Protokoll über Minen, Sprengfallen und andere Geräte - Protocol on Mines, Booby-Traps and Other Devices

Das Protokoll über Verbote oder Beschränkungen der Verwendung von Minen, Sprengfallen und anderen Geräten ist ein Vertrag der Vereinten Nationen , der die Verwendung von Landminen , ferngelieferten Minen und Sprengfallen einschränkt . Es ist das Protokoll II des Übereinkommens von 1980 über bestimmte konventionelle Waffen .

Inhalt

Das Protokoll verbietet den Einsatz von Landminen, ferngelieferten Minen oder Sprengfallen, um Zivilisten zu töten oder Soldaten überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leid zuzufügen. Es verbietet auch die Verwendung von Sprengfallen, die an einem der folgenden Merkmale "befestigt" oder damit verbunden sind: (a) international anerkannte Schutzembleme, -zeichen oder -signale; (b) kranke, verwundete oder tote Personen; (c) Grab- oder Einäscherungsstätten oder Gräber; (d) medizinische Einrichtungen, medizinische Geräte, medizinische Versorgung oder medizinische Transportmittel; (e) Kinderspielzeug oder andere tragbare Gegenstände oder Produkte, die speziell für die Ernährung, Gesundheit, Hygiene, Kleidung oder Bildung von Kindern entwickelt wurden; (f) Essen oder Trinken; (g) Küchenutensilien oder -geräte, außer in militärischen Einrichtungen, militärischen Orten oder militärischen Versorgungsdepots; (h) Gegenstände eindeutig religiöser Natur; (i) historische Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten, die das kulturelle oder spirituelle Erbe der Völker darstellen; und (j) Tiere oder ihre Schlachtkörper.

Das Protokoll gilt sowohl für internationale als auch für interne bewaffnete Konflikte . Es verbietet die Verwendung nicht nachweisbarer Antipersonenminen und deren Weitergabe. verbietet die Verwendung von nicht selbstzerstörenden und nicht selbstdeaktivierenden Minen außerhalb von eingezäunten, überwachten und gekennzeichneten Bereichen; erweitert die Schutzverpflichtungen zugunsten der Friedenssicherung und anderer Missionen der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen; fordert die Staaten auf, die Einhaltung ihrer Bestimmungen in ihrem Zuständigkeitsbereich durchzusetzen; und fordert strafrechtliche Sanktionen im Falle eines Verstoßes.

Geschichte

Das ursprüngliche Protokoll war ein Anhang zum Übereinkommen von 1980 über bestimmte konventionelle Waffen und trat am 2. Dezember 1983 in Kraft. Das Protokoll wurde am 3. Mai 1996 in Genf geändert. Die geänderte Fassung trat am 3. Dezember 1998 in Kraft und ist seit Oktober 2020 in Kraft 106 Vertragsstaaten, darunter 105 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie der Heilige Stuhl .

Externe Links