Kurfürst - Prince-elector

Den König wählen. Oben: Die drei geistlichen Fürsten wählen den König und zeigen auf ihn. Mitte: Der Pfalzgraf von Rhein überreicht als Diener eine goldene Schale. Hinter ihm der Herzog von Sachsen mit seinem Marschallstab und der Markgraf von Brandenburg , der als Kammerdiener eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten der neue König vor den Großen des Reiches ( Heidelberg Sachsenspiegel , um 1300)

Die Kurfürsten ( Deutsch : Kurfürst ( hören ),Über diesen Ton  pl. Kurfürsten , Czech : Kurfiřt , lateinisch : Princeps Kurfürst ) oder Wähler kurz waren die Mitglieder des Wahlkollegiums , die den gewählten Kaiser des Heiligen Römisches Reich .

Ab dem 13. Jahrhundert hatten die Kurfürsten das Privileg der Monarch die Wahl , die würden gekrönt durch den Papst . Nach 1508 gab es keine Kaiserkrönungen und die Wahl war ausreichend. Karl V. (gewählt 1519) war der letzte Kaiser, der gekrönt wurde (1530); seine Nachfolger von der Wahlkollegium Kaiser gewählt wurden, jedes Wesen dem Titel „Gewählt Kaiser der Römer“ ( deutsch : erwählter Römischer Kaiser ; lateinisch : electus Romanorum imperator ).

Die Würde des Kurfürsten genoss hohes Ansehen und wurde nur nach der des Königs oder Kaisers angesehen. Die Kurfürsten besaßen exklusive Privilegien, die nicht mit anderen Fürsten des Reiches geteilt wurden, und sie behielten weiterhin ihre ursprünglichen Titel neben dem Kurfürsten.

Der Erbe eines weltlichen Kurfürsten wurde als Kurprinz ( deutsch : Kurprinz ) bezeichnet.

Rechte und Privilegien

Wähler waren Herrscher reichsstände ( Reichsstände ), genießen Vorrang vor den anderen Kaiser Princes . Sie durften bis ins 18. Jahrhundert ausschließlich mit dem Titel Durchlaucht angesprochen werden . 1742 wurde den Kurfürsten der Superlativ Durchlauchtigste zuerkannt, während andere Fürsten zum Durchlaucht befördert wurden .

Als Herrscher der Reichsstände genossen die Kurfürsten alle Privilegien der Reichsfürsten, einschließlich des Rechts auf Bündnisse, auf Autonomie in dynastischen Angelegenheiten und auf Vorrang vor anderen Untertanen. Die Goldene Bulle gewährte ihnen das Privilegium de non appellando , das ihre Untertanen daran hinderte, bei einem höheren kaiserlichen Gericht Berufung einzulegen. Obwohl dieses und einige andere Privilegien den Kurfürsten automatisch gewährt wurden, waren sie jedoch nicht exklusiv für sie, und viele der größeren Reichsstände sollten auch einige oder alle dieser Rechte und Privilegien einzeln erhalten.

Reichstag

Die Kurfürsten waren wie die anderen Fürsten, die die Reichsstaaten regierten, Mitglieder des Reichstages , der in drei Kollegien unterteilt war : den Kurfürstenrat, den Fürstenrat und den Städterat. Die meisten Kurfürsten waren nicht nur Mitglieder des Kurfürstenrates, sondern auch Mitglieder des Fürstenrates, weil sie Territorien besaßen oder ein kirchliches Amt innehatten. Die Zustimmung beider Gremien war für wichtige Entscheidungen, die die Struktur des Reiches berührten, wie die Schaffung neuer Wählerschaften oder Reichsstaaten, erforderlich.

Viele Kurfürsten regierten eine Reihe von Reichsstaaten oder hatten mehrere kirchliche Titel und hatten daher mehrere Stimmen im Fürstenrat. 1792 hatte der Kurfürst von Brandenburg acht Stimmen, der Kurfürst von Bayern sechs Stimmen, der Kurfürst von Hannover sechs Stimmen, der König von Böhmen drei Stimmen, der Kurfürst-Erzbischof von Trier drei Stimmen, der Kurfürst-Erzbischof von Köln zwei Stimmen, und dem Kurfürsten-Erzbischof von Mainz eine Stimme. So gehörten von den hundert Stimmen im Fürstenrat 1792 neunundzwanzig den Kurfürsten, was ihnen neben ihrem Amt als Kurfürsten erheblichen Einfluss im Fürstenrat verschaffte.

