Schwedische Vollstreckungsbehörde - Swedish Enforcement Authority

Die schwedische Vollstreckungsbehörde ( Schwedisch : Kronofogdemyndigheten ; wörtlich: The Crown Gerichtsvollzieher Authority ) ist eine Regierungsbehörde zuständig für Inkasso , Zwangsvollstreckung , Vertreibungen und die Durchsetzung der gerichtlichen Verfügungen in Schweden . Die Behörde beaufsichtigt auch Insolvenzverwalter.

Behörde

Die Vollstreckungsbehörde ist die einzige Organisation in Schweden ermächtigt , Geld von Bankkonten von zurückzutreten Schuldner und, falls erforderlich, besuchen die Häuser und Unternehmen von Schuldnern (zu ergreifen distrain ) Immobilie. Die Behörde hat auch das Recht, Gelder direkt vom Einkommen des Schuldners einzubehalten. Sie kann Schulden für Privatpersonen und Unternehmen sowie für den Staat eintreiben.

Zahlungsauftrag

Eine Person oder Organisation, deren Schuldner sich weigert, eine ausstehende Forderung zu begleichen, kann bei der Behörde eine Forderung (Zahlungsanordnung) einreichen. Dem Beklagten wird der Anspruch zugestellt und er muss innerhalb einer bestimmten Frist antworten. Erfolgt keine Antwort und liegt der Nachweis vor, dass die Forderung dem Empfänger zugestellt wurde, ist die Behörde ermächtigt, ein vollstreckbares Urteil zu verkünden, das zur Zwangsvollstreckung verwendet werden kann. Bestreitet der Beklagte eine Forderung, muss ein Gericht die Forderung in einem Zivilprozess prüfen. Das Zahlungsauftragssystem ist daher ein schneller Weg zu einem vollstreckbaren Urteil in Fällen, in denen der Rechtsanspruch unbestritten ist, und in anderen Fällen eine Alternative zur Vorladung.

Siehe auch

Externe Links