Italienische Republik (Napoleonisch) - Italian Republic (Napoleonic)

Italienische Republik

Republik Italiana
1802-1805
Norditalien 1803 (Grenzen zwischen Italien und Frankreich sind nicht genau)
Norditalien 1803 (Grenzen zwischen Italien und Frankreich sind nicht genau)
Status Schwester Republik von Frankreich
Hauptstadt Mailand
Gemeinsame Sprachen Italienisch
Religion
römisch katholisch
Regierung Konstitutionelle Republik
Präsident  
• 1802-1805
Napoleon Bonaparte
Vizepräsident  
• 1802-1805
Francesco Melzi d'Eril
Legislative Die Legislative
Historische Epoche napoleonische Kriege
9. Februar 1801
• Nationale Treffen in Lyon
26. Januar 1802
•  Monarchie ausgerufen
17. März 1805
Währung Mailänder Scudo , Lira , Soldo und Denaro
ISO 3166-Code ES
Vorangestellt
gefolgt von
Königreich Italien
(Heiliges Römisches Reich)
Cisalpinische Republik
Subalpine Republik
Königreich Italien
(Napoleonisch)

Die Italienische Republik ( italienisch : Repubblica Italiana ) war eine kurzlebige (1802–1805) Republik in Norditalien . Als Präsident diente Napoleon Bonaparte, dessen Hauptstadt Mailand war .

Die Republik

Die Consulta der République cisalpine empfängt den Ersten Konsul , 26. Januar 1802, Nicolas-André Monsiau , 1806–08

Die Italienische Republik war die Nachfolge der Cisalpinischen Republik , die ihre Verfassung dahingehend änderte, dass der französische Erste Konsul Napoleon ihr Präsident werden konnte. Die neue Verfassung änderte den Namen des Staates in "Italienische Republik"; es bestand aus den gleichen Gebieten, die die Cisalpinische Republik umfasst hatten, hauptsächlich die Lombardei und die Romagna .

Die Republik hatte ein Territorium von mehr als 42.500 Quadratkilometern (16.400 Quadratmeilen) und eine Bevölkerung von 3.240.000 in 12 Departements . Mailand war die Hauptstadt, das wichtigste Zentrum mit 124.000 Einwohnern im Jahr 1764. Das Land war trotz der Plünderungen in den vergangenen Jahrhunderten wohlhabend. Die Wirtschaft basiert auf Getreide Landwirtschaft und Viehzucht , sowie blühende Kleinindustrien, vor allem der Produktion von Seide .

Die Flagge der Italienischen Republik behielt die drei italienisch-mailändischen Nationalfarben bei , jedoch mit einem neuen, weniger revolutionären Muster. Das Wappen wurde in einem Dekret vom 13. Mai 1802 festgelegt. Ein Freundschafts- und Handelsvertrag mit der Republik San Marino wurde am 10. Juni 1802, das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl am 16. September 1803 unterzeichnet.

Die Regierung schuf die Nationalgarde von Italien, eine Nationale Gendarmerie und eine Finanzpolizei ; das metrische System wurde eingeführt und eine nationale Währung geplant, die jedoch während der republikanischen Ära nie geprägt wurde.

1805 wurde die Italienische Republik nach Bonapartes Übernahme des Kaisertitels der Franzosen in das Königreich Italien ( Regno d'Italia ) umgewandelt, mit Napoleon als König und seinem Stiefsohn Eugène de Beauharnais als Vizekönig .

Institutionelle Form

Porträts von Napoleone Bonaparte und Francesco Melzi als Präsident bzw. Vizepräsident der Italienischen Republik von Andrea Appiani (1803)

Nach der italienischen Verfassung von 1802 lag die Souveränität in drei Wahlkollegien mit drei bis zweihundert Mitgliedern: dem Kollegium der Eigentümer ( il Collegio dei possidenti ), dem Kollegium der Gelehrten ( il Collegio dei dotti ) und dem Handelskollegium ( il Collegio dei mercanti ), das erste mit Sitz in Mailand , das zweite in Bologna und das dritte in Brescia . Alle Kollegien wählten eine Kommission der Kontrolle und der obersten Herrschaft, genannt die Zensur ( la Censura ), die aus 21 Mitgliedern bestand und ihren Sitz in Cremona hatte .

Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik ( il Presidente della repubblica ), Napoleon Bonaparte , der für 10 Jahre gewählt wurde. Der Präsident hatte volle Exekutivbefugnisse, ernannte den Vizepräsidenten ( il Vicepresidente ) und den Staatssekretär, ergriff die legislative und diplomatische Initiative, wählte die Minister, Beamten, Botschafter und Chefs der Armee, berief die Exekutivräte ein und bereitete das Budget. Der Vizepräsident Francesco Melzi d'Eril vertrat den Präsidenten während seiner Abwesenheit. Melzi wurde als Gentleman beschrieben und regierte während der drei Jahre des Bestehens der Republik effektiv über die inneren Angelegenheiten des Staates. Melzi unterwarf sich nie Napoleon und wurde nach der Proklamation der Monarchie zugunsten besser kontrollierbarer Männer herabgestuft; jedoch sicherte Melzis Charakter ihm während all der Jahre des französischen Reiches Napoleons tiefen privaten Respekt. Melzi führte auch in Italien die Wehrpflicht ein.

