Hudud - Hudud

Hudud ( Arabisch : حدود Hudud auch transkribierte Hadud , Hudood ; Plural von Hadd , حد ) ist ein arabisches Wort "Grenzen, Grenzen, Grenzen" bedeutet. In der Religion des Islam bezieht es sich auf Strafen, die nach islamischem Recht ( Scharia ) von Gott vorgeschrieben und festgelegt sind. Diese Strafen wurden im vormodernen Islam selten angewendet, und ihre Anwendung in einigen modernen Staaten hat zu Kontroversen geführt.

Die traditionelle islamische Rechtsprechung unterteilt Verbrechen in Straftaten gegen Gott und solche gegen den Menschen. Erstere werden als Verletzung von Gottes Hudud oder "Grenzen" angesehen, und sie werden mit Strafen in Verbindung gebracht, die im Koran festgelegt sind und in einigen Fällen aus Hadith abgeleitet werden . Die Straftaten, die mit Hudud bestraft werden , sind Zina (ungesetzlicher Geschlechtsverkehr wie Unzucht), unbegründete Anschuldigungen von Zina , Alkoholkonsum, Straßenraub und einige Formen des Diebstahls. Juristen sind sich uneinig, ob Abfall vom Islam und Rebellion gegen einen rechtmäßigen islamischen Herrscher hududische Verbrechen sind.

Hudud- Strafen reichen von öffentlichen Peitschenhieben bis hin zu öffentlicher Steinigung zu Tode, Handamputation und Kreuzigung. Hudud- Verbrechen können weder vom Opfer noch vom Staat begnadigt werden, und die Strafen müssen öffentlich vollzogen werden. Diese Strafen wurden jedoch in der Praxis selten umgesetzt, da die Beweisstandards oft unglaublich hoch waren. Beispielsweise war die Erfüllung der Hudud- Anforderungen für Zina und Diebstahl ohne ein Geständnis vor Gericht praktisch unmöglich, das durch einen Widerruf für ungültig erklärt werden konnte. Basierend auf einem Hadith legten Juristen fest, dass Hudud- Strafen durch die geringsten Zweifel oder Zweideutigkeiten ( shubuhat , sing. shubha ) abgewendet werden sollten . Die härteren Hudud- Strafen sollten eher abschrecken und die Schwere von Vergehen gegen Gott vermitteln als ausgeführt zu werden.

Während des 19. Jahrhunderts wurden die auf der Scharia basierenden Strafgesetze fast überall in der islamischen Welt durch Gesetze ersetzt, die von europäischen Vorbildern inspiriert waren, mit Ausnahme einiger besonders konservativer Regionen wie der arabischen Halbinsel. Die islamische Wiederbelebung des späten 20. Jahrhunderts brachte Forderungen islamistischer Bewegungen nach einer vollständigen Umsetzung der Scharia mit sich. Die Wiedereinführung der Hudud- Strafen hatte für diese Gruppen aufgrund ihres koranischen Ursprungs eine besondere symbolische Bedeutung, und ihre Befürworter haben oft die strengen traditionellen Beschränkungen ihrer Anwendung missachtet. In der Praxis wurden Hudud in den Ländern, in denen Hudud unter islamistischem Druck in die Rechtsordnung aufgenommen wurde, oft nur spärlich oder gar nicht eingesetzt, und ihre Anwendung variierte je nach lokalem politischem Klima. Ihre Verwendung war Gegenstand von Kritik und Debatte.

Hudud ist nicht die einzige Form der Bestrafung unter der Scharia . Für Straftaten gegen den Menschen – die andere Art von Verbrechen in der Scharia –, bei denen es um Körperverletzung geht, schreibt das islamische Gesetz eine dem Verbrechen analoge Vergeltungsstrafe ( qisas ) oder eine Geldentschädigung ( diya ) vor; und bei anderen Verbrechen wird die Form der Bestrafung dem Ermessen des Richters ( ta'zir ) überlassen . Kriminelle , die eine entkam hudud Strafe erhalten könnte noch ein ta'zir Satz. In der Praxis wurden Kriminalfälle seit Beginn der islamischen Geschichte in der Regel von vom Herrscher verwalteten Gerichten oder der örtlichen Polizei mit Verfahren bearbeitet, die nur einen geringen Bezug zur Scharia hatten.

Schriftliche Grundlage

Hudud- Vergehen sind im Koran erwähnte Vergehen . Die Strafen für diese Vergehen werden sowohl dem Koran als auch der Sunna entnommen . Der Koran definiert die Straftaten nicht genau: Ihre Definitionen wurden im Fiqh (islamische Rechtsprechung) ausgearbeitet .

