Gesetz über Notstandsmächte (Verteidigung) von 1939 - Emergency Powers (Defence) Act 1939

Gesetz über Notstandsmächte (Verteidigung) von 1939
Langer Titel Ein Gesetz, um Seiner Majestät bestimmte Befugnisse zu verleihen, von denen es zweckmäßig ist, dass Seine Majestät im gegenwärtigen Notfall ausgeübt werden kann; und weitere Vorkehrungen für Zwecke zu treffen, die mit der Verteidigung des Reiches verbunden sind.
Zitat 2 & 3 Geo. 6, c. 62
Territoriale Ausdehnung Britisches Imperium
Termine
königliche Zustimmung 24. August 1939
Andere Gesetzgebung
Aufgehoben durch Gesetz über Notstandsgesetze (Aufhebung) von 1959
Status: Aufgehoben

Das Emergency Powers (Defense) Act von 1939 war ein Notfallgesetz, das kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs vom Parlament des Vereinigten Königreichs verabschiedet wurde , um es der britischen Regierung zu ermöglichen, Notfallbefugnisse zur wirksamen Verfolgung des Krieges zu übernehmen . Es enthielt Klauseln, die der Regierung weitreichende Befugnisse zur Schaffung von Verteidigungsvorschriften einräumten, die nahezu jeden Aspekt des Alltags im Land regelten. Zwei Straftaten nach den Vorschriften wurden mit dem Tod bestraft.

Passage

Das Gesetz wurde als Reaktion auf den nationalsozialistischen Pakt vom 23. August 1939 verabschiedet und versorgte die Regierung ab dem 24. August 1939 mit Befugnissen. Es sollte ursprünglich nur ein Jahr in Kraft sein und allgemeine Vorkehrungen für die Verfolgung der Kriegsanstrengungen treffen. Insbesondere war Folgendes vorgesehen:

1 . (1) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts kann Seine Majestät auf Anordnung des Rates Vorschriften erlassen (in diesem Gesetz als "Verteidigungsvorschriften" bezeichnet), die ihm zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Verteidigung als notwendig oder zweckmäßig erscheinen des Reiches, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die effiziente Verfolgung eines Krieges Seine Majestät kann engagiert werden, und für die Aufrechterhaltung von Lieferungen und Dienstleistungen, die für das Leben der Gemeinschaft wesentlich sind.

(2) Unbeschadet der Allgemeinheit der durch den vorstehenden Unterabschnitt übertragenen Befugnisse können die Verteidigungsvorschriften, soweit dies Seiner Majestät im Rat für einen der in diesem Unterabschnitt genannten Zwecke als notwendig oder zweckmäßig erscheint:

(a) Vorkehrungen für die Festnahme, Gerichtsverhandlung und Bestrafung von Personen treffen, die gegen die Vorschriften verstoßen, und für die Inhaftierung von Personen, deren Inhaftierung dem Außenminister im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder der Verteidigung des Reiches als zweckmäßig erscheint;

(b) genehmigen -

(i) die Inbesitznahme oder Kontrolle von Eigentum oder Unternehmen im Namen Seiner Majestät;
(ii) den Erwerb von anderem Eigentum als Land im Namen Seiner Majestät;

(c) das Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten genehmigen; und

(d) vorsehen, dass ein Erlass geändert, der Betrieb eines Erlasses ausgesetzt und ein Erlass mit oder ohne Änderung angewendet wird.

Erweiterung der Befugnisse

Das Gesetz über Notstandsmächte (Verteidigung) von 1940 verlängerte das Gesetz von 1939 um ein weiteres Jahr und sah jährliche Verlängerungen durch parlamentarische Entschließung vor. Es erweiterte die Befugnisse der Regierung gemäß den Verteidigungsbestimmungen erheblich, um zu verlangen, dass Personen "sich selbst, ihre Dienste und ihr Eigentum Seiner Majestät zur Verfügung stellen".

Das Gesetz über Notstandsmächte (Verteidigung) (Nr. 2) von 1940 ermöglichte die Schaffung von Sondergerichten zur Verwaltung der Strafjustiz in Kriegsgebieten sowie die Ermächtigung, Straftäter wegen Verstoßes gegen die Verteidigungsvorschriften zu bestrafen.

Aufhebung

Das Gesetz wurde am 25. März 1959 durch das Emergency Laws (Repeal) Act von 1959 aufgehoben, aber die letzte der Verteidigungsbestimmungen lief erst am 31. Dezember 1964 aus.

Siehe auch

Weiterführende Literatur

  • Cotter, Cornelius P. (1953). "Konstitutionalisierung von Notmächten: Die britische Erfahrung". Stanford Law Review . 5 (3): 382–417. doi : 10.2307 / 1226448 . JSTOR   1226448 .
  • Jennings, W. Ivor (1940). "The Emergency Powers (Defense) (No. 2) Act, 1940" . Modern Law Review . 4 (2): 132–136. doi : 10.1111 / j.1468-2230.1940.tb02739.x . JSTOR   1090251 .
  • Leeson, David (2012). "Emergency Powers Acts (1920, 1926, 1939-1940, 1964)". In Martel, Gordon (Hrsg.). Die Enzyklopädie des Krieges . Wiley-Blackwell. ISBN   978-1-40519037-4 .

Verweise

Externe Links