvertierten und nach einiger Zeit wieder zu ihrem früheren Glauben zurückkehrten".

Einige Quellen betonen, dass Hinrichtungen von Abtrünnigen „selten in der islamischen Geschichte“ waren. Dem Historiker Bernard Lewis zufolge waren in der "religiösen Polemik" in der "frühen Zeit" des Islam "Anklagen des Abfalls nicht ungewöhnlich", aber die Angeklagten wurden selten strafrechtlich verfolgt und "einige bekleideten sogar hohe Ämter im muslimischen Staat". Später, "als die Regeln und Strafen des muslimischen Gesetzes systematisiert und regelmäßiger durchgesetzt wurden, wurden Anklagen des Abfalls seltener." Wenn gegen einen mutmaßlichen Abtrünnigen vorgegangen wurde, handelte es sich viel eher um „Quarantäne“ als um Hinrichtung, es sei denn, die Neuerung sei „extrem, hartnäckig und aggressiv“. Eine andere Quelle, der Rechtshistoriker Sadakat Kadri , argumentiert, dass Hinrichtungen selten waren, weil "weithin geglaubt wurde", dass jedem angeklagten Abtrünnigen, "der Buße tat , indem er die Schahada artikulierte " ( LA ILAHA ILLALLAH "Es gibt keinen Gott außer Allah") "vergeben werden musste". und ihre Bestrafung verzögert sich bis nach dem Jüngsten Tag. Dieser Grundsatz wurde "auch in Extremsituationen" eingehalten, etwa wenn ein Täter "nur aus Todesangst" den Islam annahm und ihre Aufrichtigkeit höchst unglaubwürdig erschien. Es basierte auf dem Hadith, dass Mohammed einem Anhänger vorgeworfen hatte, einen Räuber getötet zu haben, der die Schahada ausgesprochen hatte.

In der Neuen Enzyklopädie des Islam heißt es auch, dass die Praxis im Islam in Bezug auf Atheismus oder verschiedene Formen der Häresie nach der Frühzeit mit einigen bemerkenswerten Ausnahmen toleranter wurde, solange es sich um eine private Angelegenheit handelte. Wie auch immer Ketzerei und Atheismus, die sich in der Öffentlichkeit ausdrücken, durchaus als Skandal und Bedrohung für eine Gesellschaft angesehen werden können; in manchen Gesellschaften sind sie strafbar, zumindest soweit der Täter zum Schweigen gebracht wird. Insbesondere die Gotteslästerung und die Beleidigung Mohammeds sind schwere Verbrechen.

Im Gegensatz dazu hält der Historiker David Cook die Frage des Abfalls und der Bestrafung aufrecht, da dies im Islam nicht ungewöhnlich war. Er gibt jedoch auch an, dass vor der Hinrichtung im 11.

Zindīq (oft eine „Plattform“ für „Intellektuelle“ unter dem Verdacht, den Islam verlassen zu haben“ oder Freidenker , Atheisten oder Ketzer, die ihre Religion verbergen) erlebte von 779 bis 786 eine Welle von Verfolgungen. Eine Geschichte dieser Zeit besagt:

"Toleranz ist lobenswert", hatte der Spiller (der Kalif Abu al-Abbās ) einmal gesagt, "außer in Angelegenheiten, die den religiösen Glauben oder die Würde des Souveräns gefährden." Al-Mahdi (gest. 169/785) verfolgte Freidenker und richtete sie in großer Zahl hin. Er war der erste Kalif, der die Komposition polemischer Werke zur Widerlegung von Freidenkern und anderen Ketzern anordnete; und jahrelang versuchte er, sie absolut auszurotten, jagte sie in allen Provinzen und tötete Angeklagte auf bloßen Verdacht.

Der berühmte Sufi - Mystiker des 10. Jahrhunderts Irak, Al-Hallādsch ein ketzerisch Dokument für den Besitz von was darauf hindeutet , offiziell hingerichtet wurde Hadsch Wallfahrt wurde nicht von einer reinen Muslim (dh für Ketzerei getötet , die ihm abtrünnig gemacht) erforderlich, aber es ist dachte er würde sind von der Hinrichtung verschont geblieben, außer dass der Kalif zu der Zeit Al-Muqtadir wünschte, "bestimmte Persönlichkeiten, die sich mit al-Hallaj verbunden hatten", zu diskreditieren. (Zuvor wurde al-Hallaj dafür bestraft, dass er davon sprach, mit Gott eins zu sein, indem er rasiert, an den Pranger gestellt und mit der flachen Klinge geschlagen wurde. Er wurde nicht hingerichtet, weil der schafiitische Richter entschieden hatte, dass seine Worte kein „Beweis für Unglaube.")