Koran

Der Koran beschreibt mehrere Hudud- Verbrechen und legt in einigen Fällen Strafen fest. Das hudud Verbrechen des Diebstahls wird im Koran Vers 5:38 erwähnt :

Was dem Dieb, Mann oder Frau, angeht, hieb ihm die Hände ab: eine beispielhafte Bestrafung von Allah für ihr Verbrechen; und Allah ist erhaben an Macht.

Das Verbrechen des "Raubs und der zivilen Unruhen gegen den Islam" innerhalb eines muslimischen Staates wird nach Ansicht einiger muslimischer Gelehrter in Koran 5:33 erwähnt :

Die Strafe für diejenigen, die Krieg gegen Allah und Seinen Gesandten führen und mit Macht und Macht nach Unheil durch das Land streben, ist: Hinrichtung oder Kreuzigung oder das Abschneiden von Händen und Füßen von gegenüberliegenden Seiten oder Verbannung aus dem Land: ist ihre Schande in dieser Welt, und eine schwere Strafe ist ihre im Jenseits.

Das Verbrechen des illegalen einvernehmlichen Geschlechts wird in mehreren Versen erwähnt, einschließlich Koran 24:2 :

Die Frau und der Mann, die sich des Ehebruchs oder der Unzucht schuldig gemacht haben – peitschen jeden von ihnen mit hundert Streifen aus. Lasst euch nicht von Mitleid in ihrem Fall bewegen, in einer von Allah vorgeschriebenen Angelegenheit, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, und lasst eine Partei der Gläubigen ihre Strafe bezeugen.

Das Verbrechen der "Anschuldigung des unerlaubten Sex gegen keusche Frauen ohne vier Zeugen" und eine Hudud- Bestrafung basiert auf Koran 24:4 , 24:6 , 9:66 und 16:106 , unter anderem Koranvers.

Und diejenigen, die keusche Frauen beschuldigen und keine vier Zeugen mitbringen – prügeln sie mit achtzig Streifen und nehmen ihre Zeugen danach nicht mehr an. Tatsächlich sind sie selbst unrein.

Hadithe

Das Verbrechen des Alkoholkonsums wird im Koran Vers 5:90 erwähnt , und die Hudud- Bestrafung wird in Hadithen beschrieben :

O die ihr glaubt! Rauschmittel und Glücksspiel, (Hingabe von) Steinen und (Wahrsagung durch) Pfeile sind ein Gräuel – von Satans Handarbeit: meide solche (Gräuel), damit es dir gut geht.

Die Sahih-Hadith , eine Zusammenstellung von Sprüchen, Praktiken und Traditionen Mohammeds, wie sie von seinen Gefährten beobachtet wurden, werden von sunnitischen Muslimen als die vertrauenswürdigste Quelle des islamischen Rechts nach dem Koran angesehen. Sie beschreiben ausführlich hudud Verbrechen und Strafen. In einigen Fällen haben islamische Gelehrte Hadithe verwendet, um Hudud- Bestrafungen festzulegen , die im Koran nicht erwähnt werden. Daher basiert die Steinigung als Strafe für Zina auf Hadithen, die Episoden erzählen, in denen Mohammed und seine Nachfolger es vorgeschrieben haben. Die Tendenz, die Existenz einer Shubha (wörtl. Zweifel, Ungewissheit) zu benutzen , um Hudud- Bestrafungen zu vermeiden, basiert auf einem Hadith, der besagt, dass im Falle von Shubha Hadd- Bestrafung abgewendet wird .

Hudud Vergehen und Strafen

Die Straftaten, die der Hudud- Strafe unterliegen :