Neben der Abstimmung durch Kollegien oder Räte stimmte der Reichstag auch in religiösen Koalitionen ab, wie es im Westfälischen Frieden vorgesehen war . Der Erzbischof von Mainz präsidierte die katholische Körperschaft oder corpus catholicorum , während der Kurfürst von Sachsen den protestantischen Körperschaft oder corpus evangelicorum vorstand . Die Einteilung in religiöse Körperschaften erfolgte auf der Grundlage der offiziellen Staatsreligion und nicht auf der Grundlage seiner Herrscher. Selbst wenn also die Kurfürsten von Sachsen Katholiken während des achtzehnten Jahrhunderts waren, setzten sie die den Vorsitz über corpus evangelicorum , da das Land Sachsen Protestant war offiziell.

Wahlen

Die Kurfürsten wurden ursprünglich innerhalb eines Monats nach dem Tod eines Kaisers vom Erzbischof von Mainz einberufen und trafen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Einberufung. Während des Interregnums wurde die kaiserliche Macht von zwei kaiserlichen Vikaren ausgeübt . Jeder Vikar war nach den Worten der Goldenen Bulle „der Verwalter des Reiches selbst, mit der Macht, Urteile zu fällen, kirchlichen Pfründen vorzulegen, Einnahmen und Einnahmen zu sammeln und mit Lehen zu investieren, Treueeide für und abzunehmen im Namen des heiligen Reiches". Der sächsische Kurfürst war Vikar in Gebieten nach sächsischem Recht ( Sachsen , Westfalen , Hannover und Norddeutschland), während der Kurfürst von der Pfalz Vikar in den übrigen Reichen ( Franken , Schwaben , Rhein und Süddeutschland) war. Der Kurfürst von Bayern löste 1623 den Kurfürsten von der Pfalz ab, doch als dieser 1648 ein neues Kurfürstentum erhielt, gab es Streit zwischen den beiden, wer Vikar wurde. 1659 gaben beide vor, als Vikar zu fungieren, doch schließlich erkannte der andere Vikar den Kurfürsten von Bayern an. Später schlossen die beiden Kurfürsten einen Pakt, als gemeinsame Vikare zu fungieren, aber der Reichstag lehnte die Vereinbarung ab. Im Jahr 1711, während der Kurfürst von Bayern unter der Reichsacht stand , fungierte der Kurfürst von der Pfalz erneut als Vikar, aber sein Cousin wurde nach seiner Wiederherstellung drei Jahre später wieder in seine Position gebracht.

Schließlich, im Jahr 1745, vereinbarten die beiden, sich als Vikare abzuwechseln, wobei Bayern zuerst begann. Diese Anordnung wurde 1752 vom Reichstag bestätigt. 1777 war die Frage geklärt, wann der Kurfürst von der Pfalz Bayern erbte. Oftmals gab es jedoch kein Interregnum, da zu Lebzeiten des vorherigen Kaisers ein neuer König gewählt worden war.

Frankfurt diente ab dem 15. Jahrhundert regelmäßig als Wahlort, aber auch in Köln (1531), Regensburg (1575 und 1636) und Augsburg (1653 und 1690) wurden Wahlen abgehalten . Ein Wähler könnte persönlich erscheinen oder einen anderen Wähler zu seinem Stellvertreter ernennen. Häufiger wurde ein Wahllokal oder eine Botschaft entsandt, um die Stimme abzugeben; die Beglaubigungen dieser Vertreter wurden vom Mainzer Erzbischof, der die Zeremonie leitete, überprüft. Die Beratungen fanden im Rathaus statt, die Abstimmung fand jedoch im Dom statt. In Frankfurt wurde eine spezielle Wahlkapelle für Wahlen verwendet. Unter der Goldenen Bulle genügte eine Mehrheit der Wähler, um einen König zu wählen, und jeder Wähler konnte nur eine Stimme abgeben. Die Wähler konnten frei wählen, wen sie wollten (einschließlich sich selbst), aber dynastische Überlegungen spielten bei der Wahl eine große Rolle.

