Patent angemeldet - Patent pending

Verschiedene Schienenklebehardware mit "Patented"/"Patents Pending"
Hardware mit der Kennzeichnung "Patented" und "Pat. Pending"
Leiterplatte von Logitech mit Aufschrift "Patentspending"

Patent angemeldet “ (manchmal abgekürzt mit „pat. pend.“ oder „pat. angemeldet“) oder „ Patent angemeldet “ sind rechtliche Bezeichnungen oder Ausdrücke, die in Bezug auf ein Produkt oder Verfahren verwendet werden können, sobald eine Patentanmeldung für das Produkt erfolgt oder Verfahren eingereicht wurde, jedoch bevor das Patent erteilt oder die Anmeldung zurückgezogen wurde. Die Kennzeichnung dient dazu, die Öffentlichkeit, Unternehmen oder potenzielle Rechtsverletzer , die die Erfindung kopieren würden, darauf hinzuweisen, dass sie nach Erteilung eines Patents für Schadensersatz (einschließlich rückwirkender Lizenzgebühren ), Beschlagnahme und einstweilige Anordnung haftbar sind.

Die betrügerische Verwendung einer zum Patent angemeldeten Bezeichnung ist in vielen Ländern gesetzlich verboten, und Erfinder sollten vorsichtig sein, wenn sie Produkte oder Verfahren kennzeichnen, die möglicherweise nicht durch eine anhängige Patentanmeldung abgedeckt sind. In einigen Jurisdiktionen wie dem Vereinigten Königreich sollte eine Abmahnung idealerweise die Nummer des anhängigen Antrags enthalten.

Gesetzgebung

Australien

In Australien bezieht sich der Begriff "zum Patent angemeldet" laut IP Australia auf eine Erfindung, für die eine Patentanmeldung beim Patentamt eingereicht wurde, für die jedoch nicht notwendigerweise ein Patent erteilt wurde. Die Kennzeichnung eines Artikels hat nach Section 123 des Patents Act 1990 Rechtswirkung, so dass davon ausgegangen wird, dass ein Beklagter von der Existenz von Patentrechten Kenntnis hat.

In Australien ist die bevorzugte Kennzeichnung "Aust. Pat. App. No. yyyynnnnnn", wobei "yyyy" das vierstellige Jahr der Anmeldung und "nnnnnn" die vom australischen Patentamt vergebene sechsstellige Nummer ist.

Es gibt Strafen für die falsche Angabe des Bestehens von Patentrechten für jede Erfindung.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten schützt der Ausdruck „Patent Pending“ als solcher nach Angaben des United States Patent and Trademark Office eine Erfindung erst, wenn das eigentliche Patent veröffentlicht und/oder erteilt wurde:

"Ein Patentinhaber, der patentierte Artikel herstellt oder verkauft, oder eine Person, die dies für oder unter dem Patentinhaber tut, ist verpflichtet, die Artikel mit dem Wort "Patent" und der Nummer des Patents zu kennzeichnen. Die Strafe für das Unterlassen der Kennzeichnung besteht darin, dass der Patentinhaber kann von einem Verletzer keinen Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Verletzer wurde ordnungsgemäß über die Verletzung informiert und verletzt nach der Benachrichtigung weiter.
Die Kennzeichnung eines Artikels als patentiert, wenn er tatsächlich nicht patentiert ist, verstößt gegen das Gesetz und zieht eine Strafe nach sich. Einige Personen kennzeichnen verkaufte Artikel mit den Begriffen "Patent angemeldet" oder "Patent angemeldet". Diese Formulierungen haben keine Rechtswirkung, sondern geben lediglich Auskunft darüber, dass eine Patentanmeldung beim Patent- und Markenamt eingereicht wurde. Der Schutz durch ein Patent beginnt erst mit der tatsächlichen Erteilung des Patents. Die falsche Verwendung dieser Phrasen oder ihrer Entsprechung ist verboten."

Die Verwendung des Begriffs "Patent angemeldet" oder "Patent angemeldet" ist zulässig, solange eine Patentanmeldung tatsächlich eingereicht und anhängig, dh nicht als Patent erteilt oder aufgegeben wurde. Wenn diese Begriffe zum Zwecke der Täuschung der Öffentlichkeit verwendet werden, wenn keine Patentanmeldung eingereicht wurde oder die Anmeldung nicht anhängig ist, kann für jede solche Zuwiderhandlung eine Geldstrafe von bis zu 500 US-Dollar verhängt werden. Gemäß der Entscheidung der Forest Group, Inc. gegen Bon Tool Co., 590 F.3d 1295 (Fed. Cir. 2009), stellt die derzeitige Auslegung von „Verstoß“ jeden falsch gekennzeichneten Artikel als Vergehen dar, der theoretischen Schadenersatz in die Hunderte von Millionen Dollar für Konsumgüter mit hohem Volumen. Der Leahy-Smith America Invents Act hat Abschnitt 292 dahingehend überarbeitet, dass nur die Vereinigten Staaten auf diese Strafe klagen können, dass jedoch eine Person, die eine Wettbewerbsverletzung erlitten hat, auf Schadensersatz in angemessener Höhe zum Ausgleich der Verletzung klagen kann.

Eine vorläufige Anmeldung erlaubt dem Anmelder wie jede andere Patentanmeldung auch die Verwendung des Begriffs "Patent angemeldet".

In der Populärkultur

Zahlreiche Charaktere haben seit mindestens den 1960er Jahren den Namen Pat Pending angenommen , insbesondere Professor Pat Pending aus der Zeichentrickserie Wacky Races ; der Name ist in mindestens 21 Comics sowie in der ursprünglichen Batman-Serie erschienen, in der J. Pat O'Malley in zwei Episoden den produktiven und reichen, aber billigen Erfinder Pat Pending spielte , der wahrscheinlich von der Kennzeichnung von Waren in den Vereinigten Staaten profitiert.

Siehe auch

Verweise

Externe Links