Montevideo Convention - Montevideo Convention

Montevideo-Konvention
Langer Name:
  • Konvention über die Rechte und Pflichten der Staaten
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Ratifikationen und Unterzeichner des Vertrags
   Parteien
   Unterzeichner
   Andere Mitglieder der Organisation Amerikanischer Staaten
Unterzeichnet 26. Dezember 1933
Ort Montevideo , Uruguay
Wirksam 26. Dezember 1934
Unterzeichner 20
Parteien 16 (Stand Dezember 2018)
Verwahrstelle Panamerikanische Union
Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch
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Die Montevideo-Konvention über die Rechte und Pflichten von Staaten ist ein Vertrag , der am 26. Dezember 1933 in Montevideo , Uruguay , während der Siebten Internationalen Konferenz Amerikanischer Staaten unterzeichnet wurde . Das Übereinkommen kodifiziert die deklarative Theorie der Staatlichkeit als im Rahmen des üblichen anerkannten internationalen Rechts . Auf der Konferenz erklärten der US- Präsident Franklin D. Roosevelt und Außenminister Cordell Hull die Good Neighbor Policy , die sich der bewaffneten Intervention der USA in interamerikanischen Angelegenheiten widersetzte. Die Konvention wurde von 19 Staaten unterzeichnet. Die Annahme von drei Unterzeichnern unterlag geringfügigen Vorbehalten. Diese Staaten waren Brasilien , Peru und die Vereinigten Staaten .

Die Konvention trat am 26. Dezember 1934 in Kraft. Sie wurde am 8. Januar 1936 in die Vertragsreihe des Völkerbundes aufgenommen .

Die Konferenz ist in der Geschichte der USA bemerkenswert, da eine der US-Vertreterinnen Dr. Sophonisba Preston Breckinridge war , die erste US-Vertreterin auf einer internationalen Konferenz.

Hintergrund

In den meisten Fällen bestand der einzige Weg zur Selbstbestimmung für koloniale oder nationale ethnische Minderheiten darin, eine internationale Rechtspersönlichkeit als Nationalstaat zu erreichen. Die Mehrheit der Delegationen auf der Internationalen Konferenz der amerikanischen Staaten vertrat unabhängige Staaten, die aus früheren Kolonien hervorgegangen waren. In den meisten Fällen war ihre eigene Existenz und Unabhängigkeit von einem oder mehreren europäischen Kolonialimperien bestritten oder abgelehnt worden. Sie stimmten untereinander Kriterien zu, die es anderen abhängigen Staaten mit begrenzter Souveränität leichter machten, internationale Anerkennung zu erlangen.

Inhalt der Konvention

Die Konvention legt die Definition, Rechte und Pflichten der Staatlichkeit fest. Am bekanntesten ist Artikel 1, in dem die vier Kriterien für die Staatlichkeit aufgeführt sind, die von internationalen Organisationen als genaue Erklärung des Völkergewohnheitsrechts anerkannt wurden :

Der Staat als Person des Völkerrechts sollte folgende Qualifikationen besitzen: (a) eine ständige Bevölkerung; (b) ein definiertes Gebiet; (c) Regierung; und (d) Fähigkeit, Beziehungen zu den anderen Staaten aufzunehmen.

Darüber hinaus heißt es in Artikel 3 Satz 1 ausdrücklich: "Die politische Existenz des Staates ist unabhängig von der Anerkennung durch die anderen Staaten." Dies ist als deklarative Theorie der Staatlichkeit bekannt . Es steht im Widerspruch zur alternativen konstitutiven Staatstheorie : Ein Staat existiert nur, soweit er von anderen Staaten anerkannt wird. Es sollte nicht mit der Estrada-Doktrin verwechselt werden . "Unabhängigkeit" und "Souveränität" werden in Artikel 1 nicht erwähnt.

