Erweiterung der Europäischen Union - Enlargement of the European Union

Die Gebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäische Gemeinschaften vor 1993), animiert in der Reihenfolge des Beitritts. Gebiete außerhalb Europas und seine unmittelbare Umgebung werden nicht angezeigt.

Die Europäische Union (EU) hat sich im Laufe ihrer Geschichte durch den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Union mehrfach erweitert. Um der EU beizutreten, muss ein Staat wirtschaftliche und politische Bedingungen erfüllen, die als Kopenhagener Kriterien (nach dem Kopenhagener Gipfel im Juni 1993) bezeichnet werden und eine stabile demokratische Regierung erfordern, die die Rechtsstaatlichkeit und die entsprechenden Freiheiten und Institutionen respektiert. Gemäß dem Vertrag von Maastricht müssen alle derzeitigen Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament einer Erweiterung zustimmen. Der Erweiterungsprozess wird manchmal als europäische Integration bezeichnet . Dieser Begriff wird auch verwendet, um die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu bezeichnen, da die nationalen Regierungen eine schrittweise Harmonisierung der nationalen Gesetze ermöglichen.

Der Vorgänger der EU, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft , wurde 1958 mit Inkrafttreten der Römischen Verträge mit den Inner Six- Mitgliedstaaten gegründet . Seitdem hat sich die EU-Mitgliedschaft zu siebenundzwanzig, aufgewachsen mit den neuesten Mitgliedstaat ist Kroatien , das im Juli 2013 beigetreten Die jüngste territoriale Erweiterung der EU war der Einbau von Mayotte im Jahr 2014. Die wichtigsten territorialen Reduzierungen der Die EU und ihre Vorgänger waren der Austritt Algeriens nach der Unabhängigkeit im Jahr 1962, der Austritt Grönlands im Jahr 1985 und der Austritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020.

Ab 2020 laufen Beitrittsverhandlungen mit Albanien (seit 2020), Montenegro (seit 2012), Nordmazedonien (seit 2020), Serbien (seit 2014) und der Türkei (seit 2005). Serbien und Montenegro wurden vom ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker und Erweiterungskommissar Johannes Hahn als Spitzenkandidaten bezeichnet und prognostiziert, dass sie während des nächsten Mandats der Europäischen Kommission bis 2025 beitreten werden. Die Verhandlungen mit der Türkei dauern an, aber das Tempo hat sich aufgrund von Einwänden der EU gegen die Reaktion der türkischen Regierung auf den Putschversuch von 2016 verlangsamt .

Kriterien

Gemäß den EU-Verträgen steht die Mitgliedschaft in der Europäischen Union „jedem europäischen Staat offen, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich zu ihrer Förderung verpflichtet“ ( Artikel 49 EUV ). Diese Werte in Artikel 2 sind „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Angehörigen von Minderheiten“. Dies basiert auf den 1993 vereinbarten „ Kopenhagener Kriterien “, als klar wurde, dass viele ehemalige Ostblockstaaten einen Beitrittsantrag stellen würden;

Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass das Bewerberland Stabilität der Institutionen erreicht hat, die Demokratie , Rechtsstaatlichkeit , Menschenrechte , Achtung und Schutz von Minderheiten , eine funktionierende Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit zur Bewältigung des Wettbewerbsdrucks und der Marktkräfte innerhalb der Union. Die Mitgliedschaft setzt die Fähigkeit des Kandidaten voraus, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen einschließlich der Einhaltung der Ziele der politischen, wirtschaftlichen und Währungsunion zu übernehmen .

—  Auszug aus den Schlussfolgerungen des Kopenhagener Vorsitzes

Im Dezember 1995 überarbeitete der Europäische Rat von Madrid die Beitrittskriterien, um Bedingungen für die Integration der Mitgliedsländer durch eine angemessene Anpassung seiner Verwaltungsstrukturen aufzunehmen: Da es wichtig ist, dass sich die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft in die nationale Gesetzgebung widerspiegeln, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die überarbeiteten nationalen Rechtsvorschriften durch geeignete Verwaltungs- und Justizstrukturen wirksam umgesetzt werden.

Schließlich, und technisch gesehen außerhalb der Kopenhagener Kriterien, kommt die weitere Anforderung, dass alle künftigen Mitglieder Gesetze erlassen müssen, um ihre Gesetze mit dem im Laufe der Geschichte der Union aufgebauten europäischen Rechtsbestand, dem sogenannten gemeinschaftlichen Besitzstand , in Einklang zu bringen .

Verfahren

Die Europäische Kommission, die im Erweiterungsprozess eine zentrale Rolle spielt.

Heute folgt der Beitrittsprozess einer Reihe formeller Schritte, von einem Vorbeitrittsabkommen bis zur Ratifizierung des endgültigen Beitrittsvertrags. Diese Schritte werden in erster Linie von der Europäischen Kommission ( Erweiterungskommissar und GD Erweiterung ) geleitet, aber die eigentlichen Verhandlungen werden technisch zwischen den Mitgliedstaaten der Union und dem Kandidatenland geführt.

Bevor ein Land einen Beitrittsantrag stellt, unterzeichnet es in der Regel ein Assoziierungsabkommen , um das Land auf eine Kandidatur und eine eventuelle Mitgliedschaft vorzubereiten. Die meisten Länder erfüllen nicht einmal die Kriterien, um Verhandlungen aufzunehmen, bevor sie sich bewerben, daher brauchen sie viele Jahre, um sich auf den Prozess vorzubereiten. Ein Assoziierungsabkommen hilft, diesen ersten Schritt vorzubereiten.

