Gesetzesüberprüfung in Michigan -Michigan Law Review

Michigan Law Review
Ein typisches Michigan Law Review-Cover.
Disziplin Recht
Sprache Englisch
Bearbeitet  von Sophia Montgomery
Veröffentlichungsdetails
Geschichte 1902-heute
Herausgeber
University of Michigan Law School  (Vereinigte Staaten)
Frequenz Monatlich
2,56 (2016)
Standardabkürzungen
Blaues Buch Mich. L. Rev.
ISO 4 Mich. Law Rev.
Indizierung
ISSN 0026-2234
JSTOR 00262234
OCLC-  Nr. 1757366
Links

Das Michigan Law Review ist ein amerikanisches Gesetz Überprüfung und das Flaggschiff Gesetz Blatt der University of Michigan Law School .

Geschichte

Die Michigan Law Review wurde 1902 gegründet, nachdem Gustavus Ohlinger , ein Student der Rechtsabteilung (heute Law School) der University of Michigan , an den Dekan mit einem Vorschlag für eine juristische Zeitschrift herangetreten war. Die Michigan Law Review war ursprünglich als Forum gedacht, in dem die Fakultät der Rechtsabteilung ihre Rechtswissenschaft veröffentlichen konnte. Der Fakultätsbeschluss zur Schaffung der Michigan Law Review verlangte von jedem Fakultätsmitglied, zwei Artikel pro Jahr bei der neuen Zeitschrift einzureichen.

Von seiner Gründung bis 1940 arbeiteten die studentischen Mitglieder der Michigan Law Review unter der Leitung von Fakultätsmitgliedern, die als Chefredakteur fungierten . Der erste von ihnen war Floyd Mechem , der letzte Paul Kauper . 1940 wurde der erste studentische Chefredakteur gewählt. In den folgenden Jahren wurde den studentischen Redakteuren zunehmend Verantwortung und Autonomie übertragen; Heute wird die Michigan Law Review ohne Aufsicht durch die Fakultät durchgeführt. Derzeitige Chefredakteurin ist Sophia Montgomery. Die täglichen Produktionsabläufe werden vom derzeitigen Chefredakteur Alexander Bau und dem leitenden Produktionsredakteur Loren Lee überwacht. Sieben der acht Ausgaben jedes Bandes bestehen normalerweise aus zwei Hauptteilen: "Artikeln" von Rechtswissenschaftlern und Praktikern und "Notizen" der studentischen Herausgeber. In jedem Band ist eine Ausgabe den Buchbesprechungen gewidmet. Gelegentlich werden Symposien oder Kolloquien Sonderhefte gewidmet.

Ranglisten

Im Jahr 2016 stufte PrawfsBlawg die Michigan Law Review als sechstbeste juristische Zeitschrift ein , indem sie das Ranking der juristischen Zeitschriften von Google Scholar Metrics, das US News Peer Reputation Ranking, das US News Overall Ranking und das W&L Combined Ranking gewichtete. Basierend auf Daten aus den Jahren 2009 bis 2016 stufte die Washington and Lee University School of Law die Michigan Law Review als siebtbeste juristische Zeitschrift ein. Laut Google Scholar Metrics war die Michigan Law Review die siebtbeste juristische Zeitschrift im Jahr 2015 und die sechstbeste juristische Zeitschrift im Jahr 2014.

Laut der Law Library der Washington and Lee University School of Law ist die Michigan Law Review die 7. am häufigsten zitierte juristische Zeitschrift in akademischen Werken, die zwischen 2009 und 2016 in Zeitschriften 3888 Mal zitiert wurde, und die sechsthäufigste von Gerichten zitierte juristische Zeitschrift in 128 Fällen zwischen 2009 und 2016. Bis 2012 hat die Michigan Law Review 4 der 100 am häufigsten zitierten Artikel in juristischen Zeitschriften aller Zeiten veröffentlicht – die fünfthöchste aller juristischen Zeitschriften. Von den 95 Artikeln, die zwischen 1991 und 2009 die fünf am häufigsten zitierten Artikel in juristischen Zeitschriften darstellen, wurden 9 von der Michigan Law Review veröffentlicht – die fünfthäufigste aller juristischen Zeitschriften.

Wichtige Artikel

Bemerkenswerte Absolventen

Parodie

Die Michigan Raw Review , eine Parodie auf die Michigan Law Review , wurde jährlich von der Barristers Society, einem selbsternannten Ehrenmitglied der University of Michigan Law School, veröffentlicht. Die Raw Review verwendete das gleiche Cover, Layout und Schriftbild, enthielt jedoch völlig unterschiedliche Inhalte und lehnte sich an "beleidigend und halbpornografisch".

Verweise

Weiterlesen

  • Stason, E. Blythe (1952). „The Law Review – seine ersten fünfzig Jahre“ . Michigan Law Review . Michigan Law Review, Vol. 2, No. 50, Nr. 8. 50 (8): 1134–1138. doi : 10.2307/1284411 . JSTOR  1284411 .

Externe Links