  • Einige Arten von Diebstahl (Sariqa, السرقة). Bestraft mit Amputation einer Hand;
  • Straßenraub ( Hirabah , Qat' al-Tariq ). Bestraft mit dem Tod, gefolgt von Kreuzigung, Amputation der rechten Hand und des linken Fußes (das kombinierte Rechts-Links-Doppelamputationsverfahren ist als antike Strafe der Kreuzamputation bekannt ) oder Verbannung. Für unterschiedliche Szenarien werden unterschiedliche Strafen vorgeschrieben und es gibt unterschiedliche Meinungen über Besonderheiten innerhalb und zwischen den Rechtsschulen.
  • Apostasie ( Riddah , ردة oder Irtidad , ارتداد ), das Verlassen des Islam für eine andere Religion oder für den Atheismus, wird in der traditionellen malikitischen, schiitischen und Hanbali-Rechtsprechung als eines der hududischen Verbrechen angesehen, die der Todesstrafe unterliegen, aber nicht in Hanafi und Shafi'i fiqh , obwohl diese Schulen Apostasie auch als schweres Verbrechen gegen den islamischen Staat und die islamische Gesellschaft betrachten und für Abtrünnige die Todesstrafe vorschreiben.
  • Unerlaubter Geschlechtsverkehr ( Zina (الزنا). Umfasst vorehelichen und außerehelichen Geschlechtsverkehr. Die Klassifizierung von homosexuellem Verkehr als Zina unterscheidet sich je nach Rechtsschule . Obwohl die Steinigung für Zina im Koran nicht erwähnt wird, waren sich alle Schulen der traditionellen Rechtswissenschaft einig die Basis von Hadithen , dass es durch Steinigung bestraft werden , wenn der Täter ist muhsan (erwachsene, frei, Muslim, und verheiratet oder bereits verheiratet). Zurren die Strafe für Straftäter , die nicht muhsan sind, dh sie sind nicht alle die treffen oben genannten Kriterien Die Täter müssen aus freien Stücken gehandelt haben.
  • Falsche Anschuldigung von Zina ( Qadhf , القذف), bestraft mit 80 Peitschenhieben.
  • Alkohol trinken ( Shurb al-Khamr ). Bestraft mit 40 bis 80 Peitschenhieben, je nach Rechtsschule.
  • Aufstand ( Baghi ). Obwohl es in den meisten Werken des Fiqh (islamische Rechtswissenschaft) nicht als Hudud-Vergehen aufgeführt wird , wird die Rebellion gegen einen muslimischen Herrscher von einigen Juristen basierend auf Koran 49:9 als Hadd- Vergehen angesehen. Es besteht juristischer Konsens, dass die Rebellen durch einen vertrauenswürdigen Unterhändler ermahnt werden müssen, ihre Waffen niederzulegen, bevor loyale Truppen eine Lizenz haben, sie zu bekämpfen und zu töten.

Es gibt eine Reihe von Meinungsunterschieden zwischen den verschiedenen Madhhabs in Bezug auf die in bestimmten Situationen angemessenen Strafen und den erforderlichen Prozess, bevor sie durchgeführt werden.

Marja' folgt der schiitischen Rechtsprechung im Allgemeinen, dass Hudud- Strafen von entsprechend qualifizierten Juristen geändert werden können.

Mord, Körperverletzung und Sachbeschädigung sind im islamischen Strafrecht keine hududischen Verbrechen und werden unter andere Kategorien des islamischen Strafrechts subsumiert, nämlich:

  • Qisas (bedeutet Vergeltung, nach dem Prinzip „ Auge um Auge “) und Diyah („Blutgeld“, finanzielle Entschädigung an das Opfer oder die Erben eines Opfers bei Mord, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Diyyah ist eine Alternative zu Qisas für die gleiche Kategorie von Verbrechen).
  • Ta'zeer – Bestrafung nach Ermessen des Richters .

Geschichte

Aufgrund der strengen traditionellen Beschränkungen der Anwendung von Hudud- Strafen wurden sie historisch selten angewendet. Abgesehen von „einigen seltenen und isolierten“ Fällen aus der Vormoderne und mehreren jüngeren Fällen gibt es beispielsweise keine historischen Aufzeichnungen über eine legale Steinigung von Zina. Kriminelle , die entkam hudud noch unter dem System der sanktioniert werden könnten Strafen tazir , die Richter und hohe Beamte Ermessens Verurteilung Kräfte gab Verbrechen zu bestrafen , die unter den Kategorien nicht fallen hudud und qisas . In der Praxis wurden Kriminalfälle seit Beginn der islamischen Geschichte in der Regel von vom Herrscher verwalteten Gerichten oder der örtlichen Polizei mit Verfahren bearbeitet, die nur einen geringen Bezug zur Scharia hatten. Während des 19. Jahrhunderts wurden die auf der Scharia basierenden Strafgesetze fast überall in der islamischen Welt durch Gesetze ersetzt, die von europäischen Vorbildern inspiriert waren, mit Ausnahme einiger besonders konservativer Regionen wie der arabischen Halbinsel.

Auspeitschung eines Mannes, der eine Frau in Islamabad , Pakistan (1970er Jahre) verführt hat

Unter dem Druck islamistischer Bewegungen kam es in den letzten Jahrzehnten zur Wiedereinführung von Hudud- Strafen und bis 2013 hatten etwa ein Dutzend der rund 50 Länder mit muslimischer Mehrheit das Hudud anwendbar gemacht, viele Länder haben die traditionellen strengen Anforderungen missachtet. meist seit 1978. 1979 führte Pakistan die Hudood-Verordnungen ein . Im Juli 1980 steinigte die Islamische Republik Iran in Kerman vier Täter . In den späten 1980er Jahren hatten Mauretanien, der Sudan und die Vereinigten Arabischen Emirate „Gesetze erlassen, um Gerichten die Befugnis zu erteilen, Hadd-Strafen zu verhängen“. In den 1990er Jahren folgten Somalia, Jemen, Afghanistan und Nordnigeria. 1994 erließ der irakische Präsident Saddam Hussein (der viele Islamisten verfolgt und hingerichtet hatte) ein Dekret, "dass Räuber und Autodiebe ihre Hände verlieren sollten". Brunei verabschiedete 2014 Hudud-Gesetze.

