Senat von Pakistan - Senate of Pakistan

Senat von Pakistan
ایوانِ بالا پاکستان
Emblem des Senats von Pakistan.png
Typ
Typ
Laufzeitbegrenzungen
6 Jahre
Geschichte
Gegründet 1973 ; Vor 48 Jahren ( 1973 )
Neue Sitzung gestartet
12. März 2021 ( 2021-03-12 )
Führung
Sadiq Sanjrani , BAP
seit 12. März 2018
Mirza Muhammad Afridi , PTI
seit 12. März 2021
Shahzad Waseem , PTI
seit 04.06.2020
Yousuf Raza Gillani , PPP
seit 26. März 2021
Struktur
Sitzplätze 100
Pakistan Senat 2021.svg
Politische Gruppen
Regierungskoalition (48)
  •   PTI (28)
  •   BAP (12)
  •   MQM–P (3)
  •   GDA (1)
  •   PML(Q) (1)
  •   IND (3)

Widerspruch (52)

Wahlen
Indirekte übertragbare Einzelstimme
Letzte Wahl
3. März 2021
Nächste Wahl
März 2024 (erwartet)
Treffpunkt
Senatssekretariat
Parlamentsgebäude
Rote Zone Islamabad , Pakistan
Webseite
Offizielle Website

Senate von Pakistan oder Aiwan-e-Bālā Pākistān ( Urdu : ایوان بالا پاکستان , IPA:  [ɛːʋɑːn-e bɑːlɑ ˌpɑːkɪst̪ɑːn] , wörtlich "Pakistan Oberhaus") ist die obere gesetzgebende Kammer der Zwei - Kammer - Gesetzgeber von Pakistan und zusammen mit die Nationalversammlung bildet das Parlament .

1973 zum ersten Mal einberufen, die Zusammensetzung und die Befugnisse des Senats werden von dem etablierten Artikel 59 der Verfassung von Pakistan . Jede der vier Provinzen wird unabhängig von der Einwohnerzahl von 23 Senatoren vertreten, während das Hauptstadtterritorium Islamabad von vier Senatoren vertreten wird, die alle für sechs Jahre gestaffelt im Amt sind. Das Senatssekretariat befindet sich im Ostflügel des Parlamentsgebäudes ; die Nationalversammlung tagt im Westflügel desselben Gebäudes.

Der Senat hat mehrere ausschließliche Zuständigkeit nicht auf die gewährten Nationalversammlung , einschließlich der Befugnisse zur Herstellung parlamentarischen Rechnungen als ein Wesen in gesetzt Gesetz . Wahlen finden alle drei Jahre für die Hälfte des Senats statt und jeder Senator hat eine Amtszeit von sechs Jahren. Die Verfassung sieht die Auflösung des Senats nicht vor.

Geschichte

Nach der Unabhängigkeit wurde die erste verfassungsgebende Versammlung Pakistans , die im Dezember 1947 nach der Teilung gewählt wurde, mit der Ausarbeitung der Verfassung Pakistans beauftragt . Diese Versammlung verabschiedete am 12. März 1949 die Ziele-Resolution , in der Grundsätze festgelegt wurden, die später wesentlicher Bestandteil der pakistanischen Verfassung wurden. Bevor sie jedoch die Aufgabe erfüllen konnte, die Verfassung auszuarbeiten, wurde sie im Oktober 1954 aufgelöst. Danach berief der Generalgouverneur im Mai 1955 die Zweite Verfassunggebende Versammlung ein, die am 29. Februar 1956 die erste Verfassung Pakistans ausarbeitete und verabschiedete Diese Verfassung wurde am 23. März 1956 verkündet, die eine parlamentarische Regierungsform mit Einkammergesetz vorsah . Vom 14. August 1947 bis zum 1. März 1956 wurde jedoch der Government of India Act 1935 als pakistanische Verfassung beibehalten.