Ein wichtiger Teil der Konvention war das Verbot, militärische Gewalt anzuwenden, um die Souveränität zu erlangen. Gemäß Artikel 11 des Übereinkommens

Die Vertragsstaaten legen in der Regel ihres Verhaltens die genaue Verpflichtung fest, territoriale Akquisitionen oder Vorteile, die mit Gewalt erzielt wurden, nicht anzuerkennen, unabhängig davon, ob dies im Einsatz von Waffen, in der Drohung diplomatischer Vertretungen oder in einer anderen wirksamen Zwangsmaßnahme besteht

Darüber hinaus spiegelt Artikel 11 die zeitgenössische Stimson-Doktrin wider und ist nun durch Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen ein grundlegender Bestandteil des Völkerrechts .

Parteien

Vertragsparteien des Montevideo-Übereinkommens
   Parteien
   Unterzeichner
   Andere Mitglieder der Organisation Amerikanischer Staaten

Die 16 Staaten, die diese Konvention ratifiziert haben, sind auf Amerika beschränkt .

Zustand Unterzeichnet Hinterlegt Methode
  Brasilien 26. Dezember 1933 23. Februar 1937 Ratifizierung
  Chile 26. Dezember 1933 28. März 1935 Ratifizierung
  Kolumbien 26. Dezember 1933 22. Juli 1936 Ratifizierung
  Costa Rica 28. September 1937 Beitritt
  Kuba 26. Dezember 1933 28. April 1936 Ratifizierung
  Dominikanische Republik 26. Dezember 1933 26. Dezember 1934 Ratifizierung
  Ecuador 26. Dezember 1933 3. Oktober 1936 Ratifizierung
  El Salvador 26. Dezember 1933 9. Januar 1937 Ratifizierung
  Guatemala 26. Dezember 1933 12. Juni 1935 Ratifizierung
  Haiti 26. Dezember 1933 13. August 1941 Ratifizierung
  Honduras 26. Dezember 1933 1. Dezember 1937 Ratifizierung
  Mexiko 26. Dezember 1933 27. Januar 1936 Ratifizierung
  Nicaragua 26. Dezember 1933 8. Januar 1937 Ratifizierung
  Panama 26. Dezember 1933 13. November 1938 Ratifizierung
  Vereinigte Staaten 26. Dezember 1933 13. Juli 1934 Ratifizierung
  Venezuela 26. Dezember 1933 13. Februar 1940 Ratifizierung
Anmerkungen

Weitere vier Staaten haben das Übereinkommen am 26. Dezember 1933 unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Der einzige Staat, der an der Siebten Internationalen Konferenz Amerikanischer Staaten teilnahm, auf der die Konvention vereinbart wurde und die sie nicht unterzeichnete, war Bolivien . Costa Rica, das nicht an der Konferenz teilnahm, unterzeichnete später die Konvention.

Internationales Gewohnheitsrecht

Als Neuformulierung des Völkergewohnheitsrechts hat das Montevideo-Übereinkommen lediglich die bestehenden Rechtsnormen und ihre Grundsätze kodifiziert und gilt daher nicht nur für die Unterzeichner, sondern für alle Themen des Völkerrechts insgesamt.

Die Europäische Union folgt in der Haupterklärung ihres Badinter-Ausschusses der Montevideo-Konvention in ihrer Definition eines Staates: indem sie ein Territorium, eine Bevölkerung und eine politische Autorität besitzt. Der Ausschuss stellte außerdem fest, dass die Existenz von Staaten eine Tatsachenfrage war, während die Anerkennung durch andere Staaten rein deklaratorisch und kein bestimmender Faktor für die Staatlichkeit war.

Die Schweiz , obwohl kein Mitglied der Europäischen Union, hält an demselben Grundsatz fest und erklärt: "Weder muss eine politische Einheit anerkannt werden, um ein Staat zu werden, noch hat ein Staat die Verpflichtung, eine andere anzuerkennen. Weder reicht Anerkennung aus, um einen Staat zu schaffen, noch hebt seine Abwesenheit ihn auf. "

Siehe auch

Verweise

Weiterführende Literatur

  • Stuart, Graham. "Die Ergebnisse der Politik der guten Nachbarn in Lateinamerikas Weltgeschehen 102 # 3 (September 1939), S. 166-170 online

Externe Links