Die Vollstreckung von Hudud- Strafen ist von Land zu Land unterschiedlich. In Pakistan und Libyen wurden wegen strenger Auflagen keine Hudud- Strafen verhängt . In Nigeria haben örtliche Gerichte mehrere Steinigungsstrafen für Zina verhängt, die alle im Berufungsverfahren aufgehoben und mangels ausreichender Beweise nicht vollstreckt wurden.

In den ersten beiden Jahren, als die Scharia im Sudan zum Staatsgesetz wurde (1983 und 1985), wurde einigen Kriminellen eine Hudud- Strafe auferlegt , die dann wieder eingestellt, aber nicht aufgehoben wurde. Auspeitschungen wegen moralischer Verbrechen wurden seit der Kodifizierung des islamischen Rechts im Sudan im Jahr 1991 durchgeführt und dauern an. Im Jahr 2012 verurteilte ein sudanesisches Gericht Intisar Sharif Abdallah, eine Teenagerin, in der Stadt Omdurman nach Artikel 146 des sudanesischen Strafgesetzes zum Tod durch Steinigung, nachdem sie wegen „Ehebruchs mit einer verheirateten Person“ angeklagt worden war. Sie wurde im Omdurman-Gefängnis mit gefesselten Beinen festgehalten, zusammen mit ihrem 5 Monate alten Baby. (Sie wurde am 3. Juli 2012 nach einem internationalen Aufschrei freigelassen.)

Die hudud Strafe für zinā' in Fällen von einvernehmlichem Sex und die Bestrafung von Vergewaltigungsopfern, die den Zwang nicht nachgewiesen zu, die in einigen Ländern stattgefunden hat, ist Gegenstand einer globalen Menschenrechte Debatte. In Pakistan wurden viele Vergewaltigungsopfer, die ihre Anschuldigungen nicht beweisen konnten, inhaftiert. Dies wurde kritisiert, da es zu "Hunderten von Vorfällen führte, bei denen eine Frau, die einer Vergewaltigung oder Gruppenvergewaltigung ausgesetzt war, schließlich des Zin beschuldigt und eingesperrt wurde". Kennedy erklärt, dass die meisten Fälle gegen Frauen, die in Pakistan wegen Zina inhaftiert sind, von ihren Familienmitgliedern gegen ungehorsame Töchter und entfremdete Ehefrauen als Belästigungsklagen eingereicht werden. Hunderte von Frauen in afghanischen Gefängnissen sind Opfer von Vergewaltigungen oder häuslicher Gewalt, denen unter Tazir Zina vorgeworfen wird. In Pakistan , über 200.000 Zina Fälle gegen Frauen unter den Hudood Gesetze im Gange waren auf verschiedenen Ebenen in Rechtssystem Pakistan im Jahr 2005. Zusätzlich zu den Tausenden von Frauen im Gefängnis auf ihren Prozess warten für Zina -related Kosten, Vergewaltigungsopfer in Pakistan sind wenig geneigt , zu Vergewaltigung melden, weil sie befürchteten, wegen Zina angeklagt zu werden . Die daraus resultierende Kontroverse führte zu einer Gesetzesänderung im Jahr 2006, obwohl die geänderte Version dafür kritisiert wurde, dass sie die rechtliche Unterscheidung zwischen Vergewaltigung und einvernehmlichem Sex weiterhin verwischt.

Die Kreuzigung im Islam, zumindest in Saudi-Arabien, geschieht in der Form, dass enthauptete Überreste eines Täters "für einige Stunden auf einem Mast" zur Schau gestellt werden. Sie sind weit weniger zahlenmäßig als Hinrichtungen. Ein Fall war der von Muhammad Basheer al-Ranally, der am 7. Dezember 2009 wegen „Verbreitung von Unordnung im Land“ hingerichtet und gekreuzigt wurde, indem er mehrere junge Jungen entführt, vergewaltigt und ermordet hat. Der IS hat Berichten zufolge auch Gefangene gekreuzigt.

