Gegenseitige Garantie zweier Nationen - Reciprocal Guarantee of Two Nations

Originalmanuskript des gegenseitigen Versprechens der beiden Nationen

Die wechselseitige Garantie von zwei Nationen ( Polnisch : Zaręczenie Wzajemne Obojga Narodów , auch die gegenseitige Garantie von zwei Nationen und gegenseitigen Versprechen der beiden Nationen ) war ein Addendum zur polnisch-litauischen Verfassung vom 3. Mai 1791 , am 20. 1791 Oktober von der angenommen Großer Sejm , der Umsetzungsprinzipien festlegte, die in der Verfassung nicht festgeschrieben waren. Das Dokument spezifizierte die Natur der polnisch-litauischen Union und bekräftigte „die Einheit und Unteilbarkeit“ der Krone des Königreichs Polen und des Großfürstentums Litauen in einem einzigen Staat.

Bedingungen

Das Dokument, das Polen , Litauer , Ruthenen und andere unterscheidet

Das Dokument sollte integraler Bestandteil der pacta conventa und damit für König Stanisław August Poniatowski und alle nachfolgenden Monarchen des polnisch-litauischen Staates bindend sein .

Das Dokument definierte den föderalen Charakter des Staates und behauptete die gleichberechtigte Vertretung seiner beiden Bestandteile (der Krone des Königreichs Polen und des Großfürstentums Litauen ) in den Organen der Staatsführung .

Das Dokument erklärte, dass das polnisch-litauische Commonwealth (jetzt bekannt als Rzeczpospolita Polska , die Polnische Republik oder das Polnische Commonwealth) eine Vereinigung der Krone des Königreichs Polen und des Großfürstentums Litauen blieb . Darin wurde festgelegt, dass sie eine gemeinsame Regierung, Militär und Staatskasse teilten, die litauischen Steuereinnahmen jedoch nur innerhalb des Großfürstentums Litauen ausgegeben werden sollten.

Die Militär- und Schatzkommission sollten paritätisch aus polnischen und litauischen Mitgliedern bestehen und abwechselnd von polnischen und litauischen Beamten geleitet werden. Die Mitglieder der Polizeikommission sollten zu zwei Dritteln polnisch-kronen- und zu einem Drittel litauisch sein.

Polen und Litauen sollten die gleiche Zahl von Hauptbeamten haben .

Nach Ansicht der Historiker Stanisław Kutrzeba , Oskar Halecki und Bogusław Leśnodorski ersetzten die vom Vier-Jahres-Sejm verabschiedeten Gesetze , einschließlich des gegenseitigen Versprechens der beiden Nationen, die einstige Vereinigung der Krone des Königreichs Polen und des Großherzogtums Litauen , das seit der Lubliner Union (1569) existierte, mit einem einheitlichen polnischen Commonwealth oder der polnischen Republik.

Anmerkungen

Weiterlesen

  • Bardach, Juliusz (1992). „Die Verfassung vom dritten Mai und die gegenseitige Zusicherung der beiden Nationen“. Die polnische Rezension . 36 (4): 407–420. JSTOR  25778593 .

Externe Links