Nationalversammlung von Pakistan - National Assembly of Pakistan

Nationalversammlung von Pakistan

ایوانِ زیریں پاکستان
15. Nationalversammlung Pakistans
Emblem der Nationalversammlung
Typ
Typ
Laufzeitbegrenzungen
5 Jahre
Geschichte
Gegründet 1973 ; Vor 48 Jahren ( 1973 )
Neue Sitzung gestartet
13. August 2018 ( 2018-08-13 )
Führung
Asad Qaiser , PTI
seit 15. August 2018
Qasim Suri , PTI
seit 15. August 2018
Imran Khan , PTI
seit 18. August 2018
Shehbaz Sharif , PML-N
seit 20. August 2018
Struktur
Sitzplätze 342 (1 frei)
Nationalversammlung 2018.svg
Politische Gruppen
Regierung (177)
  •   PTI (156)
  •   MQM−P (7)
  •   PML(Q) (5)
  •   BAP (5)
  •   GDA (3)
  •   Geldwäsche (1)

Unterstützt von (3)

Widerspruch (161)

Wahlen
Gemischte Mitgliedermehrheitlich
  • 272 von FPTP gewählte Mitglieder ;
  • 60 Sitze für Frauen und 10 Sitze für nicht-muslimische Minderheiten durch PR
Letzte Wahl
25. Juli 2018
Nächste Wahl
12. Oktober 2023 (erwartet)
Treffpunkt
Parlamentsgebäude, Islamabad - panoramio.jpg
Parlamentsgebäude, Islamabad
Webseite
Offizielle Website

Die Nationalversammlung oder Aiwān-e-Zairīñ von Pākistān ( Urdu : ایوانِ زیریں پاکستان ‎, IPA:  [ɛːʋɑːn-e zɛːrĩː ˌpɑːkɪst̪ɑːn] , wörtlich „Pakistan-Unterhaus“) ist das untere gesetzgebende Haus des zweikammerigen Majlis-e-Shura , zu dem auch der Senat von Pakistan ( Oberhaus ) gehört. Sowohl die Nationalversammlung als auch der Senat treten im Parlamentsgebäude in Islamabad zusammen . Die Nationalversammlung ist ein demokratisch gewähltes Gremium von insgesamt 336 Mitgliedern besteht, bevor sie 25. Änderung verwendet 342 zu sein , die als Mitglieder der Nationalversammlung (MNAs) bezeichnet werden, von denen 272 direkt gewählten Mitgliedern und 70 reservierten Plätze für Frauen und religiöse Minderheiten. Eine politische Partei muss sich 137 Sitze sichern, um eine Mehrheit zu erhalten und zu erhalten.

Die Mitglieder werden nach dem First-past-the-Post- System unter dem allgemeinen Wahlrecht für Erwachsene gewählt und vertreten die Wahlkreise, die als Wahlkreise der Nationalversammlung bekannt sind. Die 70 Sitze, die Frauen und religiösen Minderheiten vorbehalten sind, werden laut Verfassung den politischen Parteien nach ihrem Verhältnis zugeteilt.

Jede Nationalversammlung wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gebildet, beginnend mit dem Tag der ersten Sitzung, danach wird sie automatisch aufgelöst. Derzeit kann die Nationalversammlung vom pakistanischen Präsidenten nicht aufgelöst werden ; es wird vom Premierminister von Pakistan aufgelöst .

Die Wahlen zur 13. Nationalversammlung fanden am 18. Februar 2008 statt. Eine neue Sitzung der Nationalversammlung begann ab März 2008. Am 17. März 2013 wurde die 13. Nationalversammlung nach Ablauf ihrer fünfjährigen Amtszeit gemäß Artikel 52 der Verfassung aufgelöst. Am 11. Mai 2013 fanden die pakistanischen Parlamentswahlen (für die 14. Nationalversammlung) statt. Die Mitglieder der 14. Nationalversammlung legten am 1. Juni 2013 ihren Eid ab. Die 14. Nationalversammlung wurde am 31. Mai 2018 nach Ablauf ihrer fünfjährigen Amtszeit gemäß Artikel 52 des die Verfassung. Die 15. Nationalversammlung Pakistans legte am 13. August 2018 ihren Eid ab.

Geschichte

Die erste Sitzung der ersten Verfassunggebenden Versammlung Pakistans fand am 10. August 1947 im Sindh Assembly Building in Karachi statt . Am 11. August 1947 wurde Quaid-i-Azam Muhammad Ali Jinnah einstimmig zum Präsidenten der Verfassunggebenden Versammlung von Pakistan gewählt und die Nationalflagge wurde von der Versammlung offiziell genehmigt.

