Eingetragener Verein (Deutschland) - Registered association (Germany)

Der GWUP ist ein e. V. in Deutschland registriert, aber auch in Österreich und der Schweiz tätig

Ein eingetragenen Verein ( Deutsch: [aɪnɡəˌtʁaːɡənɐ fɛʁʔaɪn] ; „Verein“ oder „eingetragener Verein *), abgekürzt e . V. ( Deutsch: [ˌeːfaʊ] ) ist eine Rechtsform für eine registrierte freiwillige Vereinigung in Deutschland Während einer Gruppe. kann als Verein bezeichnet werden , die Eintragung als eingetragener Verein bietet viele rechtliche Vorteile, da sie den Status einer juristischen Person und nicht nur einer Personengruppe verleiht . Die Rechtsstellung muss auch im Namen erwähnt werden. Wie bei einigen anderen Körperschaften, ein eingetragener Verein für den Status einer Anwendung gemeinnützige Organisation ( Gemeinnützigkeit ).

Rechtliche Grundlage

Der ZGB Deutschland regelt Non-Profit registriert und für gemeinnützige Vereine gelten als juristische Personen ( Vereine ) in den Abschnitten 21 bis 79 und alle anderen Verbände vertraglich ( Gesellschaften ) in den Abschnitten 705-740. Der Verein ist der Grundtypus einer juristischen Person, während die Gesellschaft dogmatisch eher eine Personengesellschaft ist. Aufgrund dieser theoretischen Unterscheidung ist der Vereinsbegriff auch die Rechtsgrundlage für bestimmte Kapitalgesellschaften wie GmbH und Aktiengesellschaft , die ebenfalls mit juristischer Persönlichkeit ausgestattet sind. Diese sind in gesonderten Satzungen als besondere Wirtschaftsvereinigungen geregelt, weisen jedoch die gleichen Grundzüge auf.

Das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG) und die dazugehörige Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) enthalten konkrete Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Vereine im Allgemeinen.

Mitgliedschaft

Alle natürlichen und juristischen Personen in Deutschland, einschließlich Körperschaften wie Gemeinden, Landkreise und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, können Vereine gründen und einem Verein beitreten. Dies bedeutet, dass Vereine nicht auf private Vereine von natürlichen Personen beschränkt sind, sondern einen viel breiteren Wirkungsbereich haben. Dies können sehr lokal begrenzte vereinsähnliche Einrichtungen sein, aber auch landesweite Einheiten, die wichtige wirtschaftliche oder soziale Gruppen repräsentieren. Es ist sogar möglich, dass eingetragene Vereine selbst einen neuen Verein gründen, dessen Mitglieder sich ausschließlich aus Vereinen zusammensetzen (oft Dachverband genannt).

Die gesetzliche Mindestmitgliederzahl für die Gründung eines eingetragenen Vereins beträgt sieben. Die Mindestzahl der Mitglieder, bevor ein eingetragener Verein aufgelöst werden muss, beträgt fünf. Die größten Verbände können über eine Million Mitglieder haben, es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Mitgliederzahl.

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Anmeldung

Die Eintragung von Vereinen ist in der Vereinsregisterverordning VRV (Vereinsregisterordnung) geregelt. Es erfordert die Registrierung eines e. V. mit dem Vereinsregister entweder beim Amtsgericht seines Sitzes geführt oder, sofern nach Landesrecht angeordnet, als Zentralregister für das Land, in dem sich sein Sitz befindet.

Unterschiede zu anderen Gerichtsbarkeiten

In anderen deutschsprachigen Ländern gibt es eine solche Unterscheidung nicht. Es kann jedoch gesetzliche Anforderungen geben, die einen Verein zur Registrierung verpflichten; zum Beispiel in der Schweiz gibt es keine Vereinigung Register, sondern ein Verein muss im Handelsregister eingetragen sein , wenn sein jährlicher Umsatz hoch genug ist , um rechtlich eine Prüfung (erfordern Revisionspflicht ). In Österreich sind alle Vereine in einem Sonderregister eingetragen und haben einen e. V. im Namen ist nicht zulässig.

Verweise

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