Jurist - Jurist

Ausschnitt aus dem Sarkophag des römischen Juristen Valerio Petroniano (315–320)

Ein Jurist ist eine Person mit Sachkenntnis des Rechts ; jemand, der das Recht analysiert und kommentiert. Diese Person ist in der Regel ein spezialisierter Rechtswissenschaftler – nicht unbedingt mit einer formalen Qualifikation in Rechtswissenschaften oder einem Rechtspraktiker , obwohl in den Vereinigten Staaten der Begriff „Jurist“ auf einen Richter angewendet werden kann. In Bezug auf das römische Recht ist ein "Jurist" (auf Englisch) ein Rechtsberater ( jurisconsulta ).

Der englische Begriff „ jurist“ ist von ähnlichen Begriffen in anderen europäischen Sprachen zu unterscheiden, wo er gleichbedeutend mit juristischer Fachkraft sein kann , also jeder Person mit einem berufsrechtlichen Abschluss, der zur juristischen Tätigkeit berechtigt.

Eine Person, die Mitglied einer Jury ist, wird als Juror bezeichnet.

Bemerkenswerte Juristen

Einige bemerkenswerte historische Juristen sind:

Siehe auch

Verweise

Externe Links

  • Medien im Zusammenhang mit Juristen bei Wikimedia Commons