  • Am 12. August 1947 wurde eine Resolution bezüglich der offiziellen Anrede von Herrn Muhammad Ali Jinnah als "Quaid-i-Azam Muhammad Ali Jinnah" angenommen. Am selben Tag wurde ein Sonderausschuss namens "Ausschuss für Grundrechte der Bürger und Minderheiten Pakistans" eingesetzt, der die Versammlung in Fragen der Grundrechte der Bürger, insbesondere der Minderheiten, prüft und berät, mit dem Ziel, Gesetze zu erlassen zu diesen Themen angemessen.
  • Am 14. August 1947 sprach Lord Mountbatten, Generalgouverneur von Indien, vor der verfassungsgebenden Versammlung von Pakistan. Die Machtübergabe erfolgte am 15. August. Der Quaid antwortete auf die Ansprache im Haus, auf der die Grundsätze des Staates Pakistan niedergelegt wurden.
  • Am 15. August 1947 wurde Quaid-i-Azam als erster Generalgouverneur von Pakistan vereidigt. Mian Sir Abdur Rashid, Oberster Richter von Pakistan, leistete von ihm den Amtseid. Der Quaid blieb in dieser Position bis zu seinem Tod am 11. September 1948.

Kräfte

Legislative Prozessdiagramm der Nationalversammlung von Pakistan

... Sie sind jetzt eine souveräne gesetzgebende Körperschaft und haben alle Befugnisse. Es legt Ihnen daher die größte Verantwortung dafür auf, wie Sie Ihre Entscheidungen treffen sollten.

—  Muhammad Ali Jinnah , in seiner Ansprache des Präsidenten vor der Ersten verfassungsgebenden Versammlung Pakistans am 11. August 1947

Die im April 1973 von der Nationalversammlung einstimmig verabschiedete Verfassung sieht ein föderales parlamentarisches Regierungssystem mit dem Präsidenten als zeremoniellem Staatsoberhaupt und einem gewählten Premierminister als Regierungschef vor. Gemäß Artikel 50 der Verfassung ist die Bundesgesetzgebung das Zweikammer-Majlis-e-Shoora (Parlament), das den Präsidenten und die beiden Kammern, die Nationalversammlung und den Senat umfasst . Die Nationalversammlung, die souveräne gesetzgebende Körperschaft Pakistans, erlässt Gesetze für die Föderation gemäß den Befugnissen, die in der Bundesgesetzgebungsliste festgelegt sind, und auch für die Themen in der gleichzeitigen Liste, wie in der vierten Liste der Verfassung angegeben. Durch Debatten, Vertagungsanträge, Fragestunden und ständige Ausschüsse kontrolliert die Nationalversammlung die Regierung . Es stellt sicher, dass die Regierung innerhalb der in der Verfassung festgelegten Parameter funktioniert und die Grundrechte des Volkes nicht verletzt. Das Parlament prüft die öffentlichen Ausgaben und kontrolliert die Ausgaben der Regierung durch die Arbeit der zuständigen ständigen Ausschüsse. Dem Rechnungsprüfungsausschuss kommt eine besondere Rolle bei der Prüfung des Berichts des Rechnungsprüfers zu. Der Senat , das Oberhaus des Parlaments, hat eine paritätische Vertretung der föderalen Einheiten, die die provinzielle Ungleichheit in der Nationalversammlung ausgleichen , wo sich die Anzahl der Mitglieder nach der Bevölkerung der Provinzen richtet. Die Rolle des Senats besteht darin, den nationalen Zusammenhalt und die Harmonie zu fördern und als stabilisierender Faktor der Föderation zu wirken. Der Senat hat 104 Mitglieder , die eine sechsjährige Amtszeit haben, die sich abwechselt, so dass alle drei Jahre die Hälfte der Senatoren vom Wahlkollegium zur Wiederwahl steht. Die Nationalversammlung besteht aus 342 Mitgliedern. Die Verfassung ermächtigt den Präsidenten nicht , die Nationalversammlung aufzulösen. Der Senat unterliegt nicht der Auflösung. Nur das Parlament kann die Verfassung mit Zweidrittelmehrheit separat in jedem Haus ändern .

Mitglieder der Nationalversammlung

Qualifikationen

Die pakistanische Verfassung führt in Artikel 62 eine Reihe von Anforderungen an die Mitglieder der Nationalversammlung auf.

