Privatrecht - Private law

Das Privatrecht ist der Teil einer zivilrechtlichen Rechtsordnung, der Teil des ius commune ist und die Beziehungen zwischen Einzelpersonen umfasst, wie das Vertrags- und Deliktsrecht (wie es im Common Law genannt wird ) und das Schuldrecht (wie es wird in Zivilrechtsordnungen genannt ). Es ist zu unterscheiden von öffentlichen Rechts , die mit den Beziehungen zwischen den beiden beschäftigt sich natürliche und juristische Personen (dh Organisationen) und den Staat , einschließlich regulatorischer Statuten , Strafrecht und andere Gesetz, das die Auswirkungen der öffentlichen Ordnung . Im Allgemeinen umfasst das Privatrecht Interaktionen zwischen Privatpersonen, während das öffentliche Recht Interaktionen zwischen dem Staat und der Allgemeinheit umfasst.

Konzept

Einer der fünf Kapitalanwälte des römischen Rechts, Domitius Ulpianus , (170–223) – der ius publicum vs. ius privatum unterschied – das europäische, genauer das kontinentale Recht, Philosophen und Denker wollten(er) jeden Rechtszweig einordnen diese Dichotomie: Öffentliches und privates Recht. " huius studdii duæ sunt positiones: publicum et privatum. Publicum ius est, quod statum rei Romanæ spectat, privatum, quod ad singulorum utilitatem; sunt enim quædam publice utila, quædam privatim ". (Das öffentliche Recht ist das, was den römischen Staat betrifft, das Privatrecht befasst sich mit den Interessen der Bürger.) In der Neuzeit hat Charles-Louis Montesquieu (1689–1755) diese Unterscheidung in höchstem Maße verstärkt: International (Recht der Völker), Public (Politic Recht) und Privatrecht (Zivilrecht) in seinem Hauptwerk: (On) The Spirit of the Law (1748). „Als Bewohner eines so großen Planeten, der notwendigerweise eine Vielzahl von Nationen enthält, haben sie Gesetze bezüglich ihres gegenseitigen Verkehrs, die wir das Völkerrecht nennen. Als Mitglieder einer Gesellschaft, die angemessen unterstützt werden muss, haben sie“ Gesetze, die sich auf die Statthalter und die Regierten beziehen, und dies unterscheiden wir durch den Namen des Staatsrechts. Sie haben auch eine andere Art von Recht, wie sie in Beziehung zueinander stehen, unter dem das Zivilrecht verstanden wird."

Privatrecht in Common Law Jurisdiktionen

Der Begriff des Privatrechts ist in Common Law-Ländern etwas weiter gefasst, da er auch private Beziehungen zwischen Regierungen und Privatpersonen oder anderen Körperschaften umfasst. Das heißt, vertrags- oder deliktsrechtliche Beziehungen zwischen Regierungen und Einzelpersonen unterliegen dem Privatrecht und fallen nicht in den Anwendungsbereich des öffentlichen Rechts.

Bereiche des Privatrechts

Siehe auch

Verweise