Wahlmann entwarfen eine Wahlkapitulation oder Wahlkapitulation, die den König elect vorgestellt wurde. Die Kapitulation kann als Vertrag zwischen den Fürsten und dem König bezeichnet werden, der den Kurfürsten und anderen Fürsten Rechte und Befugnisse einräumt. Sobald ein einzelner geschworen hatte, sich an die kurfürstliche Kapitulation zu halten, übernahm er das Amt des Königs der Römer.

Im 10. und 11. Jahrhundert handelten Fürsten oft nur, um die Erbfolge in der sächsischen Ottonen- und fränkischen Salier-Dynastie zu bestätigen . Doch mit der eigentlichen Bildung des Kurfürstenstandes wurden die Wahlen offener, beginnend mit der Wahl Lothars II. im Jahr 1125. Fast formal gelang es den Staufen , ihre Söhne noch zu Lebzeiten der Väter formell zu wählen. Nachdem diese Linien ausgestorben waren, begannen die Kurfürsten, Könige aus verschiedenen Familien zu wählen, damit sich der Thron nicht wieder innerhalb einer einzigen Dynastie festsetzen würde.

Etwa zwei Jahrhunderte lang war die Monarchie sowohl in der Theorie als auch in der Praxis wählbar; die Regelung war jedoch nicht von Dauer, da es dem mächtigen Haus Habsburg im 15. Jahrhundert gelang, die Nachfolge innerhalb seiner Dynastie zu sichern. Alle ab 1438 gewählten Könige stammten aus den Reihen der habsburgischen Erzherzöge von Österreich (und späteren Königen von Ungarn und Böhmen) bis 1740, als das Erzherzogtum von einer Frau, Maria Theresia , geerbt wurde , was den Österreichischen Erbfolgekrieg auslöste .

Für kurze Zeit wurde ein Vertreter des Hauses Wittelsbach gewählt, doch 1745 wurde Maria Theresias Gemahl, Franz I. von der Dynastie Habsburg-Lothringen, König. Alle seine Nachfolger stammten ebenfalls aus derselben Familie. Daher war die Rolle der Kurfürsten für den größten Teil der Geschichte des Imperiums weitgehend zeremoniell.

Hohe Ämter

Jeder Kurfürst bekleidete ein „ Reichserzämter“ analog zu einem modernen Kabinettsamt und war Mitglied des (zeremoniellen) Kaiserhauses . Die drei geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler ( deutsch : Erzkanzler , lateinisch : Archicancellarius ): der Erzbischof von Mainz war Erzkanzler von Deutschland, der Erzbischof von Köln war Erzkanzler von Italien und der Erzbischof von Trier war Erzkanzler von Burgund. Die sechs verbleibenden waren weltliche Wähler, die ihre Arme entsprechend ihrer Position im Haushalt vergrößerten. Diese Verstärkungen wurden entweder als eingelassenes Abzeichen angezeigt, wie im Fall des Erzsteward, des Schatzmeisters und des Kammerherrn – oder als Dexter , wie im Fall des Erzmarschalls und des Erzbannerträgers. Oder, wie beim Erzmundschenk, die Augmentation wurde in das Wappen integriert , das in der rechten Pfote des königlich böhmischen Löwen gehalten wurde.

