Bundesgerichte der Schweiz - Federal courts of Switzerland

Die Bundesjustiz im schweizerischen Rechtssystem.

Die Bundesjustiz der Schweiz besteht aus dem Bundesgerichtshof , dem Bundesstrafgericht , dem Bundespatentgericht und dem Bundesverwaltungsgericht . Diese Gerichte sind mit der Anwendung des schweizerischen Bundesrechts im Rahmen des Gerichtsverfahrens beauftragt .

Der Bundesgerichtshof in Lausanne ist in der Bundesverfassung als oberste Justizbehörde der Schweiz verankert . Es ist das Berufungsgericht für alle Entscheidungen der Kantonsgerichte der letzten Instanz und auch für die meisten Entscheidungen der drei Bundesgerichte der ersten Instanz.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona prüft die (relativ wenigen) Strafsachen, die der Bundesstrafgerichtsbarkeit unterliegen, wie z. B. Fälle von organisierter Kriminalität , Terrorismus und Verbrechen gegen Bundesinstitutionen. Sie entscheidet auch über Streitigkeiten zwischen kantonalen Strafverfolgungsbehörden. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen prüft Entscheidungen in Anwendung des Bundesverwaltungsrechts, die vom Bund und in einigen Fällen von kantonalen Behörden erlassen wurden. Das Bundespatentgericht der Schweiz ist ein Fachgericht, das seit 2012 Patentfälle verhandelt und die Zuständigkeit der kantonalen Gerichte übernimmt.

Notizen und Referenzen

Externe Links