Europäisches Übereinkommen zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler Nichtregierungsorganisationen - European Convention on the Recognition of the Legal Personality of International Non-Governmental Organisations

Das Europäische Übereinkommen zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler Nichtregierungsorganisationen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die rechtliche Grundlage für die Existenz und Arbeit internationaler Nichtregierungsorganisationen in Europa bildet. Es wurde von den Mitgliedstaaten des angenommenen der Europarats Tagung in Straßburg am 24. April 1986 in Kraft am 1. Januar 1991 eingetragen; Unterzeichnerstaaten waren Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.

Am 31. Mai 2018) wurde der Vertrag von Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Liechtenstein, Nordmazedonien, den Niederlanden, Portugal, Slowenien, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ratifiziert und vom Vereinigten Königreich auf Guernsey ausgedehnt , Jersey und die Isle of Man.

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