Augmentation Kaiserliches Amt Deutsch Latein Kurfürst
Einfache Goldkrone.svg
Erz- Mundschenk Erzmundschenk Archipincerna König von Böhmen
HRE Arch-Steward Arms.svg Erz- Steward
(oder Erz- Seneschall )
Erztruchseß Archidapifer Kurfürst von der Pfalz bis 1623
Kurfürst von Bayern , 1623–1706
Kurfürst von der Pfalz , 1706–1714
Kurfürst von Bayern , 1714–1806
HRE Arch-Schatzmeister Arms.svg Erz-Schatzmeister Erzschatzmeister Archithesaurier Kurfürst von der Pfalz , 1648–1706
Kurfürst von Hannover , 1710–1714
Kurfürst von der Pfalz , 1714–1777
Kurfürst von Hannover , 1777–1814
HRE Erzmarschall Arms.svg Erz- Marschall Erzmarschall Archimareskallus Kurfürst von Sachsen
HRE Arch-Chamberlain Arms (Ancient).svg HRE Arch-Chamberlain Arms (Modern).svg Erz- Chamberlain Erzkämmerer Archicamerarius Kurfürst von Brandenburg
Coa Deutschland Stadt Ludwigsburg.svg Erz- Bannerträger Erzbannerträger Archivxillarius Kurfürst von Württemberg
Das Wappen von Maximilian, Herzog von Bayern , Erzhofmeister und Kurfürst
The Arms of George III , König von Großbritannien und Irland und Kurfürst (später König) von Hannover

Als der Herzog von Bayern 1623 den Kurfürsten von der Pfalz ablöste, übernahm er dessen Amt als Erzhofmeister. Als der Pfalzgraf ein neues Kurfürstentum erhielt, übernahm er das Amt des Erzschatzmeisters des Reiches. Als 1706 der Herzog von Bayern verbannt wurde, kehrte der Kurfürst von der Pfalz in das Amt des Erzhofmeisters zurück, und 1710 wurde der Kurfürst von Hannover zum Erzschatzmeister befördert. Die Angelegenheit wurde durch die Restauration des Herzogs von Bayern im Jahr 1714 kompliziert; der Kurfürst von Bayern nahm das Amt des Erzverwalters wieder auf, während der Kurfürst von der Pfalz auf das Amt des Erzschatzmeisters zurückkehrte und der Kurfürst von Hannover das neue Amt des Erzbannerträgers erhielt. Die Kurfürsten von Hannover wurden jedoch weiterhin als Erzschatzmeister bezeichnet, obwohl der Kurfürst von der Pfalz das Amt tatsächlich bis 1777 ausübte, als er Bayern und die Erzverwaltung erbte. Nach 1777 wurden keine weiteren Änderungen am kaiserlichen Haushalt vorgenommen; Für die 1803 aufgenommenen Kurfürsten wurden neue Ämter geplant, aber das Reich wurde abgeschafft, bevor sie geschaffen werden konnten. Der Herzog von Württemberg begann jedoch, die Insignien des Erzbannerträgers zu übernehmen.

Viele hohe Offiziere waren berechtigt, " Vermehrungen " auf ihren Wappen zu verwenden ; diese Aufwertungen, die besondere Ehrenzeichen waren, erschienen in der Mitte der Schilde der Kurfürsten (wie im Bild oben gezeigt) über den anderen Ladungen ( heraldisch erschienen die Aufwertungen in Form von Wappenschilden ). Der Erz-Steward benutzte Gules eine Kugel Or (eine goldene Kugel auf einem roten Feld). Der Erzmarschall verwendete die komplizierteren pro Fess sable und argent , zwei Schwerter in Saltire- Gules (zwei rote Schwerter in Form eines Saltires auf einem schwarz-weißen Feld angeordnet). Die Arch-Chamberlain war Augmentation azur ein Zepter palewise Oder (ein goldenes Zepter auf einem blauen Feld), während der Arch-Kassiers war gules die Krone Karls des Großen oder (eine goldene Krone auf einem roten Feld). Wie bereits erwähnt, bezeichneten sich der Kurfürst von der Pfalz und der Kurfürst von Hannover von 1714 bis 1777 als Erzschatzmeister; während dieser Zeit nutzten beide Kurfürsten die entsprechenden Aufstockungen. Die drei Erzkanzler und der Erzpokalträger verwendeten jedoch keine Augmentationen.

Die mit ihren Ämtern verbundenen zeremoniellen Pflichten erfüllten die Kurfürsten nur bei Krönungen, bei denen sie die Krone und die Insignien des Reiches trugen. Ansonsten wurden sie durch Inhaber entsprechender „ Erbämter des Haushalts “ vertreten. Der Erz -Butler wurde vertreten durch den Erbbutler ( Mundschenk ) (den Grafen von Althann ), der Erz -Seneschall durch den Erbhofmeister (den Grafen von Waldburg , der den Titel in ihren Namen als "Truchsess von Waldburg" annahm), die Arch-Chamberlain durch die erbliche Chamberlain (die Graf von Hohenzollern ), der bogen Marshal durch die erbliche Marshal (der Graf von Pappen ), und der Bogen-Kassier durch den erblichen Kassier (der Graf von Sinzendorf ). Nach 1803 ernannte der Herzog von Württemberg als Erzbannerträger den Grafen von Zeppelin- Aschhausen als Erbbannerträger.

