Landtag - Landtag

Boden des Niedersächsischen Landtages in Hannover, 2007

Ein Landtag ( Landtag ) ist eine repräsentative Versammlung ( Parlament ) im deutschsprachigen Raum mit Gesetzgebungskompetenz und Kompetenz über einen föderalen Staat ( Land ). Landtage sind die gesetzgebenden Organe der einzelnen Bundesländer und der Bundesländer Österreichs und haben für den regionalen Bereich Gesetzgebungsbefugnisse in nicht-bundesstaatlichen Angelegenheiten.

Ebenso ist der Landtag Südtirol ( italienisch : Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano ) die gesetzgebende Körperschaft der autonomen Provinz Südtirol im Nordosten Italiens. Im souveränen Fürstentum Liechtenstein wird das nationale Parlament als Landtag von Liechtenstein bezeichnet .

Name

Das deutsche Wort Landtag setzt sich aus den Wörtern Land (Staat, Land oder Territorium) und Tag (Tag) zusammen. Das deutsche Wort Tagung leitet sich vom deutschen Wort Tag ab , da solche Treffen bei Tageslicht stattfanden und sich manchmal über mehrere Tage erstreckten.

Historische Landtagsversammlungen

Staaten des Heiligen Römischen Reiches

In der feudalen Gesellschaft wurde das formale Klassensystem in der Zusammensetzung der reflektierten imperialen Staaten Vertretungen ( " Landstände ), unabhängig von ihrem Namen auch beschrieben Stände des Reiches : es ist nicht als gewählte Reflexion der öffentlichen Meinung bestimmt war, sondern ein fester Ausdruck der etablierten Macht, wie er in formellen Privilegien anerkannt wird, einschließlich des Rechts, persönlich Sitz zu nehmen (vielen Adeligen (Rittern) und Prälaten sowie bestimmten Städten zuerkannt zu werden , oder als Kurfürst in einem dazu berechtigten Kollegium vertreten zu sein oder mehr Sitzplätze. Daher verteidigten die Abgeordneten in erster Linie die Klasseninteressen, und die Entscheidungen basierten auf einem klassenbasierten Wahlsystem.

In einigen der imperialen Staaten , die als bekannt waren Land , war der Name dieser Ständeversammlung Landtag , analog dem Reichstag (Reichstag), die vor allem die meisten der enthaltenen Fürsten des Heiligen Römischen Reich und Reichsgrafen , Kaiser Prälaten und Reichs Städte . Die genaue Zusammensetzung variierte offensichtlich stark und konnte sich im Laufe der Zeit aufgrund von gewährten oder verlorenen Privilegien, geteilten oder fusionierten Einheiten, Grenzänderungen usw. ändern .

Preußen

Königliches Preußen

Seit 1466 wurden im Königlichen Preußen preußische Landtage abgehalten . Zuvor fanden im Klosterstaat des Deutschen Ordens preußische Landtagssitzungen statt . Siehe auch Preußische Güter .

Herzogliches Preußen

Seit 1525 wurden im herzoglichen Preußen preußische Landtage abgehalten . Siehe auch Preußischer Landtag .

Staaten des Deutschen Bundes

Da Österreich und Preußen dem "Revolutionsexport" der Franzosen entgingen und Napoleon in den meisten deutschen Territorien gerne Satellitenmonarchien unter seiner Kontrolle hielt (Mitglieder des Rheinbundes ), würden die demokratischeren Prinzipien der Aufklärung weniger Wirkung zeigen im deutschsprachigen Raum, oder erst viel später.

1815 wurde der Deutsche Bund als Nachfolger des Heiligen Römischen Reiches gegründet. § 13 der "Bundesakte" (die Verfassung des Deutschen Bundes) zwang die deutschen Länder, Verfassungen zu verabschieden und Parlamente, sogenannte Landstände oder Landtage, einzuführen.

Die erste Verfassung wurde 1814 in Nassau verabschiedet. Bis 1841 ( Luxemburg ) erhielten alle bis auf 2 Staaten ihre Verfassung und Parlamente.

Staaten des Deutschen Reiches

1871 wurde das Deutsche Reich gegründet. Alle 25 Staaten des Deutschen Reiches und das „ Reichsland Elsaß-Lothringen “ (seit 1911) hatten Landtage als Gesetzgebungsorgane. Der wichtigste war der preußische Landtag .

Staaten der Weimarer Republik

In der Weimarer Republik 1918 bis 1933 hatten alle deutschen Bundesländer Landtage. Im Gegensatz zu den ehemaligen Landständen und Landtagen wurden die Landtage der Weimarer Republik in freien und gleichen Wahlen gewählt.

1933 gaben die Nationalsozialisten die föderale Struktur der Weimarer Republik auf und errichteten einen Einheitsstaat . Die Landtage wurden daraufhin abgeschafft.

