Kirchliche Privilegien - Ecclesiastical privileges

Im kanonischen Recht der katholischen Kirche sind kirchliche Privilegien die Privilegien, die der Klerus genießt . Ihr Umfang variierte im Laufe der Zeit.

Die Hauptprivilegien sind:

  • Privilegium canonis in Bezug auf die persönliche Unverletzlichkeit gegen böswillige Verletzungen
  • Privilegium fori in Bezug auf ein Sondergericht in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten vor einem kirchlichen Richter .
  • Privilegium immunitatis , Steuerbefreiung und einige andere Belastungen
  • Privilegium kompetent , Recht auf ordnungsgemäße Ernährung

Zusätzlich zu persönlichen Privilegien können kirchliche Privilegien geweihte und heilige Orte und Dinge abdecken.

Verweise