Voraussetzungen für eine Verurteilung

Illegaler Sex

Es gibt bestimmte Standards für den Nachweis , die erfüllt sein müssen , in das islamische Recht für Zina Strafe anzuwenden. In den Shafii, Hanbali und Hanafi Law Schools wird Rajm (öffentliche Steinigung) oder Peitschenhiebe für religiös verbotenen Sex nur dann verhängt, wenn die Straftat nachgewiesen wird, entweder durch vier männliche Erwachsene, die gleichzeitig den tatsächlichen Geschlechtsverkehr aus erster Hand oder selbst miterleben -Geständnis. Für die Feststellung des Ehebruchs müssen vier männliche muslimische Zeugen die Tat in ihren intimsten Details gesehen haben. Der schiitische Islam erlaubt die Ersetzung eines männlichen Muslims durch zwei weibliche Muslime, erfordert jedoch, dass mindestens einer der Zeugen männlich ist. Die sunnitische Maliki- Rechtsschule betrachtet die Schwangerschaft bei einer unverheirateten Frau als ausreichenden Beweis für Zina , es sei denn, es gibt Beweise für Vergewaltigung oder Zwang. Die Bestrafung kann jedoch durch eine Reihe von rechtlichen „Zweifeln“ ( shubuhat ) abgewendet werden , wie zum Beispiel das Bestehen eines ungültigen Ehevertrags oder die Möglichkeit, dass die Empfängnis einer Scheidung vorausgeht . Die Mehrheitsmeinung der Maliki ließ theoretisch eine Schwangerschaft von bis zu sieben Jahren zu, was darauf hindeutet, dass die Juristen daran interessiert sind, Frauen vor dem Vorwurf des Zina zu schützen und Kinder vor dem Stigma der Illegitimität zu schützen. Diese Anforderungen machten es praktisch unmöglich, Zina in der Praxis nachzuweisen.

Wenn eine Person Zina beschuldigt und es versäumt, vier konsistente muslimische Zeugen zu liefern, oder wenn Zeugen widersprüchliche Aussagen machen, kann sie wegen unbegründeter Anschuldigung der Unzucht ( qadhf ) zu achtzig Peitschenhieben verurteilt werden , was selbst ein Hadd- Verbrechen ist weniger strenge Beweisregeln erforderlich. In Pakistan fassten die Hudood-Verordnungen von 1979 die Verfolgung von Vergewaltigungen unter die Kategorie der Zina, was den Nachweis von Vergewaltigungen extrem erschwerte und die Opfer zu Gefängnisstrafen für das Eingeständnis des unerlaubten Geschlechtsverkehrs aussetzte geändert im Jahr 2006, obwohl die geänderte Version immer noch von einigen kritisiert wird, weil sie die rechtliche Unterscheidung zwischen Vergewaltigung und einvernehmlichem Sex verwischt.

Der Diebstahl

Malik ibn Anas , der Begründer der Maliki- Justizschule, hat in The Muwatta viele detaillierte Umstände aufgezeichnet, unter denen die Bestrafung des Handschneidens durchgeführt werden sollte und nicht. Zu dem Vers im Koran über Diebstahl sagt Yusuf Ali , dass die meisten islamischen Juristen glauben, dass "kleine Diebstähle von dieser Strafe ausgenommen sind" und dass "nur eine Hand für den ersten Diebstahl abgeschnitten werden sollte". Islamische Juristen sind sich nicht einig, wann eine Amputation eine religiöse Strafe ist. Dies ist eine Fatwa von Taqī al-Dīn ʿAlī b. ʿAbd al-Kāfī al-Subkī (gest. 756/1356), ein hochrangiger Shafi-Gelehrter und Richter aus einer der führenden Gelehrtenfamilien von Damaskus: Der Imam und Shaykh, möge Gott ihm gnädig sein, sagte: Es wurde vereinbart dass die Hadd [Strafe] obligatorisch ist für jemanden, der einen Diebstahl begangen hat und [für den die folgenden Bedingungen gelten]:

