Pontificalis Domus -Pontificalis Domus

Das päpstliche Wappen von Papst Paul VI

Pontificalis Domus (deutsch: Der päpstliche Haushalt ) war ein Motu-proprio- Dokument, das Papst Paul VI. am 28. März 1968, im fünften Jahr seines Pontifikats,herausgab. Es reorganisierte den Päpstlichen Haushalt , der bis dahin als Päpstlicher Hof bekannt war.

Inhalt

Einführung

Paul VI. beginnt den Brief mit seiner Begründung für die Neuordnung des päpstlichen Hauses. Er stellt fest, dass "viele der den Mitgliedern des Päpstlichen Hauses anvertrauten Ämter ihrer Funktion beraubt wurden und als reine Ehrenämter ohne viel Entsprechung zu den konkreten Bedürfnissen der Zeit weiter bestanden" (Einleitung). Sein Ziel bei der Neuordnung seiner Struktur wird es sein, die "im Wesentlichen spirituelle" Mission des Papstes zu betonen sowie den bürgerlichen und internationalen Aspekten des Papstamtes zu dienen.

So teilt er den päpstlichen Haushalt in zwei Einheiten: die Kapelle ( Capella ) und die Familie ( Familia ): Die päpstliche Kapelle wird dem Papst bei seiner Rolle als geistliches Oberhaupt der katholischen Religion helfen, während die Familie dem Papst insofern dient, als er ist ein öffentlich anerkannter Souverän.

Zum Abschluss der Einleitung führt Paul VI. den "ursprünglichen und edlen" Namen des päpstlichen Hofes wieder ein: das päpstliche Haus ( primigenio et illustri vocabulo Pontificalis Domus tantummodo appellabitur ).

Abschnitt I: Der päpstliche Haushalt

Der erste Abschnitt befasst sich mit der übergreifenden Struktur des päpstlichen Haushalts. Darin heißt es, dass der päpstliche Haushalt sowohl aus Klerikern als auch aus Laien bestehen soll (1, §1). Alle Mitglieder des päpstlichen Hauses unterstehen der Weisung des Präfekten des Apostolischen Palastes (2), aber sie sind alle, sowohl kirchliche als auch Laien, vom Papst ernannt (3, §1). Die Amtszeit aller Mitglieder der Päpstlichen Kapelle richtet sich nach den Normen der Apostolischen Konstitution Regimini Universae ecclesiae von 1967 , die die Römische Kurie reformierte ; Laien werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt, wobei der Papst ihre Amtszeit verlängern kann (3, §2). Alle Ämter erlöschen bei Vakanz des Apostolischen Stuhls und keine Ämter sind erblich (3, §3 und §4). Darüber hinaus werden alle Zeremonien des päpstlichen Hauses entweder als sakral oder zivil ( sacrae aut civiles ) kategorisiert ; die heiligen Zeremonien sind entweder feierlich oder gewöhnlich. (Beispiele für feierliche Zeremonien sind die Krönung eines Papstes , Heiligsprechungen usw.) Die standesamtlichen Zeremonien werden entweder als Audienzen mit offiziellem oder nicht-offiziellem Charakter (4) unterschieden.

Abschnitt II: Die päpstliche Kapelle

Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Organisation der Papstkapelle. Sie besteht aus folgenden Personengruppen (6, §1):

Folgende Ämter wurden abgeschafft oder verändert: Pfälzer Kardinäle ( Cardinali Palatini ); Prälaten di fiocchetto ; Prinz-Assistenten zum Thron ( Principi assistenti al Soglio ); Majordomus Seiner Heiligkeit ; der Innenminister; Kommandant von Santo Spirito ; Römischer Magistrat; Meister des Heiligen Apostolischen Hospizes; Kämmerer Ehren in abito PAONAZZO ; Geheime Kapläne und Geheime Ehrenkapläne; Geheime Kleriker; Bekenner der Päpstlichen Familie; Kerzentragende Akolythen ( Ceroferari ); Gemeinsame päpstliche Kapläne; Porter-Meister der Virga Rubea ; Wächter der heiligen Tiara; Streitkolben-Träger; und Apostolischer Gesandter ( Cursori Apostolici ) (6, §4).

