Gesetz zur Verhütung weiblicher Kindermorde, 1870 - Female Infanticide Prevention Act, 1870
Gesetz zur Verhütung weiblicher Kindsmorde von 1870 (Gesetz VIII von 1870) | |
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Generalgouverneur von Indien im Rat | |
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Inkrafttreten von | Generalgouverneur von Indien im Rat |
Inkrafttreten | 18. März 1870 |
Begonnen | 20. März 1870 |
Aufgehoben durch | |
Gesetz 48 von 1952 | |
Status: Aufgehoben |
Der weibliche Kindestötung Prevention Act 1870 , auch Akt VIII von 1870 war ein Rechtsakt in vergangen Britisch - Indien , Mord an weiblichen Säuglinge zu verhindern. In Abschnitt 7 dieses Gesetzes wurde erklärt, dass es ursprünglich nur für die Gebiete Oudh , Nordwestprovinzen und Punjab gilt. Das Gesetz ermächtigte den Generalgouverneur jedoch, das Gesetz nach eigenem Ermessen auf alle anderen Bezirke oder Provinzen des britischen Raj auszudehnen .
Text
Die britischen Kolonialbehörden verabschiedeten 1870 unter dem Druck christlicher Missionare und Sozialreformer das Gesetz zur Verhütung weiblicher Kindsmorde , um die Vorfälle weiblicher Kindsmorde auf dem indischen Subkontinent zu beenden . In der Präambel des Gesetzes heißt es, dass die Ermordung weiblicher Säuglinge in bestimmten Teilen Britisch-Indiens häufig begangen wird, darunter Oudh, die nordwestlichen Provinzen und Punjab. Das Gesetz galt ursprünglich für diese Regionen.
Das Gesetz genehmigte die Schaffung einer Polizei, die Geburts-, Heirats- und Sterberegister führt, nach eigenem Ermessen Volkszählungen des Distrikts durchführt und eine Sondersteuer auf den Distrikt erhebt, um die Kosten und die Unterhaltung dieser Polizisten zu bezahlen. Das Gesetz sah auch eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von dreißigtausend Rupien oder beides gegen jeden vor, der den Polizeibeamten, die das Gesetz durchsetzen, nicht gehorchte oder sie behinderte. Gemäß Abschnitt 6 des Gesetzes konnte der Polizeibeamte ein Kind von einer Person beschlagnahmen, von der er vermutet, dass sie ein weibliches Kind vernachlässigen oder gefährden könnte, und von dieser Person eine monatliche Gebühr erheben.
Aktueller Status
Das Gesetz war bis 1981 in Pakistan in Kraft, als es durch eine Verordnung ersetzt wurde.
Anmerkungen
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