# [der Gegenstand] wurde von einem allgemein als sicher geltenden Ort entnommen ( ḥirz )

  1. es war nicht als Kriegsbeute beschafft worden ( Mughannam )
  2. noch aus der Staatskasse
  3. und es wurde von seiner eigenen Hand genommen
  4. nicht durch irgendein Werkzeug oder einen Mechanismus ( āla )
  5. selbstständig
  6. einzig und allein
  7. solange er bei gesundem Verstand war
  8. und im Alter
  9. und ein Muslim
  10. und frei
  11. nicht im Haram
  12. in Mekka
  13. und nicht in der Wohnstätte des Krieges
  14. und er ist keiner, dem von Zeit zu Zeit Zugang dazu gewährt wird
  15. und er hat von jemand anderem als seiner Frau gestohlen
  16. und nicht von einem uterinen Verwandten
  17. und nicht von ihrem Mann, wenn es eine Frau ist
  18. als er nicht betrunken war
  19. und nicht von Hunger gezwungen
  20. oder unter Zwang
  21. und er stahl etwas Eigentum, das ihm gehörte
  22. und wäre erlaubt, an Muslime zu verkaufen
  23. und er hat es jemandem gestohlen, der es sich nicht zu Unrecht angeeignet hatte
  24. und der Wert dessen, was er gestohlen hatte, erreichte drei Dirham
  25. aus reinem Silber
  26. nach dem mekkanischen Gewicht
  27. und es war kein fleisch
  28. oder jedes geschlachtete Tier
  29. auch nichts essbares
  30. oder trinkbar
  31. oder etwas Geflügel
  32. oder Spiel
  33. oder ein Hund
  34. oder eine Katze
  35. oder Tierdung
  36. oder Kot ( ʿadhira )
  37. oder Schmutz
  38. oder roter Ocker ( Maghara )
  39. oder Arsen ( zirnīkh )
  40. oder Kieselsteine
  41. oder Steine
  42. oder Glas
  43. oder Kohlen
  44. oder Brennholz
  45. oder Schilf ( qaṣab )
  46. oder Holz
  47. oder Obst
  48. oder ein Esel
  49. oder ein weidendes Tier
  50. oder eine Kopie des Korans
  51. oder eine aus den Wurzeln gezogene Pflanze ( min badā'ihi )
  52. oder Produkte aus einem ummauerten Garten
  53. oder ein Baum
  54. oder eine freie Person
  55. oder ein Sklave
  56. wenn sie sprechen können und bei Verstand sind
  57. und er hatte ihn nicht beleidigt
  58. bevor er ihn von einem Ort entfernte, den er nicht betreten durfte
  59. von seinem sicheren Standort aus
  60. aus eigener Hand
  61. und Zeuge ist geboren
  62. zu allem oben
  63. von zwei Zeugen
  64. wer sind männer
  65. gemäß [den Anforderungen und Verfahren], die wir bereits im Kapitel über die Zeugenaussage vorgestellt haben
  66. und sie waren nicht einverstanden
  67. oder ihre Aussage zurückziehen
  68. und der Dieb behauptete nicht, dass er der rechtmäßige Besitzer dessen war, was er gestohlen hatte
  69. und seine linke hand ist gesund
  70. und sein Fuß ist gesund
  71. und keinem Körperteil fehlt etwas
  72. und die Person, von der er gestohlen hat, gibt ihm nicht, was er gestohlen hat
  73. und er wurde nicht der Besitzer dessen, was er gestohlen hatte, nachdem er es gestohlen hatte
  74. und der Dieb hat den gestohlenen Gegenstand nicht an die Person zurückgegeben, von der er ihn gestohlen hat
  75. und der Dieb hat es nicht behauptet
  76. und der Dieb hatte von der Person, die er gestohlen hat, keine Schuld in Höhe des Wertes dessen, was er gestohlen hat
  77. und die gestohlene Person ist anwesend [vor Gericht]
  78. und er hat Anspruch auf das Diebesgut erhoben
  79. und verlangte, dass eine Amputation stattfindet
  80. bevor der Dieb Buße tun konnte
  81. und die Zeugen des Diebstahls sind anwesend
  82. und ein Monat war seit dem Diebstahl nicht vergangen

All dies wurde von ʿAlī b gesagt. Aḥmad b. Saʿīd (wahrscheinlich Ibn Ḥazm , gest. 1064). Und der Imam und Shaykh fügten hinzu: Und es ist auch unter der Bedingung, dass [das Geständnis des Diebes] dem Zeugnis nicht vorausgeht und er danach [sein Geständnis] zurückzieht. Denn wenn der Dieb dies zuerst tut und dann der direkte Beweis ( bayyina ) für sein Verbrechen erbracht wird und er dann sein Geständnis zurückzieht, wird die Strafe der Amputation nach der korrekteren Meinung in der Shafi-Schule fallengelassen, weil die Feststellung [der Schuld] kam durch ein Geständnis nicht durch den direkten Beweis. Daher wird sein Widerruf akzeptiert.

Wirksamkeit

Amputation

Diejenigen, die dafür argumentieren, dass die hududische Bestrafung der Amputation wegen Diebstahls oft den inneren Schrecken/die Angst vor dem Verlust einer Hand als starke Abschreckung gegen Diebstahl beschreiben, während die zahlreichen Anforderungen an ihre Anwendung sie seltener und damit humaner machen als andere Strafen. Zu den Unterstützern gehört Abdel-Halim Mahmoud, der Rektor von Azhar von 1973 bis 1978, der erklärte, dass es nicht nur von Gott verordnet wurde, sondern bei der Umsetzung durch Ibn Saud in Saudi-Arabien Recht und Ordnung in sein Land brachte – obwohl es nur sieben Mal amputiert wurde . In seinem populären Buch Islam die Misunderstood Religion , Muhammad Qutb behauptet , dass die Amputation Strafe für Diebstahl „wurde nur sechs Mal über einen Zeitraum von 400 Jahren ausgeführt“.