Am 7. Oktober 1958 wurde das Kriegsrecht verkündet und die Verfassung außer Kraft gesetzt. Die Militärregierung ernannte im Februar 1960 eine Verfassungskommission, die die Verfassung von 1962 festlegte. Diese Verfassung sah eine präsidentielle Regierungsform mit einer Einkammer-Legislative vor. Die Verfassung von 1962 wurde am 25. März 1969 außer Kraft gesetzt. Die Zivilregierung, die im Dezember 1971 nach Wahlen von 1970 an die Macht kam, gab der Nation im Jahr 1972 eine Übergangsverfassung.

Die Versammlung von 1970 legte die Verfassung von 1973 fest, die am 12. April einstimmig angenommen und am 14. August 1973 verkündet wurde. Die Verfassung von 1973 sieht eine parlamentarische Regierungsform mit einer Zweikammer- Legislative vor, die aus der Nationalversammlung und dem Senat besteht.

Die Mitgliedschaft des Senats, der 45 war ursprünglich, wurde auf 63 im Jahr 1977 erhöht und auf 87 im Jahr 1985. Die Regierung von General Pervez Musharraf hob die Mitgliedschaft des Senats 87-100 durch die Legal Framework Order (LFO), 2002 , in Kraft getreten am 21. August 2002, und die Regierung von Asif Ali Zardari erhöhte die Mitgliederzahl des Senats durch die 18. Änderung im Jahr 2011 von 100 auf 104 (vier Minderheitsmitglieder aus vier Provinzen). Nach dem 25. Verfassungszusatz wurde die Zahl der Sitze im Senat auf 96 reduziert, da die Sitze der FATA nach der Fusion mit der KPK gestrichen wurden.

Zweck und Rolle

Der Hauptzweck für die Schaffung des pakistanischen Senats bestand darin, allen föderierenden Einheiten eine gleiche Vertretung zu gewähren , da die Zusammensetzung der Nationalversammlung auf der Bevölkerung jeder Provinz beruhte. Die gleichberechtigte Provinzmitgliedschaft im Senat gleicht somit die provinzielle Ungleichheit in der Nationalversammlung aus.

Es gibt hundert Senatssitze. Es gibt 18 weibliche Senatoren; Die pakistanische Verfassung verlangt, dass es mindestens 17 weibliche Senatoren gibt. Die Mitglieder des Senats werden gemäß Artikel 59 der Verfassung gewählt.

Präsident und Parlament

Gemäß Artikel 50 der Verfassung besteht das pakistanische Majlis-i-Shoora (Parlament) aus dem Präsidenten und zwei Kammern, die als Nationalversammlung und Senat bekannt sind. Der Präsident wird von den Mitgliedern der beiden Kammern des Parlaments und der Provinzversammlungen gewählt. Der Präsident kann durch einen Beschluss, der in einer zu diesem Zweck einberufenen gemeinsamen Sitzung der beiden Kammern von mindestens zwei Dritteln der Gesamtmitglieder des Parlaments gefasst wird, seines Amtes enthoben oder seines Amtes enthoben werden. Wird das Amt des Präsidenten vakant, so ist der Vorsitzende des Senats so lange Präsident, bis das Amt durch Wahl neu besetzt werden kann. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Präsident wegen Abwesenheit oder sonstiger Dienstunfähigkeit sein Amt nicht wirksam ausüben kann.

Beziehungen zwischen den Häusern

Wenn nicht beide Häuser einen Gesetzentwurf verabschieden und er die Zustimmung des Präsidenten erhält, kann er kein Gesetz werden, auch nicht im Fall eines Geldentwurfs, der das alleinige Vorrecht der Nationalversammlung ist. Durch eine Änderung wurde die Rolle eines Vermittlungsausschusses, bestehend aus acht Mitgliedern jeder Kammer, eingeführt, um einen Konsens über Gesetzesentwürfe zu erzielen, falls es zwischen den beiden Kammern zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

Kabinett

Die Verfassung sieht vor, dass es ein Kabinett unter der Leitung des Premierministers gibt, das kollektiv gegenüber der Nationalversammlung verantwortlich ist. Der Premierminister wird von der Nationalversammlung gewählt. Die Bundesminister und Staatsminister werden aus dem Kreis der Abgeordneten ernannt. Die Zahl der dem Senat angehörenden Bundes- und Staatsminister darf jedoch zu keinem Zeitpunkt ein Viertel der Zahl der Bundesminister überschreiten.

