R (Bidar) gegen London Borough of Ealing -R (Bidar) v London Borough of Ealing

R (Bidar) gegen London Borough of Ealing, SS für Bildung und Qualifikationen
Gericht Europäischer Gerichtshof
Zitat (e) (2005) C-209/03 , Slg. 2005, I-2119
Schlüsselwörter
Freizügigkeit der Bürger

R (Bidar) gegen London Borough of Ealing, SS für Bildung und Qualifikationen (2005) C-209/03 ist ein EU-Rechtsfall , der die Freizügigkeit der Bürger in der Europäischen Unionbetrifft.

Fakten

Danny Bidar war Franzose und lebte ab August 1998 bei seiner Großmutter in Großbritannien, zusammen mit seiner Mutter, die Krebs hatte und starb. Er besuchte die örtliche Sekundarschule und begann im September 2001 mit dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der UCL . Er erhielt Unterstützung bei den Studiengebühren (nach Gravier gegen City of Liège ), sein Antrag auf ein Studentendarlehen wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass er sich nicht niedergelassen habe 'Status.

AG Geelhoed verwies auf Bedenken des "Benefit-Tourismus".

Beurteilung

Die Große Kammer des Gerichtshofs entschied, dass Bidar das Studentendarlehen nicht verweigert werden könne, weil er den Status nicht festgelegt habe. Bidar war ein EU-Bürger, der gemäß Artikel 21 AEUV in Verbindung mit der Richtlinie 90/364 über Personen mit unabhängigen Mitteln (jetzt Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Bürgerrechtsrichtlinie) rechtmäßig ansässig ist. Er erfüllte diese Bedingungen. Er hatte gemäß AEUV Art. 18 Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, zu denen Unterhaltskosten durch subventionierte Darlehen oder Zuschüsse gehörten. Die Unterstützung von Studenten fiel in den Geltungsbereich des Vertrags. Die englischen Regeln waren indirekte Diskriminierung. Es war legitim, dass ein Mitgliedstaat nur Personen mit einem gewissen Grad an Integration Unterstützung gewährte. Die Dreijahresregel war mit dem EU-Recht vereinbar, das Erfordernis, den Status festgelegt zu haben, jedoch nicht, da es für einen Studenten aus einem anderen Mitgliedstaat unmöglich war, ihn zu erhalten.

Siehe auch

Anmerkungen

Verweise

Externe Links