Allerdings, so der Historiker Jonathan AC Brown, fanden die muslimischen Juristen zumindest Mitte des 12. Jahrhunderts in der irakischen Stadt Mosul die Bestrafung wenig wirksam. Angesichts einer kriminellen Welle von Diebstählen flehten die Ulama "ihren neuen Sultan an, harte Strafen zu verhängen" außerhalb der Scharia. Den festgenommenen Dieben wurden weder die Hände abgeschnitten, weil die Beweismaßstäbe so streng waren, noch wurden sie durch die zehn Peitschenhiebe (Bestrafung nach Ermessen oder Tazir ) abgeschreckt , auf die Scharia-Gerichte durch Hadithe beschränkt waren .

Streitigkeiten und Debatten über Reformen

Proteste in Hannover gegen Steinigungen von Frauen im Iran (2012)

Eine Reihe von Gelehrten/Reformern haben vorgeschlagen, dass traditionelle Hudud- Strafen „für das Zeitalter, in dem Mohammed lebte“ geeignet sein mögen, aber nicht mehr sind, oder dass „neue Ausdrücke“ für „die zugrunde liegenden religiösen Prinzipien und Werte“ des Hudud entwickelt werden sollten . Tariq Ramadan hat ein internationales Moratorium für die Bestrafung der Hudud- Gesetze gefordert , bis ein größerer wissenschaftlicher Konsens erreicht werden kann.

Viele zeitgenössische muslimische Gelehrte denken, dass die Hudud- Bestrafungen keine absoluten Verpflichtungen sind, da es sich um einen Akt der Mu'amalah ( Nichtanbetung ) handelt, daher denken sie, dass Hudud die Höchststrafe ist.

Hudud- Strafen wurden als unvereinbar mit internationalen Menschenrechtsnormen und manchmal mit einfacher Gerechtigkeit bezeichnet. Mindestens ein Beobachter (Sadakat Kadri) hat sich beschwert, dass die Inspiration des Glaubens keine Garantie für Gerechtigkeit gewesen sei, und nannte als Beispiel die Hinrichtung zweier Dissidenten wegen "Kriegsführung gegen Gott" ( Moharebeh ) in der Islamischen Republik Iran - der Dissidenten, die Krieg führen, indem sie unbewaffnete politische Proteste organisieren. Die Hudood-Verordnung in Pakistan führte dazu, dass Tausende von Frauen wegen Zina-Anschuldigungen inhaftiert wurden, sie wurden verwendet, um "Klagen wegen Belästigung oder Belästigung gegen ungehorsame Töchter oder entfremdete Ehefrauen" einzureichen. Die Verurteilung von Frauen zum Tode in Pakistan, Nigeria und Sudan wegen Zina verursachte internationalen Aufruhr und wurde nicht nur als zu hart, sondern als "abscheuliche" Bestrafung von Opfern und nicht von Übeltätern empfunden.

Zu den Fragen, die Kritiker über die moderne Anwendung des Hudud aufgeworfen haben, gehören: Warum haben ihre Befürworter moderne Innovationen eingeführt, wenn die Praxis des siebten Jahrhunderts ewig gültig und nicht reformierbar ist? Dazu gehören die Anwendung von Vollnarkose zur Amputation (in Libyen, zusammen mit der Anweisung, die Amputation zurückzuhalten, wenn sich die Amputation als gefährlich für die Gesundheit des Täters erweisen könnte), die selektive Einführung (die Kreuzigung wird in Libyen und Pakistan ausgelassen), der Einsatz von Schüssen zur Beschleunigung des Todes während der Steinigung (in Pakistan). Eine andere Frage ist, warum sie sowohl historisch als auch in jüngerer Zeit so selten angewendet wurden. Es gibt nur eine Aufzeichnung einer Steinigung in der gesamten Geschichte des Osmanischen Reiches und überhaupt keine in Syrien während der muslimischen Herrschaft. Moderne Staaten, die "sie in den letzten Jahrzehnten so öffentlich verankert haben, haben große Anstrengungen unternommen, um ihre Auferlegung zu vermeiden". In Nordnigeria und Libyen gab es jeweils nur eine Amputation, in Nigeria keine Steinigungen. In Pakistan weigerten sich die Ärzteschaft des Landes in den 1980er Jahren kollektiv, Amputationen zu überwachen, und "mehr als drei Jahrzehnte offizieller Islamisierung haben bisher keine einzige tatsächliche Steinigung oder Amputation bewirkt". (Saudi-Arabien ist die Ausnahme mit vier Steinigungen und 45 Amputationen in den 1980er Jahren, obwohl sie wegen fehlender Beweise aufgehoben wurden.)