Die Verfassung enthält auch eine Reihe von Disqualifikationen in Artikel 63, die unter anderem geistige Instabilität , Insolvenz , strafrechtliche Verurteilung und die Annahme der doppelten Staatsbürgerschaft oder den Verzicht auf die pakistanische Staatsangehörigkeit umfassen. Darüber hinaus wird eine Person disqualifiziert, wenn festgestellt wird, dass sie sich nach seiner Gründung im Jahr 1947 gegen die pakistanische Ideologie oder gegen die Integrität des Landes eingesetzt hat.

Zusammensetzung der Nationalversammlung

Wahlkreiskarte der Nationalversammlung nach Abgrenzung 2018

Die Nationalversammlung hat 342 Mitglieder, darunter 60 Sitze für Frauen und 10 für Minderheiten , gemäß Artikel 51. Die Sitze in der Nationalversammlung werden den einzelnen Provinzen und der Bundeshauptstadt auf der Grundlage der Einwohnerzahl zugewiesen , wie offiziell im vorhergehenden veröffentlicht Volkszählung. Die derzeitige Sitzverteilung sieht wie folgt aus:

Punjab Sindh Khyber Pakhtunkhwa Belutschistan Bundeshauptstadt Gesamt
Allgemein 141 61 51 16 3 272
Frauen 32 14 10 4 - 60
Nicht-Muslime - - - - - 10
Gesamt 173 75 61 20 3 342

Amtszeit

Die Nationalversammlung wird auf der Grundlage des Wahlrechts für Erwachsene und einer Person mit einer Stimme für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt . Die Amtszeit eines Mitglieds der Nationalversammlung gilt für die Dauer des Repräsentantenhauses oder früher, falls das Mitglied stirbt oder zurücktritt. Die Amtszeit der Nationalversammlung endet auch, wenn sie auf Anraten des Premierministers oder durch den Präsidenten nach seinem Ermessen gemäß der Verfassung aufgelöst wird. Gemäß der Verfassung von 1973 darf ein Mitglied des Parlaments das Amt des Premierministers nicht mehr als zweimal bekleiden. In den 1990er Jahren schlugen Benazir Bhutto und Nawaz Shareef einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung von 1973 vor, um einem Mitglied eine dritte Amtszeit als Premierminister zu ermöglichen.

Sprecher und stellvertretender Sprecher

Laut Verfassung

  • (1) Nach einer allgemeinen Wahl wählt die Nationalversammlung auf ihrer ersten Sitzung unter Ausschluss anderer Angelegenheiten aus ihrer Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter des Sprechers und, so oft das Amt des Sprechers oder Stellvertretenden Sprechers wird vakant, wählt die Versammlung ein anderes Mitglied als Sprecher bzw. stellvertretenden Sprecher.
  • (2) Vor seinem Amtsantritt legt ein zum Sprecher oder stellvertretender Sprecher gewähltes Mitglied vor der Nationalversammlung einen Eid in der in der dritten Liste festgelegten Form ab.
  • (3) Ist das Amt des Sprechers vakant, ist der Sprecher abwesend oder kann er aus irgendeinem Grund seine Funktion nicht wahrnehmen, so fungiert der stellvertretende Sprecher als Sprecher, und wenn zu diesem Zeitpunkt auch der stellvertretende Sprecher abwesend ist oder aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, als Sprecher zu fungieren, so führt ein Mitglied, das durch die Geschäftsordnung der Versammlung bestimmt wird, den Vorsitz der Versammlung.
  • (4) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende dürfen einer Sitzung der Versammlung nicht vorsitzen, wenn ein Beschluss über seine Amtsenthebung geprüft wird.
  • (5) Der Präsident kann sein Amt durch handschriftliches Schreiben an den Präsidenten niederlegen.
  • (6) Der stellvertretende Vorsitzende kann sein Amt durch handschriftliches Schreiben an den Vorsitzenden niederlegen.
  • (7) Das Amt des Sprechers oder des stellvertretenden Sprechers wird frei, wenn:
  1. (a) er legt sein Amt nieder;
  2. (b) er hört auf, Mitglied der Versammlung zu sein;
  3. (c) er wird durch einen Beschluss der Versammlung, der mit einer Frist von mindestens sieben Tagen im Voraus bekannt gegeben wurde und der mit der Mehrheit der Gesamtmitglieder der Versammlung gefasst wird, seines Amtes enthoben.
  • (8) Wenn die Nationalversammlung aufgelöst wird, bleibt der Sprecher in seinem Amt, bis die Person, die von der nächsten Versammlung zur Besetzung des Amtes gewählt wurde, sein Amt antritt.