Im Falle des Westbalkans existiert ein besonderer Prozess, der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess , um die besonderen Umstände dort zu bewältigen.

Wenn ein Land einen formellen Beitrittsantrag stellt, ersucht der Rat die Kommission, eine Stellungnahme zur Bereitschaft des Landes zur Aufnahme von Verhandlungen auszuarbeiten. Der Rat kann die Stellungnahme der Kommission dann entweder annehmen oder ablehnen (Der Rat hat die Stellungnahme der Kommission nur einmal abgelehnt, als diese von der Aufnahme von Verhandlungen mit Griechenland abgeraten hat).

Wenn der Rat der Aufnahme von Verhandlungen zustimmt, beginnt das Screening-Verfahren. Kommission und Kandidatenland prüfen seine Gesetze und die der EU und stellen fest, welche Unterschiede bestehen. Der Rat empfiehlt dann die Aufnahme von Verhandlungen über "Kapitel" des Rechts, die seiner Meinung nach eine ausreichende gemeinsame Basis für konstruktive Verhandlungen bieten. Bei den Verhandlungen geht es in der Regel darum, dass das Kandidatenland die EU davon überzeugt, dass seine Gesetze und seine Verwaltungskapazitäten ausreichen, um europäisches Recht umzusetzen, das von den Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen umgesetzt werden kann. Dies beinhaltet oft Zeitpläne, bevor der Acquis Communautaire (europäische Verordnungen, Richtlinien und Normen) vollständig umgesetzt werden muss.

Bevölkerung und BIP pro Kopf einzelner EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zu Drittstaaten in Europa.

Ein Kapitel gilt als abgeschlossen, wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben, dass es ausreichend umgesetzt wurde, es kann jedoch dennoch wieder geöffnet werden, wenn die Kommission der Ansicht ist, dass der Kandidat die Einhaltung der Vorschriften nicht eingehalten hat.

Um die Fortschritte der Länder bei der Vorbereitung auf den Beitritt zur Europäischen Union zu bewerten, legt die Europäische Kommission dem Europäischen Rat regelmäßig (jährlich) Berichte vor . Diese dienen dem Rat als Entscheidungsgrundlage für Verhandlungen oder deren Ausweitung auf andere Kandidaten.

Nach Abschluss der Verhandlungen wird ein Beitrittsvertrag unterzeichnet, der dann von allen Mitgliedstaaten der Union sowie den Institutionen der Union und dem Kandidatenland ratifiziert werden muss. Sobald dies abgeschlossen ist, wird es zu dem im Vertrag festgelegten Datum der Union beitreten.

Der gesamte Prozess, vom Antrag auf Mitgliedschaft bis zur Mitgliedschaft, hat in der Regel etwa ein Jahrzehnt gedauert, obwohl einige Länder, insbesondere Schweden, Finnland und Österreich, schneller waren und nur wenige Jahre dauerten. Der Prozess von der Beantragung eines Assoziierungsabkommens bis zum Beitritt hat viel länger gedauert, sogar mehrere Jahrzehnte (die Türkei hat beispielsweise erstmals in den 1950er Jahren einen Assoziierungsantrag gestellt und die Beitrittsverhandlungen noch nicht abgeschlossen).

Frankreich legte am 18. Oktober 2019 sein Veto gegen die Aufnahme von Verhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien ein und verwies auf Probleme mit dem laufenden Erweiterungsprozess. Im November 2019 hat Frankreich einen siebenstufigen Beitrittsplan für die Mitgliedschaft vorgeschlagen. Die reformierte Beitrittsstrategie sieht die Teilnahme an verschiedenen Programmen wie Erasmus, Bankenunion, Kapitalmarktunion, Zollunion usw.

Beispiel

Im Folgenden ein Beispiel für den Beitrittsprozess – Estlands Weg zur Mitgliedschaft von der Unabhängigkeitserklärung von der Sowjetunion im November 1991 über die Anerkennung durch die EU im selben Monat bis zur Mitgliedschaft im Mai 2004. Die Leichtigkeit des Beitritts hängt vom Staat ab: wie integriert mit der EU im Vorfeld, dem Zustand ihrer Wirtschaft und öffentlichen Institutionen, noch offenen politischen Fragen mit der EU und (historisch) wie viel Recht die EU bisher aufgebaut hat, muss der beitretende Staat übernehmen. Diese Gliederung umfasst auch Integrationsschritte des Beitrittslandes nach dem Beitritt.

Zeitplan für die EU-Mitgliedschaft Estlands
Jahr Datum Vorfall Anmerkungen
1991 20. August Unabhängigkeitserklärung von der UdSSR Anerkennung von der EU im selben Monat.
1994 18. Juli Freihandelsabkommen abgeschlossen
1995 1. Januar Freihandelsabkommen in Kraft
12. Juni Europa-Abkommen abgeschlossen
24. November Mitgliedschaft beantragt
1998 1. Januar Europa-Abkommen tritt in Kraft Unterstützung der Vorintegration
März Beitrittsverhandlungen eröffnet 6 Kapitel geöffnet
1999 17 Kapitel geöffnet
2000 6 Kapitel geöffnet
2002 Dezember Alle Kapitel abgeschlossen und Verhandlungen abgeschlossen Schlusskapitel (Nr. 30) wurde gleichzeitig geöffnet und geschlossen.
2003 8. April Entwurf eines Beitrittsvertrags von der estnischen Regierung genehmigt
16. April Beitrittsvertrag unterzeichnet
14. September Referendum über die Mitgliedschaft genehmigt 66,84% dafür, Wahlbeteiligung: 64,02%
2004 1. Mai Beitritt zur EU
28. Juni ERM beigetreten Erfordert 2 Jahre im WKM vor der Euro- Einführung
2007 21. Dezember Ist in den Schengen-Raum eingetreten
2011 1. Januar Einführung des Euro
1. Mai Recht auf Begrenzung der Einwanderung aus Ländern des Jahres 2004 abgelaufen Nur Österreich und Deutschland haben dies angewendet, der Rest der EU-Staaten hat die Beschränkungen vor 2011 abgeschafft

