J-1 Visum - J-1 visa

J-1-Visum der Vereinigten Staaten im Reisepass eines Austauschstudenten aus Thailand

Ein J-1 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum ausgestellt von der Vereinigten Staaten Wissenschaftler, die Forschung Professoren in Programmen teilnehmen und Austauschbesucher , die Förderung des kulturellen Austauschs , insbesondere medizinische oder kaufmännische Ausbildung in den USA Alle Bewerber erhalten müssen Förderkriterien erfüllen, Englisch Sprachanforderungen und werden entweder von einer Universität , einem privaten Sektor oder einem staatlichen Programm gesponsert . Im Jahr 2019 wurden 353.300 J-1-Visa ausgestellt.

Dauer des Status

J-1-Besucher können bis zum Ende ihres Austauschprogramms in den Vereinigten Staaten bleiben, wie im Formular DS-2019 angegeben. Sobald das Programm eines J-1-Besuchers endet, kann er oder sie weitere 30 Tage in den Vereinigten Staaten bleiben, oft als "Schonfrist" bezeichnet, um sich auf die Ausreise aus dem Land vorzubereiten.

  • Das eigentliche J-1-Visumzertifikat dokumentiert diese 30-tägige "Nachfrist" nach dem Studium / der Prüfung nicht ausdrücklich, und folglich haben sich einige Mitarbeiter am Schalter der Fluggesellschaften geweigert, einem einschiffenden Studenten eine Bordkarte auszustellen. Insbesondere, wenn das Rückflugticket des Studenten nach Ablauf des J-1-Visums abfliegt. Beispiel: Das Rückkehrdatum ist der nächste Tag nach der letzten Prüfung des Studenten.
  • Wenn der Besucher die Vereinigten Staaten während dieser 30 Tage verlässt, darf er nicht mit dem J-1-Visum wieder einreisen.

Die minimale und maximale Aufenthaltsdauer richtet sich nach der spezifischen J-1-Kategorie, unter der ein Austauschbesucher in die Vereinigten Staaten zugelassen wird.

Wie bei anderen Nichteinwanderungsvisa müssen ein J-1-Visuminhaber und seine Angehörigen die Vereinigten Staaten am Ende der Aufenthaltsdauer verlassen.

Obligatorische Wohnsitzpflicht

Viele Personen in den Vereinigten Staaten mit J-1-Visum unterliegen der zweijährigen Wohnsitzpflicht gemäß Abschnitt 212(e) des Immigration and Nationality Act. Gemäß Abschnitt 212(e) kann eine Person mit einem J-1-Visum mit zweijähriger Wohnsitzpflicht in den Nichteinwanderungsstatus (z J-1-Person muss entweder für zwei Jahre in das Land des letzten Wohnsitzes zurückkehren oder eine Befreiung von der zweijährigen Wohnsitzpflicht beantragen.

Bei ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten müssen viele Inhaber eines J-1-Visums eine obligatorische zweijährige physische Anwesenheit im Heimatland vor der Wiedereinreise in die Vereinigten Staaten unter Verwendung von Visa mit doppelter Absicht , wie z. B. H-1B, absolvieren . Dies gilt für diejenigen, deren Austauschprogramm entweder von ihrer Regierung oder der US-Regierung finanziert wurde, spezielle Kenntnisse oder Fähigkeiten beinhaltet, die ihr Heimatland für erforderlich hält, oder wenn sie eine medizinische Ausbildung absolviert haben. Der zweijährige Aufenthalt kann in mehreren Abständen abgeleistet werden. Auf diesen obligatorischen zweijährigen Heimatlandaufenthalt kann unter folgenden Voraussetzungen verzichtet werden:

  • Keine Einspruchserklärung ( NOS ) ausgestellt von der Regierung des Heimatlandes der J-Visuminhaber.
  • Außergewöhnliche Härte : Wenn ein J-1-Inhaber nachweisen kann, dass sein Weggang für seinen US-Bürger oder seinen legalen ständigen Wohnsitz eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
  • Verfolgung : Wenn ein J-1-Inhaber nachweisen kann, dass er oder sie in seinem Heimatland verfolgt werden kann.
  • Beteiligte Regierungsbehörde : Eine Verzichtserklärung für einen J-1-Inhaber von einer US-Bundesbehörde, die festgestellt hat, dass diese Person an einem Projekt für oder in ihrem Interesse arbeitet und die Abreise der Person ihren Interessen schadet.
  • Conrad-Programm : Eine Verzichtserklärung für einen ausländischen Mediziner, der eine Vollzeitbeschäftigung in einer Gesundheitseinrichtung in einem ausgewiesenen Fachkräftemangelgebiet oder in einer Gesundheitseinrichtung, die Patienten aus einem solchen ausgewiesenen Gebiet versorgt, angeboten hat.

