Lizenziat des kanonischen Rechts - Licentiate of Canon Law

Das Lizenziat des kanonischen Rechts ( lateinisch : Juris Canonici Licentiata ; JCL ) ist der Titel eines Hochschulabschlusses mit kanonischen Auswirkungen in der römisch-katholischen Kirche , der von päpstlichen Universitäten und kirchlichen Fakultäten des kanonischen Rechts angeboten wird . Lizenziat ist der Titel einer Person, die einen akademischen Grad besitzt, der als Lizenz bezeichnet wird. Das Lizenziat des kanonischen Rechts ist laut Veritatis gaudium der übliche Weg, um zukünftige Kanonisten zu bilden .

Akademisches Programm

Lizenzprogramme im kanonischen Recht beinhalten eine Untersuchung des gesamten Korpus des kanonischen Rechts in der römisch-katholischen Kirche , verstanden hinsichtlich seines theologischen, philosophischen und historischen Hintergrunds sowie der Methode und Praxis wissenschaftlich-wissenschaftlicher Forschung. Folglich haben Experten des kanonischen Rechts ein umfassendes Verständnis der Natur des Rechts speziell im Leben der Kirche.

Erster Zyklus

Die üblichen Voraussetzungen für eine Lizenz im kanonischen Recht sind, dass ein Kandidat den Bachelor of Sacred Theology (STB), den Master of Divinity (M.Div.), Den Master of Arts (MA) in römisch-katholischer Theologie oder Juris besitzt Doktor (JD) und Bachelor in kanonischem Recht (JCB) oder einem entsprechenden Äquivalent. Kandidaten mit einer starken Konzentration theologischer und philosophischer Studienleistungen während des Grundstudiums können von weiteren akademischen Voraussetzungen ausgenommen werden.

Zweiter Zyklus

Damit ein Kandidat das Lizenziat für kanonisches Recht erhalten kann, muss er ein sechssemestriges Programm (zwei Jahre ganzjährig, drei Jahre mit Sommerpause) absolvieren und eine umfassende mündliche Prüfung vor einer Jury von bestehen Fakultätsmitglieder und schreiben eine Abschlussarbeit zu einem bestimmten Thema, die die Fähigkeit des Studenten demonstriert, auf diesem Gebiet professionell zu arbeiten.

Verwendung des Abschlusses in der katholischen Kirche

Die Lizenz im kanonischen Recht ist erforderlich, damit eine Person das kanonische Recht an einer päpstlichen Universität oder einem katholischen Seminar unterrichten kann . Die Lizenz ist auch die Voraussetzung für die Promotion im selben Bereich (JCD). Darüber hinaus ist der Abschluss eine Voraussetzung für mehrere Beamte katholischer kirchlicher Gerichte : Richter (einschließlich des Justizvikars ), der Förderer der Justiz und der Verteidiger der Anleihe müssen mindestens diesen Abschluss besitzen.

Päpstliche Fakultäten

Zu den bemerkenswerten Fakultäten, die die Lizenz im kanonischen Recht anbieten, gehören: die Päpstliche Lateranuniversität (Lateranum, auch als "Papstuniversität" bekannt), die Päpstliche Universität St. Thomas von Aquin (Angelicum) ; die Päpstliche Gregorianische Universität (Gregorianum), die Päpstliche Universität des Heiligen Kreuzes (Santa Croce), die Päpstliche Stadtuniversität (Urbanianum), die Universität Navarra in Pamplona , die Katholische Universität von Amerika , die Saint Paul Universität in Kanada, die Päpstliche und Königliche Universität Santo Tomas in Manila, Philippinen , Katholieke Universiteit Leuven in Belgien, Institut Catholique de Paris , Ludwig-Maximilians-Universität München , Westfälische Wilhelms-Universität Münster in Deutschland und Fakultät für Kirchenrecht "S. Pio X. "in Venedig des Studiums Generale Marcianum .

Siehe auch

Verweise

Externe Links