Geschichte

Wappen der sieben ursprünglichen Kurfürsten mit der Figur von Germania . Originalfarben waren lebendig. Germanias Kleid war golden, nicht beige, und das Blaugrau war lila. Auch die Brauntöne waren in kräftigem Rot gemalt und das gedeckte Grau in Sachsens Armen war ein leuchtendes Grün.

Die deutsche Praxis der Wahl Monarchen begann , als alte Germanen gebildet Ad - hoc - Koalitionen und die Führer gewählt davon. Die Wahlen wurden unregelmäßig durch den gehaltenen Franken , deren Nachfolgestaaten sind Frankreich und das Heilige Römische Reich . Die französische Monarchie wurde schließlich erblich , aber die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches blieben, zumindest theoretisch, wahlberechtigt, obwohl die Habsburger die meisten späteren Monarchen stellten. Während ursprünglich alle freien Männer das Wahlrecht bei solchen Wahlen ausübten, wurde das Wahlrecht schließlich auf die führenden Männer des Reiches beschränkt. Bei der Wahl Lothars II. im Jahr 1125 wählte eine kleine Anzahl hochrangiger Adliger den Monarchen und unterbreitete ihn dann den übrigen Magnaten zur Billigung.

Bald wurde das Recht, den Monarchen zu wählen, auf eine exklusive Gruppe von Fürsten festgelegt, und das Verfahren, die Zustimmung der verbleibenden Adligen einzuholen, wurde aufgegeben. Das Kurfürstenkollegium wurde 1152 und erneut 1198 erwähnt. Die damalige Zusammensetzung der Kurfürsten ist unklar, scheint aber Vertreter der Kirche und der Herzöge der vier Nationen Deutschlands umfasst zu haben : die Franken ( Herzogtum Franken ), Schwaben ( Herzogtum Schwaben ), Sachsen ( Herzogtum Sachsen ) und Bayern ( Herzogtum Bayern ).

1257 bis Dreißigjähriger Krieg

Es ist bekannt, dass das Wahlkollegium 1152 existierte, aber seine Zusammensetzung ist unbekannt. Ein Brief von Papst Urban IV. aus dem Jahr 1265 legt nahe, dass nach „ unvordenklicher Sitte “ sieben Fürsten das Recht hatten, den König und zukünftigen Kaiser zu wählen. Der Papst schrieb, dass die sieben Kurfürsten diejenigen waren, die gerade bei der Wahl von 1257 gestimmt hatten, was zur Wahl von zwei Königen führte.

Die drei Erzbischöfe beaufsichtigten die ehrwürdigsten und mächtigsten Bistümer Deutschlands, während die anderen vier die Herzöge der vier Nationen repräsentieren sollten. Der Pfalzgraf von Rhein hielt den größten Teil des ehemaligen Herzogtums Franken, nachdem der letzte Herzog 1039 gestorben war. Der Markgraf von Brandenburg wurde Kurfürst, als das Herzogtum Schwaben nach der Enthauptung des letzten Herzogs von Schwaben 1268 aufgelöst wurde mit verringertem Territorium, behielt seine herausragende Stellung.

Die Pfalz und Bayern wurden ursprünglich (seit 1214) von derselben Person gehalten, aber 1253 wurden sie auf zwei Mitglieder des Hauses Wittelsbach aufgeteilt . Die anderen Kurfürsten verweigerten zwei Fürsten aus derselben Dynastie das Wahlrecht, so dass zwischen dem Pfalzgrafen und dem Herzog von Bayern eine hitzige Rivalität um den Sitz der Wittelsbacher entbrannte.