Komposition

Provinz / Territorium Allgemeine Sitzplätze Technokraten/Ulema Frauen Kein Muslim Gesamt
Belutschistan 14 4 4 1 23
Khyber Pakhtunkhwa 14 4 4 1 23
Sindh 14 4 4 1 23
Punjab 14 4 4 1 23
Hauptstadtterritorium Islamabad 2 1 1 - 4
FATA 4 - - - 4
Gesamt 62 17 17 4 100
  • FATA fusionierte mit Khyber Pakhtunkhwa durch die 25. Änderung . Die Änderung reduziert die Mitgliederzahl im Senat von 104 auf 96. Die derzeitigen Mitglieder der FATA werden bis 2024 im Amt bleiben. Nach 2024 wird die FATA keine separaten Senatoren mehr haben.
  • Vier Sitze für Nicht-Muslime wurden durch das Verfassungsgesetz (achtzehnte Änderung) von 2010 (Gesetz Nr. X von 2010) erhöht.

Termin

(1) Der Senat besteht aus 100 Mitgliedern, von denen:

(a) 14 werden von den Mitgliedern jeder Provinzversammlung gewählt;
(c) zwei auf den allgemeinen Sitzen und eine Frau und ein Technokrat, einschließlich Aalim , werden aus der Bundeshauptstadt auf eine Weise gewählt, die der Präsident durch Verordnung und Gesetz vorschreibt;
(d) vier Frauen werden von den Mitgliedern jeder Provinzversammlung gewählt;
(e) vier Technokraten einschließlich Ulema werden von den Mitgliedern jeder Provinzversammlung gewählt.
(f) in jeder Provinz ist ein Sitz im Senat für Minderheiten reserviert."

(2) Die Wahlen zur Besetzung der jedem Bundesland zugeteilten Sitze im Senat erfolgen nach dem Verhältniswahlrecht im Wege der übertragbaren Einzelstimme.

(3) Der Senat kann nicht aufgelöst werden, jedoch beträgt die Amtszeit seiner Abgeordneten, die wie folgt in den Ruhestand treten, sechs Jahre:

(a) Von den in Absatz (a) von Absatz (1) genannten Mitgliedern scheiden sieben nach Ablauf der ersten drei Jahre und sieben nach Ablauf der nächsten drei Jahre aus.
(b) der in Absatz (c) der vorgenannten Klausel genannten Mitglieder,-
(i) einer, der auf den allgemeinen Sitz gewählt wurde, nach Ablauf der ersten drei Jahre und der andere nach Ablauf der nächsten drei Jahre in den Ruhestand tritt, und
(ii) einer, der auf dem für Technokraten reservierten Sitz gewählt wird, nach den ersten drei Jahren in den Ruhestand tritt und der auf dem für die Frau reservierte Sitz gewählte nach Ablauf der nächsten drei Jahre in den Ruhestand tritt;
(c) von den in Absatz (d) der vorstehenden Klausel genannten Mitgliedern scheiden zwei nach Ablauf der drei Jahre und zwei nach Ablauf der nächsten drei Jahre aus; und
(d) Von den in Absatz (e) der vorgenannten Klausel genannten Mitgliedern scheiden zwei nach Ablauf der ersten drei Jahre und zwei nach Ablauf der nächsten drei Jahre aus: Sofern die Amtszeit von a zur Besetzung einer freien Stelle gewählte Person ist die noch nicht abgelaufene Amtszeit des Mitglieds, dessen Stelle sie besetzt hat.

Siehe auch

Verweise

Externe Links