MINUGUA - MINUGUA

Verifizierungsmission der Vereinten Nationen in Guatemala
Emblem der Vereinten Nationen.svg
Abkürzung MINUGUA
Formation 20. Januar 1997
Art Mission
Rechtsstellung Abgeschlossen
Kopf
Jean Arnault
Übergeordnete Organisation
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
Webseite https://www.un.org/Depts/dpko/dpko/co_mission/minugua.htm

MINUGUA (Verifizierungsmission der Vereinten Nationen in Guatemala) war eine humanitäre Mission der Vereinten Nationen in Guatemala , die am kritischsten Punkt des Friedensprozesses eine dreimonatige Friedensmission umfasste.

Der ursprüngliche Name dieser Operation war Mission der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Menschenrechte und zur Einhaltung des umfassenden Menschenrechtsabkommens in Guatemala . Es wurde in Verifizierungsmission der Vereinten Nationen in Guatemala geändert, als Friedenstruppen eingesetzt wurden.

Ziel der Operation war es, den 36-jährigen Bürgerkrieg zu beenden, der das Land verwüstet hatte. Es war die Antwort der internationalen Gemeinschaft auf die Entscheidung von Regierung und Guerilla, 1994 an den Verhandlungstisch zurückzukehren, und die anschließende Unterzeichnung des umfassenden Menschenrechtsabkommens am 29. März 1994, eines von mehreren Dokumenten, die im Vorfeld der endgültiges Friedensabkommen.

1994 einigten sich die Regierung von Guatemala und die Unidad Revolucionaria Nacional Guatemalteca (URNG) darauf, die Verhandlungen zur Beendigung des längsten Konflikts in Lateinamerika wieder aufzunehmen. Im September 1994 beschloss die Generalversammlung, auf Empfehlung des Generalsekretärs eine Mission zur Überprüfung der Menschenrechte in Guatemala einzurichten, wonach eine solche Mission einen Beitrag zu einem anhaltenden Muster von Menschenrechtsverletzungen leisten könnte. Zuvor war eine Reihe von Vereinbarungen geschlossen worden, die eine Vielzahl von Problemen in der guatemaltekischen Gesellschaft abdeckten:

  • Umfassendes Menschenrechtsabkommen (März 1994)
  • Einigung über einen Zeitplan für die Aushandlung eines festen und dauerhaften Friedens (März 1994)
  • Abkommen über die Neuansiedlung der durch den bewaffneten Konflikt entwurzelten Bevölkerungsgruppen (Juni 1994)
  • Einigung über die Einsetzung der Kommission zur Klärung früherer Menschenrechtsverletzungen und Gewaltakte (Juni 1994)

Seit November 1994 führte MINUGUA landesweit Überprüfungsaktivitäten und den Aufbau von Institutionen durch. Mehr als 250 Menschenrechtsbeobachter, Rechtsexperten, indigene Spezialisten und Polizisten waren in ganz Guatemala stationiert, auch in den entlegensten Gebieten. Ihre Präsenz- und Überprüfungsaktivitäten haben die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Menschenrechte und das damit verbundene Problem der Straflosigkeit gelenkt und den rückläufigen Trend zu politischer Gewalt verstärkt.

1996 wurden Maßnahmen zum demokratischen Wandel konsolidiert. Dazu gehörten ein breiter Aufruf zur Teilnahme an Präsidentschaftswahlen und die einseitige Einstellung der Feindseligkeiten durch die URNG während der beiden Wahlrunden, das Angebot der URNG, die offensiven Militäraktionen im März einzustellen, gefolgt von einer ähnlichen Verpflichtung der Regierung. Im Jahr 1996 wurden auch Vereinbarungen über soziale und wirtschaftliche Aspekte und die landwirtschaftliche Situation (Mai 1996) sowie die Stärkung der Zivilmacht und der Rolle der Armee (September 1996) geschlossen. Eine frühere Vereinbarung betraf die Identität und die Rechte indigener Personen (März 1995). Im Dezember 1996 einigten sich die guatemaltekische Regierung und die URNG auf die Einzelheiten eines Waffenstillstands, auf Verfassungs- und Wahlreformen und die Wiedereingliederung der URNG in das politische Leben Guatemalas, worauf ein endgültiges Friedensabkommen, das Abkommen, folgte MINUGUA war bereits an der Überprüfung des umfassenden Menschenrechtsabkommens und der Menschenrechtsaspekte des Abkommens über Identität und Rechte indigener Völker beteiligt. Nach Abschluss des Abkommens über einen festen und dauerhaften Frieden traten alle anderen Abkommen in Kraft.

Mit der Annahme der Resolution 1094 (1997) über die Friedensbemühungen in Mittelamerika genehmigte der Sicherheitsrat am 20. Januar 1997 die Aufnahme einer Gruppe von 155 Militärbeobachtern und des erforderlichen medizinischen Personals nach MINUGUA für einen Zeitraum von drei Monaten, der ab dem 3. März in Betrieb ist 1997. Aufgabe der Beobachtergruppe war die Überprüfung der Einigung über den endgültigen Waffenstillstand. Unter Beibehaltung des Akronyms MINUGUA wurde der Name der Friedensmission zum 1. April 1997 in Verifizierungsmission der Vereinten Nationen in Guatemala geändert, um dem neuen Mandat Rechnung zu tragen. In einer Erklärung des Präsidenten vom 5. März 1997 (S / PRST / 1997/9) begrüßte der Rat den Einsatz der Gruppe von Militärbeobachtern der Vereinten Nationen, die der Mission der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Menschenrechte und der Einhaltung der Vorschriften angehören, am 3. März 1997 mit den Verpflichtungen des umfassenden Menschenrechtsabkommens in Guatemala (MINUGUA) zum Zwecke der Überprüfung des Waffenstillstandsabkommens von Oslo und bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für den Friedensprozess in Guatemala.