Inzwischen machte der König von Böhmen, der das alte Reichsamt des Erzmundschenkels innehatte, sein Wahlrecht geltend. Manchmal wurde er mit der Begründung herausgefordert, sein Königreich sei nicht deutsch, obwohl er normalerweise anerkannt wurde, anstatt Bayerns, das immerhin nur eine jüngere Linie der Wittelsbacher war.

Die 1338 erlassene Erklärung von Rhense bewirkte, dass die Wahl durch die Mehrheit der Kurfürsten ohne päpstliche Bestätigung automatisch den Königstitel und die Herrschaft über das Reich verlieh. Die Goldene Bulle von 1356 löste schließlich die Streitigkeiten unter den Kurfürsten. Unter ihm hatten die Erzbischöfe von Mainz , Trier und Köln sowie der König von Böhmen , der Pfalzgraf von Rhein , der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg das Recht, den König zu wählen.

Die Zusammensetzung des Kollegiums blieb bis ins 17. Jahrhundert unverändert, obwohl das Kurfürstentum Sachsen 1547 nach dem Schmalkaldischen Krieg vom älteren in den jüngeren Zweig der Wettiner überführt wurde .

Dreißigjähriger Krieg gegen Napoleon

1621 kam der Pfalzgraf Friedrich V. nach der Teilnahme am Böhmischen Aufstand (Teil des Dreißigjährigen Krieges ) unter die Reichsacht . Der Sitz des Kurfürsten von der Pfalz wurde dem Herzog von Bayern, dem Oberhaupt eines jüngeren Zweiges seiner Familie, verliehen. Ursprünglich hielt der Herzog das Kurfürstentum persönlich, später wurde es zusammen mit dem Herzogtum erblich gemacht. Als der Dreißigjährige Krieg mit dem Westfälischen Frieden 1648 zu Ende ging, wurde für den Pfalzgrafen von Rhein ein neues Kurfürstentum geschaffen. Da der Kurfürst von Bayern seinen Sitz behielt, erhöhte sich die Zahl der Kurfürsten auf acht; die beiden Wittelsbacher Linien waren nun so weit entfremdet, dass sie kein gemeinsames Bedrohungspotential darstellten.

1685 wurde die religiöse Zusammensetzung des Kurfürstenkollegiums gestört, als ein katholischer Zweig der Wittelsbacher die Pfalz erbte. Für den Herzog von Braunschweig-Lüneburg, der als Kurfürst von Hannover bekannt wurde, wurde 1692 ein neues evangelisches Kurfürstentum geschaffen (der Reichstag bestätigte die Gründung 1708 offiziell). Der sächsische Kurfürst konvertierte 1697 zum Katholizismus, um König von Polen zu werden, es wurden jedoch keine zusätzlichen protestantischen Kurfürsten geschaffen. Obwohl der sächsische Kurfürst persönlich katholisch war, blieb das Kurfürstentum selbst offiziell evangelisch, und der Kurfürst blieb sogar der Vorsitzende der protestantischen Körperschaft im Reichstag .

Im Jahr 1706 wurden der Kurfürst von Bayern und Erzbischof von Köln verboten während des Krieges der spanischen Reihenfolge , aber beide wurden im Jahr 1714 nach dem restaurierten Frieden von Baden . 1777 wurde die Zahl der Kurfürsten auf acht reduziert, als der Kurfürst von der Pfalz Bayern erbte.

Viele Veränderungen in der Zusammensetzung des Kollegiums wurden durch Napoleons Aggression zu Beginn des 19. Jahrhunderts notwendig . Der Vertrag von Lunéville (1801), das Gebiet auf dem abgetretenen Rhein ‚s linkes Ufer zu Frankreich , führte zur Abschaffung der Erzbistümer Trier und Köln, und die Übertragung der verbliebenen geistigen Kurfürsten von Mainz nach Regensburg . 1803 wurden Kurfürsten für den Herzog von Württemberg , den Markgrafen von Baden , den Landgrafen von Hessen-Kassel und den Herzog von Salzburg geschaffen , wodurch sich die Gesamtzahl der Kurfürsten auf zehn erhöht. Als Österreich Salzburg im Vertrag von Pressburg (1805) annektierte , zog der Herzog von Salzburg in das Großherzogtum Würzburg und behielt seine Kurfürsten. Keiner der neuen Kurfürsten hatte jedoch die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, da das Heilige Römische Reich 1806 abgeschafft wurde und die neuen Kurfürsten nie vom Kaiser bestätigt wurden.

