Gesetz über die päpstliche Gerichtsbarkeit 1560 - Papal Jurisdiction Act 1560

Gesetz über die päpstliche Gerichtsbarkeit 1560
Langer Titel Über die Jurisdiktion und Autorität des Bischofs von Rom callit the Paip
Zitat 1560 c. 2
Territoriale Ausdehnung Schottland
Status: Aktuelle Gesetzgebung

Der päpstliche Jurisdiction Act 1560 (c.2) ist ein Gesetz des Parlaments von Schottland , die immer noch in Kraft ist. Es erklärt, dass der Papst in Schottland keine Gerichtsbarkeit hat und verbietet es jeder Person, unter Androhung der Ächtung , der Verbannung und des Ausschlusses von der Ausübung eines öffentlichen Amtes oder einer Ehre in Schottland einen Titel oder ein Recht zur Ausübung in Schottland zu beantragen .

Extrakt

Die thre estaitis ist dann vorhanden, da die Jurisdiktioune und Autorität des Bischofs von Rom den paip vsit innerhalb dieses Reiches in tymes bipast hes bene sehr verletzend und vornehmlich für unsere soueranis autoritie und Commone weill dieses Reiches Thairfoir hess Statut und ordanit, dass die Bischof von Rom haif na Jurisdiktioun noch Autorität innerhalb dieses Reiches in tymes cuming Und dieser nane unserer besagten soueranis subiektis dieses Reiches sute oder wünscht in einem einzigen tyme erbtitel oder rycht sei der besagte Bischof von Rom oder sein sait zu einer Sache in diesem Reich vunder the panis of barratrye Das heißt, proscriptioune banischement und neuir, um das Ehrenamt oder die Würde innerhalb dieses Reiches zu verletzen ... Und das na Bischof noch vther Prälat dieses Reiches gegen die einzige Jurisdiktion in tymes, um der besagte Bischof von Romeis autoritie vnder . zu sein die Scheibe wurde gesagt

Verwendung

Die schottische katholische Hierarchie wurde 1878 von Papst Leo XIII. ohne rechtliche Reaktion wiederhergestellt und besteht bis heute.

Siehe auch

Verweise

Externe Links

Text des heute geltenden päpstlichen Gerichtsbarkeitsgesetzes 1560 (einschließlich aller Änderungen) im Vereinigten Königreich, von Gesetzgebung.gov.uk .