Kirchliche Privilegien - Ecclesiastical privileges
Im kanonischen Recht der katholischen Kirche sind kirchliche Privilegien die Privilegien, die der Klerus genießt . Ihr Umfang variierte im Laufe der Zeit.
Die Hauptprivilegien sind:
- Privilegium canonis in Bezug auf die persönliche Unverletzlichkeit gegen böswillige Verletzungen
- Privilegium fori in Bezug auf ein Sondergericht in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten vor einem kirchlichen Richter .
- Privilegium immunitatis , Steuerbefreiung und einige andere Belastungen
- Privilegium kompetent , Recht auf ordnungsgemäße Ernährung
Zusätzlich zu persönlichen Privilegien können kirchliche Privilegien geweihte und heilige Orte und Dinge abdecken.
Verweise
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