Société anonyme Cimenteries CBR Cementsbedrijven NV gegen Kommission -Société anonyme Cimenteries CBR Cementsbedrijven NV v Commission

Noordwijks Cement Accoord
Gericht Europäischer Gerichtshof
Zitat (e) (1967), Fall 8/66
Schlüsselwörter
Gerichtliche Überprüfung

Société anonyme Cimenteries CBR Cementsbedrijven NV gegen Kommission (1967) Die Rechtssache 8/66 ist ein EU-Rechtsfall , der die gerichtliche Überprüfung in der Europäischen Unionbetrifft.

Fakten

Nach Artikel 101 des AEUV verabschiedete der Rat die Verordnung 17, mit der Geldbußen gegen Kartelle verhängt wurden, mit Ausnahmen für Vereinbarungen, die wirtschaftlich vorteilhaft erschienen. Eine restriktive Vereinbarung musste der Kommission mitgeteilt werden, um zu entscheiden, ob sie wettbewerbswidrig oder freigestellt war. Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nahm, besagten Artikel 15 Absatz 5, dass Unternehmen bei Bekanntgabe der Vereinbarung bis zur Entscheidung der Kommission gegen Geldbußen immun waren. Nach Artikel 15 Absatz 6 würde die Immunität jedoch nicht gelten, nachdem die Kommission die Unternehmen über ihre vorläufige Prüfung informiert hat. Die Noordwijk Cement-Unternehmen erhielten ein Schreiben gemäß Artikel 15 Absatz 6, in dem sie sagten, dass ihre Immunität aufgehört habe, und es wurde eine Klage erhoben, um die Entscheidung aufzuheben. Die Kommission argumentierte, ihre Entscheidung sei keine „Handlung“, die aufgehoben werden könne, sondern eine bloße Stellungnahme.

Beurteilung

Der Gerichtshof entschied, dass die Entscheidung eine Handlung war, indem die Immunität gemäß Artikel 15 Absatz 5 aufgehoben wurde.

91 Diese Maßnahme beraubte sie der Vorteile einer Rechtslage, die Artikel 15 Absatz 5 der Bekanntgabe der Vereinbarung beigefügt hatte, und setzte sie einem schwerwiegenden finanziellen Risiko aus.

Siehe auch

Anmerkungen

Verweise

Externe Links