1788 drängte die Herrscherfamilie von Savoyen darauf, einen Wahltitel zu erhalten. Hinter ihrem Ehrgeiz stand Brandenburg-Preußen. Die Französische Revolution und die nachfolgenden Koalitionskriege machten dies jedoch bald zu einem strittigen Punkt.

Nach dem Imperium

Nach der Aufhebung des Heiligen Römischen Reiches im August 1806 regierten die Kurfürsten weiterhin über ihre Gebiete, viele von ihnen nahmen höhere Titel an. Die Kurfürsten von Bayern, Württemberg und Sachsen nannten sich Könige, während die Kurfürsten von Baden, Hessen-Darmstadt, Regensburg und Würzburg Großherzöge wurden. Der Kurfürst von Hessen-Kassel behielt jedoch den bedeutungslosen Titel "Kurfürst von Hessen" bei und unterschied sich damit von anderen hessischen Fürsten (dem Großherzog von Hessen-Darmstadt und dem Landgrafen von Hessen-Homburg). Napoleon verbannte ihn bald und Kassel wurde dem Königreich Westfalen , einer neuen Schöpfung, angegliedert . Der König von Großbritannien befand sich weiterhin im Krieg mit Napoleon und nannte sich weiterhin Kurfürst von Hannover, während die hannoversche Regierung weiterhin in London operierte.

Der Wiener Kongress akzeptierte die Kurfürsten von Bayern, Württemberg und Sachsen als Könige sowie die neu geschaffenen Großherzöge. Der Kurfürst von Hannover schloss sich schließlich seinen Kurfürstenkollegen an, indem er sich selbst zum König von Hannover erklärte . Der wiederhergestellte Kurfürst von Hessen, eine napoleonische Schöpfung, versuchte, als König der Chatten anerkannt zu werden . Die europäischen Mächte weigerten sich jedoch, diesen Titel auf dem Kongress von Aix-la-Chapelle (1818) anzuerkennen und führten ihn stattdessen bei den Großherzögen als "Königliche Hoheit" auf. Der Kurfürst von Hessen-Kassel glaubte, dass der Titel des Kurfürsten dem des Großherzogs an Würde überlegen sei, und beschloss, Kurfürst zu bleiben, obwohl kein Kaiser des Heiligen Römischen Reiches mehr zu wählen war. Hessen-Kassel blieb bis 1866 das einzige Kurfürstentum Deutschlands, als das Land im Preußisch-Österreichischen Krieg die Verliererseite unterstützte und in Preußen eingegliedert wurde.

Spirituell

Weltlich

Im 17. Jahrhundert hinzugefügt

Im 19. Jahrhundert hinzugefügt

Zeichen des Amtes

Wahlwappen

Wappen der Kurfürsten umgeben das des Heiligen Römischen Kaisers; aus dem Fahnenbuch von Jacob Köbel (1545). Von links nach rechts: Köln, Böhmen, Brandenburg, Sachsen, Pfalz, Trier, Mainz

Unten sind die Staatswappen jedes kaiserlichen Kurfürsten. Embleme der kaiserlichen Hohen Ämter sind auf den entsprechenden Wappen abgebildet.

Der Kaiser Maximilian, umgeben von einem Schild der Kurfürsten

Drei geistliche Kurfürsten (Erzbischöfe):

Vier säkulare Kurfürsten:

Im 17. Jahrhundert hinzugefügte Kurfürsten:

Napoleonische Ergänzungen

Als Napoleon zwischen 1803 und 1806 Krieg gegen Europa führte, wurden die folgenden Änderungen der Verfassung des Heiligen Römischen Reiches bis zum Zusammenbruch des Reiches versucht. Außer dem Prinzen Württemberg, der sein Amt bereits geerbt hatte, erhielten die Kurfürsten keine Zuwächse oder hohe Ämter im kaiserlichen Haushalt.

Siehe auch

Verweise

Zitate

Quellen

Externe Links