Im Iran des 12. Jahrhunderts wurden al-Suhrawardi zusammen mit Anhängern der ismailitischen Sekte des Islam unter dem Vorwurf, Abtrünnige zu sein, getötet; im Syrien des 14. Jahrhunderts erklärte Ibn Taymiyyah die türkisch-mongolischen Muslime in Zentralasien aufgrund der Invasion von Ghazan Khan zu Abtrünnigen; Im Indien des 17. Jahrhunderts wurden Dara Shikoh und andere Söhne von Shah Jahan von seinem Bruder Aurangzeb unter dem Vorwurf des Abfalls vom Islam gefangen genommen und hingerichtet, obwohl Historiker darin übereinstimmen, dass dies eher politisch als eine religiöse Hinrichtung war.

Kolonialzeit und danach

Von etwa 1800 bis 1970 gab es nur wenige Fälle von Hinrichtungen von Abtrünnigen in der muslimischen Welt, darunter das Erwürgen einer Frau in Ägypten (irgendwann zwischen 1825 und 1835) und die Enthauptung eines armenischen Jugendlichen im Osmanischen Reich in 1843. Westmächte setzten sich intensiv für ein Verbot der Hinrichtung von Abtrünnigen im Osmanischen Reich ein. Der britische Gesandte am Hof ​​von Sultan Abdülmecid I. (1839–1861), Stratford Canning, führte diplomatische Vertreter aus Österreich, Russland, Preußen und Frankreich in ein "Tauziehen" mit der osmanischen Regierung. Am Ende (nach der Hinrichtung des Armeniers) stimmte die Hohe Pforte zu, "völlige Freiheit der christlichen Missionare" zu gewähren, um zu versuchen, Muslime im Reich zu bekehren. Das Todesurteil für den Abfall vom Islam wurde durch das Toleranzedikt abgeschafft und 1844 von der osmanischen Regierung durch andere Formen der Bestrafung ersetzt. Die Umsetzung dieses Verbots wurde von religiösen Beamten abgelehnt und erwies sich als schwierig. Während der osmanischen Tanzimat- Zeit folgte eine Reihe von Edikten , wie das Reformedikt von 1856 .

Dies war auch die Zeit, in der islamische Modernisten wie Muhammad Abduh (gest. 1905) argumentierten, dass es nicht genug sei, ein Abtrünniger zu sein, um hingerichtet zu werden, der Täter müsse eine echte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Islamische Gelehrte wie Muhammad Rashid Rida (gest. 1935) und Muhammad al Ghazzali (gest. 1996) hingegen behaupteten, dass öffentlicher, expliziter Abfall automatisch die öffentliche Ordnung und damit bedrohe; mit dem Tod bestraft. Diese Gelehrten versöhnten den Koranvers "Es gibt keinen Zwang in der Religion...", indem sie argumentierten, dass die Religionsfreiheit im Islam nicht für Muslime gilt, die ihre Religion ändern wollen. Andere Autoren wie 'Abd al-Muta'ali al-Sa'idi, SA Rahman usw. behaupten, dass die Todesstrafe für Apostasie der Religionsfreiheit widerspricht und verbannt werden muss.

Bemühungen, Muslime zu anderen Religionen zu konvertieren, waren bei der muslimischen Gemeinschaft äußerst unpopulär. Trotz dieser Apostasie-Erlasse gab es auf Nichtmuslime ständigen Druck, zum Islam zu konvertieren, und Abtrünnige vom Islam wurden weiterhin verfolgt, bestraft und mit Hinrichtungen bedroht, insbesondere in den östlichen und levantischen Teilen des damaligen Osmanischen Reiches . Das Toleranzedikt scheiterte schließlich, als Sultan Abdul Hamid II. die Macht übernahm, den Panislamismus mit der Scharia als osmanische Staatsphilosophie erneut behauptete und 1894 Hamidian-Massaker gegen Christen initiierte , insbesondere die Völkermorde an Armeniern , Griechen , Assyrern und Krypto-Christen Abtrünnige vom Islam in der Türkei (Stavriotes, Kromlides).