Der Sprecher des Repräsentantenhauses ist der Vorsitzende der Nationalversammlung. Der Sprecher wird vom stellvertretenden Sprecher unterstützt . Beide Amtsträger werden aus den Reihen der Nationalversammlung gewählt und sind nach derzeitigem Konvent in der Regel Mitglieder der Mehrheitspartei. Die Wahl der beiden Amtsträger ist die erste Angelegenheit, mit der sich eine neue Nationalversammlung gemäß der Verfassung befasst. Abgesehen von der Leitung von Debatten der Nationalversammlung kann der Sprecher auch die Aufgaben des amtierenden Präsidenten übernehmen , wenn die Position vakant ist (falls der Präsident sowie der Vorsitzende des Senats nicht verfügbar sind).

Der derzeitige Sprecher und der stellvertretende Sprecher sind Asad Qaiser ( PTI ) bzw. Qasim Suri ( PTI ).

Sitzungen

Die Nationalversammlung ist in Sitzungen unterteilt. Er musste 130 Tage lang tagen, bevor am 8. Mai 1974 in der Verfassung von 1973 der erste Zusatzartikel verabschiedet wurde. Danach wurde die maximale Dauer zwischen aufeinanderfolgenden Sitzungen von 130 Tagen auf 90 Tage reduziert, und es müssen mindestens drei Sitzungen stattfinden in einem Jahr. Eine Sitzung der Nationalversammlung wird vom Präsidenten gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung einberufen. In der Einberufung gibt der Präsident Datum, Uhrzeit und Ort (normalerweise das Parlamentsgebäude) für die Zusammenkunft der Nationalversammlung an. Datum und Uhrzeit der Einberufung der Nationalversammlung werden unverzüglich über Funk und Fernsehen bekannt gegeben. In der Regel wird den Mitgliedern auch eine Kopie der Vorladung an ihre Heimatadresse zugesandt. Die Nationalversammlung kann auch vom Präsidenten der Nationalversammlung auf Antrag von einem Viertel der Gesamtmitgliederzahl der Nationalversammlung einberufen werden. Wird die Nationalversammlung dazu angefordert, muss sie innerhalb von 14 Tagen einberufen werden.

Verfahren

Verfassungsrolle

Artikel 50 der Verfassung sieht vor, dass das Parlament aus dem Präsidenten und den beiden Kammern Nationalversammlung und Senat besteht. Die Nationalversammlung hat einen Vorteil gegenüber dem Senat, indem sie ausschließlich in Geldangelegenheiten Gesetze erlässt. Mit Ausnahme von Geldwechseln arbeiten beide Häuser jedoch zusammen, um die grundlegende Arbeit des Parlaments, dh die Gesetzgebung, durchzuführen.

Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzentwurf zur Bundesgesetzgebungsliste kann in beiden Häusern erstellt werden. Hat das Haus einen Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen, wird er dem anderen Haus übermittelt. Wenn das andere Haus es ohne Änderung verabschiedet, wird es dem Präsidenten zur Zustimmung vorgelegt.

Wird der dem anderen Haus übermittelte Gesetzentwurf nicht innerhalb von neunzig Tagen angenommen oder abgelehnt, so wird er in einer gemeinsamen Sitzung behandelt, die vom Präsidenten auf Antrag des Hauses, aus dem der Gesetzentwurf stammt, einberufen wird. Wird der Gesetzentwurf in der gemeinsamen Sitzung mit oder ohne Änderungen mit der Mehrheit der Mitglieder beider Kammern angenommen, so wird er dem Präsidenten zur Zustimmung vorgelegt.

Wird der Gesetzentwurf dem Präsidenten zur Zustimmung vorgelegt, so hat dieser dem Gesetzentwurf spätestens nach zehn Tagen zuzustimmen. Wenn es sich nicht um eine Geldrechnung handelt, kann der Präsident sie mit einer Nachricht an das Majlis-e-Shoora zurücksenden, in der er darum bittet, die Rechnung zu überprüfen und eine in der Nachricht angegebene Änderung zu berücksichtigen. Die Majlis-e-Shoora wird den Gesetzentwurf in einer gemeinsamen Sitzung überdenken. Wird der Gesetzentwurf mit oder ohne Änderung durch Stimmenmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder erneut angenommen, wird er dem Präsidenten vorgelegt und der Präsident gibt seine Zustimmung innerhalb von zehn Tagen; andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt.

