Doktor beider Gesetze - Doctor of both laws

Ein Doktor beider Gesetze , vom lateinischen Doctor utriusque juris oder juris utriusque doctor oder Doctor juris utriusque ("Arzt beider Gesetze") (Abkürzungen beinhalten: JUD, IUD, DUJ, JUDr., DUI, DJU, Dr.iur .utr., Dr.jur.utr., DIU, UJD und UID) ist ein Gelehrter , der eine erworben hat Promotion sowohl in Zivil- und Kirchenrecht . Der Abschluss war unter römisch-katholischen und deutschen Gelehrten des Mittelalters und der frühen Neuzeit üblich. Heute wird der Titel nach sechsjähriger Studienzeit von der Päpstlichen Lateranuniversität , von der Universität Würzburg und von der Universität Freiburg verliehen .

Ungefähr zwischen dem 12. und 18. Jahrhundert beherrschten europäische Jurastudenten die Ius-Kommune , ein gesamteuropäisches Rechtssystem, das während dieser Zeit vorherrschte. Es setzte sich aus kanonischem (Kirchen-)Recht sowie römischem und feudalem (bürgerlichem) Recht zusammen, was den Grad "Doktor beider Gesetze" einbrachte. oder des "Licentiatus beider Gesetze".

Doktoren des Zivil- und Kirchenrechts

Siehe auch

Verweise