Erfolg und Müdigkeit

Die Erweiterung ist eine der erfolgreichsten Außenpolitiken der EU, hat aber von Anfang an auch unter erheblichem Widerstand gelitten. Der französische Präsident Charles de Gaulle lehnte die britische Mitgliedschaft ab. Ein späterer französischer Präsident François Mitterrand lehnte die Mitgliedschaft Griechenlands, Spaniens und Portugals ab, da er befürchtete, dass die ehemaligen Diktaturen nicht bereit seien und die Gewerkschaft dadurch zu einer Freihandelszone werden würde.

Die Gründe für die Bewerbung und Aufnahme der ersten Mitgliedstaaten waren in erster Linie wirtschaftlicher Natur, während die zweite Erweiterung eher politischer Natur war. Die südlichen Mittelmeerländer waren gerade aus Diktaturen hervorgegangen und wollten ihre demokratischen Systeme durch die EWG sichern, während die EWG dasselbe sicherstellen wollte und dass ihre südlichen Nachbarn stabil und an die NATO ausgerichtet waren. Diese beiden Hauptkräfte, wirtschaftlicher Gewinn und politische Sicherheit, stehen seither hinter den Erweiterungen. Mit den jüngsten großen Erweiterungen im Jahr 2004 hat sich die öffentliche Meinung in Europa jedoch gegen eine weitere Expansion gewendet.

Es wurde auch anerkannt, dass die Erweiterung ihre Grenzen hat; die EU kann sich nicht endlos erweitern. Der frühere Kommissionspräsident Romano Prodi sprach sich dafür aus, den Nachbarstaaten der EU „alles außer Institutionen“ zu gewähren, um ihnen eine intensive Zusammenarbeit zu ermöglichen, ohne den institutionellen Rahmen der EU zu belasten. Dies wurde insbesondere von Frankreich und Deutschland als privilegierte Partnerschaft für die Türkei vorangetrieben , deren Mitgliedschaft aus kulturellen und logistischen Gründen auf erheblichen Widerstand gestoßen ist .

Historische Erweiterungen

Interaktive Karte der Erweiterung der Europäischen Union ohne Grönland und Algerien
Anträge auf Beitritt zur Europäischen Union*
Antragsteller Ausgegeben Beitritts-/
Fehlerbegründung
Albanien Albanien 2009-04-28 Verhandeln
Österreich Österreich 1989-07-17 1995-01-01
Belgien Belgien N / A 1952-07-23
Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina 2016-02-15 Potenziellen Kandidaten
Bulgarien Bulgarien 1995-12-14 2007-01-01
Kroatien Kroatien 2003-02-21 2013-07-01
Zypern Zypern 1990-07-03 2004-05-01
Tschechien Tschechien 1996-01-17 2004-05-01
Dänemark Dänemark 1961-08-10
Zurückgezogen
wegen Veto
gegen UK-Antrag
1967-05-11 1973-01-01
Estland Estland 1995-11-24 2004-05-01
Finnland Finnland 1992-03-18 1995-01-01
Frankreich Frankreich N / A 1952-07-23
West Deutschland West Deutschland N / A 1952-07-23
Griechenland Griechenland 1975-06-12 1981-01-01
Ungarn Ungarn 1994-03-31 2004-05-01
Island Island 2009-07-17
Gefroren
Irische Republik Irland 1961-07-31
Zurückgezogen
wegen Veto
gegen UK-Antrag
1967-05-11 1973-01-01
Italien Italien N / A 1952-07-23
Kosovo Kosovo * Potenziellen Kandidaten
Lettland Lettland 1995-09-13 2004-05-01
Litauen Litauen 1995-12-08 2004-05-01
Luxemburg Luxemburg N / A 1952-07-23
Malta Malta 1990-07-16
Gefroren
aufgrund der
Wahl einer neuen Regierung
im Oktober 1996.
Wiederaufnahme nach einer erneuten
Wahl einer neuen Regierung
im September 1998.
2004-05-01
Montenegro Montenegro 2008-12-15 Verhandeln
Marokko Marokko 1987-07-20
Hat abgelehnt
vom
Europäischen Rat
Niederlande Niederlande N / A 1952-07-23
Nordmazedonien Nordmazedonien 2004-03-22 Verhandeln
Norwegen Norwegen 1962-04-30
Zurückgezogen
wegen Veto
gegen UK-Antrag
1967-07-21
Hat abgelehnt
von Norwegen
im Referendum
1992-11-25
Hat abgelehnt
von Norwegen
im Referendum
Polen Polen 1994-04-05 2004-05-01
Portugal Portugal 1977-03-28 1986-01-01
Rumänien Rumänien 1995-06-22 2007-01-01
Slowakei Slowakei 1995-06-27 2004-05-01
Slowenien Slowenien 1996-06-10 2004-05-01
Spanien Spanien 1962-02-09
Hat abgelehnt
vom
Europäischen Rat
1977-06-28 1986-01-01
Serbien Serbien 2009-12-22 Verhandeln
Schweden Schweden 1991-07-01 1995-01-01
Schweiz Schweiz 1992-05-25
Zurückgezogen
aufgrund der
öffentlichen Meinung
Truthahn Truthahn 1987-04-14 Verhandeln
Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 1961-08-10
Veto eingelegt
von Frankreich
1967-05-10 1973-01-01
31.01.2020
Die EU verlassen
nach dem Referendum im Jahr 2016
* Bewerbungen bei der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl , den
Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union je nach Datum.