In der Kolonialzeit wurde die Todesstrafe für Apostasie in islamischen Ländern abgeschafft, die unter westliche Herrschaft gekommen waren oder an Orten wie dem Osmanischen Reich konnten westliche Mächte genug Druck ausüben, um sie abzuschaffen. Mitte der 1970er Jahre schrieben Rudolph Peters und Gert JJ De Vries, dass "Abfall in der muslimischen Welt nicht mehr unter das Strafrecht fällt", aber dass einige Muslime (wie 'Adb al-Qadir 'Awdah) predigten, dass "das Töten" eines Abtrünnigen" sei "zu einer Pflicht einzelner Moslems geworden" (und nicht zu einer weniger wichtigen kollektiven Pflicht in der Hisbah- Doktrin) und Ratschläge zu geben, wie man nach einer Verhaftung wegen eines solchen Mordes vor Gericht plädieren sollte, um einer Bestrafung zu entgehen.

Einige (Louay M. Safi) haben argumentiert, dass diese Situation mit der Annahme "europäischer Rechtskodizes ... Muslimische Öffentlichkeit und starre wörtliche Interpretationen (wie die Hinrichtung von Abtrünnigen) mit Authentizität und Legitimität. Autokratische Herrscher „verbünden sich oft mit traditionellen Religionsgelehrten“, um die Unzufriedenheit der Basis abzulenken, die in Form von wütenden frommen Traditionalisten annahm.

In der Praxis in der jüngeren Vergangenheit

Während seit 2004 Apostasie vom Islam in nur acht mehrheitlich muslimischen Staaten ein Kapitalverbrechen ist, wird in anderen Staaten, in denen Abtrünnige nicht direkt hingerichtet werden, die Tötung von Abtrünnigen manchmal durch außergerichtliche Tötungen durch die Familie des Abtrünnigen erleichtert, insbesondere wenn der Abtrünnige lautstark ist. In einigen Ländern ist es nicht ungewöhnlich, dass Muslime, die sich selbst wehren, Abtrünnige oder angebliche Abtrünnige töten oder versuchen, sie zu töten, weil sie glauben, dass sie die Scharia durchsetzen, was die Regierung versäumt hat.

Strafen (tatsächlich oder vorgeschlagen) für Apostasie in einigen Ländern mit muslimischer Mehrheit ab 2020.
  Todesstrafe
  Gefängnis
  Einen Muslim zu bekehren ist ein Verbrechen
  Verlust des Sorgerechts/der Ehe

Hintergrund

Mehr als 20 Staaten mit muslimischer Mehrheit haben Gesetze, die den Abfall von Muslimen als Verbrechen bestrafen, andere de facto de jure. Ab 2014 war Apostasie in Afghanistan, Brunei, Mauretanien, Katar, Saudi-Arabien, Sudan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Jemen ein Kapitalverbrechen. Hinrichtungen wegen religiöser Bekehrung waren in letzter Zeit selten, seit 1985 wurden vier Fälle gemeldet: 1985 einer im Sudan; zwei im Iran, 1989 und 1998; und eines in Saudi-Arabien im Jahr 1992. In Mauretanien, Saudi-Arabien, Jordanien und im Jemen wurden Apostasie-Gesetze verwendet, um Personen für andere Handlungen als die Bekehrung anzuklagen. Darüber hinaus haben einige überwiegend islamische Länder ohne Gesetze, die sich speziell mit Apostasie befassen, Einzelpersonen oder Minderheiten wegen Apostasie unter Anwendung weit gefasster Blasphemiegesetze strafrechtlich verfolgt. In vielen Ländern erlaubt die Hisbah- Doktrin des Islam traditionell jedem Muslim, einen anderen Muslim oder Ex-Muslim wegen Glaubensvorstellungen zu beschuldigen, die der islamischen Gesellschaft schaden können, dh gegen die Normen der Scharia (islamisches Gesetz) verstoßen. Dieses Prinzip wurde in Ländern wie Ägypten, Pakistan und anderen verwendet, um Abtrünnige wegen Blasphemie anzuklagen.