Für den Verzicht auf die No Objection Statement J-1 sollte die Regierung des Heimatlandes des Austauschbesuchers über ihre Botschaft in Washington, DC eine No Objection Statement (NOS) direkt an die Waiver Review Division ausstellen, in der sie keine Einwände dagegen hat, dass der Austauschbesucher nicht zurückkehrt das Heimatland, um die INA 212(e)-Anforderung für einen zweijährigen ausländischen Wohnsitz zu erfüllen, und erhebt keine Einwände gegen die Möglichkeit, dass der Austauschbesucher in den Vereinigten Staaten ansässig wird.

Meldepflichten

J-1-Visumsponsoren sind verpflichtet, den Fortschritt und das Wohlergehen ihrer Teilnehmer zu überwachen. Die Sponsoren des J-1-Visums sollten sicherstellen, dass die Aktivitäten der Teilnehmer mit der Programmkategorie übereinstimmen, die auf dem Formular DS-2019 der Teilnehmer angegeben ist. Sponsoren haben auch von ihren Teilnehmern die Angabe aktueller Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) zu verlangen und diese in ihren Akten zu führen.

Alle Bewerber für Austauschbesucher müssen über ein von einem DOS-Designated Sponsor ausgestelltes SEVIS- generiertes DS-2019 verfügen , das sie bei der Beantragung ihres Austauschvisums einreichen. Der Konsularbeamte überprüft den DS-2019-Eintrag elektronisch über das SEVIS-System, um Ihren Antrag auf ein Austauschvisum abzuschließen. Sofern nicht anders ausgenommen, müssen Bewerber für Austauschbesucher für jedes einzelne Programm eine SEVIS I-901-Gebühr an das DHS zahlen.

Elektronische Aufzeichnungen über J-1-Besucher und deren Angehörige werden von ihrem Programmsponsor im Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS) des Student and Exchange Visitor Program geführt . J-1-Besucher müssen bestimmte Informationen, wie z. B. eine Namensänderung oder eine Adressänderung, innerhalb von 10 Tagen melden. Ein Versäumnis gilt als Verletzung des Einwanderungsstatus des J-1-Besuchers und kann zur Beendigung des Austauschprogramms des Besuchers führen.

J-1-Kategorien

Innerhalb des J-1-Programms gibt es verschiedene Kategorien, die jeweils den Zweck oder die Art des Austauschs definieren. Während die meisten J-1-Kategorien in den Bundesvorschriften für das J-1-Programm explizit genannt werden, wurden andere aus der regulatorischen Sprache abgeleitet.

Programme des privaten Sektors:

Staatliche und akademische Programme:

  • Student, Hochschule/Universität
  • Besucher der Regierung
  • Internationaler Besucher
  • Professor und Forschungsstipendiat
  • Kurzzeitstipendiat
  • Spezialist

Besteuerung

Die Besteuerung des Einkommens von J-1-Besuchern hängt von der spezifischen Kategorie ab, in der der Besucher zugelassen wurde; das Herkunftsland des Besuchers; und die Dauer des Aufenthalts des Besuchers in den Vereinigten Staaten. Inhaber eines J-1-Visums sind von der Zahlung von Steuern nach dem Federal Insurance Contribution Act (FICA) (für soziale Sicherheit und Medicare ) befreit, wenn sie steuerlich nicht ansässige Ausländer sind, was normalerweise in den ersten fünf Kalenderjahren der Fall ist, wenn sie als Studenten eingestuft werden, oder ersten beiden Kalenderjahren, wenn sie als Lehrkräfte oder Auszubildende eingestuft werden. Sie unterliegen jedoch anderen anwendbaren Bundes-, Landes- und Kommunalsteuern . Personen mit J-1, die ihre Bundeseinkommensteuer einreichen, die sich seit fünf Jahren oder weniger (für Studenten) oder zwei Jahren oder weniger (für Lehrer und Auszubildende) in den Vereinigten Staaten aufhalten, müssen die Steuerformulare 1040-NR für nicht ansässige Personen verwenden. Einige J-1-Visuminhaber können je nach Herkunftsland für bestimmte Bestimmungen des Steuerabkommens berechtigt sein.

Arbeitgeber, die J-1-Besucher einstellen, können auch Lohnsteuern sparen. Wenn J-1-Besucher keine Sozialversicherungs-, Medicare- oder Bundesarbeitslosensteuern zahlen, müssen Arbeitgeber diese Steuern nicht zahlen. Ein typischer Arbeitgeber, der 5 Work/Travel J-1-Besucher einstellt und jeweils 8 USD/Stunde zahlt, kann in einer typischen 4-Monats-Saison über 2317 USD sparen.

