Echte Audiencia von Mexiko - Real Audiencia of Mexico

Die Real Audiencia von Mexiko ( Spanisch : Real Audiencia de México ) oder hohe Gericht war das höchste Gericht der spanischen Krone im Königreich von Neu - Spanien (nicht mit dem verwechselt werden Vizekönigtum Neuspaniens - benannt nach dem Reich-das eine hatte höhere Hierarchie und Kontrolle). Die Audiencia wurde am 13. Dezember 1527 durch königlichen Erlass gegründet und befand sich in der vizeköniglichen Hauptstadt von Mexiko-Stadt . Die Erste Audiencia wurde von der Krone wegen Verpfuschtheit und Korruption aufgelöst und die Krone gründete 1530 die Zweite Audiencia. Eine weitere Audiencia wurde 1548 in Guadalajara im Westen Mexikos gegründet.

Durchsetzung der königlichen Kontrolle Nach dem Fall von Tenochtitlan im Jahr 1521 übte Eroberer Hernán Cortés in Neuspanien als erster europäischer Gouverneur die Macht aus und verteilte Belohnungen an Spanier, die am Sieg teilgenommen hatten. Er gründete zunächst eine Regierung in der Stadt Coyoacán südlich des Texcoco-Sees , weil Tenochtitlan nach der Eroberung in Trümmern lag . Von hier aus regierte er mit dem Titel Generalkapitän und Justicia Mayor . In seinen Briefen an den König erklärte und begründete er seine Handlungen mit der Begründung, dass es notwendig sei , Eroberern Belohnungen von Encomiendas zu gewähren , um sie davon zu überzeugen, in dem Gebiet zu bleiben, das jetzt unter spanischer Kontrolle steht, anstatt sie zu Eroberungen anderswo abreisen zu sehen.

Die Krone schickte Finanzbeamte nach Neuspanien und machte das Recht der Krone auf die Einnahmen aus den neu eroberten Ländern geltend. Während Cortés 'Expedition nach Honduras (1524–26) waren die Finanzbeamten verantwortlich und die politische Situation geriet ins Chaos. Nach Cortés 'Rückkehr nach Mexiko-Stadt im Jahr 1526 erkannte die Krone, dass ein höheres Maß an königlicher Autorität erforderlich war, um ihre Macht über ihn geltend zu machen, und schuf die Audiencia von Mexiko.

Die erste Audiencia in Mexiko wurde 1528 gegründet und vom Kronbeamten Nuño Beltrán de Guzmán geleitet . Hernán Cortés , der als Anführer der spanischen Eroberung des Aztekenreiches nach der Eroberung beträchtlichen Reichtum und Macht angehäuft hatte, die von Beamten der Kronkasse nicht effektiv kontrolliert wurden. Mit der Errichtung der Audiencia versuchte die Krone, Cortés 'persönliche Macht einzuschränken, indem sie den Obersten Gerichtshof als wirksames Instrument königlicher Macht schuf.

Guzmán wurde vom ersten Bischof von Mexiko , Juan de Zumárraga , einem Verbündeten von Cortés Guzmáns Amtszeit als Präsident der Audiencia, abgelehnt, der von rücksichtslosen Angriffen auf seine politischen Rivalen, Korruption und extremer Gewalt gegen Inder geprägt war. Ein Gelehrter nennt ihn "einen natürlichen Gangster". Strukturell hatte die Krone jedoch eine Konfliktsituation zwischen den Eroberern, die zu Encomenderos wurden, und dem Obersten Gerichtshof geschaffen, der entschlossen war, die königliche Autorität geltend zu machen. Die Wahl der Krone für Nuño de Guzmán als Präsidenten der Audiencia war ein großer Fehler. Guzmán ignorierte weitgehend die Anweisungen und Absichten der Krone, die königliche Autorität gegen die Eroberergruppe und ihre Belohnungen geltend zu machen, wobei Guzmán als Rivale fungierte, um sich und seinem Gefolge über die Macht der Audiencia Macht und Reichtum anzueignen. Die Krone korrigierte ihren Fehler und löste 1530 die Erste Audiencia auf und gründete die Zweite Audiencia mit Richtern, die die Autorität der Krone anerkannten. Dieser Körper funktionierte bis zum Ende der Kolonialzeit.