Der Generalsekretär berichtete dem Sicherheitsrat am 4. Juni 1997 über die Gruppe der an MINUGUA angeschlossenen Militärbeobachter (S / 1997/432) und gab an, dass von den 155 befugten Mitarbeitern 132 Militärbeobachter aus Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Ecuador, Norwegen, die Russische Föderation, Spanien, Schweden, die Ukraine, die Vereinigten Staaten von Amerika, Uruguay und Venezuela wurden in das Missionsgebiet entsandt. Darüber hinaus waren 13 medizinische Mitarbeiter aus Österreich, Deutschland und Singapur im Einsatz.

Das Oslo-Abkommen von 1996 sah vor, dass der formelle Waffenstillstand am D-Day ab 00:00 Uhr in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt war die Militärbeobachtergruppe der Vereinten Nationen als Überprüfungsbehörde bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen. Am 13. Februar 1997 teilte der Generalsekretär dem Sicherheitsrat (S / 1997/123) mit, dass die von ihm beauftragte Operation am 3. März 1997 nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten für den Einsatz der Gruppe und der Einrichtung der Gruppe beginnen könne URNG-Montagepunkte. Bis dahin behielten die Parteien den informellen Waffenstillstand bei, den sie seit dem 19. März 1996 eingehalten hatten. Am Tag D-15 (16. Februar 1997) übermittelte URNG Informationen über 3.570 zu demobilisierende Mitarbeiter. Es lieferte auch eine Bestandsaufnahme der in seinem Besitz befindlichen Waffen, Sprengstoffe und Minen sowie Informationen über den Standort der verbleibenden Minenfelder. Die guatemaltekische Armee stellte ihrerseits die erforderliche Liste der Einheiten zur Verfügung, die in ihre Stützpunkte versetzt werden sollten. Am D-10 (21. Februar 1997) wurden Mitglieder der militärischen Beobachtergruppe in die sechs Überprüfungszentren (Finca Sacol, Finca Claudia, Finca Las Abejas, Tululché, Tzalbal und Mayalán) entsandt, die für die Überwachung der acht URNG-Sammelpunkte verantwortlich waren. Darüber hinaus wurden zwei Sektorzentralen und eine Hauptzentrale eingerichtet, um das Kommando und die Kontrolle zu gewährleisten.

Die Gewaltenteilung zwischen der guatemaltekischen Armee und der URNG erfolgte durch die Einrichtung von zwei konzentrischen Bereichen um jeden URNG-Sammelpunkt. Armeeeinheiten durften keine innere 6 Kilometer breite "Sicherheitszone" betreten, und Polizeieinheiten konnten dies nur tun, nachdem sie ihre Bewegungen mit der militärischen Beobachtergruppe koordiniert hatten. Als Armeeeinheiten die Sicherheitszonen verließen, zogen die URNG-Truppen gemäß einem Plan, der der militärischen Beobachtergruppe am D + 2 (5. März 1997) vorgelegt wurde, zu den Sammelpunkten. Wie im Abkommen vorgesehen, waren jeder Einheit der guatemaltekischen Armee zwei Militärbeobachter der Vereinten Nationen zugeordnet, die einer Überprüfung unterzogen wurden. Als sich ehemalige Kombattanten auf die Sammelpunkte konzentrierten, wurden ihre Waffen, Munition, Sprengstoffe, Minen und die dazugehörige militärische Ausrüstung registriert und den Militärbeobachtern der Vereinten Nationen zur Lagerung in speziellen Containern und Sprengstoffdeponien übergeben.

Obwohl im Abkommen keine Minenräumung vorgesehen war, half URNG bei der Identifizierung und Räumung aller Minenfelder, insbesondere der am Tajumulco-Vulkan gelegenen. Bis zum 18. April 1997 waren 378 Minen und Sprengkörper aufgehoben und zerstört worden. 2.928 URNG-Rebellen wurden demobilisiert, und insgesamt 535.102 Waffen und Munitionspatronen wurden von URNG an die Militärbeobachtergruppe der Vereinten Nationen übergeben. Am 14. Mai 1997 wurden URNG-Waffen, Munition und Ausrüstung sowie die Listen der zerstörten Sprengkörper an das Innenministerium von Guatemala übergeben. Die entsprechende Übergabebescheinigung wurde von der Regierung von Guatemala und vom Chef-Militärbeobachter der Vereinten Nationen unterzeichnet. Dieser letzte Akt signalisierte den Abschluss des Mandats der Militärbeobachtergruppe. Die Rückführung der Mitglieder der Militärbeobachtergruppe der Vereinten Nationen begann am 17. Mai 1997. Eine Rückpartei blieb bis zum 27. Mai im Hauptquartier der Hauptstadt, als die letzten Militärbeobachter der Vereinten Nationen Guatemala verließen.

Verweise