Die meisten Gewalttaten oder Gewaltandrohungen gegen Abtrünnige kamen in den letzten Jahren in der muslimischen Welt von außerhalb der staatlichen Justizsysteme, entweder durch außergesetzliche Handlungen staatlicher Behörden oder durch andere Einzelpersonen oder Gruppen, die von der Regierung uneingeschränkt operiert wurden. Es gab auch soziale Verfolgung für Muslime, die zum Christentum konvertieren. Zum Beispiel berichtet die christliche Organisation Barnabas Fund :

Der Bereich des Abfalls und der Blasphemie und der damit verbundenen "Verbrechen" ist somit offensichtlich ein komplexes Syndrom innerhalb aller muslimischen Gesellschaften, das einen wunden Nerv trifft und immer große emotionale Ausbrüche gegen die wahrgenommenen Akte des Verrats, des Verrats und der Angriffe auf den Islam und seine Ehre hervorruft. Während es in muslimischen Gesellschaften einige mutige abweichende Stimmen gibt, ist die Androhung der Anwendung der Gesetze zum Abfall vom Glauben und zur Blasphemie gegen jeden, der ihre Anwendung kritisiert, eine wirksame Waffe, um Gegner einzuschüchtern, Kritik zum Schweigen zu bringen, Rivalen zu bestrafen, Innovationen und Reformen abzulehnen und halten nicht-muslimische Gemeinschaften an ihrem Platz.

Ähnliche Ansichten werden von der nicht-theistischen Internationalen Humanistischen und Ethischen Union geäußert . Der Autor Mohsin Hamid weist darauf hin, dass die Logik der weithin akzeptierten Behauptung, dass jeder, der einem Abtrünnigen hilft, selbst ein Abtrünniger ist, eine mächtige Waffe ist, um Angst unter denen zu verbreiten, die sich den Morden widersetzen (zumindest in Pakistan). Es bedeutet, dass ein Arzt, der sich bereit erklärt, einen von Angreifern verwundeten Abtrünnigen zu behandeln, oder ein Polizist, der sich bereit erklärt hat, diesen Arzt zu schützen, nachdem er bedroht wurde, auch ein Abtrünniger ist - "und weiter und weiter".

Zeitgenössische reformistische/liberale Muslime wie der Koranist Ahmed Subhy Mansour , Edip Yuksel und Mohammed Shahrour litten unter Anschuldigungen des Abfalls und Forderungen, sie hinrichten zu lassen, die von islamischen Geistlichen wie Mahmoud Ashur, Mustafa Al-Shak'a, Mohammed Ra'fat . erlassen wurden Othman und Yusif Al-Badri.

Abtrünnige Gemeinschaften

Christliche Abtrünnige vom Islam

In Bezug auf muslimische Konvertiten zum Christentum identifizierte Duane Alexander Miller (2016) zwei verschiedene Kategorien:

  1. „Muslimische Anhänger Jesu Christi“, „Jesus-Muslime“ oder „Messianische Muslime“ (analog zu messianischen Juden ), die sich weiterhin als „Muslime“ identifizieren oder zumindest sagen, dass der Islam (ein Teil) ihrer „Kultur“ ist als Religion, sondern "verstehen sich als Nachfolge Jesu, wie er in der Bibel dargestellt wird".
  2. „Christen mit muslimischem Hintergrund“ (abgekürzt CMBs), auch bekannt als „ex-muslimische Christen“, die den Islam vollständig zugunsten des Christentums aufgegeben haben.

Miller führte den Begriff "Muslim-Hintergrund-Gläubige" (MBBs) ein, um beide Gruppen zu umfassen Jesus“ seien „ heterodoxe Muslime“, „ ketzige Muslime“ oder „ kryptochristliche Lügner“).

Atheistische Abtrünnige vom Islam

Im Jahr 2015 argumentierte Ahmed Benchemsi, dass, obwohl Westler große Schwierigkeiten haben, sich die Existenz eines arabischen Atheisten auch nur vorzustellen, „eine Generationsdynamik“ im Gange ist, bei der „große Zahlen“ junger Menschen, die als Muslime erzogen werden, „von ... Religiosität" nach "persönlichen Zweifeln" über die "Unlogik" des Korans und der Sunna. Abtrünnige Einwanderer aus dem Islam in westlichen Ländern, die sich zum Atheismus "bekehren", haben sich oft in Gruppen wie Women in Secularism, Ex-Muslims of North America , Council of Ex-Muslims of Britain , um sich zu trösten , um Geschichten über die Spannungen und Ängste des "Weggehens" auszutauschen eine eng verbundene, auf Glauben basierende Gemeinschaft" und die Auseinandersetzung mit "elterlicher Enttäuschung, Ablehnung durch Freunde und Verwandte und dem Vorwurf, "versucht zu haben, sich in eine westliche Kultur zu integrieren, die sie verachtet", oft unter Verwendung von Terminologien, die zuerst von der LGBT-Gemeinschaft geäußert wurden - "" herauskommen' und 'den Schrank' verlassen".

