Österreichisches Recht - Law of Austria

Justizsystem

Im Jahr 2008 gab es in Österreich 141 Bezirksgerichte, 20 Landesgerichte und vier Oberlandesgerichte. Es gibt auch einen Obersten Gerichtshof, einen Verfassungsgerichtshof und einen Verwaltungsgerichtshof .

Lebenslange Freiheitsstrafe

Bewährung kann bestimmten Insassen in Österreich nach 15 Jahren Freiheitsentzug gewährt werden, wenn die Justizvollzugsbeamten davon überzeugt sind, dass der Insasse nicht erneut straffällig wird . Dies unterliegt dem Ermessen eines Strafgerichtshofs und einer möglichen Berufung beim Obersten Gericht. Alternativ kann der Präsident auf Antrag des Justizministers eine Begnadigung erteilen . Lehnt der Präsident das Begnadigungs- oder Begnadigungsgesuch ab, wird der Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und verbringt somit den Rest seines natürlichen Lebens im Gefängnis. Häftlinge, die ihre Straftat unter 21 Jahren begangen haben, können nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Stattdessen können jugendliche Straftäter nur zu maximal 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Siehe auch

Verweise

Externe Links