Debellion - Debellatio
Der Begriff „ debellatio “ oder „ debellation “ ( lateinisch „Besiegen, oder der Akt des Eroberns oder Unterwerfens“, wörtlich „(den Feind) niederkriegen“, von lat. bellum „Krieg“) bezeichnet das Ende des Krieges, der durch vollständige Zerstörung verursacht wird eines feindlichen Staates . Der israelische Juraprofessor Eyal Benvenisti definiert dies als "eine Situation, in der eine Konfliktpartei im Krieg völlig besiegt wurde, ihre nationalen Institutionen zerfallen sind und keiner ihrer Verbündeten den Feind weiterhin militärisch für sie herausfordert".
Beispiele
Karthago
In einigen Fällen endet die Debellion mit einer vollständigen Auflösung und Einverleibung des besiegten Staates in das nationale Territorium des Siegers, wie es am Ende des Dritten Punischen Krieges mit der Niederlage Karthagos durch Rom im 2. Jahrhundert v . Chr . geschah .
Nazi Deutschland
Die bedingungslose Kapitulation des Dritten Reiches , im engeren Sinne nur der Bundeswehr , am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde seinerzeit von den meisten Behörden als Fall von Debellatio akzeptiert als:
- Es erfolgte eine vollständige Auflösung des Deutschen Reiches einschließlich aller Ämter.
- Der Alliierte Kontrollrat hatte die Souveränität über das Gebiet Deutschlands.
- Ein Großteil des Territoriums des Deutschen Reiches wurde annektiert (siehe ehemalige Ostgebiete Deutschlands )
- Es blieb kein einheitlicher deutscher Staat übrig, das Deutsche Reich wurde von der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik abgelöst .
Andere Behörden haben argumentiert, dass ein deutscher Staat von 1945 bis 1949 existierte, wenn auch ruhend und ohne jegliche institutionelle oder organisatorische Komponente, auf der Grundlage, dass:
- Der größte Teil des Territoriums, das Deutschland vor dem Anschluss ausmachte, wurde nicht annektiert.
- Es existierte noch eine deutsche Bevölkerung, der die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt wurde.
- Deutsche Institutionen wie Gerichte hörten nie auf zu existieren, obwohl der Alliierte Kontrollrat das Gebiet regierte.
- Schließlich erlangte eine deutsche Regierung die volle Souveränität über das gesamte deutsche Gebiet, das nicht annektiert worden war (siehe Deutsche Wiedervereinigung ).
- Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als rechtliche Fortsetzung des Deutschen Reiches;
Andere
- Republik Venedig. Siehe Untergang der Republik Venedig .
- Konföderierte Staaten von Amerika. Siehe Abschluss des Amerikanischen Bürgerkriegs .
- Paraguay. Siehe Fall von Asunción .
- Österreich-Ungarn. Siehe Vertrag von Trianon und Vertrag von Saint Germain .
- Südvietnam. Siehe Fall von Saigon
Siehe auch
Verweise
Weiterlesen
- Armstrong, Anne (1974). Bedingungslose Kapitulation: Die Auswirkungen der Casablanca-Politik auf den Zweiten Weltkrieg . Praeger. ISBN 978-0837170428.
- Rheinstein, Max (November 1948). "Der Rechtsstatus des besetzten Deutschlands" . Michigan Law Review . Die Michigan Law Review Association. 47 (1): 23–40. doi : 10.2307/1284507 . JSTOR 1284507 .
- Everding, Gerry (3. März 2004). „US - Regeln Irak nach internationalem Recht Doktrin der‚debellatio‘und wird bis stabile Regierung gebildet wird “ . Nachrichtenredaktion der Washington University in St. Louis . Abgerufen am 10. September 2012 .
- Kommentar des IKRK zum Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte ( Protokoll I ), 8. Juni 1977. Kommentar zum Begriff "Die allgemeine Einstellung militärischer Operationen" in Artikel 3. b des Protokolls I stellt das IKRK in seinem Kommentar in Fußnote 5 fest: "Ein Teil der Literatur bezieht sich auf diese Situation ['Allgemeines Ende der Militäroperationen', wenn die Besetzung des gesamten Territoriums einer Vertragspartei abgeschlossen ist, begleitet von der effektiven Einstellung der alle Feindseligkeiten, ohne die Notwendigkeit eines Rechtsinstruments jeglicher Art] als „debellatio", aber dies ist eine engere Auslegung des Begriffs, als andere Publizisten ihm zuschreiben. Zum Begriff der „debellatio" und den verschiedenen Definitionen dieses Begriffs: vgl. KU Meyn, 'Debellatio', in R. Bernhardt (Hrsg.) [ Encyclopaedia of Public International Law ], Tranche 3, S. 145;“
- Patterson, Melissa (Sommer 2006). „Wer hat den Titel? oder, Die Überreste der Debellatio im Irak nach der Invasion“ . Harvard International Law Journal . 47 (2).
- Roberts, Adam (2006). "Transformative Militärbesetzung: Anwendung der Gesetze des Krieges und der Menschenrechte" (PDF) . Das American Journal of International Law . 100 : 580–622. doi : 10.1163/ej.9789004154285.i-590.90 . Archiviert vom Original (PDF) am 23. September 2014 . Abgerufen am 10. September 2012 .
- Wedgwood, Ruth (16. November 2004). "Gerichtsüberschreitung" (PDF) . Wall Street Journal . Archiviert vom Original (PDF) am 1. Oktober 2006 . Abgerufen am 10. September 2012 .
Externe Links
- Die Wörterbuchdefinition von Debellion bei Wiktionary