Als ich kürzlich Facebook sowohl auf Arabisch als auch auf Englisch durchsuchte und das Wort "Atheist" mit Namen verschiedener arabischer Länder kombinierte, stieß ich auf über 250 Seiten oder Gruppen mit Mitgliedschaften von wenigen Einzelpersonen bis zu mehr als 11.000. Und diese Zahlen beziehen sich nur auf arabische Atheisten (oder Araber, die sich mit dem Thema Atheismus beschäftigen), die engagiert genug sind, um online eine Spur zu hinterlassen.

Öffentliche Meinung

Eine Umfrage, die auf persönlichen Interviews basiert, die das Pew Research Center zwischen 2008 und 2012 in 80 Sprachen unter Tausenden von Muslimen in vielen Ländern durchgeführt hat, ergab unterschiedliche Ansichten über die Todesstrafe für diejenigen, die den Islam verlassen, um Atheist zu werden oder zu konvertieren zu einer anderen Religion. In einigen Ländern (insbesondere in Zentralasien, Südosteuropa und der Türkei) beschränkte sich die Unterstützung für die Todesstrafe für Apostasie auf einen winzigen Rand; in anderen Ländern (insbesondere in der arabischen Welt und in Südasien) unterstützen Mehrheiten und große Minderheiten die Todesstrafe.

In der Umfrage wurden Muslime, die die Scharia zum Gesetz des Landes machten, nach ihrer Meinung zur Todesstrafe für Abfall vom Islam gefragt. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. (Beachten Sie, dass die Werte für Gruppe C aus den Werten für die anderen beiden Gruppen abgeleitet wurden und nicht Teil des Pew-Berichts sind.)

Mittlerer Osten und Nordafrika
Land Gruppe A: % Muslime unterstützen die Scharia Gruppe B: Unterstützung des Todes wegen Apostasie in % von Gruppe A Gruppe C: Gruppe B in % aller Muslime
Ägypten 74 86 63,6
Palästina 89 66 58,7
Jordanien 71 82 58,2
Irak 91 42 38,2
Tunesien 56 29 16,2
Libanon 29 46 13.3
Süd- und Südostasien
Land Gruppe A: % Muslime unterstützen die Scharia Gruppe B: Unterstützung des Todes wegen Apostasie in % von Gruppe A Gruppe C: Gruppe B in % aller Muslime
Afghanistan 99 79 78,2
Pakistan 84 76 63.8
Malaysia 86 62 53,3
Bangladesch 82 44 36,1
Thailand 77 27 20.8
Indonesien 72 18 13,0
Südosteuropa und Zentralasien
Land Gruppe A: % Muslime unterstützen die Scharia Gruppe B: Unterstützung des Todes wegen Apostasie in % von Gruppe A Gruppe C: Gruppe B in % aller Muslime
Russland 42 fünfzehn 6.3
Tadschikistan 27 22 5.9
Kirgisistan 35 14 4.9
Bosnien fünfzehn fünfzehn 2.3
Kosovo 20 11 2.2
Truthahn 12 17 2.0
Albanien 12 8 1.0
Kasachstan 10 4 0,4
Visualisierung des Gesamtprozentsatzes der Muslime pro Land, die die Todesstrafe für Apostasie gemäß den Werten des Pew-Berichts von 2013 befürworten.

Insgesamt deuten die Zahlen der Umfrage von 2012 darauf hin, dass der Prozentsatz der Muslime in den befragten Ländern, die die Todesstrafe für Muslime befürworten, die den Islam verlassen, um Atheist zu werden oder zu einer anderen Religion zu konvertieren, stark schwankt, von 0,4 % (in Kasachstan) bis 78,2 %. (in Afghanistan). Die Regierungen des Golf-Kooperationsrates (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait) erlaubten Pew Research 2010 oder 2012 keine Erhebung der landesweiten öffentlichen Meinung zum Thema Apostasie. Die Umfrage umfasste auch China , Indien , Syrien , oder westafrikanische Länder wie Nigeria .