Gründungsmitglieder

Der Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurde durch vorgeschlagen Robert Schuman in seiner Erklärung am 9. Mai 1950 und umfasste die Zusammenlegung der Kohle- und Stahlindustrie in Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland . Die Hälfte der Projektstaaten, Belgien , Luxemburg und die Niederlande , hatten bereits einen hohen Grad an Integration untereinander mit den Organen der Benelux und früheren bilateralen Abkommen erreicht. Diesen fünf Ländern schloss sich Italien an und sie alle unterzeichneten am 23. Juli 1952 den Vertrag von Paris . Diese sechs Mitglieder, die als " innere Sechs " bezeichnet wurden (im Gegensatz zu den " äußeren Sieben ", die die Europäische Freihandelsassoziation bildeten , die misstrauisch waren) solche Integrationspläne) unterzeichneten die Römischen Verträge zur Gründung zweier weiterer Gemeinschaften, die zusammen als Europäische Gemeinschaften bekannt wurden, als sie 1967 ihre Exekutive zusammenlegten.

1962 unternahm Spanien , regiert vom Militärdiktator Francisco Franco , seinen ersten Versuch, den Europäischen Gemeinschaften beizutreten . Der spanische Außenminister Fernando María Castiella hat das Antragsformular an den französischen Premierminister Maurice Couve de Murville geschickt . Dieser Antrag wurde 1964 von allen Mitgliedsländern abgelehnt; Spanien war zu dieser Zeit keine Demokratie und daher nicht in der Lage, der EWG beizutreten.

Die Gemeinschaft verzeichnete aufgrund der Entkolonialisierung in ihrer Zeit einen gewissen Gebietsverlust . Algerien , das ein integraler Bestandteil Frankreichs war, unterhielt eine besondere Beziehung zur Gemeinschaft. Algerien erlangte am 5. Juli 1962 die Unabhängigkeit und trat damit aus der Gemeinschaft aus. Bis in die 1970er Jahre gab es keine Erweiterung.

Erste Erweiterung

Das Vereinigte Königreich , das sich geweigert hatte, als Gründungsmitglied beizutreten, änderte seine Politik nach der Suez-Krise und beantragte die Mitgliedschaft in den Gemeinschaften. Auch andere EWG-Mitglieder neigten aus diesen Gründen zu einer britischen Mitgliedschaft. Der französische Präsident Charles de Gaulle legte sein Veto gegen die britische Mitgliedschaft ein.

Nachdem de Gaulle sein Amt niedergelegt hatte, wurde die Tür zur Erweiterung wieder geöffnet. Auch die EWG-Wirtschaft hatte sich verlangsamt, und die britische Mitgliedschaft wurde als Weg zur Wiederbelebung der Gemeinschaft angesehen. Erst nach einem zwölfstündigen Gespräch zwischen dem britischen Premierminister Edward Heath und dem französischen Präsidenten Georges Pompidou war Großbritanniens dritte Bewerbung erfolgreich. Nachdem Großbritannien akzeptiert wurde, sagte Premierminister Edward Heath:

"Ich für meinen Teil habe keinen Zweifel daran, dass die Gespräche, die wir geführt haben, nicht nur für Großbritannien und Frankreich, sondern für Europa als Ganzes von echtem und dauerhaftem Nutzen sein werden."

Als Teil des Abkommens über den britischen Beitritt erklärte sich Frankreich bereit, der EWG eigene Geldmittel zu gewähren. Frankreich machte dieses Zugeständnis jedoch nur, da Großbritanniens kleiner Landwirtschaftssektor sicherstellen würde, dass Großbritannien ein Nettozahler des von der Gemeinsamen Agrarpolitik dominierten EG-Haushalts sein würde . Gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich beantragten, wie bei den vorherigen Gelegenheiten, Dänemark , Irland und Norwegen . Diese Länder waren wirtschaftlich so stark mit dem Vereinigten Königreich verbunden, dass sie es für notwendig hielten, der EWG beizutreten, falls das Vereinigte Königreich dies tat. Die norwegische Regierung verlor jedoch ein nationales Referendum über die Mitgliedschaft und trat daher am 1. Januar 1973 nicht mit den anderen bei. Zu diesem Zeitpunkt trat Gibraltar der Gemeinschaft mit dem Vereinigten Königreich bei, wie aus dem langen Titel des UK European Communities Act 1972 hervorgeht .

Mittelmeererweiterungen

Die nächste Erweiterung würde aus anderen Gründen erfolgen. In den 1970er Jahren entstanden auch Griechenland , Spanien und Portugal aus der Diktatur. Diese Länder wollten ihre neuen demokratischen Systeme festigen, indem sie sich der EWG anschlossen. Ebenso war sich die EWG unsicher, welchen Weg diese Länder einschlagen würden, und wollte entlang ihrer südlichen Grenzen für Stabilität sorgen. Jedoch François Mitterrand im Gegensatz zunächst ihre Mitgliedschaft fürchten sie nicht bereit waren , und es würde die Gemeinschaft bis zu einer Freihandelszone bewässern.

Griechenland trat 1981 der EU bei, gefolgt von Spanien und Portugal 1986.