Ost-Deutschland

Nach seiner ursprünglichen Verfassung war Ostdeutschland eine Bundesrepublik mit fünf Bundesländern mit jeweils eigenen Landtagen. Jeder Landtag war verantwortlich für die Wahl der Chamber of States , des Oberhauses des nationalen Parlaments.

1952 wurden die Länder aufgelöst und durch Bezirke ersetzt . Dementsprechend wurden die Landtage abgeschafft und ihre Funktionen auf die Bezirksregierungen übertragen. Die Länder wurden schließlich nach der Friedlichen Revolution wiederhergestellt , aber ihre Landtage traten erst nach der Wiedervereinigung Deutschlands zusammen .

Finnland

Der finnische Landtag , der 1809 durch die Abtretung des Landes von Schweden an Russland geschaffen wurde, wurde auf Schwedisch lantdag genannt, bis er 1906 durch das Einkammerparlament von Finnland ersetzt wurde . Das Parlament verwendete den schwedischen Namen lantdag bis 1919, als Finnland nach der Unabhängigkeitserklärung 1917 seine erste Verfassung annahm. Seitdem ist der offizielle Begriff auf Schwedisch riksdag , was dem deutschen Reichstag entspricht. Der finnische Name ist eduskunta .

Baltische Länder

Der erste Landtag der Livländischen Eidgenossenschaft wurde 1419 vom Rigaer Erzbischof Johannes Ambundii einberufen und trat bis zur Einverleibung der livländischen Länder in das Großherzogtum Litauen , Schweden und Dänemark 1561 regelmäßig wieder zusammen . Separate Landtage für Livland , Kurland und Estland weiterhin als Organe der Herzogtümer Livland , Estland , Kurland und Semgallen und später der russischen Gouvernements Livland , Estland und Kurland bestanden . Nach der Unabhängigkeit Estlands und Lettlands 1918 wurden sie schließlich durch die Riigikogu und die Saeima ersetzt .

Moderne Gesetzgeber

In der heutigen Bundesrepublik Deutschland , der Republik Österreich und der italienischen Provinz Südtirol (mit deutschsprachiger Mehrheit) ist ein Landtag ein Einkammerparlament für ein konstituierendes Bundesland. Im Fürstentum Liechtenstein ist der Landtag das einzige nationale Parlament, da Liechtenstein aufgrund seiner Grösse keine föderale Struktur hat.

Deutsche Gesetzgeber

In den meisten deutschen konstitutiven Bundesländern ( Bundesländer ), wird die Legislatur genannt Landtag :

In den deutschen Stadtstaat , die parlamentarische Stadtverwaltung dient die Funktion des Landtages innerhalb des föderalen Systems - in der Freien Hansestadt Bremen und in der Freien und Hansestadt Hamburg wird die gerufene Bürgerschafts (kurz für Stadtbürgerschaft , Gemeindeversammlung ):

In der deutschen Hauptstadt und Stadtstaat Berlin heißt der Gesetzgeber seit 1951 (damals West-Berlin ) in Anlehnung an die Tradition des preußischen Landtags Abgeordnetenhaus .

Das nationale Zweikammerparlament besteht aus dem direkt gewählten Bundestag und dem Bundesrat, der die Landesregierungen in Bundesangelegenheiten vertritt, die die Länder betreffen .

Österreichischer Gesetzgeber

Rathaus, Wien dient als Rathaus und Gemeinderat.

Gemäß der Verfassung von Österreich , der Landtag sind die Einkammer-Gesetzgebungen der neun Staaten von Österreich ( Bundesländern ), mit allen Fragen befassen , nicht explizit zugewiesenen Bundesebene:

Da die österreichische Hauptstadt Wien (wie Berlin) sowohl ein Stadtstaat als auch eine Gemeinde ist , dient der Gemeinderat von Wien auch als Landeslandtag. Gemäß der Stadtverfassung werden jedoch Kommunal- und Staatsangelegenheiten getrennt gehalten, und die beiden Organe halten getrennte Sitzungen ab, obwohl ihre Mitgliedschaft identisch ist.

Die Vertreter werden in allgemeiner, freier, geheimer und direkter Wahl nach dem Verhältniswahlprinzip gewählt . Die größte der Fraktionen ( in Österreich Klubs genannt ) nominiert in der Regel den Landeshauptmann . Die modernen Landtage sind die demokratischen Nachfolger der Stände Versammlungen in dem entsprechenden Kronländer des österreichischen Reiches . Ausnahmen sind die Stadt Wien, die bis 1920 zum niederösterreichischen Kronland gehörte, und das Burgenland, das 1921 vom Königreich Ungarn an Österreich abgetreten wurde .

Österreichs nationales Zweikammerparlament besteht aus dem direkt gewählten Nationalrat und dem Bundesrat , der die Landtage auf Bundesebene vertritt . Die beiden Kammern treffen sich in der Bundesversammlung zur feierlichen Vereidigung des österreichischen Bundespräsidenten .

Quellen und Referenzen

Siehe auch