Geschichte

Die Vereinigten Staaten führten das J-1 Exchange Visitor Visa Program im Rahmen des Mutual Educational and Cultural Exchange Act ( Fulbright-Hays Act von 1961 ) ein. Das J-1-Visum wurde von der US-Informationsagentur (USIA) verwaltet, um die Beziehungen zwischen den USA und anderen Ländern zu stärken. Sie fiel in den Zuständigkeitsbereich der USIA und nicht der Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde, da ihr Hauptzweck die Verbreitung von Informationen ist; Ihr Ziel ist es, Menschen in den USA eine Ausbildung und Erfahrung zu vermitteln, die sie für ihre Heimatländer nutzen können. Dieser Austausch hat das Außenministerium bei der Förderung der außenpolitischen Ziele der Vereinigten Staaten unterstützt.

Das J-1-Programm begann damit, Stipendiaten vorübergehend für ein bestimmtes Bildungsziel in die Vereinigten Staaten zu bringen, wie zum Beispiel Lehre und Forschung. Es erstreckte sich dann auf mehrere andere Austauschbesucherprogramme, die das gleiche Ziel verfolgten, wie das Au-Pair- , Regierungsbesucher-, Professor- und Forschungs- oder Kurzzeitstipendiat, Work and Travel USA und die Trainee-Programme.

Neue Regelungen im Jahr 2011

Ab 2011 ist vor einem Visum-Interview ein Jobangebot erforderlich. Studierende aus sechs bestimmten Ländern ( Bulgarien , Russland , Rumänien , Ukraine , Moldawien und Weißrussland ) müssen ein Jobangebot vorlegen, das von einer Trägerorganisation bestätigt wurde, bevor der Student einen Visumsantrag stellen. Aufgrund dieser Anforderungen müssen Arbeitgeber und J-1-Studenten einen Vorsprung beim Einstellungs- und Visumantragsverfahren haben. Diese Vorschriften wurden aufgrund von Vorwürfen sexueller Ausbeutung, illegaler Geschäftspraktiken, unsachgemäßer Unterbringung und der allgemeinen Verletzlichkeit von J-1-Visumempfängern eingeleitet.

Im Jahr 2011 gab das US-Außenministerium einem Bericht der New York Daily News zufolge bekannt, dass gleichgeschlechtliche Partner von Diplomaten ausländischer Regierungen, die eine Entsendung in die Vereinigten Staaten antreten, nun J- 1 Visum. Gleichgeschlechtliche Partner von Personen, die aus nicht-diplomatischen Gründen in die Vereinigten Staaten einreisen, waren im Rahmen der neuen Richtlinie nicht anspruchsberechtigt.

Zuvor war der gleichgeschlechtliche Partner einer ausländischen Person, die in den Vereinigten Staaten mit einem Nichteinwanderungsvisum arbeitet oder studiert, grundsätzlich berechtigt, ein B-2-Visum zu beantragen . Im Jahr 2013 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten , dass die Vereinigten Staaten die Ehe nicht als eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau als Ehemann und Ehefrau definieren können. Seither werden rechtmäßig verheiratete gleichgeschlechtliche Partner im Hinblick auf Visa und andere Zwecke den rechtmäßig verheirateten gleichgeschlechtlichen Partnern gleichgestellt.

COVID-19-Aussetzung

Nur die von der US-Regierung geförderten J-1-Visumprogramme wurden im März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie für 60 Tage vorübergehend ausgesetzt . Das Büro für Bildungs- und Kulturangelegenheiten sagte, die Entscheidung werde nach der Anfangsphase überprüft, wobei eine weitere 30-tägige Aussetzung möglich ist.

Am 22. Juni 2020 erließ Präsident Trump eine Durchführungsverordnung zur Aussetzung neuer J-Visa bis Ende 2020. Am 31. Dezember 2020 wurde diese Proklamation bis zum 31. März 2021 verlängert.

Dokumente für Visa-Interviews

  • Das vom Sponsor des Programms ausgestellte Berechtigungszertifikat (Formular DS-2019)
  • Länderspezifische Begleitdokumente und die Website des Konsulats enthalten Details
  • Ein gültiger Reisepass, der nicht innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft
  • Die I-901 SEVIS-Gebühr ($220)
  • Formular DS-160 online ausgefüllt – dies ist der Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum
  • Gebührenquittung zur Bestätigung der Zahlung der Visumantragsgebühr von 160 USD
  • Ein aktuelles Farbfoto von 2"×2" im angegebenen Format

Siehe auch

Verweise

Externe Links