Köbler gegen Republik Österreich -Köbler v Republik Österreich

Köbler gegen Österreich
Gericht Europäischer Gerichtshof
Zitat (e) (2003) C-224/01
Schlüsselwörter
Vorabentscheidung

Köbler / Österreich (2003) C-224/01 ist ein EU-Rechtsfall , der das Vorabentscheidungsverfahren in der Europäischen Unionbetrifft.

Fakten

Professoren, die 15 Jahre Dienst an österreichischen Universitäten absolviert hatten, erhielten mehr Lohn, aber Professor Köbler war an nichtösterreichischen Universitäten gewesen und forderte, dies sollte in Betracht gezogen werden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH), das höchste österreichische Verwaltungsgericht, verwies auf den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH-Kanzler schlug vor, dass eine frühere Entscheidung denselben Punkt abdeckte, und die Erhöhung war nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die VGH zog den Antrag zurück, entschied dann jedoch, dass das frühere Urteil nicht auf Prof. Köbler anwendbar sei. Anschließend beantragte er beim Wiener Zivilgericht Schadensersatz wegen Verstoßes der EU gegen das EU-Recht. Sie verwiesen auf den EuGH.

Beurteilung

Der Gerichtshof entschied, dass alle staatlichen Organe, einschließlich der Justiz, nach Francovich-Grundsätzen haftbar gemacht werden können. In diesem Fall war die VGH zwar falsch, aber nicht ernst genug, um eine Haftung zu rechtfertigen, so dass Prof. Köbler verlor. Eine Haftung würde sich jedoch nur "in Ausnahmefällen ergeben, in denen das Gericht offensichtlich gegen das anwendbare Recht verstoßen hat". Eine absichtliche Weigerung, dem EU-Recht zu folgen, würde zu einer Haftung führen.

Siehe auch

Anmerkungen

Verweise

Externe Links