Unter zwei der führenden islamistischen Bewegungen hat die Muslimbruderschaft "einen deutlich ambivalenten Ansatz" in Bezug auf Hudud- Strafen mit "praktischen Plänen zu deren Umsetzung ... mit sehr geringer Priorität" gewählt; und in Pakistan hat Munawar Hasan , damals Ameer (Führer) der Jamaat-e-Islami , erklärt, dass "die Frage der Bestrafung nur eine Fußnote ist, solange wir keine gerechte Gesellschaft haben."

Unterstützung von hudud Strafen sind islamische Erweckungsprediger wie Abul A'la Maududi , die in einer Reihe von Orten schreiben , dass der Koran „erklärt , dass Sodomie so eine große Sünde ist ... dass es die Pflicht des Islamischen Staates ist es, dieses Verbrechen zu beseitigen und. .. bestrafe diejenigen, die sich dessen schuldig gemacht haben." Laut Richard Terrill gelten Hudud- Strafen als Ansprüche Gottes, die durch Mohammed offenbart wurden und als solche unveränderlich sind und von Menschen, Juristen oder Parlamenten nicht geändert oder abgeschafft werden können.

Opposition gegen Hudud (oder zumindest Minimierung von Hudud) im Rahmen des Islam kommt in mehr als einer Form vor. Einige (wie die oben erwähnten Elemente von MB und JI) unterstützen es, ihre Anwendung auf die Schaffung einer "gerechten Gesellschaft" warten zu lassen, in der die Menschen nicht "zum Stehlen getrieben werden, um zu überleben". Ein anderer folgt dem modernistischen Ansatz, der verlangt , dass Hudud und andere Teile der Scharia von der klassischen Form aus neu interpretiert werden und eher breiten Richtlinien als genauen allumfassenden Vorschriften folgen. Andere halten Hudud-Strafen für "im Wesentlichen abschreckende Natur" und werden sehr, sehr selten angewendet.

Andere (insbesondere Koranisten ) schlagen vor, Ahadith auszuschließen und nur Verse im Koran bei der Formulierung des islamischen Gesetzes zu verwenden, was Steinigung ausschließen würde (jedoch nicht Amputation, Auspeitschung oder Hinrichtung für einige Verbrechen). Die überwiegende Mehrheit der Muslime und die meisten islamischen Gelehrten betrachten jedoch sowohl den Koran als auch die Sahih- Hadith als eine gültige Quelle der Scharia, unter anderem mit Koran Vers 33.21 als Rechtfertigung für diesen Glauben.

Ihr habt wahrlich im Gesandten Allahs ein schönes Verhaltensmuster für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und der sich viel mit dem Lob Allahs beschäftigt. ... Es ist nicht angemessen für einen Gläubigen, ob Mann oder Frau, wenn eine Angelegenheit von Allah und Seinem Gesandten entschieden wurde, irgendeine Wahl bezüglich ihrer Entscheidung zu haben: Wenn jemand Allah und Seinem Gesandten nicht gehorcht, liegt er in der Tat auf einem eindeutigen Unrecht Weg.

—  Koran , [ Koran  33:21–36 ]

Siehe auch

Anmerkungen

Verweise

Weiterlesen

Kurzübersichten

  • Rudolf Peters (2009). "Hudud" . In John L. Esposito (Hrsg.). Die Oxford-Enzyklopädie der islamischen Welt . Oxford: Oxford University Press.
  • Silvia Tellenbach (2014). „Islamisches Strafrecht“. In Markus D. Dubber; Tatjana Hörnle (Hrsg.). Das Oxford Handbook of Criminal Law .
  • M. Cherif Bassiouni (1997), "Crimes and the Criminal Process", Arab Law Quarterly , Vol. 2, No. 12, Nr. 3 (1997), S. 269–286 ( über JSTOR )

Allgemeine Referenzen

Spezifische Themen

  • Zina , Vergewaltigung und islamisches Recht: Eine islamische Rechtsanalyse der Vergewaltigungsgesetze in Pakistan. Ein Positionspapier von KARAMAH: Muslimische Anwälte für Menschenrechte
  • A. Quraishi (1999), "Ihre Ehre: eine islamische Kritik der Vergewaltigungsbestimmungen in der pakistanischen Zina-Verordnung", Islamische Studien , Bd. 38, Nr. 3, S. 403–431 ( über JSTOR )
  • "Strafe im islamischen Recht: Eine Kritik des Hudud Bill of Kelantan, Malaysia", Mohammad Hashim Kamali, Arab Law Quarterly , Vol. 13, Nr. 3 (1998), S. 203–234 ( über JSTOR )
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