Grüne Spur (Straße) - Green lane (road)

Eine grüne Gasse in Grendon, Northamptonshire

Ein grüner Weg ist eine Art der Straße , in der Regel ein nicht asphaltiert ländlicher Weg.

England und Wales

Insbesondere ist eine grüne Fahrbahn unbefestigt und wird möglicherweise so selten verwendet, dass die Oberfläche nicht abgenutzt wird und sich die Vegetation frei ansiedeln kann, daher "grün". Viele grüne Gassen sind alte Wege, die seit Jahrtausenden existieren, wie Hohlwege , Viehtreiberstraßen , Höhenzüge und sogar alte Wege .

Eine überwucherte grüne Gasse in Worcestershire .

Unter modernen öffentlichen Rechte-of-Wege (BUG) Recht hat der Ausdruck „grüne Weg“ keine rechtliche Bedeutung. Stattdessen gibt es neben öffentlichen Straßen vier verschiedene Arten von öffentlichen Wegerechten, die im Folgenden aufgeführt sind:

  • Ein Fußweg hat nur Fußgängerrechte.
  • Ein Reitweg ermöglicht Fußgängern, Pferdeverkehr und Radfahrern.
  • Ein für den gesamten Verkehr geöffneter Byway (BOAT oder einfach „Byway“) steht allen Benutzern und allen Verkehrsarten offen. Da sie jedoch unbefestigt sind, sind sie oft nur mit einem 4x4 oder einem Trail-Motorrad sowie für Fußgänger und Reiter befahrbar.
  • Ein eingeschränkter Nebenweg (RB) erlaubt Fußgänger, Pferdeverkehr und andere Fahrzeuge als mechanisch angetriebene Fahrzeuge (zB Fahrräder, Pferdekutschen). Eingeschränkte Nebenstraßen ersetzten die ältere Straße, die als Klassifikation für öffentliche Wege (RUPP) verwendet wurde.

Eine nicht klassifizierte Kreisstraße (UCR) ist eine veraltete Bezeichnung und kein Hinweis auf ein Vorfahrtsrecht, obwohl sie von den örtlichen Straßenbehörden auf öffentliche Kosten instand gehalten und repariert werden kann. Die Oberflächen dieser Routen können von gebrochenem Asphalt und Kies bis hin zu Gras variieren und haben oft das Aussehen von Nebenstraßen. Da diese Strecken, wie auch das übrige Autobahnnetz, auf öffentliche Kosten unterhalten werden, wird davon ausgegangen, dass diese Strecken für den gesamten Verkehr geöffnet sind. Sie werden auf der definitiven Karte nicht angezeigt .

Das Land Act 1968 alle erforderliche Autobahn Behörden Rupps in ihrem Gebiet neu zu klassifizieren - gelegentlich als Fußwege , aber in der Praxis allgemein als Reit-, es sei denn , öffentliche Fahrzeugrechte wurden existieren nachgewiesen, wobei in diesem Fall die Straße eingestuft wurde als ein für den gesamten Verkehr geöffnet Nebenweg. Dieser Prozess beinhaltete umfangreiche Recherchen zur historischen Nutzung und oft öffentliche Anfragen. In Abschnitt 47 des Countryside and Rights of Way Act 2000 wurde für jede Autobahnbehörde eine Frist bis 2026 festgelegt, um die Neuklassifizierung abzuschließen. Der Natural Environment and Rural Communities Act 2006 (NERC) hat die Frist auf den 2. Mai 2006 geändert.

Diese Änderung ist von Bedeutung, da RUPPs die Zufahrt für motorisierte Fahrzeuge erlaubten, eingeschränkte Nebenstraßen jedoch nicht. Diese Änderung führte zu einigen Konflikten zwischen Benutzergruppen. Einige Autobahnbehörden haben es versäumt, ihre Aufgaben gemäß dem National Parks and Access to the Countryside Act von 1949 wahrzunehmen . Dies hat dazu geführt, dass einige Landkreise, zB Somerset, nur minimale Vorfahrtsrechte für motorisierte Fahrzeuge haben, während andere Landkreise, zB Kent und Wiltshire, den Fahrzeugnutzern noch über ein wesentlich umfangreicheres Netz verfügen. Es wird berechnet, dass vor dem CRoW-Gesetz etwa 5 % des nationalen Wegerechtennetzes für die Nutzung durch Fahrzeuge geöffnet waren, während sich diese nach CRoW auf etwa 2 bis 3 % halbiert hat.

Die verschiedenen Wegerechtnutzer sind sich (oft leidenschaftlich) nicht einig über die Rechte der anderen Nutzer. Wanderergruppen (wie die Ramblers' Association ) befürworten die Aufhebung der Fahrzeugrechte auf BOOTEN. Radfahrer- und Reitergruppen fürchten um ihre Rechte, während die Nutzung öffentlicher Vorfahrtswege durch Fahrzeuge zunehmend als inakzeptabel angesehen und mit weiteren Einschränkungen ins Visier genommen wird. Die Rechte der Fahrzeugnutzer werden von der Green Lane Association, auch bekannt als GLASS und der Trail Riders Fellowship, vertreten, die sich diesen Beschränkungen mit der Begründung entgegenstellen, dass eine Straße unabhängig von der Art des Belags genau das ist.

Jersey

Beschilderung der Green Lane in Jersey

In Jersey ist eine Green Lane eine vorrangig für Fußgänger, Radfahrer und Reiter ausgewiesene Straße, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 mph (24 km/h) gilt. Die ersten Green Lanes wurden 1994 in St. Peter eingeführt . Alle Gemeinden , außer St. Savior und Trinity, sind seitdem dem Green Lane-Netzwerk beigetreten, aber da St. Savior und Trinity auf der ganzen Insel aneinandergrenzen, sind die Green Lanes im Westen und im Osten nicht mehr vorhanden verbinden.

Siehe auch

Verweise

Externe Links