Das Jahr 1985 sah jedoch das erste Mal , wenn ein Gebiet stimmte die Gemeinschaft zu verlassen , wenn Grönland gewährt wurde nach Hause Regel durch Dänemark und das Gebiet verwendete seine neue Befugnisse und stimmte von der Gemeinschaft (siehe zurückzuziehen Mitgliedstaat Gebieten ).

Marokko und die Türkei beantragten 1987 die Mitgliedschaft. Der Antrag Marokkos wurde abgelehnt, da er nicht als europäisch angesehen wurde, während der Antrag der Türkei auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens von Ankara von 1963 als förderfähig galt dann negativ. Die Türkei erhielt erst 1999 den Kandidatenstatus und begann 2005 mit offiziellen Beitrittsverhandlungen, die ab 2021 noch im Gange sind.

Nach dem Kalten Krieg

Der Fall des Eisernen Vorhangs ermöglichte die Osterweiterung. ( Berliner Mauer )

Nach den 1970er Jahren erlebte Europa einen wirtschaftlichen Abschwung, der dazu führte, dass die führenden Politiker die Einheitliche Europäische Akte einführten, die bis 1992 einen Binnenmarkt schaffen sollte. Dies hatte zur Folge, dass es den EFTA- Staaten schwerer fiel, in die EG und Unternehmen (einschließlich großer EFTA-Konzerne wie Volvo ) wollten in den neuen Binnenmarkt verlagern, was den Abschwung für die EFTA verschlimmerte. Die EFTA-Staaten begannen trotz ihrer innenpolitischen Unbeliebtheit über eine engere Verbindung mit der EWG zu diskutieren.

Österreich , Finnland und Schweden waren im Kalten Krieg neutral, daher wäre die Mitgliedschaft in einer Organisation, die eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt, damit nicht vereinbar. Mit dem Ende des Kalten Krieges im Jahr 1989 wurde dieses Hindernis beseitigt und der Wunsch nach einer Mitgliedschaft wurde stärker. Am 3. Oktober 1990 führte die Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland Ostdeutschland in die Gemeinschaft ein, ohne die Zahl der Mitgliedstaaten zu erhöhen.

1993 wurde die Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht zur Europäischen Union und legte Standards für neue Marktteilnehmer fest, um deren Eignung beurteilen zu können. Die Kopenhagener Kriterien besagten 1993, dass ein Land eine Demokratie sein , einen freien Markt betreiben und bereit sein muss, das gesamte bereits vereinbarte EU-Recht zu übernehmen . Ebenfalls 1993 wurde der Europäische Wirtschaftsraum mit den EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz gegründet . Die meisten neuen EWR-Staaten strebten eine Vollmitgliedschaft in der EU an, da der EWR die Bedürfnisse ihrer exportorientierten Unternehmen nicht ausreichend befriedigte. Die EU hat auch die Integration dieser Staaten über den EWR der Vollmitgliedschaft vorgezogen, da die EWG die Währungsintegration verfolgen und nicht wünschte, dass eine weitere Erweiterungsrunde ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt. Da jedoch die Glaubwürdigkeit des EWR nach der Ablehnung durch Unternehmen und die Schweiz beschädigt war, stimmte die EU der Vollmitgliedschaft zu. Dies wurde mit der Aussicht auf Beitritt ärmerer Länder eher akzeptiert; Beiträge aus reicheren Ländern würden zum Ausgleich des EU-Haushalts beitragen. Am 1. Januar 1995 traten Österreich , Finnland und Schweden der EU im Rahmen ihrer vierten Erweiterung bei. Die norwegische Regierung verlor ein zweites nationales Referendum über die Mitgliedschaft.

Osterweiterung

EU-Erweiterungen in den 2000er und 2010er Jahren:
  Europäische Union 1. Januar 1995 – 30. April 2004
  Beitritt zur EU am 1. Mai 2004
  Beitritt zur EU am 1. Januar 2007
  Beitritt zur EU am 1. Juli 2013

Wie die Mittelmeerländer in den 1980er Jahren waren auch die Länder in Mittel- und Osteuropa aus Diktaturen hervorgegangen und wollten ihre Demokratien festigen. Sie wollten sich auch dem Projekt der europäischen Integration anschließen und nicht in den russischen Einflussbereich zurückfallen . Die EU und die NATO boten dafür eine Garantie, und die EU wurde auch als unverzichtbar für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Länder angesehen. Der Wunsch der EU, die Beitrittsanträge dieser Länder anzunehmen, war jedoch weniger schnell. Der Zusammenbruch des Kommunismus kam schnell und wurde nicht erwartet. Die EU hatte Mühe, mit der plötzlichen Wiedervereinigung Deutschlands mit den ärmeren 17 Millionen Menschen umzugehen, und obwohl sie ihr Projekt zur Währungsunion auf Kurs hielt, lenkte sie die EFTA-Staaten in diesem frühen Stadium eher in Richtung EWR als Vollmitgliedschaft.

Staaten in Mittel- und Osteuropa blieben bestehen, und schließlich wurden die oben genannten Probleme geklärt. Die USA übten auch Druck auf die EU aus, die Mitgliedschaft als vorübergehende Garantie anzubieten; sie befürchtete, die NATO zu schnell zu erweitern, um Russland zu erschrecken. Obwohl die EU schließlich versuchte, die Zahl der Mitglieder zu begrenzen, führte die EU nach Ermutigung der USA Gespräche mit zehn Ländern, und eine Meinungsänderung von Zypern und Malta trug dazu bei, den Zuzug großer ärmerer Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa etwas auszugleichen.