Gemäß der Verfassung kann das Parlament auch für zwei oder mehr Provinzen durch Zustimmung und Antrag dieser Provinzen Gesetze erlassen. Wenn die Bundesregierung in einer Provinz den Ausnahmezustand ausruft, liegt die Gesetzgebungsbefugnis für diese Provinz beim Parlament. Die vom Parlament während des Ausnahmezustands verabschiedeten Gesetzentwürfe treten jedoch nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Aufhebung des Ausnahmezustands außer Kraft. Die im Rahmen dieser Gesetze bereits getroffenen Maßnahmen behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Führungskräfte

Leiter des Hauses

Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses ist der ranghöchste Vertreter der Mehrheitspartei in der Nationalversammlung, normalerweise der Premierminister .

Führer der Opposition

Der Oppositionsführer ist der ranghöchste Vertreter der größten Oppositionspartei .

Ausschüsse

Unter Anerkennung des Ausschusssystems wurden die Ausschüsse ermächtigt, sich mit allen Angelegenheiten des Ministeriums zu befassen. Eine Angelegenheit kann vom Sprecher oder der Versammlung suo moto an einen ständigen Ausschuss zurückverwiesen werden, ohne dass ein Antrag gestellt wird.

Die Ausschüsse wurden auch ermächtigt, jedes Mitglied oder jede andere Person, die ein besonderes Interesse in Bezug auf eine von ihnen behandelte Angelegenheit hat, einzuladen oder vorzuladen, Sachverständige anzuhören und eine öffentliche Anhörung abzuhalten.

Zusammensetzung und Wahlen

Das pakistanische Parlament besteht gemäß der Verfassung von 1973 aus zwei Kammern. Artikel 50 der Verfassung besagt eindeutig, dass das pakistanische Parlament aus dem Präsidenten und zwei Kammern besteht, die als Nationalversammlung und Senat bekannt sind. Die Zusammensetzung der Nationalversammlung ist in Artikel 51 der pakistanischen Verfassung festgelegt. Ursprünglich gab es 210 Sitze in der Nationalversammlung, darunter 10 Frauen, die 1985 auf 237 und später auf 342 erhöht wurden. Derzeit gibt es insgesamt 342 Sitze in der Nationalversammlung. Davon werden 272 durch Direktwahlen besetzt. Darüber hinaus sieht die pakistanische Verfassung 10 Sitze für religiöse Minderheiten und 60 Sitze für Frauen vor, die nach dem Verhältniswahlrecht zwischen Parteien mit mehr als 5 % der Stimmen besetzt werden. Nach der 25. Änderung Artikel 51. (1) Es gibt [dreihundertsechsunddreißig] Sitze für Mitglieder in der Nationalversammlung, einschließlich Sitze, die Frauen und Nicht-Muslimen vorbehalten sind. Artikel 51. [(3A) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (3) oder eines anderen derzeit geltenden Gesetzes werden die Mitglieder der Nationalversammlung aus den föderal verwalteten Stammesgebieten, die bei den allgemeinen Wahlen 2018 gewählt werden, bis zum Auflösung der Nationalversammlung und danach entfällt diese Klausel.

Die Mitglieder der Nationalversammlung werden vom Volk in kompetitiven Mehrparteienwahlen gewählt, die im Abstand von höchstens fünf Jahren nach allgemeinem Wahlrecht für Erwachsene abgehalten werden. Um Mitglied des Wahlkollegiums zu werden, müssen die Kandidaten gemäß Artikel 62 der Verfassung pakistanische Staatsbürger und mindestens 25 Jahre alt sein.