1532 wurde das Vizekönigreich Neuspanien gegründet, obwohl der erste Vizekönig, Don Antonio de Mendoza , erst 1535 in Mexiko eintreffen würde. Der Vizekönig übernahm die Exekutivfunktionen der Regierung von der Audiencia und diente als deren Präsident. Im folgenden Jahrzehnt, als mehr Festlandgebiete erobert wurden , wurde 1548 eine zweite Audiencia in Guadalajara , der Provinzhauptstadt des Königreichs Neu-Galizien, gegründet.

Struktur der Audiencia

Gesetz III (Audiencia y Chancillería Real de México en la Nueva España) von Titel XV (De las Audiencias y Chancillerias Reales de las Indias) des Buches II der Recopilación de Leyes de las Indias von 1680, das die Dekrete vom 29. November zusammenstellt. 1527; 13. Dezember 1527; 12. Juli 1530; 22. April 1548, 17. November 1553; und 19. Januar 1560 - beschreibt die Grenzen und Funktionen der Audiencia .

In der Stadt Mexiko-Tenuxtitlan, der Hauptstadt der Provinzen Neuspaniens, soll eine weitere unserer königlichen Audiencia und Kanzleien mit unserem Vizekönig-Generalgouverneur und unserem Leutnant, der Präsident sein soll, residieren . acht Richter des Zivilsachen [ oidores ]; vier Richter in Strafsachen [ alcaldes del crimen ]; und zwei Krone Anwälte [ fiscales ], ein zivilen und die anderen Verbrecher; ein Gerichtsvollzieher [ Bürgermeister von Alguacil ]; ein Leutnant des Gran-Kanzlers; und die anderen notwendigen Minister und Beamten, die für den Distrikt die Provinzen haben werden, die ordnungsgemäß von Neuspanien genannt werden, mit denen von Yucatán , Cozumel und Tabasco ; und an der Küste der Nordsee und des Golfs von Mexiko bis zum Kap von Florida ; und an der Südsee, von wo aus der Bezirk der Audiencia von Guatemala endet, bis zu dem Punkt, an dem der der Audiencia von Galizien [Guadalajara] beginnt, wie durch die Gesetze in diesem Titel abgegrenzt, wobei diese durch den Osten und Westen unter ihnen aufgeteilt werden; mit der Nordsee und der Provinz Florida im Norden und mit der Südsee im Süden.

Das Gesetz XXXXVII mit demselben Buch und Titel ist das Dekret Philipps III. Vom 30. Januar 1600, das vorschrieb, dass die Audiencia von Mexiko , als das Amt des Vizekönigs frei war, der amtierende Vizekönig wurde, der direkt die Provinzen Neuspanien regierte und Überwachung des Gebiets der Audiencia von Guadalajara in Verwaltungsangelegenheiten.

Siehe auch

Verweise

  • Arregui Zamorano, Pilar (1981). Die Audiencia de México según los visitadores (siglos XVI y XVII) . Mexiko: Universidad Nacional Autónoma de México. Instituto de Investigaciones Jurídicas. ISBN  968-5801-96-7 [1] .
  • Parry, JH (1948). Die Audiencia von Neugalizien im 16. Jahrhundert . Cambridge University Press.
  • Ruiz Medrano, Ethelia (1991). Gobierno y sociedad en Nueva España: Segunda Audiencia und Antonio de Mendoza . Zamora (Michoacán, Mexiko): Gobierno del Estado de Michoacán, El Colegio de Michoacán. ISBN 968-7230-69-X.

Anmerkungen