Am 1. Mai 2004 konnten schließlich acht mittel- und osteuropäische Länder ( Tschechien , Estland , Ungarn , Lettland , Litauen , Polen , Slowakei und Slowenien ) sowie zwei Mittelmeerländer ( Malta und Zypern ) beitreten war die größte Einzelerweiterung in Bezug auf die Einwohnerzahl und die Anzahl der Länder, jedoch nicht in Bezug auf das BIP. Der weniger entwickelte Charakter dieser Länder gab einigen der älteren Mitgliedstaaten Anlass zur Sorge. Einige Länder, wie das Vereinigte Königreich, öffneten ihren Arbeitsmarkt sofort für die Beitrittsländer, während die meisten anderen die Arbeitsrechte der Bürger dieser Staaten in ihren Ländern vorübergehend einschränkten. Die Bewegung nach Westen von einigen der Arbeitskraft der neuen Beitrittsländer , die zunächst in der Zeit nach der Erweiterung aufgetreten gelaicht Klischees unter der öffentlichen Meinung und die Medien von einigen westlichen Ländern (wie die „ polnischen Klempner “), trotz des allgemein eingeräumt Nutzen an die betroffenen Volkswirtschaften. Die offiziellen EU-Medien (die Reden der Europäischen Kommission) bezeichneten die Erweiterung um die CEE-Region häufig als "historische Chance" und "moralisch geboten", was den Wunsch der EU widerspiegelte, diese Länder als Mitglieder aufzunehmen, obwohl sie weniger entwickelt als die westeuropäischen Länder. Im Anschluss daran traten Rumänien und Bulgarien , die zwar von der Kommission zunächst als nicht vollständig bereit für den Beitritt im Jahr 2004 angesehen wurden, dennoch am 1. Januar 2007 beigetreten sind Arbeitsrechte auf dem Hoheitsgebiet einiger der älteren EU-Mitglieder. Bulgarien und Rumänien sind noch keine Mitglieder des Schengen-Raums ; Ihre Bürger können jedoch visumfrei in die anderen EU-Länder reisen.

Die sozioökonomischen Untersuchungen zu den Einstellungen sowohl der Gast- als auch der Gastländer zur Integration haben unterschiedliche Ansichten ergeben. Die Analyse zeigt, dass es eine Reihe möglicher Faktoren für die Rationalisierung und das Verständnis der Praktiken gibt, wie die Erweiterung war und aussehen sollte. Die Einstellung selbst skeptischer Bürger lässt die Möglichkeit künftiger nachhaltiger Erweiterungen nicht aus. Die Jahre nach dem EU-Beitritt werden zu umfangreichen Dialogen zwischen politischen Entscheidungsträgern, Regierungen und europäischen Bürgern über den Weg einer konstruktiven Entwicklung führen.

Erweiterungen des Westbalkans

Auf dem Gipfel des Europäischen Rates 2003 in Thessaloniki wurde die Integration des Westbalkans zu einer Priorität der EU-Erweiterung erklärt. Die Beziehungen der EU zu den Westbalkanstaaten wurden 2005 vom Politikbereich „ Außenbeziehungen “ in den Politikbereich „ Erweiterung “ verschoben. Als „potenzielle Kandidatenländer“ gelten diejenigen Staaten, die nicht als Kandidatenländer anerkannt wurden. Der Wechsel in die Direktion Erweiterung war eine Folge der Fortschritte im Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess .

Kroatien trat am 1. Juli 2013 nach der Ratifizierung des Beitrittsvertrags von 2011 durch alle anderen EU-Staaten bei. Albanien und die mehreren Nachfolgestaaten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien haben die EU-Integration als außenpolitisches Ziel übernommen.