Nach Land

Die Situation für Abtrünnige vom Islam variiert deutlich zwischen muslimischen Minderheiten- und muslimischen Mehrheitsregionen. In muslimischen Minderheitenländern ist "jede Gewalt gegen diejenigen, die den Islam verlassen, bereits illegal". Aber in mehrheitlich muslimischen Ländern wird Gewalt manchmal "institutionalisiert", und (zumindest 2007) leben "Hunderte und Tausende von Abtrünnigen" in Angst vor Gewalt und sind gezwungen, ein Leben in "extremer Doppelzüngigkeit und psychischem Stress" zu führen.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Gesetze, die eine religiöse Bekehrung verbieten , verstoßen gegen Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Folgendes besagt:

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, entweder allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, seine Religion oder Weltanschauung durch Lehre, Praxis, Gottesdienst und Befolgung zu bekunden.

Afghanistan, Ägypten, Iran, Irak, Pakistan und Syrien stimmten für die Erklärung. Die Regierungen anderer Länder mit muslimischer Mehrheit haben durch Kritik an die Erklärung als Versuch , durch die nicht-muslimische Welt zu verhängen ihre Werte auf Muslime, mit einer Vermutung der kulturellen Überlegenheit reagiert und durch die ausstellende Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam -a gemeinsame Erklärung der Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz 1990 in Kairo , Ägypten. Die Erklärung von Kairo unterscheidet sich von der Allgemeinen Erklärung dadurch, dass sie die Scharia als einzige Quelle der Rechte bekräftigt und Gleichheit und Verhalten in Bezug auf Religion , Geschlecht , Sexualität usw. begrenzt. Islamische Gelehrte wie Muhammad Rashid Rida in Tafsir al-Minar argumentieren, dass die "Freiheit zum Abfall" unterscheidet sich von der Religionsfreiheit dadurch, dass der Abfall vom Islam die Freiheit anderer und die Achtung der Religion islamischer Staaten verletzt.

Literatur und Film

Filme und Dokumentationen

Bücher von Ex-Muslimen

  • Ham, Boris van der ; Benhammou, Rachid (2018). Nieuwe Vrijdenkers: 12 voormalige moslims vertellen hun verhaal (Neue Freidenker: 12 ehemalige Muslime erzählen ihre Geschichte) . Amsterdam: Prometheus. P. 209. ISBN 9789044636840.
  • Hirsi Ali, Ayaan (2007). Ungläubiger: Mein Leben (Mijn Vrijheid) . Simon & Schuster UK. ISBN 9780743295031.
  • Hirsi Ali, Ayaan (2011). Nomade: Vom Islam nach Amerika . Simon & Schuster UK. ISBN 9781847398185.
  • Al-Husseini, Waleed (2017). Der Blasphemer: Der Preis, den ich für die Ablehnung des Islam bezahlt habe (Blasphémateur ! : les Gefängnisse d'Allah) . New York City: Skyhorse Publishing. ISBN 9781628726756.
  • Jami, Ehsan (2007). Het recht om ex-moslim te zijn (Das Recht, ein Ex-Muslim zu sein) . Kampen: Uitgeverij Ten Have. ISBN 978-9025958367.
  • Mohammed , Yasmine (2019). Von Al-Qaida zum Atheismus: Das Mädchen, das sich nicht unterwerfen wollte . Freie Herzen Freie Köpfe. ISBN 978-1724790804.
  • Rizvi, Ali Amjad (2016). Der atheistische Muslim: Eine Reise von der Religion zur Vernunft . New York City: St. Martins Press. ISBN 9781250094445.
  • Saleem, Aliyah ; Mogul, Fiyaz (2018). Den Glauben hinter sich lassen: Die Wege und Perspektiven von Menschen, die sich entschieden haben, den Islam zu verlassen . London: Darton, Longman & Todd. P. 192. ISBN 978-0232533644. ASIN  0232533644 .
  • Warraq, Ibn (2003). Ausstieg aus dem Islam: Abtrünnige sprechen sich aus . Amherst, New York: Prometheus-Bücher. ISBN 978-1591020684.

Siehe auch

Verweise

Anmerkungen

Zitate

Bibliographie und weiterführende Literatur

Externe Links