Die Consulta ( la Consulta di Stato ) war eine achtköpfige Kommission unter der Leitung des Präsidenten der Republik und zuständig für die Außenpolitik. Die Kommissare wurden von der Zensur nach Nominierung durch die drei Kollegien ernannt: Viele ehemalige Mitglieder des Direktoriums der Cisalpinischen Republik traten in ihr Amt ein. Die Consulta ratifizierte die Verträge, genehmigte alle Sonderverordnungen zur Staatssicherheit und ernannte im Falle des Todes oder Rücktritts des Präsidenten den Nachfolger. Der Außenminister wurde aus den Kommissaren gewählt.

Der Legislativrat ( il Consiglio legislativo ) war eine Kommission von mindestens zehn Mitgliedern, die vom Präsidenten für drei Jahre ernannt wurden. Seine Aufgabe bestand darin, dem Präsidenten die Vorlage von Gesetzen zu ermöglichen, ihn bei der Ausarbeitung von Gesetzen zu unterstützen und bei deren Diskussion im Parlament anwesend zu sein. Der Staatssekretär ( il segretario di Stato ) war der Chef der öffentlichen Verwaltung. Er verkündete die Gesetze, bewachte das Siegel des Staates und unterschrieb Präsidentschaftsakte. Der erste Sekretär war Diego Guicciardi, bald folgten Pellegrino Nobili und schließlich Luigi Vaccari.

Die Regierung bestand aus sieben Ministern ( i ministri ). Der Kriegsminister war zunächst Alessandro Trivulzi und dann, von 1804, General Domenico Pino; Innenminister war zunächst Luigi Villa und dann ab 1803 Daniele Felici; Außenminister war Ferdinando Marescalchi ; Justizminister und Großrichter war Bonaventura Spannocchi; Finanzminister war Antonio Veneri; Finanzminister war Giuseppe Prina ; Religionsminister war Giovanni Bovara . Bei der Aufstellung ihrer Haushaltspläne wurde die Regierung von einem Kommissar für Volkswirtschaftliche Rechnungslegung unterstützt.

Das Parlament der Republik war die gesetzgebende Körperschaft ( il Corpo Legislativo ) mit begrenzten Befugnissen. Es bestand aus 75 Mitgliedern, die in jedem Departement von den drei Kollegien gewählt wurden. Er wurde vom Präsidenten der Republik einberufen und konnte nur ein Gesetz billigen oder ablehnen, wobei die Diskussion einer engeren Rednerkammer oder Rednerkammer ( Camera degli oratori , ein Komitee von fünfzehn Rednern) vorbehalten war. Erstmals auf den Sitzungen von Lyon ernannt, musste alle zwei Jahre ein Drittel des Parlaments erneuert werden.

Die Gerichtshöfe wurden in Gerichte erster Instanz ( tribunali di prima istanza ), Berufungsgerichte ( corti d'appello ), Revisionsgerichte ( corti di revisione ) und ein Kassationsgericht ( corte di cassazione ) unterteilt. Die Richter der ersten beiden wurden von der Consulta ernannt, die beiden letzteren von den drei Kollegien.

Lokale Verwaltung

Nach französischem System wurde der Staat in 12 Départements ( dipartimenti ) unterteilt. Der Chef der Abteilung war der Präfekt ( prefetto ), ein am 6. Mai 1802 geschaffenes Amt. Der Präfekt war der Vertreter des Staates in jeder Provinz (dipartimento) und hatte zwei Hauptfunktionen: Die erste bestand darin, die Verwaltungsentscheidungen der Zentrale umzusetzen Regierung und die Kontrolle der lokalen Behörden, die zweite war die Führung der Polizei. Die örtliche gesetzgebende Körperschaft war der Generalrat ( Consiglio generale ), der sich aus Vertretern der Gemeinden zusammensetzte. Die Regierung ernannte die Zentrale Departementsverwaltung ( Consiglio della prefettura ), die sich aus fünf oder sieben Mitgliedern zusammensetzte, die aus den vom Generalrat eingereichten Nominierungen ausgewählt wurden.

Die Departements wurden in Distrikte ( distretti ) eingeteilt, die den französischen Arrondissements entsprachen . Der Bezirksvorsteher war der Vizepräfekt, der ähnliche Befugnisse wie der Präfekt hatte, jedoch für einen kleineren Bereich. Die Struktur der Bezirke war jedoch nicht auf dem gesamten Territorium der Republik einheitlich, und einige Bezirke wurden von einem Bezirksrat und einem Kanzler verwaltet.

Die Bezirke wurden in Gemeinden aufgeteilt . Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern hatten einen Stadtrat ( consiglio comunale ) von dreißig oder vierzig Mitgliedern, der vom Generalrat aus den vom selben Stadtrat eingereichten Nominierungen gewählt wurde. In den kleineren Gemeinden waren alle steuerpflichtigen Bürger Ratsmitglieder. Der Rat wählte eine Gemeinde mit drei bis neun Mitgliedern, die in ihren Exekutivfunktionen von einem Stadtsekretär unterstützt wurde. Alle Ämter der Stadt wurden nur von Eigentümern und Kaufleuten bekleidet, und die Führung der Eigentümer war gesichert. Jede Gemeinde hatte einen Zöllner.

Liste der Abteilungen und Bezirke

Siehe auch

Quellen

Historische Datenbank der langobardischen Gesetze (it.)
Text der Verfassung Italiens von 1802 (it.)

Koordinaten : 45°28′N 9°10′E / 45,467°N 9,167°E / 45,467; 9.167