Justiz Nordkoreas - Judiciary of North Korea

Das nordkoreanische Justizsystem basiert auf dem sowjetischen Modell . Es umfasst das Zentralgericht der Demokratischen Volksrepublik Korea , Gerichte auf Provinz- und Sonderstadtebene, lokale Volksgerichte und Sondergerichte.

Der Central Court ist das höchste Gericht mit seinen von der Supreme People's Assembly (SPA) ernannten Richtern . Gemäß der Verfassung Nordkoreas ist der Zentralgerichtshof gegenüber der SPA rechenschaftspflichtig, und das Strafgesetzbuch unterwirft Richter der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Verhängung „ungerechter Urteile“.

Oberster Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof der Demokratischen Volksrepublik Korea ist das höchste Gericht und Berufungsgericht in Nordkorea .

Das Gericht wird von einem Chefrichter oder Präsidenten, zwei stellvertretenden Chefrichtern/Vizepräsidenten und einer unbekannten Anzahl regulärer Richter geleitet.

Das Haus des Gerichts wurde 2010 fertiggestellt

Ehemalige Hauptkampfrichter und Beigeordnete Kampfrichter

Untere Gerichte von Nordkorea

Unterhalb des High Court gibt es zwei weitere gerichtliche Ebenen:

  • Provinzgericht oder Gericht der Provinz - 9 Gerichte
  • Volksgerichte oder Bezirksgericht

Gerichtliche Unabhängigkeit

Artikel 157 der Verfassung besagt, dass „die Fälle öffentlich verhandelt werden und dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung zugesichert wird; die Anhörungen können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Öffentlichkeit geschlossen werden“. Der Mangel an richterlicher Unabhängigkeit wird auch durch Artikel 11 des Staatsanwaltschaftsaufsichtsgesetzes belegt, der besagt: "Der/die Staatsanwalt(e) überwachen, ob das Verfahren oder das Schiedsverfahren in einem Fall die rechtlichen Anforderungen richtig und fristgerecht berät und löst."

Organisation

Die Verfassung legt fest, dass die Rechtsprechung vom Zentralgericht, den Gerichten auf Provinz- oder Sonderstadtebene, dem Volksgericht oder den Sondergerichten ausgeübt wird und die Gerichte der Obersten Volksversammlung (SPA) oder, wenn diese nicht tagt, ihrem Präsidium rechenschaftspflichtig sind .

Siehe auch

Verweise

Weiterlesen

  • Kim Il-sung (1971). „Für die Umsetzung der Justizpolitik unserer Partei: Rede auf der Nationalen Konferenz der Justizangestellten und Staatsanwälte, 29. April 1958“. Ausgewählte Werke . ii . Pjöngjang: Fremdsprachenverlag. S. 132–148. OCLC  873247887 .