Der letzte Punkt dieses Abschnitts definiert die Rolle der Kleriker der Päpstlichen Kapelle, die dem Papst unter der Leitung der päpstlichen Zeremonienmeister am Altar assistieren sollen. Die aufgehobenen Ämter des Geheim- und Ehrenkaplans, des Geheimen Klerikers, des Akolythen Ceroferari , des Gemeinsamen Päpstlichen Kaplans und der Pförtnermeister der Virga Rubea sollen unter dem Oberbegriff "Kleriker der Päpstlichen Kapelle" (6, § 5).

Abschnitt III: Die päpstliche Familie

Der dritte und letzte Abschnitt des Dokuments befasst sich mit der päpstlichen Familie. Die Familie besteht sowohl aus kirchlichen als auch aus Laienmitgliedern. Die kirchlichen Mitglieder sind wie folgt (7, §1):

Die Laienmitglieder der Päpstlichen Familie setzen sich wie folgt zusammen (7, §2):

Im dritten Abschnitt werden die folgenden Ämter und Ämter abgeschafft : Pfälzer Kardinäle ( Cardinali Palatini ); die pfälzischen Prälaten (dh Majordomus Seiner Heiligkeit, Kammermeister [ Maestro di Camera ], Auditor Seiner Heiligkeit); Meister des Heiligen Apostolischen Hospizes ; der erbliche Generalquartiermeister des Heiligen Apostolischen Palastes ( Foriere Maggiore ); Meister des Pferdes zu Seiner Heiligkeit ( Cavallerizzo Maggiore di Sua Santità ); Generalinspektor der Posten ; die Hüter der Goldenen Rose ; Sekretär der Botschaften; Esente der Edlen Garde des Dienstes; Kämmerer Ehren in abito PAONAZZO ; Chamberlains Ehrenextra Urbem ; Geheime Kapläne und Geheime Ehrenkapläne; Geheime Ehrenkapläne extra Urbem ; Geheime Kleriker; Gemeinsame päpstliche Kapläne; Bekenner der Päpstlichen Familie; und Secret Steward ( Scalco Segreto ) (7, §3).

Der Meister des Heiligen Apostolischen Palastes soll sein Amt behalten, jedoch unter dem Namen Theologe des Päpstlichen Hauses (7, §4). Der Titel Geheimkammerherren Partecipanti ( Camerieri Segreti Partecipanti ) wird abgeschafft; Der Geheime Almosenier und der Sakristan Seiner Heiligkeit bleiben im Amt, nehmen jedoch die Titel Almosenier Seiner Heiligkeit bzw. Generalvikar Seiner Heiligkeit für die Vatikanstadt an. Der Sekretär für Briefe an Fürsten und der Sekretär für lateinische Briefe behalten ihre Titel. Die Zuständigkeiten des Botschaftssekretärs und des Garderobensekretärs werden auf das Amt der Prälaten der Vorkammer übertragen. Der Titel des Unterrevisors ( Subdatarius ) bleibt sowohl im Namen als auch im Amt abgeschafft (7, §5). Häusliche Prälaten und Geheime Kammerherren überzählige bleiben Teil der päpstlichen Familie, werden aber fortan Ehrenprälaten Seiner Heiligkeit bzw. Kapläne Seiner Heiligkeit genannt. Ebenso sollen die Geheimen Kammerherren des Kaps und des Schwertes ( di cappa e spada ) unter dem Titel Gentlemen of His Holiness beibehalten werden, und die Bussolanti nehmen den neuen Namen Attachés of the Vorkammer (7, §7) an.

Die vielen Ämter mit kirchlichen Ehrentiteln – dh denen, die Klerikern mit dem Namen Monsignori verliehen werden – werden auf drei Kategorien reduziert: Apostolische Protonotare ( de numero und überzählige), Prälaten der Ehre Seiner Heiligkeit und Kapläne Seiner Heiligkeit. Alle anderen Kategorien wurden abgeschafft (8).

Das Korps der Edlen Päpstlichen Garde nahm den Namen Ehrengarde des Papstes ( Guardia d'Onore del Papa ) an und leistete nur einen Ehrendienst (9). Die Schweizergarde , die Pfälzer Garde und die Päpstliche Gendarmerie blieben im Dienst (10).

Hinweise und Referenzen

Anmerkungen
Verweise

Siehe auch

Externe Links