Landsbanki Freezing Order 2008 - Landsbanki Freezing Order 2008

Landsbanki Freezing Order 2008
Rechtsverordnung
Zitat 2008/2668
Territoriale Ausdehnung Vereinigtes Königreich
Termine
Gemacht 8. Oktober 2008, 10:00 Uhr
Vor das Parlament gelegt 12. Oktober 2008, 12 Uhr
Beginn 10.10 Uhr, 8. Oktober 2008
Andere Gesetzgebung
Gemacht unter 2001 c. 24, ss. 4 und 14 und Zeitplan 3
Geändert von SI 2008/2766
Status: Aktuelle Gesetzgebung
Gesetzestext in der ursprünglich erlassenen Fassung

Die Landsbanki Freezing Order 2008 (später geändert) ist eine Anordnung des Finanzministeriums , die Vermögenswerte der isländischen Bank Landsbanki im Vereinigten Königreich einzufrieren, die gemäß dem Anti-Terror-, Kriminalitäts- und Sicherheitsgesetz von 2001 erlassen wurden, da das Finanzministerium dies vernünftigerweise glaubte "Maßnahmen zum Nachteil der Wirtschaft des Vereinigten Königreichs (oder eines Teils davon) wurden oder werden wahrscheinlich von einer Person oder Personen ergriffen." Gemäß dem Ermächtigungsgesetz wurde die Verordnung am 28. Oktober 2008, also 20 Tage nach Inkrafttreten der Verordnung, von beiden Kammern des Parlaments genehmigt.

Der Orden wurde gemacht , nachdem Landsbanki in platziert wurde Konkursverwaltung in Island. Die Bank bot Online-Konten unter dem Handelsnamen Icesave an : Rund 300.000 Einleger in Großbritannien hatten Einlagen im Wert von etwa 4 Mrd. GBP, als die Bank zusammenbrach.

In einem Memorandum an den Gemischten Ausschuss für Rechtsinstrumente erklärte das Finanzministerium: "Das Hauptanliegen bestand darin, den Fluss von Geldern, die von der britischen Niederlassung der Landsbanki in Großbritannien gehalten oder kontrolliert werden, aus dem Vereinigten Königreich nach Island zu verbieten." In demselben Dokument wurden auch andere Gründe für die Anordnung erwähnt, nämlich dass "die am 7. Oktober 2008 in Island verabschiedete Notstandsgesetzgebung dazu führte, dass die Rechte der britischen Gläubiger im Vergleich zu anderen Gläubigern beeinträchtigt werden konnten" und dass "die isländische Aktion wahrscheinlich eine besonders bedeutende beunruhigende Wirkung auf das Verbrauchervertrauen in einer Zeit beispielloser Störungen des Finanzsektors. "

Siehe auch

Verweise

  1. ^ Gesetzliches Instrument 2008 Nr. 2668 Die Landsbanki-Einfrierverordnung 2008 (Inkrafttreten 10.108, 8. Oktober 2008)
  2. ^ Gesetzliches Instrument 2008 Nr. 2766 Die Landsbanki Freezing (Amendment) Order 2008 (Inkrafttreten am 21. Oktober 2008)
  3. ^ "Antiterror-, Verbrechens- und Sicherheitsgesetz von 2001 - Abschnitt 4 - Befugnis zur Erteilung einer Anordnung" . OPSI.
  4. ^ House of Lords Select-Ausschuss für die Verdienste um gesetzliche Instrumente Neunundzwanzigster Bericht (14. Oktober 2008). Zweite Debatte des delegierten Legislativausschusses des Unterhauses (27. Oktober 2008). House of Lords-Debatte (28. Oktober 2008). Antrag im Unterhaus (28. Oktober 2008).
  5. ^ Memorandum des Finanzministeriums an den Gemischten Ausschuss für Rechtsinstrumente (20. Oktober 2008).