Detail

# Offizieller Name Datum Länder der Gemeinschaft und OMR Assoziierte Gebiete Ausgeschlossene Gebiete
1 EGKS- Stiftung 1952-07-23 Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Saarland, Italien, Westdeutschland, Westberlin Belgisch-Kongo, Ruanda-Urundi, Kambodscha, Laos, Vietnam, Französisch-Tunesien, Französisch-Marokko, Adelieland, Komoren, Tschad, Gabun, Mittlerer Kongo, Ubangi-Shari, Französisch-Indien, Französisch-Ozeanien, Clipperton Island, Französisch-Somaliland, Dahomey, Französisch-Guinea, Französisch-Sudan, Elfenbeinküste, Mauretanien, Niger, Senegal, Obervolta, Französisch-Kamerun, Französisch-Togoland, Madagaskar, Crozet-Inseln, Kerguelen-Inseln, Saint-Paul-und-Amsterdam-Inseln, Neukaledonien, Wallis-et-Futuna, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, Französisch-Algerien, Saint Pierre und Miquelon, Verstreute Inseln im Indischen Ozean, Französisch-Verwaltung der Neuen Hebriden, Italienisch-Somaliland, Niederländisch-Neuguinea, Surinam, Niederländische Antillen
1953–1957 das obige, das Saarland schloss sich Westdeutschland an die oben genannten ohne die neuen Unabhängigen: Kambodscha, Laos, Vietnam, Französisch-Tunesien, Französisch-Marokko, Französisch-Indien; und ohne Adelieland, Crozet-Inseln, Kerguelen-Inseln, Saint-Paul-und-Amsterdam-Inseln
2 EEC und EURATOM Foundation 1958-01-01 die oben genannten, Französisch-Algerien, Réunion, Französisch-Guayana, Martinique, Guadeloupe Französisch-Guinea, Französisch-Kamerun, Französisch-Togoland, Französisch-Sudan,, Senegal, Madagaskar, Belgisch-Kongo, Italienisch-Somaliland, Dahomey, Niger, Obervolta, Elfenbeinküste, Tschad, Ubangi-Schari, Mittelkongo, Gabun, Mauretanien, Ruanda-Urundi, Niederlande-Neuguinea, Komoren, Französisch-Somaliland, französische Verwaltung der Neuen Hebriden, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, verstreute Inseln im Indischen Ozean oben, West-Berlin, ohne verstreute Inseln im Indischen Ozean
1958–1962 obenstehendes die oben genannten, ohne die neuen Unabhängigen: Französisch-Guinea, Französisch-Kamerun, Togo, Mali-Föderation, Madagassische Republik, Belgisch-Kongo, Italienisch-Somaliland, Dahomey, Niger, Obervolta, Elfenbeinküste, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Kongo, Gabun, Mauretanien, Ruanda-Urundi, Niederlande-Neuguinea obenstehendes
1962-07-03 das obige, ohne das neue Unabhängige: Algerien obenstehendes obenstehendes
1962-09-01 obenstehendes das obige, mit Surinam das obige, ohne Surinam
Konvention der Niederländischen Antillen-Assoziation 1964-10-1 obenstehendes oben, mit den Niederländischen Antillen die oben genannten, ohne die Niederländischen Antillen
3 Erste Erweiterung 1973-01-01 die oben genannten, Irland, Großbritannien, Gibraltar, Dänemark die oben genannten, Antigua, Redonda, Dominica, Grenada, St. Christopher-Nevis-Anguilla, St. Lucia, St. Vincent, Brunei, Canton and Enderbury Islands, Bahama Islands, Bermuda, British Antarctic Territory, British Honduras, British Indian Ocean Territory , Britische Jungferninseln, Britische Westpazifik-Territorien, Kaimaninseln, Falklandinseln, Falklandinseln, Gilbert- und Elliceinseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Ascension Island, Tristan da Cunha, Seychellen, Neue Hebriden, Turks- und Caicosinseln die oben genannten, die Färöer, Akrotiri und Dhekelia, die Isle of Man, Jersey, Guernsey, Alderney, Sark, Rhodesien, Hongkong
1973–1980 obenstehendes die oben genannten, Barbuda, Mayotte, ohne die neuen unabhängigen Bahama-Inseln, Grenada, St. Vincent, Seychellen, Britische Salomon-Inseln, Surinam, Ellice Island, Dominica, St. Lucia, Gilbert-Inseln, Neue Hebriden, Komoren und Französisches Territorium der Afars und die Issas das obige ohne das neue unabhängige Rhodesien
4 Zweite Erweiterung 1981-01-01 das obige, Griechenland obenstehendes obenstehendes
1981–1984 obenstehendes die oben genannten, Anguilla, ohne das neue unabhängige Belize, Antigua, Barbuda, Redonda, St. Christopher und Nevis und Brunei obenstehendes
1985-01-01 das obige ohne Grönland das obige, Grönland obenstehendes
5 Dritte Erweiterung 1986-01-01 die oben genannten, Spanien, Portugal, Azoren, Madeira, Plazas de Soberanía, Kanarische Inseln oben, mit Aruba, ehemals Teil der Niederländischen Antillen das obige, Macau, Osttimor
Deutsche Wiedervereinigung 1990-10-03 die oben genannten, Ostdeutschland und Westberlin schließen sich zu Deutschland zusammen obenstehendes das obige ohne West-Berlin
6 Vierte Erweiterung 1995-01-01 die oben genannten, Österreich, Schweden, Finnland obenstehendes obenstehendes
1997-07-01 obenstehendes obenstehendes das obige, ohne Hongkong
1999-12-20 obenstehendes obenstehendes das obige, ohne Macau
2002-05-20 obenstehendes obenstehendes das obige, ohne das neu unabhängige Osttimor
7 Fünfte Erweiterung 2004-05-01 die oben genannten, Malta, Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn die oben genannten, Akrotiri und Dhekelia das obige, ohne Akrotiri und Dhekelia
8 Sechste Erweiterung 2007-01-01 die oben genannten, Bulgarien, Rumänien obenstehendes obenstehendes
2007-02-22 das obige, Saint Martin, Saint Barthélemy die oben genannten, ohne verstreute Inseln im Indischen Ozean obenstehendes
2010-10-10 obenstehendes oben, ohne die jetzt aufgelösten Niederländischen Antillen, mit Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius, Saba obenstehendes
2012-01-01 das obige, ohne Saint Barthélemy das obige, Saint Barthélemy obenstehendes
9 Siebte Erweiterung
2013-07-01 das obige, Kroatien obenstehendes obenstehendes
10 2014-01-01 das obige, Mayotte das obige, ohne Mayotte obenstehendes
11 Austritt des Vereinigten Königreichs Übergangsfrist: 01.02.2020 bis 31.12.2020 oben, ohne Vereinigtes Königreich, Gibraltar oben ohne Akrotiri und Dhekelia, Anguilla, Bermuda, Britisches Antarktis-Territorium, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Falklandinseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln , und Turks- und Caicosinseln das obige ohne die Isle of Man, Jersey, Guernsey