Wahl 2018

Ergebnisse der pakistanischen Parlamentswahlen 2018

Pakistanische Nationalversammlung 2018 mit reserviert.svg
Party Stimmen % Sitzplätze
Allgemein Reserviert Gesamt +/–
Frauen Minderheiten
Pakistan Tehreek-e-Insaf 16.903.702 31.82 116 28 5 149 +114
Pakistanische Muslimliga (N) 12.934.589 24,35 64 16 2 82 –84
Pakistanische Volkspartei 6.924.356 13.03 43 9 2 54 +12
Muttahida Majlis-e-Amal 2.573.939 4.85 12 2 1 fünfzehn –4
Tehreek-e-Labbaik Pakistan 2.234.316 4.21 0 0 0 0 Neu
Große Demokratische Allianz 1.260.147 2.37 2 1 0 3 –4
Awami-Nationalpartei 815.998 1,54 1 0 0 1 –2
Muttahida-Qaumi-Bewegung 733,245 1.38 6 1 0 7 –17
Pakistanische Muslimliga (Q) 517.408 0,97 4 1 0 5 +3
Belutschistan Awami Party 319.348 0,60 4 1 0 5 Neu
Belutschistan-Nationalpartei (Mengal) 238.817 0,45 3 1 0 4 +3
Allah-o-Akbar Tehreek 172.120 0,32 0 0 0 0
Sindh Vereinigte Partei 140.303 0,26 0 0 0 0
Pashtunkhwa Milli Awami Party 134.846 0,25 0 0 0 0 –4
Pak Sarzameen Party 126.128 0,24 0 0 0 0
Awami Muslim League 119.362 0,22 1 0 0 1 0
Pakistan Awami Raja 115.226 0,22 0 0 0 0
Pakistanische Muslimliga (F) 72.553 0,14 0 0 0 0
Qaumi Watan Party 57.249 0,11 0 0 0 0
Pakistan Rah-e-Haq-Partei 55.859 0,11 0 0 0 0
Belutschistan-Nationalpartei (Awami) 55.206 0.10 0 0 0 0
Tehreek-e-Labbaik Islam 55.155 0.10 0 0 0 0
Alle Pakistan Muslim League 36.566 0,07 0 0 0 0
Pakistanische Nationale Muslimische Liga 35.415 0,07 0 0 0 0
Jamiat Ulama-e-Islam Nazryati 34.247 0,06 0 0 0 0
Pakistanische Menschliche Partei 34.246 0,06 0 0 0 0
nationale Partei 33.432 0,06 0 0 0 0
Mutahidda Qabail Party 28.469 0,05 0 0 0 0
Jamiat Ulema-e-Islam (S) 24.582 0,05 0 0 0 0
Jamhoori Wattan Party 23.274 0,04 1 0 0 1 +1
Jamiat Ulama-e-Pakistan (Noorani) 22.145 0,04 0 0 0 0
Mohajir Qaumi Bewegung Pakistan 21.521 0,04 0 0 0 0
Majlis Wahdat-e-Muslimeen 19.615 0,04 0 0 0 0
Awami-Arbeiterpartei 17.935 0,03 0 0 0 0
Pakistanische Gerechtigkeit und Demokratische Partei 12.637 0,02 0 0 0 0
Pakistan Kissan Ittehad (Ch. Anwar) 12.255 0,02 0 0 0 0
Pakistanische Volkspartei (Shaheed Bhutto) 10.032 0,02 0 0 0 0
(Andere Parties) 110.080 0,21 0 0 0 0
Unabhängige 6.087.410 11.46 13 0 0 13 +5
Verschoben 2 2
Ungültige/leere Stimmen
Gesamt 53.123.733 100 272 60 10 342 0
Registrierte Wähler/Wahlbeteiligung 109.955.409 51,6
Quelle: ECP

Auflösung

Die Nationalversammlung kann auf Initiative des Premierministers aufgelöst werden. Bei Auflösung werden Neuwahlen für die Versammlung durchgeführt. Artikel 58 der pakistanischen Verfassung regelt die Auflösung der Versammlung:

58. Auflösung der Nationalversammlung:

(1) Der Präsident löst die Nationalversammlung auf, wenn der Ministerpräsident dies anordnet; und die Nationalversammlung wird, wenn sie nicht früher aufgelöst wird, nach achtundvierzig Stunden nach der Anweisung des Premierministers aufgelöst.

Erläuterung: Die Bezugnahme in diesem Artikel auf "Premierminister" ist nicht so auszulegen, dass sie sich auf einen Premierminister bezieht, gegen den in der Nationalversammlung ein Misstrauensantrag gestellt, aber nicht abgestimmt wurde, oder gegen wen ein solcher Beschluss gefasst wurde oder der nach seinem Rücktritt oder nach der Auflösung der Nationalversammlung im Amt bleibt.

(2) Ungeachtet des Absatzes (2) oder des Artikels 48 kann der Präsident die Nationalversammlung nach eigenem Ermessen auflösen, wenn nach einem Misstrauensvotum gegen den Premierminister kein anderes Mitglied der Nationalversammlung die das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder der Nationalversammlung gemäß den Bestimmungen der Verfassung, das in einer zu diesem Zweck einberufenen Sitzung der Nationalversammlung festgestellt wird.

Siehe auch

Anmerkungen

Externe Links