Zeitleiste

Accession of Bosnia and Herzegovina to the European Union Accession of Serbia to the European Union Accession of Iceland to the European Union Accession of Albania to the European Union Accession of Montenegro to the European Union Accession of North Macedonia to the European Union Accession of Croatia to the European Union 2003 Slovenian European Union and NATO membership referendum 2003 Czech European Union membership referendum Bulgaria 2003 Lithuanian European Union membership referendum 2003 Estonian European Union membership referendum 2003 Latvian European Union membership referendum 2003 Slovak European Union membership referendum Snagov Declaration 2003 Polish European Union membership referendum 2003 Hungarian European Union membership referendum Switzerland – European Union relations Finland 1994 Swedish European Union membership referendum 2003 Maltese European Union membership referendum Cyprus 1994 Austrian European Union membership referendum Morocco – European Union relations Accession of Turkey to the European Union Accession of Portugal to the European Union Accession of Greece to the European Union Norway – European Union relations Accession of Spain to the European Union Denmark United Kingdom – European Union relations Republic of Ireland Treaty of Paris (1951) Treaty of Paris (1951) Treaty of Paris (1951) Treaty of Paris (1951) Treaty of Paris (1951) Treaty of Paris (1951)

Aktuelle Erweiterungsagenda

  Aktuelle Mitglieder
  Kandidatenstaaten
  Potentielle Kandidaten

Artikel 49 des Vertrags von Maastricht (in der geänderten Fassung) besagt, dass jeder europäische Staat, der die „Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“ respektiert, den Beitritt zur Union beantragen kann. Der Europäische Rat hat im Juni 1993 in den sogenannten Kopenhagener Kriterien die Bedingungen für die EU-Mitgliedschaft festgelegt (siehe Kriterien oben für Details). Die Westbalkanstaaten mussten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnen, bevor sie einen Beitrittsantrag stellten.

Die Türkei bewarb sich 1987 um die Mitgliedschaft . Der Westbalkan hat seit der Beendigung des Krieges während des Zerfalls Jugoslawiens Anfang der 1990er Jahre Priorität für die Mitgliedschaft . Albanien , Montenegro , Nordmazedonien und Serbien werden alle als offizielle Kandidaten anerkannt und befinden sich in Verhandlungen ; Verhandlungen mit der Türkei sind eingefroren. Bosnien und Herzegowina und Kosovo * werden von der EU als potenzielle Beitrittskandidaten anerkannt. Bosnien hat einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt, während Bosnien und der Kosovo ein SAA mit der EU haben.

Im Juli 2014 gab EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bekannt, dass die EU in den nächsten fünf Jahren keine Erweiterungspläne habe. Juncker hat Serbien und Montenegro als Spitzenkandidaten bezeichnet und prognostiziert, dass sie bis 2025 beitreten werden. Der Europäische Rat hat am 26. März 2020 die Aufnahme von Verhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien gebilligt , die nach 2025 beitreten könnten. Die Türkei wird voraussichtlich nicht beitreten irgendwann bald.

Am 6. Februar 2018 hat die Europäische Kommission ihren Expansionsplan veröffentlicht, der die sechs Westbalkanländer umfasst. Der Plan sieht vor, dass alle sechs Bewerber nach 2025 als Mitglieder der Europäischen Union beitreten könnten. Im Mai 2018 veranstaltete Bulgarien als rotierender EU- Ratsvorsitz einen Gipfel zum Westbalkan, der den Beitritt erleichtern sollte durch die sechs, einschließlich verstärkter regionaler Sicherheitskooperation und regionaler Konnektivität.

Bemerkenswert war, dass auf dem Gipfel eher von „Partnern“ als von Staaten gesprochen wurde: Dies spiegelt die teilweise Anerkennung des Kosovo als Staat wider . Ab 2018 wurde der Kosovo von Serbien, den anderen Beitrittskandidaten des westlichen Balkans, und den bestehenden EU-Mitgliedern Spanien , der Slowakei , Zypern , Rumänien und Griechenland nicht anerkannt . Die Europäische Kommission ist sensibel für das Thema, das in einer Rede der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin der EU, Federica Mogherini, auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments zur Strategie für den Westbalkan angesprochen wurde: „gemeinsame, eindeutige und konkrete Perspektiven für die Integration der Europäischen Union für jeden und jeder der sechs Partner. Jeder in seinem eigenen Tempo, mit seinen eigenen Besonderheiten und unter anderen Bedingungen, aber die Richtung ist klar und eins."

Abgebrochene Erweiterungen

Nicht alle Erweiterungsverhandlungen sind mit dem Beitritt eines neuen Mitgliedstaats abgeschlossen.

Norwegen hat die Beitrittsverhandlungen 1972 und 1994 zweimal abgeschlossen, aber beide Male wurde die Mitgliedschaft in einem Referendum abgelehnt.

Die Schweiz beantragte im Mai 1992 die Mitgliedschaft, fror jedoch den Antrag ein und zog ihn 2016 formell zurück.

Island reichte seinen Antrag nach einem wirtschaftlichen Zusammenbruch im Jahr 2008 ein, fror jedoch die Beitrittsverhandlungen 2013 ein. Im Jahr 2017 kündigte die neu gewählte isländische Regierung an, erneut Gespräche mit der EU über eine mögliche künftige Mitgliedschaft aufnehmen zu wollen, aber dies geschah nicht, da die Regierung überlebte nur acht Monate. Im Oktober 2017 wurden Neuwahlen ausgerufen, die im November 2017 zu einer neuen Links-Rechts-Koalition führten. Nach den Wahlen sind alle Parteien der Regierungskoalition zusammen mit zwei der Oppositionsparteien gegen die EU-Mitgliedschaft, insgesamt mindestens zwei -Drittel der Abgeordneten. Darüber hinaus hat jede einzelne in Island veröffentlichte Meinungsumfrage seit mehr als acht Jahren eine solide Mehrheit gegen einen EU-Beitritt.

Siehe auch

Hinweise und Referenzen

Externe Links